Wer wählt den Bezirksbürgermeister in Berlin?

Wer wählt den Bezirksbürgermeister in Berlin?
Stadträte und Bezirksbürgermeister sitzen mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode (September 2026) fest im Sattel – auch im Rathaus Schöneberg Foto: dpa/picture-alliance

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Nach dem 12. Februar werden alle Posten neu gemischt. Aber in den zwölf Rathäusern der Bezirke von Reinickendorf bis Zehlendorf dürfen Bürgermeister und die jeweils fünf Stadträte ihre Jobs noch weit über drei Jahre behalten. Wahl egal?

„Es kann nicht sein, dass sich in den Bezirken nichts ändert, wenn ganz Berlin neu wählt“, kritisierte CDU-Gerneral Stefan Evers (43) gegenüber B.Z. Und: „Das wird noch viel diskutiert werden.“ Das Verfassungsgericht hat sich zu dieser Frage nicht geäußert.

Damit gilt: Stadträte und Bezirksbürgermeister sind mindestens bis zum Ende der Legislaturperiode (September 2026) im Amt. Ausnahme: Sie werden von der Versammlung der Bezirksverordneten (BVV) mit Zweidrittelmehrheit abgewählt. Eine sehr hohe Hürde.

„Sie haben laufende Verträge. Das müsste man gut überlegen, denn es geht um viel Geld“, sagt Linken-Chefin Katina Schubert (60).

Wie viel? Wird ein Mitglied des Bezirksamtes vor Ende seiner Amtszeit abberufen, erhält es noch drei Monate Gehalt – dann 71,75 Prozent der Dienstbezüge als Ruhegehalt. Macht bei einem Bezirksbürgermeister 7171 Euro/Monat und bei deinem Stadtrat 6381 Euro im Monat.

Mit Ablauf der Amtszeit, also im Herbst 2026, kann ein Bezirksamtsmitglied in den Ruhestand treten, wenn es zuvor acht Jahre als Bürgermeister oder Stadtrat im Amt war.

Themen: Berlin-Wahl BVV Katina Schubert Stefan Evers Wahl

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Das Verfahren

In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt. Er besteht aus dem Regierenden Bürgermeister oder der Regierenden Bürgermeisterin und bis zu zehn Senatorinnen und Senatoren.

Der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden mitgezählt. Für eine gültige Wahl muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf "ja" lauten.

Der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin wird in geheimer Abstimmung – das heißt mit verdeckten Stimmzetteln – gewählt.

Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Franziska Giffey / Foto: Lena Giovanazzi

Der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin hat nach der Wahl die Aufgabe, die weitere Senatsbildung zu betreiben, das heißt die Senatsmitglieder zu ernennen.

Der Regierende Bürgermeister und die Regierende Bürgermeisterin ist bei der Wahl der Personen, die er als Senatsmitglieder ernennt, nicht völlig frei. In der politischen Realität sieht es so aus, dass bereits im Vorfeld in zahlreichen Gesprächen geeignete Kandidaten ausgesucht werden. Diese sollten sowohl von der Partei, als auch durch die eigene Fraktion (im Falle eine Koalitionsbildung von den entsprechenden Koalitionspartnern) Unterstützung erfahren.

Bevor der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin und die Senatsmitglieder ihr Amt antreten, müssen sie einen Eid ablegen.

Die Senatsmitglieder können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. Des Weiteren hat der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin das Recht, sie zu entlassen.

Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Bürgermeister oder der Regierenden Bürgermeisterin das Vertrauen wieder entziehen. Der Beschluss über ein Misstrauensvotum bedarf der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Bei Annahme des Misstrauensantrags hat der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin sofort zurückzutreten. Er ist verpflichtet, auf Verlangen die Geschäfte bis zum Amtsantritt des Nachfolgers weiterzuführen. Das Misstrauensvotum verliert seine Wirksamkeit, wenn nicht binnen 21 Tagen eine Neuwahl erfolgt ist.

Die Ankündigung des Berliner Verfassungsgerichts, die Wahlen in Berlin wahrscheinlich vollständig wiederholen zu lassen, hat den politischen Betrieb gehörig durcheinandergewirbelt. Sollten die Richterinnen und Richter am 16. November tatsächlich eine Wiederholungswahl anordnen, könnten vor allem auf die Bezirke politische und demokratietheoretische Schwierigkeiten zukommen.

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