Wer ist von gez gebühren befreit

Wer ist von gez gebühren befreit
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen einige Menschen keine oder nur eine ermäßigte Rundfunkgebühr bezahlen. Dazu zählen unter anderem Auszubildende und Studenten sowie schwerbehinderte und andere hilfsbedürftige Personen. Aber auch für Rentner ist unter Umständen eine Befreiung von der GEZ möglich, soweit sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da der Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht mehr nach vorhandenen Geräten, sondern pro Haushalt in Höhe von 17,50 Euro monatlich erhoben wird, kann eine GEZ-Befreiung für viele Personen mit knapper Rente eine große, finanzielle Erleichterung darstellen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie um die GEZ herumkommen können. Und was es sonst noch Wissenswertes zur Rundfunkgebühr gibt.

GEZ-Befreiung: Checkliste

  1. Voraussetzungen für eine GEZ-Befreiung
  2. Notwendige Unterlagen
  3. GEZ-Befreiung als Rentner: So gehen Sie vor
  4. Wann ist die GEZ-Befreiung nicht möglich?

Wissenswertes zur GEZ

  • GEZ: Alles zur Rundfunkgebühr in Deutschland
  • Die Geschichte der GEZ
  • “GEZ” gibt es nicht mehr
  • Warum muss eine Rundfunkgebühr sein?
  • Wer muss GEZ zahlen?
  • Kein Fernseher – muss ich trotzdem GEZ zahlen?
  • Was passiert, wenn man keine GEZ zahlt?
  • Kann ich wegen Nichtzahlung der GEZ-Gebühr im Gefängnis landen?
  • Die GEZ: Ein notwendiges Übel?

Voraussetzungen für eine GEZ-Befreiung

Mit einer Befreiung von den Rundfunkgebühren können Sie rechnen, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz „RF“
  • Sie erhalten eine Grundsicherung zur Rente
  • Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Sie beziehen Hilfe zur Pflege
  • Sie leben in einem Pflege- oder Seniorenheim bzw. in einer anderen Einrichtung
  • Sie beziehen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Treffen einer oder mehrere der oben genannten Punkte auf Sie zu, benötigen Sie darüber in jedem Fall einen gültigen Bewilligungsbescheid, den Sie Ihrem Antrag auf GEZ-Befreiung grundsätzlich immer beilegen müssen.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen möchten, benötigen Sie zunächst einmal einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht inklusive dem dazugehörigen Fragebogen. Diesen können Sie entweder schriftlich beantragen oder aus dem Internet herunterladen. Ebenfalls wichtig: Ihre Kundennummer bei der GEZ. Diese müssen Sie in jedem Fall auch auf dem Formular mit angegeben. Darüber hinaus benötigen Sie – je nach Grund Ihres Antrags auf GEZ-Befreiung – eines der folgenden Dokumente:

  • Gültigen Bescheid über Schwerbehinderung („RF“)
  • Gültigen Bescheid Wohn- oder Sozialgeld (Anmerkung: Laut einer Leserin wurde ihr Wohngeldbescheid von der GEZ nicht anerkannt. Die GEZ möchte stattdessen eine Ablehnung des Grundsicherungsbescheids von ihr)
  • Gültigen Bescheid über Grundsicherung zur Rente
  • Gültigen Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Gültigen Bescheid über Hilfe zur Pflege oder Pflegege
  • Gültigen Bescheid über Barleistungen an Bewohner von Heimen oder ähnlichen Einrichtungen.

GEZ-Befreiung als Rentner: So gehen Sie vor

Eine GEZ-Befreiung erfolgt nicht automatisch. Um sich von den Rundfunkgebühren freistellen zu lassen, müssen Sie sowohl den ausgefüllten Antrag als auch Ihren gültigen Bewilligungsbescheid der ausstellenden Behörde im Original oder als beglaubigte Kopie mit der Post an die GEZ schicken. Alternativ können Sie sich von der entsprechenden Behörde aber auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ ausstellen lassen. Vergessen Sie nicht, Ihre Originaldokumente unbedingt als solche zu kennzeichnen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sie später nicht mehr zurückerhalten. Außerdem muss Ihr Antrag das Datum und Ihre Unterschrift tragen. Wenn Sie alle wichtigen Dokumente beisammen haben, schicken Sie sie an folgende Adresse:

GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Wann ist die GEZ-Befreiung nicht möglich?

