Unter bestimmten Voraussetzungen müssen einige Menschen keine oder nur eine ermäßigte Rundfunkgebühr bezahlen. Dazu zählen unter anderem Auszubildende und Studenten sowie schwerbehinderte und andere hilfsbedürftige Personen. Aber auch für Rentner ist unter Umständen eine Befreiung von der GEZ möglich, soweit sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Da der Rundfunkbeitrag seit 2013 nicht mehr nach vorhandenen Geräten, sondern pro Haushalt in Höhe von 17,50 Euro monatlich erhoben
wird, kann eine GEZ-Befreiung für viele Personen mit knapper Rente eine große, finanzielle Erleichterung darstellen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wie Sie um die GEZ herumkommen können. Und was es sonst noch Wissenswertes zur Rundfunkgebühr gibt. Show
GEZ-Befreiung: Checkliste
Wissenswertes zur GEZ
Voraussetzungen für eine GEZ-BefreiungMit einer Befreiung von den Rundfunkgebühren können Sie rechnen, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Treffen einer oder mehrere der oben genannten Punkte auf Sie zu, benötigen Sie darüber in jedem Fall einen gültigen Bewilligungsbescheid, den Sie Ihrem Antrag auf GEZ-Befreiung grundsätzlich immer beilegen müssen. Notwendige UnterlagenWenn Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen möchten, benötigen Sie zunächst einmal einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht inklusive dem dazugehörigen Fragebogen. Diesen können Sie entweder schriftlich beantragen oder aus dem Internet herunterladen. Ebenfalls wichtig: Ihre Kundennummer bei der GEZ. Diese müssen Sie in jedem Fall auch auf dem Formular mit angegeben. Darüber hinaus benötigen Sie – je nach Grund Ihres Antrags auf GEZ-Befreiung – eines der folgenden Dokumente:
GEZ-Befreiung als Rentner: So gehen Sie vorEine GEZ-Befreiung erfolgt nicht automatisch. Um sich von den Rundfunkgebühren freistellen zu lassen, müssen Sie sowohl den ausgefüllten Antrag als auch Ihren gültigen Bewilligungsbescheid der ausstellenden Behörde im Original oder als beglaubigte Kopie mit der Post an die GEZ schicken. Alternativ können Sie sich von der entsprechenden Behörde aber auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ ausstellen lassen. Vergessen Sie nicht, Ihre Originaldokumente unbedingt als solche zu kennzeichnen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie sie später nicht mehr zurückerhalten. Außerdem muss Ihr Antrag das Datum und Ihre Unterschrift tragen. Wenn Sie alle wichtigen Dokumente beisammen haben, schicken Sie sie an folgende Adresse: GEZ / ARD ZDF Deutschlandradio Wann ist die GEZ-Befreiung nicht möglich?
GEZ: Alles zur Rundfunkgebühr in DeutschlandZahlen, um öffentlich-rechtliche Programminhalte empfangen zu können. Damit steht Deutschland international gesehen vergleichsweise einsam da. Doch was ist GEZ eigentlich? Wer muss sie bezahlen und vor allem für was? Zur Buchstabenkombination GEZ tummeln sich im Internet derzeit wieder eine Menge Horrormeldungen. „Zweifache Mutter wegen GEZ ins Gefängnis“, „Rentner wegen Rundfunkgebühr mit Knast bedroht“. Durch solche Schlagzeilen ist es klar, dass bei dem ganzen Thema große Verunsicherungen herrschen – darf der Staat einen wirklich ins Gefängnis stecken, nur weil man keine GEZ-Gebühr bezahlt? GEZ: Eine alte GeschichteDie Idee, Rundfunkgebühren zu zahlen, ist fast schon ein Jahrhundert alt – sie entstand 1923, um die damals ersten Radio-Sendeanstalten zu finanzieren. Der Grundgedanke blieb dabei über sämtliche „Deutschlands“ bis in die Gegenwart erhalten. Der Staat bietet in Form von
eine Art Basis-Programm an. Dies, damit sich wirklich jeder in Deutschland eine Grundinformation verschaffen und somit im Tagesgeschehen am Ball bleiben kann. GEZ gibt’s nicht mehrDabei hat sich das Kürzel GEZ, auch wenn es umgangssprachlich noch tief sitzt, mittlerweile aus der Realität verabschiedet. Bis Ende 2012 gab es wirklich noch eine Gebühreneinzugszentrale – mit dem 1. Januar 2013 wurde daraus der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, der trotz neuem Namen viel von den alten Methoden beibehalten hat. Die offizielle Bezeichnung der Gebühren ist nun Rundfunkbeitrag – der G E Z -Begriff existiert nicht mehr. Warum muss eine Rundfunkgebühr sein?Die Rundfunkgebühr steht unter Dauerbeschuss als Zwangsfinanzierung von Sendern, die nur von staatlicher Seite „abgenickte“ Themen präsentieren. Alternativ steht auch die Programmwahl an sich im Fadenkreuz, nicht jeder kann sich mit „Rosamunde Pilcher“ und Co. anfreunden. Allerdings haben ARD, ZDF und Co. bei aller Kritik einen Vorteil. Sie sind die einzigen Sender, die nicht wirtschaftlichen Interessen unterstehen. Bei Privatsendern haben die Werbekunden immensen Einfluss auf die Programmgestaltung, können durch Entzug von Geldern Meinungen drehen und unliebsame Berichterstattung abwürgen. Das kann bei einer, von praktisch allen Bundeshaushalten finanzierten Sendergruppe nicht passieren – und in der Theorie sind diese auch frei von Einflussnahme durch die Regierung. Zwar läuft auch auf den Öffentlich-Rechtlichen Werbung, dies aber nur als Zusatzfinanzierung von teureren Sendungen und nicht als Basis-Geschäftsmodell. Wer muss GEZ zahlen?Mit der Novelle 2013 wurden die Rundfunkgebühren massiv vereinfacht. Heute gilt schlicht und ergreifend, wer in Deutschland einen Haushalt hat oder ein Unternehmen betreibt, der muss die Gebühr von derzeit monatlich 17,50 Euro zahlen. Die einzige Möglichkeit, sich von der Zahlung zu befreien lassen, ist:
