Wer kann eine juristische Person sein?

Juristische Personen sind Personenvereinigungen oder Zweckvermögen, deren rechtliche Selbstständigkeit vom Gesetz anerkannt ist. Ebenso wie natürliche Personen sind sie Träger von Rechten und Pflichten und können als solche am Rechtsverkehr teilnehmen. Juristische Personen können über Vermögen verfügen, sie können als Erbe eingesetzt sowie in eigenem Namen klagen oder verklagt werden. Als selbstständiges Rechtssubjekt werden juristische Personen durch eine eigene Handlungsorganisation vertreten und haften nur für sich selbst.

In dieser Lektion lernst du die Arten von juristischen Personen und ihre Unterteilung in juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts kennen. Die Übungsaufgaben am Ende der Lektion helfen dir, deinen Wissensstand zu prüfen.

Englisch: Legal person | legal entity

  • Wann sind juristische Personen von Bedeutung?
  • Warum sind juristische Personen wichtig?
  • Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten: Was ist eine juristische Person?
    • 2. Sonstige Rechtssubjekte
    • Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts
    • Rechtssubjekte des Privatrechts
  • Merkmale juristischer Personen
  • Übungsfragen

Wann sind juristische Personen von Bedeutung?

Juristische Personen sind immer dann von Bedeutung, wenn es um Personenvereinigungen oder Zweckvermögen geht.

Juristische Personen spielen eine Rolle bei:

  • Vertragsschlüssen
  • Besteuerung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Haftungsfragen
  • Rechtlichen Auseinandersetzungen
  • Insolvenzen

Warum sind juristische Personen wichtig?

Als Träger von Rechten und Pflichten nehmen juristische Personen am Rechtsverkehr teil.

Juristische Personen können Einfluss nehmen auf:

  • Unternehmenspolitik
  • Strategische, finanzielle und personelle Entscheidungen
  • Vertragsschlüsse
  • Erbauseinandersetzungen
  • Investitionen
  • Expansion
  • Standortwahl
  • Erfolg und Misserfolg
  • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
  • Maßnahmen der Kapitalherabsetzung

Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten: Was ist eine juristische Person?

Die Rechtsstellung von Rechtssubjekten beschreibt den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Beide besitzen Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie die Fähigkeit haben, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie können Verträge abschließen, vor Gericht klagen oder erben.

Neben Rechten haben sie auch Pflichten, zum Beispiel die Pflicht, Steuern zu zahlen. Natürliche Personen sind in Deutschland alle Menschen, wobei nur diejenigen volle Rechtsfähigkeit erlangen, die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Rechtssubjekten:

  • Natürliche Personen (Menschen)
  • Sonstige Rechtssubjekte

1. Der Mensch als Rechtssubjekt

Nach § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt. Das bedeutet, dass jeder Mensch mit Vollendung der Geburt Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person endet mit ihrem Tod.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

  • Nach § 1923 Abs. 2 BGB ist das ungeborene Kind erbfähig.
  • Gemäß §§ 218 ff. StGB (Strafgesetzbuch) beginnt der Schutz des menschlichen Lebens bereits vor der Geburt.

2. Sonstige Rechtssubjekte

Bei den sonstigen Rechtssubjekten wird zwischen den Rechtssubjekten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts differenziert.

Unterscheidung juristischer Personen

Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts

Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts sind die Europäische Union (EU), Staaten, der Bund, Länder und Gemeinden. Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden regelmäßig durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert oder aufgelöst.

Sie werden in drei Typen unterteilt: in Körperschaften, Stiftungen und rechtsfähige Anstalten.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich hoheitlicher Mittel bedienen, zum Beispiel Verwaltungsakte erlassen oder Verwaltungszwang anwenden. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Juristische Personen des öffentlichen Rechts verfügen über das Recht der Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass sie im Rahmen der sogenannten Satzungsautonomie die Befugnis haben, ihre Angelegenheiten durch Satzungen selbst zu regeln.

Beispiel

  • Beispiele für Körperschaften sind Kreise, Gemeinden, Universitäten, Ortskrankenkassen, Ärztekammern, Landesversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften.
  • Beispiele für Stiftungen sind die Berliner Philharmoniker, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Hamburger Museums-Stiftungen.
  • Beispiele für rechtsfähige Anstalten sind die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie die Landesrundfunkanstalten von ARD und ZDF.

Rechtssubjekte des Privatrechts

werden unterteilt in juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften.

Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören:

  • Eingetragener Verein (e.V.)
  • Stiftung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)
  • Europäische Genossenschaft (SCE)
  • EU-Auslandsgesellschaften

Die juristische Person des Privatrechts spielt vor allem im Handelsrecht eine bedeutende Rolle. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt sie durch staatliche Genehmigung, durch staatliche Verleihung und meistens durch Eintragung in ein vom zuständigen Gericht geführtes Register. Beim Verein erfolgt die Eintragung in das Vereinsregister, während sich die AG, die GmbH, die e.G. und die KGaA in das Handelsregister eintragen.

Zu den rechtsfähigen Gesamthandsgemeinschaften gehören:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaften

Neben den rechtsfähigen Gesamthandsgemeinschaften gibt es nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaften. Dazu zählen die Erbengemeinschaft und die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Im Gegensatz zu einer natürlichen Person entsteht eine juristische Person nicht mit der Geburt. Wann eine juristische Person entsteht, ist abhängig davon, ob es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts handelt. Während die juristische Person des öffentlichen Rechts durch einen Hoheitsakt entsteht, erlangen juristische Personen des Privatrechts ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in ein Register.

Merkmale juristischer Personen

Juristische Personen weisen diese besonderen Merkmale auf:

  • Wesen: Zweckgebundene Organisation; keine Personen, sondern rechtliche Gebilde; Träger von Rechten und Pflichten und Teilnahme am Rechtsverkehr
  • Rechtsfähigkeit: Erlangen der Rechtsfähigkeit durch die Rechtsordnung, insbesondere durch die Eintragung in ein Register
  • Geschäftsfähigkeit: Keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit, sodass sie jederzeit Verträge schließen können
  • Kapital: Vermögen
  • Handlungsfähigkeit: Rechtssubjekt, das durch eine eigene Handlungsorganisation vertreten wird; juristische Personen können keine Willenserklärungen abgeben und nicht eigenständig handeln
  • Haftung: Verbindlichkeiten werden nur für sich selbst und nicht zu Lasten der Mitglieder begründet; juristische Personen können aus der Kapitalmasse für Schulden haftbar gemacht werden
  • Erbrecht: Können als Erbe eingesetzt werden
  • Klagebefugnis: Können in eigenem Namen klagen und verklagt werden

Problem: Kein eigenständiges Handeln von juristischen Personen

Es ist ein Problem, dass juristische Personen keine Willenserklärungen abgeben und nicht eigenständig handeln können. Dieses Problem wird dadurch gelöst, dass juristische Personen Organe besitzen, die von Menschen besetzt sind und durch die die juristische Person handlungsfähig ist.

Übungsfragen

Ergebnis

#1. Welche Aussage ist richtig?

Natürliche Personen sind Menschen und als solche Träger von Rechten und Pflichten.

Natürliche Personen sind Menschen und als solche Träger von Rechten und Pflichten.

Juristische Personen sind Menschen und als solche Träger von Rechten und Pflichten.

Juristische Personen sind Menschen und als solche Träger von Rechten und Pflichten.

Natürliche Personen können eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse sein.

Natürliche Personen können eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse sein.

#2. Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – eine juristische oder eine natürliche Person?

Juristische Person

Juristische Person

Natürliche Person

Natürliche Person

#3. Wodurch erlangt eine juristische Person des Privatrechts ihre Rechtsfähigkeit?

Durch Eintragung in das Grundbuch

Durch Eintragung in das Grundbuch

Durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes

Durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes

Durch staatliche Genehmigung, staatliche Verleihung und durch Eintragung in ein Register

Durch staatliche Genehmigung, staatliche Verleihung und durch Eintragung in ein Register

#4. Was sind juristische Personen des öffentlichen Rechts?

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft und eingetragene Genossenschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft und eingetragene Genossenschaften

Rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen

Rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen

Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wann ist man eine juristische Person?

Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt ( z.B. ein Verein, eine GmbH etc. ).

Was gibt es für juristische Personen?

Arten von juristischen Personen.
Aktiengesellschaft (§§ 1 ff. AktG).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 1 ff. GmbHG).
Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG).
Kommanditgesellschaft auf Aktien..
Verein (§§ 21 ff. BGB).
Stiftung (§§ 80 ff. BGB).

Wer bzw was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts bezeichnet eine rechtlich selbstständige Personenvereinigung bzw. ein Zweckvermögen mit rechtlicher Selbstständigkeit. Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden unterteilt in Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wie wird man zu einer juristischen Person?

Juristische Personen erwerben ihre Rechtsfähigkeit regelmäßig durch Eintragung in eines der bei den Amtsgerichten geführten öffentlichen Register (Verein § 21 BGB, AG: § 41 Abs. 1 AktG, GmbH: § 11 Abs. 1 GmbHG, Genossenschaft: § 13 GenG).

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