Show Teilungsversteigerung als Druckmittel? Erbschaft und Schenkung Geerbtes Haus verkaufen: Was ist zu beachten? Erbschaft und Schenkung Muss ich mein Haus verkaufen, wenn mein Ehepartner ins Pflegeheim muss? Erbschaft und Schenkung Wohnrecht: Was gibt es zu beachten? Immobilienlexikon Haus überschreiben – Was muss ich beachten? Erbschaft und Schenkung Hallo, meine Eltern haben während der Ehe ein Haus angeschafft. Im Grundbuch steht jedoch nur meine Mutter. Nun ist mein Vater verstorben. Gehört das Haus (oder eben die Hälfte) zur Erbmasse?!? Schließlich wurde das Haus gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft angeschafft und nachweislich auch von ihm mit bezahlt (gemeinsamer Kredit). ...komplette Frage anzeigen3 Antwortenimager761 21.10.2019, 06:41 Nein. Auch in einer Ehe bleiben die Vermögen der Eheleute getrennt voneinander bestehen. Das Haus gehört demnach nicht zum Nachlass des Ehemannes, sondern als grundbuchlicher Alleineigentümerin zum Vermögen der Ehefrau. Das gilt für gemeinsam angeschaffte Einrichtungsgegenstände oder das Familienauto auch. Dennoch sind nicht Nutzung, Finanzierung oder Unterhaltungskostenbeitrag maßgeblich, sondern die Eigentumsverhältnisse laut Kaufvertrag. Dass dein Vater für die Nutzung statt einem Mietanteil die Hypothek mitgetragen hat, versteht sich da von selbst und ergibt sich insoweit auch aus dem Gesetz, § 1601 ff. BGB Unterhalt. Der Zugewinn des längstlebenden Ehegatten wird vielmeher dadurch verwirklicht, dass er zu seinem gesetzl. Erbrecht einen gleich hohen Anteil dazu bekommt. G imager761 Snooopy155 20.10.2019, 22:54 Deine Eltern hatten schon Ihre Gründe, warum nur Sie im Grundbuch eingetragen wurde. Damit gehört das Haus beim Versterben des Vaters nicht zur Erbmasse. Selbst wenn Du den Nachweis führst, dass das Haus gemeinsam finanziert wurde, könnte ja eine Schenkung Deines Vaters der Grund dafür sein, dass nur sie ins Grundbuch eingetragen wurde. Privatier59 21.10.2019, 05:17 Was soll denn "gemeinsam im Rahmen der Zugewinngemeinschaft" überhaupt bedeuten? Du hast offenbar falsche Vorstellungen über die Bedeutung des Güterstands. Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass sich ein gemeinsames Vermögen zwangsläufig bildet. Jeder Ehegatte hat vielmehr eigenes Vermögen sofern nicht gezielt etwas ins gemeinsame Vermögen genommen wird und erst bei der Ehescheidung wird dann der Unterschied des Vermögenserwerbs in der Ehezeit ausgeglichen. Hier haben die Eheleute gezielt das Haus ins Vermögen der Ehefrau genommen. Damit ist es eben gerade nicht in der Erbmasse des Ehemannes. Weitere Antworten zeigen Ähnliche FragenGemeinsam Haus innerhalb der Ehe gebaut, nur Ehemann steht im Grundbuch. Wie ist die Rechtslage? Zum Zeitpunkt des Hausbaues waren wir bereits verheiratet. Wir haben das Haus gemeinsam bezahlt und gebaut. Für den Teil der Schulden hafte ich mit. 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Folgende Fragen habe ich: Welche Vorteile würden sich durch die Erweiterung des Grundbuches um den Eintrag der EF im Hinblick auf eine spätere noch zu Lebenszeit getätigte Vermietung, bzw. auch dann für den jeweiligen Erbfall ergeben? Wie hoch wäre dann der anteilige Betrag je Erbfall, welcher in die Erbmasse einfließt? Es ist nicht angedacht, dass im Erbfalle das EFH noch 10 Jahre selbst genutzt wird, ansonsten wäre dieses ja hier kein Thema. Nach meinem Verständnis fließt jeweils der hälftige Wert der Immobilie über die Zugewinnregel in die Erbmasse, also 250TE, unerheblich ob im Grundbuch eine Veränderung erfolgt oder wer zuerst stirbt. Eine Erweiterung des Grundbuches würde ja auch eine Schenkung an die EF gelten und somit für die nächsten 10 Jahre den Freibetrag tangieren, welcher dann im Erbfall evtl. nochmals mit dem gleichen Objekt belastet würde, oder? Die Nachteile des nicht vorhandenen Eigentümerrechts seitens der EF sind bekannt. Kann mir jemand meine Annahmen bestätigen, bzw. richtig stellen? und gibt es sonst noch Sachverhalte welche berücksichtigt werden sollten? |