  1. Die GEZ erkennt als Nachweis für Ihre Befreiung keine einfachen Kopien der Dokumente an.
  2. Sollten Ihre vorgelegten Bescheide abgelaufen oder nicht mehr aktuell sein bzw. nicht die geforderten Voraussetzungen beinhalten, wird Ihnen ebenfalls keine GEZ-Befreiung erteilt.
  3. Ihnen wird keine pauschale Befreiung gewährt, wenn Sie als Rentner lediglich eine sehr niedrige Rente beziehen bzw. wenn Sie im Allgemeinen nur ein extrem geringes Einkommen erhalten.

GEZ: Alles zur Rundfunkgebühr in Deutschland

Zahlen, um öffentlich-rechtliche Programminhalte empfangen zu können. Damit steht Deutschland international gesehen vergleichsweise einsam da. Doch was ist GEZ eigentlich? Wer muss sie bezahlen und vor allem für was?

Zur Buchstabenkombination GEZ tummeln sich im Internet derzeit wieder eine Menge Horrormeldungen. „Zweifache Mutter wegen GEZ ins Gefängnis“, „Rentner wegen Rundfunkgebühr mit Knast bedroht“. Durch solche Schlagzeilen ist es klar, dass bei dem ganzen Thema große Verunsicherungen herrschen – darf der Staat einen wirklich ins Gefängnis stecken, nur weil man keine GEZ-Gebühr bezahlt?

GEZ: Eine alte Geschichte

Die Idee, Rundfunkgebühren zu zahlen, ist fast schon ein Jahrhundert alt – sie entstand 1923, um die damals ersten Radio-Sendeanstalten zu finanzieren. Der Grundgedanke blieb dabei über sämtliche „Deutschlands“ bis in die Gegenwart erhalten. Der Staat bietet in Form von

  • ARD
  • ZDF
  • Den „Dritten“
  • Radiosendern

eine Art Basis-Programm an. Dies, damit sich wirklich jeder in Deutschland eine Grundinformation verschaffen und somit im Tagesgeschehen am Ball bleiben kann.

GEZ gibt’s nicht mehr

Dabei hat sich das Kürzel GEZ, auch wenn es umgangssprachlich noch tief sitzt, mittlerweile aus der Realität verabschiedet. Bis Ende 2012 gab es wirklich noch eine Gebühreneinzugszentrale – mit dem 1. Januar 2013 wurde daraus der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, der trotz neuem Namen viel von den alten Methoden beibehalten hat. Die offizielle Bezeichnung der Gebühren ist nun Rundfunkbeitrag – der G E Z -Begriff existiert nicht mehr.

Warum muss eine Rundfunkgebühr sein?

Die Rundfunkgebühr steht unter Dauerbeschuss als Zwangsfinanzierung von Sendern, die nur von staatlicher Seite „abgenickte“ Themen präsentieren. Alternativ steht auch die Programmwahl an sich im Fadenkreuz, nicht jeder kann sich mit „Rosamunde Pilcher“ und Co. anfreunden.

Allerdings haben ARD, ZDF und Co. bei aller Kritik einen Vorteil. Sie sind die einzigen Sender, die nicht wirtschaftlichen Interessen unterstehen. Bei Privatsendern haben die Werbekunden immensen Einfluss auf die Programmgestaltung, können durch Entzug von Geldern Meinungen drehen und unliebsame Berichterstattung abwürgen. Das kann bei einer, von praktisch allen Bundeshaushalten finanzierten Sendergruppe nicht passieren – und in der Theorie sind diese auch frei von Einflussnahme durch die Regierung. Zwar läuft auch auf den Öffentlich-Rechtlichen Werbung, dies aber nur als Zusatzfinanzierung von teureren Sendungen und nicht als Basis-Geschäftsmodell.

Wer muss GEZ zahlen?

Mit der Novelle 2013 wurden die Rundfunkgebühren massiv vereinfacht. Heute gilt schlicht und ergreifend, wer in Deutschland einen Haushalt hat oder ein Unternehmen betreibt, der muss die Gebühr von derzeit monatlich 17,50 Euro zahlen.

Die einzige Möglichkeit, sich von der Zahlung zu befreien lassen, ist:

  • Man bestreitet seinen Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV
  • Man bezieht Sozialhilfe
  • Man bekommt als Rentner eine staatliche Grundsicherung, weil die Rente allein zu niedrig ist

Außerdem können sich noch nachweislich taubblinde Menschen befreien lassen – alle anderen Haushalte (momentan etwa 45 Millionen) müssen zahlen.

