Wer ist eine natürliche person

Im rechtlichen Sinne sind alle Menschen eine natürliche Person. In §§ 1 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist dieser Begriff als Rechtsbegriff im Zusammenhang mit der Rechtsfähigkeit von Menschen definiert. Das BGB definiert eine natürliche Person als einen Träger von Rechten und Pflichten. Diese Rechtsfähigkeit beginnt nach der Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod der natürlichen Person.

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Natürliche Person in der Definition des Gesetzgebers

Nach dem Gesetz ist das wichtigste Merkmal einer natürlichen Person deren Rechtsfähigkeit. Wann die Rechtsfähigkeit beginnt und endet, ist in § 1 BGB definiert. Laut BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Demnach ist die Rechtsfähigkeit unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Menschen, von seiner Herkunft oder seinem Geschlecht. Die Rechtsfähigkeit kann daher niemandem durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung aberkannt werden. Auf der anderen Seite kann niemand seine Rechtsfähigkeit durch eine Verzichtserklärung einschränken oder gar aufheben.

Die Einschränkung, dass die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt beginnt, ist ebenfalls wichtig. Laut Gesetzgeber ist eine Geburt vollendet, wenn das Kind vollständig aus dem Mutterleib ausgetreten ist und lebt. Eine Durchtrennung der Nabelschnur ist hierfür nicht erforderlich. Ebenso wird die Rechtsfähigkeit nicht durch Missbildungen eingeschränkt. Dies gilt auch, wenn das Kind kurz nach der Geburt verstirbt. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Kind, bei dem diese Vorgaben erfüllt sind, Erbe sein kann, auch wenn es kurz nach der Geburt verstirbt.

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Einschränkungen der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen

Die mit der Vollendung beginnende Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen wird durch den Gesetzgeber durch eine Vielzahl von Bestimmungen eingegrenzt und ist eng mit der Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit verbunden. Eine mögliche Einschränkung der Rechtsfähigkeit kann sich aus dem Alter ergeben. So tritt eine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit erst mit der Vollendung des 18 Lebensjahr, der Volljährigkeit, ein. Mit diesem Alter erlangt eine natürliche Person beispielsweise erst die sogenannte unbeschränkte Testierfähigkeit oder die Prozessfähigkeit. Kinder werden mit der Vollendung des 7. Lebensjahres lediglich beschränkt geschäftsfähig. Bis zu diesem Alter ist jede natürliche Person sowie grundsätzlich alle natürliche Personen mit einer erheblichen Einschränkung der geistigen Fähigkeiten aufgrund einer Erkrankung geschäftsunfähig.

Handlungsfähigkeit bedeutet, dass eine natürliche Person durch ihr Handeln sogenannte Rechtswirkungen verursachen kann. Daraus ergibt sich wiederum die sogenannte Deliktsfähigkeit und die Verantwortlichkeit einer handlungsfähigen natürlichen Person für die Verletzung von Verbindlichkeiten. Deliktsfähigkeit bedeutet, dass natürliche Personen ab einem gewissen Alter für von ihnen begangene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verantwortlich sind. Verantwortung für die Verletzung von Verbindlichkeiten bedeutet beispielsweise, dass, wenn eine rechtsfähige natürliche Person ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, dafür haftbar gemacht werden kann.

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  • Natürliche Person
  • Kurz & einfach erklärt:

    Natürliche Person verständlich & knapp definiert

    Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit beginnt ab Zeipunkt der Geburt nach §1 BGB

    Als natürliche Person bezeichnet man im Rechtssinne jede in Deutschland rechtsfähige Person. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod und kann nicht vollständig aberkannt werden, weswegen prinzipiell allen Menschen dieser Titel zugeordnet werden kann.