Außerdem können sich noch nachweislich taubblinde Menschen befreien lassen – alle anderen Haushalte (momentan etwa 45 Millionen) müssen zahlen. Ich habe keinen Fernseher, und nun?Bis zur Gebührennovelle gab es die Möglichkeit, die Zahlungen zu umgehen. Wer keinen Fernseher und kein Radio hatte, konnte nicht empfangen und sich somit von der GEZ befreien lassen. Auch diese Ausrede funktioniert heute nicht mehr, denn selbst wenn man in einem Haushalt lebt, in dem sich kein einziges Radio, kein Fernseher befindet und nicht einmal ein Telefon, mit dem man theoretisch einen Rundfunksender empfangen könnte, muss dennoch gezahlt werden – höchstrichterlich bestätigt. Es gibt, so hart es klingt, nur einen Ausweg aus den Rundfunkgebühren – obdachlos werden oder Auswandern. Was passiert, wenn ich mich weigere?Wer den Rundfunkbeitrag einmalig nicht zahlt, der erhält schlicht eine Zahlungserinnerung – sonst nichts. Fruchtet auch diese nicht, werden Beitragsbescheide versendet, die dann auch bereits Säumniszuschläge enthalten können. Die Ultima Ratio ist ein sogenannter Festsetzungsbescheid. Mit diesem haben dann, vereinfacht ausgedrückt, ARD und ZDF die rechtliche Handhabe, um dem säumigen Zahler einen Gerichtsvollzieher ins Haus zu schicken, der die ausstehenden Zahlungen eintreibt. Kann ich wirklich wegen des Rundfunkbeitrags im Gefängnis landen?So hart es klingt, aber das ist durchaus möglich. Aber: Man muss sich schon sehr stark anstrengen, damit es soweit kommt. Im ersten Schritt müsste man dazu erst einmal dem Festsetzungsbescheid binnen eines Monats nach Erhalt widersprechen. Entscheidet dann ein Richter, dass der Widerspruch nicht rechtens ist, müsste man als nächstes dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft vorenthalten, ihm also praktisch „die Tür vor der Nase zuschlagen“. Danach hat die Rundfunkanstalt die Möglichkeit, bei einem Richter einen Haftbefehl zu erwirken. Der wird einen solchen aber nicht nach Gutdünken erteilen, sondern nach Abwägung aller Umstände. Erst dann kann die Polizei einen in sogenannte Erzwingungshaft nehmen. Bloß darf diese nicht länger als sechs Monate andauern. Nach einem spektakulären Fall, in dem eine Hilfsarbeiterin sich allen Aufforderungen widersetzte und auch die Vermögensauskunft verweigerte, fanden sich die Rundfunkanstalten allerdings unter massiver Kritik aus allen Ecken der Gesellschaft. Die Folge, die Öffentlich-Rechtlichen haben intern kommuniziert, zwar nicht von der Gefängnis-Androhung als solche Abstand zu nehmen, aber künftig in Einzelfällen viel genauer zu prüfen, bevor zu diesem Mittel gegriffen wird. Im Klartext bedeutet das, jemand mit ordentlich Chuzpe und einem knappen Einkommen könnte die Zahlung schlichtweg verweigern. Allerdings benötigt es dafür eine Menge Sitzfleisch, denn der Rundfunkbeitrag hat ein Verfallsdatum von 30 Jahren und man wird als Zahlungsunwilliger in die Schufa negativ eingetragen. Fazit: Notwendiges Übel?Auch wenn es nicht mehr GEZ heißt, sollte man den Rundfunkbeitrag dennoch zahlen. Nicht nur, um einfach ein gesetzestreuer Bürger zu sein. Sondern schlicht und ergreifend, weil ohne Öffentlich-Rechtliche sämtliche Informationen in Deutschland nur aus privater Hand stammen würden – ohne Kontrolle und sehr wahrscheinlich ohne die gebotene Neutralität. Und ob „Rosamunde Pilcher“ angesichts von Privatserien wie Dschungelcamp und Co. wirklich so schlecht sind, darf man auch bezweifeln. Und wie ist Ihre Meinung zur Rundfunkgebühr? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit! Bildquelle: DOC RABE Media – Fotolia Loading...Wer kann sich alles von der GEZ befreien lassen?Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.
Wie kann ich von der GEZ befreit werden?Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) - Befreiungsgrund 403.
Warum muss ich GEZ zahlen obwohl ich keinen Fernseher habe?In Deutschland ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, die Rundfunkgebühren zu bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob sich in der Wohnung Radio, Fernseher, Computer und Co. befinden oder nicht.
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