Ich habe keinen Fernseher, und nun?

Bis zur Gebührennovelle gab es die Möglichkeit, die Zahlungen zu umgehen. Wer keinen Fernseher und kein Radio hatte, konnte nicht empfangen und sich somit von der GEZ befreien lassen. Auch diese Ausrede funktioniert heute nicht mehr, denn selbst wenn man in einem Haushalt lebt, in dem sich kein einziges Radio, kein Fernseher befindet und nicht einmal ein Telefon, mit dem man theoretisch einen Rundfunksender empfangen könnte, muss dennoch gezahlt werden – höchstrichterlich bestätigt. Es gibt, so hart es klingt, nur einen Ausweg aus den Rundfunkgebühren – obdachlos werden oder Auswandern.

Was passiert, wenn ich mich weigere?

Wer den Rundfunkbeitrag einmalig nicht zahlt, der erhält schlicht eine Zahlungserinnerung – sonst nichts. Fruchtet auch diese nicht, werden Beitragsbescheide versendet, die dann auch bereits Säumniszuschläge enthalten können. Die Ultima Ratio ist ein sogenannter Festsetzungsbescheid. Mit diesem haben dann, vereinfacht ausgedrückt, ARD und ZDF die rechtliche Handhabe, um dem säumigen Zahler einen Gerichtsvollzieher ins Haus zu schicken, der die ausstehenden Zahlungen eintreibt.

Kann ich wirklich wegen des Rundfunkbeitrags im Gefängnis landen?

So hart es klingt, aber das ist durchaus möglich. Aber: Man muss sich schon sehr stark anstrengen, damit es soweit kommt.

Im ersten Schritt müsste man dazu erst einmal dem Festsetzungsbescheid binnen eines Monats nach Erhalt widersprechen. Entscheidet dann ein Richter, dass der Widerspruch nicht rechtens ist, müsste man als nächstes dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft vorenthalten, ihm also praktisch „die Tür vor der Nase zuschlagen“. Danach hat die Rundfunkanstalt die Möglichkeit, bei einem Richter einen Haftbefehl zu erwirken. Der wird einen solchen aber nicht nach Gutdünken erteilen, sondern nach Abwägung aller Umstände.

Erst dann kann die Polizei einen in sogenannte Erzwingungshaft nehmen. Bloß darf diese nicht länger als sechs Monate andauern. Nach einem spektakulären Fall, in dem eine Hilfsarbeiterin sich allen Aufforderungen widersetzte und auch die Vermögensauskunft verweigerte, fanden sich die Rundfunkanstalten allerdings unter massiver Kritik aus allen Ecken der Gesellschaft. Die Folge, die Öffentlich-Rechtlichen haben intern kommuniziert, zwar nicht von der Gefängnis-Androhung als solche Abstand zu nehmen, aber künftig in Einzelfällen viel genauer zu prüfen, bevor zu diesem Mittel gegriffen wird.

Im Klartext bedeutet das, jemand mit ordentlich Chuzpe und einem knappen Einkommen könnte die Zahlung schlichtweg verweigern. Allerdings benötigt es dafür eine Menge Sitzfleisch, denn der Rundfunkbeitrag hat ein Verfallsdatum von 30 Jahren und man wird als Zahlungsunwilliger in die Schufa negativ eingetragen.

Fazit: Notwendiges Übel?

Auch wenn es nicht mehr GEZ heißt, sollte man den Rundfunkbeitrag dennoch zahlen. Nicht nur, um einfach ein gesetzestreuer Bürger zu sein. Sondern schlicht und ergreifend, weil ohne Öffentlich-Rechtliche sämtliche Informationen in Deutschland nur aus privater Hand stammen würden – ohne Kontrolle und sehr wahrscheinlich ohne die gebotene Neutralität. Und ob „Rosamunde Pilcher“ angesichts von Privatserien wie Dschungelcamp und Co. wirklich so schlecht sind, darf man auch bezweifeln.

Und wie ist Ihre Meinung zur Rundfunkgebühr? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!

Bildquelle: DOC RABE Media – Fotolia

Wer ist von gez gebühren befreit
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Wer kann sich alles von der GEZ befreien lassen?

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Wie kann ich von der GEZ befreit werden?

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403.

Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?

In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob sich in der Wohnung Radio, Fernseher, Computer und Co. befinden oder nicht.