    Wer ist eine natürliche person

    Natuerliche Personen & juristische Personen

    Die deutsche Rechtsfähigkeit

    Jede in Deutschland lebende Person unabhängig ihres Geschlechts, Alters oder sonstiger Merkmale ist rechtsfähig. Rechtsfähigkeit darf nicht verwechselt werden mit der Geschäftsfähigkeit, denn auch wenn es gewisse Überschneidungspunkte gibt - beispielsweise bei der Unterzeichnung von Verträgen - kann im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit natürlichen Personen die Rechtsfähigkeit nicht aberkannt werden. Auch nicht teilweise. Ausnahmen sind streng nach Definition hier lediglich gezeugte, aber noch nicht entwickelte bzw. entwickelte, aber noch nicht geborene Embryonen, die lediglich über eine teilweise Rechtsfähigkeit verfügen. Tiere sind trotz ihrer Nähe zum Menschen nach heutiger Aufassung nicht rechtsfähig und können somit keine natürliche Person sein.

    Würde jemandem die Rechtsfähigkeit vollständig aberkannt, würde damit ebenso die Bezeichung als natürliche Person verschwinden, da diese voneinander abhängen. Heute ist dies nicht mehr möglich, jemandem die Rechtsfähigkeit zu entziehen, dies war aber in der Vergangenheit in vielen Kulturen üblich. Sklaven, Dienstmädchen oder anderen Zwangsbediensteten wurden mit Aufnahme der Arbeit die Rechtsfähigkeit entzogen. Sie wurden beispielsweise im römischen Reich, im ägyptischen Reich, im Kaiserreich China und in vielen anderen Teilen der Welt behandelt wie eine gewöhnliche Sache.

    Abgrenzung zur juristischen Person

    Neben der natürlichen Person gibt es in Deutschland zusätzlich die juristische Person. Diese können nicht auf "natürliche Weise" entstehen, also geboren werden, sondern nur geschaffen. Falsch ist die Annahme, dass bei Unternehmen der gesetzliche Vertreter automatisch zur juristischen Person wird. Dies wäre allenfalls bei Personengesellschaften der Fall, wobei hier eine Sonderregelung zum Einsatz kommt, die solchen Unternehmensformen nur eine teilweise Rechtsfähigkeit als juristische Person zuschreibt.

    Ebenso werden Anwälte oder Richter nicht automatisch zu juristischen Personen, obwohl sie in der Justizbranche beheimatet sind. Das Unternehmen selbst wird zusammen mit der Rechtsform jedoch zu den juristischen Personen hinzugezählt. Man unterscheidet hier zwischen juristischen Personen des privaten Rechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Zusammenfassung "natürliche Person"

    • In Deutschland wird jeder Mensch als natürliche Person bezeichnet und ist damit rechtsfähig.
    • Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod.
    • Anders als früher ist es heute nicht mehr möglich, jemandem die Rechtsfähigkeit abzuerkennen.
    • Haustiere sind keine natürlichen Personen und nicht rechtsfähig.
    • Das Gegenteil der natürlichen Person ist die juristische Person.


    Wer sind alles natürliche Personen?

    Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt ( z.B. ein Verein, eine GmbH etc. ).

    Ist eine natürliche Person eine Privatperson?

    Eine natürliche Person ist somit eine Privatperson. Im Gegensatz dazu können natürliche Personen zusammen Unternehmen gründen und diese im Handelsregister eintragen. Diese Unternehmen sind dann juristische Personen mit Rechten und Pflichten.

    Wie werde ich zur natürlichen Person?

    Definition - die natürliche Person §1 BGB mit der Geburt und endet mit dem Hirntod. Grundsätzlich sind in Deutschland alle Menschen natürliche Personen, allerdings gilt die volle Rechtsfähigkeit nur für Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

    Wann ist man keine natürliche Person?

    Nach dem BGB ist eine natürliche Person jeder Mensch, unabhängig von dem Geschlecht, dem Herkunftsort und ob sie voll- oder minderjährig ist. Als natürliche Person ist jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten, § 1 BGB. Natürliche Personen sind also alle Menschen.