Minderjährige Erben sind nicht voll geschäftsfähig. Deshalb müssen die Sorgeberechtigten – meist die Eltern – sie vertreten. Was es bei der Erbverwaltung zu beachten gibt, ob Minderjährige ausschlagen können, ab welchem Alter man überhaupt erben kann und mehr lesen Sie in diesem Beitrag. Show
InhaltsverzeichnisWas gilt Besonderes bei minderjährigen Erben?Kinder und Jugendliche können – wie auch volljährige Personen – erben. Für einen minderjährigen Erben gelten aber einige spezielle erbrechtliche Regelungen. Ohne Unterschied zu erwachsenen Erben, steht unter 18-jährigen Erben die volle Erbschaft zu, die ihnen aufgrund von gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund von letztwilliger Verfügung zukommt. Wenn Kinder erben: Haben die Eltern ein Verwaltungsrecht?Minderjährige Erben sind nicht voll geschäftsfähig, weshalb ihr ererbtes Vermögen bis zu ihrer Volljährigkeit von den Sorgeberechtigten verwaltet wird. Genauer gesagt: von jenen Personen, die zur Vermögenssorge berechtigt sind. Wie hat die Vermögensverwaltung durch die Eltern auszusehen?Die Grundsätze der wirtschaftlichen Vermögensverwaltung müssen von den Eltern beachtet werden. Sie zielen u.a. darauf ab, das ererbte Vermögen der Kinder wirtschaftlich zu verwalten und gewinnbringend anzulegen. Eine Ausschlagung der Erbschaft für das Kind, eine Erbauseinandersetzung sowie andere Verfügungen über den Erbteil des Minderjährigen müssen erst vom Familiengericht erlaubt werden, bevor sie umgesetzt werden dürfen. Außerdem muss ebenfalls zuerst die Zustimmung des Familiengerichts eingeholt werden, bevor Grundstücksgeschäfte, Bürgschaftsgeschäfte, Darlehensgeschäfte, gewisse gewerbliche Verträge sowie Dauerschuldverhältnisse mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr getätigt werden. Hinweis: In bestimmten rechtlichen Angelegenheiten ist der minderjährige Erbe besonders geschützt, sodass von den Vermögensverwaltern – meist den Eltern – dafür extra eine Genehmigung beim Familiengericht einzuholen ist bzw. ein Ergänzungspfleger beizuziehen ist. Die vermögenssorgeberechtigten Personen sind nicht berechtigt, sich aus dem Vermögen der minderjährigen Erben zu beschenken. Die mit der Vermögenssorge betrauten Personen haben die Pflicht, ein Erbschaftsverzeichnis ans Familiengericht zu übergeben. Das Verzeichnis beinhaltet die genaue Benennung und Bezifferung des vom Kind ererbten Vermögens. Hinweis: Ist die Erbschaft des Minderjährigen weniger als 15.000 Euro wert, muss kein Nachlassverzeichnis ans Familiengericht überreicht werden. Hinweis: Im § 1643 BGB werden genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte behandelt. Rechtliche Situation für minderjährige ErbenEin minderjähriger Erbe hat genau dieselben Rechte und Pflichten, wie ein volljähriger Erbe. Mit dem einen – großen – Unterschied, dass er sein
Vermögen noch nicht eigenständig verwalten darf. Dafür muss er oder sie eben warten, bis das 18. Lebensjahr vollendet ist. Können die Eltern von der Verwaltung ausgeschlossen werden?Schließt der Erblasser beide sorgeberechtigten Eltern des eingesetzten Erben von der Vermögensverwaltung aus, braucht es einen Notar bzw. muss ein Vormund für die Verwaltung bestimmt werden. Kommt es nur zum Ausschluss eines einzigen Elternteils, so übernimmt der andere Elternteil die Vermögensverwaltung. Jetzt Experten zum Thema "Erbrecht" in Ihrer Region findenKönnen Minderjährige eine Erbschaft ausschlagen?Ja, auch minderjährige Erben können ihr Erbe ausschlagen. Eine Ausschlagung bei Kindern und Jugendlichen ist allerdings nur mit der Zustimmung bzw. Genehmigung des Familiengerichts machbar. Achtung: Wichtig ist, dass die Ausschlagungserklärung von beiden sorgeberechtigen Elternteilen gemeinsam erfolgt. Mit Unterschriften. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, darf dieser die Erbschaft allein ausschlagen. Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht notwendig. Minderjähriger Erbe und PflichtteilEin Pflichtteil (auch „Pflichtanteil“) entsteht aufgrund einer Enterbung. Der Pflichtanteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und soll den enterbten gesetzlichen Erben gewissermaßen schützen. Wird also ein gesetzlicher Erbe – egal ob minderjährig oder volljährig – durch testamentarische Anordnung oder durch einen Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen, steht ihm per Gesetz dieser Geldbetrag zu. Hinweis: Der Pflichtteil ist immer in Form von Geld auszuzahlen. Ab welchem Alter kann man eigentlich erben?Jedenfalls können Menschen dann erben, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls leben. Das heißt auch, ungeborene Kinder haben ein bestimmtes Erbrecht; sie werden im Erbfall als schon geboren angesehen. Mehr darüber können Sie im Beitrag
„Nasciturus“ lesen. Was zahlen Minderjährige an Erbschaftssteuer?Unabhängig vom Alter hat ein Erbe die Erbschaftssteuer in voller
Höhe zu entrichten. Es gibt allerdings einen sogenannten Freibetrag für die Erbschaftssteuer. Erbt ein Kind von seinem Elternteil, beträgt der Freibetrag nach deutschem Erbrecht 400.000 Euro. Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Minderjähriger Erbe – Recht einfach erklärtWer verwaltet das Erbe Minderjähriger?Das ererbte Vermögen minderjähriger Erben wird von den Vermögenssorgeberechtigten verwaltet, bis die
Erben volljährig sind. Unter Umständen können die (vermögens)sorgeberechtigten Eltern von der Vermögensverwaltung testamentarisch ausgeschlossen werden. Wer vertritt minderjährige Erben?Die sorgeberechtigten Eltern haben die
Befugnis, ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit zu vertreten. Das gilt also auch für das ererbte Vermögen ihrer Kinder. Erst mit der Volljährigkeit werden die Kinder vollständig geschäftsfähig. Wie hoch ist der Pflichtteil für einen minderjährigen Erben?Auch für Minderjährige besteht ein Pflichtteilsrecht, wenn sie enterbt werden. Das heißt, ein enterbter Minderjähriger hat Anspruch auf die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Der Anspruch besteht immer in Geldform. Ab welchem Alter kann ein Minderjähriger erben?Kinder können grundsätzlich schon erben, wenn sie sich noch im Mutterleib befinden. Ungeborene werden zum Zeitpunkt des Erbfalls dann wie bereits Geborene betrachtet. Es gibt also in diesem Sinne kein Mindestalter fürs Erben. Ein paar Sonderbestimmungen gibt es aber für ungeborene Erben. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für einen minderjährigen Erben?Für minderjährige Erben gelten die gleichen Erbschaftssteuer-Regeln wie für erwachsene Erben. Für sie gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Für Enkelkinder beträgt der Freibetrag nur 200.000 Euro. Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen. Was passiert wenn ein Kind erbt?Erbt ein Minderjähriger, fällt die Rolle der Vermögensverwaltung automatisch den sorgeberechtigten Eltern zu. Doch wenn der Erblasser diesen Umstand ausdrücklich im erstellten Testament ausschließt, darf der eigentliche Erbe dennoch nicht vor der vollständigen Geschäftsfähigkeit über die Erbschaft verfügen.
Was erben Kinder wenn ein Elternteil stirbt?Sobald der Vater stirbt, erben die Kinder seinen Nachlass und die damit verbundenen Vermögenswerte sowie Schulden. Dabei ist unerheblich, ob ein Testament besteht oder nicht. Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie sieht die Kinder als erbberechtigt an.
Wer verwaltet das Erbe eines Kindes?Bis zur Volljährigkeit der minderjährigen Erben sind grundsätzlich die sorgeberechtigten Eltern für die Vermögensverwaltung zuständig. Eltern minderjähriger Kindern sollten stets im Testament einen Vormund für den Fall bestimmen, dass sie beide vor der Volljährigkeit ihrer Nachkommen versterben.
Wie hoch ist im Erbfall der Pflichtteil für Kinder?Beispiel zur Höhe des Pflichtteils für Kinder:
Demzufolge hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des Nachlasses. Bei zwei Kindern und einem unverheirateten Erblasser, erhält jedes Kind einen Pflichtteil von 25 %, da die gesetzliche Erbquote für jedes Kind bei 50 % des Nachlasses liegt.
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