Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

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Pflichtteil für Kinder trotz Alleinerbe? Häufig möchten Erblasser den Ehepartner als Alleinerben einsetzen und veranlassen in einem Testament die Enterbung der Kinder. Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung und haben Kinder einen Pflichtteil in Deutschland? Besteht Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe? Der folgende Artikel erläutert Ihnen alle Fragen zum Pflichtteil für Kinder und erklärt, wie ein Kind das Pflichtteil-Erbe zu Lebzeiten des Erblassers einfordern kann. Anhand verschiedener Beispiele erhalten Sie einen Überblick, wie hoch der Pflichtteil beim Erbe für Kinder ist.

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Die nächsten Angehörigen des Erblassers haben einen Anspruch auf ein Pflichtteil-Erbe.
  • Wurden Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser in einem Testament enterbt, können sie ihren Pflichtteil einfordern.
  • Die Kinder des Erblassers gelten als nächste Angehörige, daher besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil für Kinder.
  • Der Pflichtteil für Kinder beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Der Pflichtteil für Kinder garantiert eine Mindestbeteiligung am Nachlass der Eltern.
  • Der Anspruch auf einen Pflichtteil kann Kindern nur in Ausnahmefällen und bei schwerwiegenden Verfehlungen gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen entzogen werden.

Was ist der Pflichtteil in Deutschland?

Nur anhand einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) kann die gesetzliche Erbfolge geändert werden. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament, welche den Verwandtschaftsgrad der Erben berücksichtigt.

Zunächst erben die Erben der 1. Ordnung (Kinder, Enkel), dann der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) und als letztes die Erben der 3. Ordnung (Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen).

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

Außerdem haben Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Sonderstellung im Erbrecht und je nach Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) entsprechende Ansprüche gegenüber den Erben der jeweiligen Ordnungen. Wer nicht mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden ist, kann diese nur durch ein Testament ändern. Für die Kinder wird der Pflichtteil erst wichtig, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden oder sie ein Erbe erhielten, das geringer als der gesetzliche Pflichtteil ist.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn ein Erblasser ein Testament verfasst, ändert er gleichzeitig die gesetzliche Erbfolge. In diesem Moment erbt nicht mehr der gesetzliche Erbe, sondern die als Erbe genannte Person oder Institution. Oftmals kommt es auch vor, dass der Erblasser Angehörige der gesetzlichen Erbfolge enterbt, unter anderem auch die eigenen Kinder.

Werden Geschwister enterbt, haben sie keine Möglichkeit einen Pflichtteil für Geschwister geltend zu machen. Anders sieht es bei Kindern und Ehepartnern aus. Hat der Erblasser keine Kinder, dann können auch die Eltern des Erblassers einen Pflichtteil fordern. Wie hoch der Pflichtteil bei Enterbung ist, ist abhängig davon, wie viele Kinder einen Pflichtteil fordern. Grundsätzlich entspricht der Pflichtteil bei Enterbung der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe für Kinder trotz (Berliner) Testament?

Wer den Pflichtteil für Kinder bestimmen möchte, muss zunächst den gesetzlichen Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge ermitteln. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Das Berliner Testament ist für das Erbe der Kinder bei der Frage, wie hoch der gesetzliche Pflichtteil ist, eher zweitrangig. Ob die Kinder nun in einem Berliner Testament oder im Rahmen eines normalen Testaments enterbt wurden, macht keinen Unterschied. Wichtig ist es jedoch, ob eine Strafklausel im Testament aufgesetzt wurde oder nicht. Hierzu mehr im unteren Abschnitt des Artikels. Im Hinblick auf den Pflichtteil ist es vor allem auch entscheidend wie viele erbberechtigte Geschwister vorhanden sind.

Wer hat Anspruch und wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder beim Erbe?

Beim Pflichtteil für Kinder handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Nachlass eines nahen Angehörigen. Er schränkt die Testierfähigkeit des Erblassers ein und sichert Pflichtteilsberechtigten trotz Enterbung einen Anteil am Erbe. Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Alle Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel) – sowohl eheliche als auch außereheliche und adoptierte Abkömmlinge.
  • Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers
  • Die Eltern des Erblassers
  • Die Eltern werden nur berücksichtigt, wenn der Erblasser keine Kinder hatte. Der Ehepartner ist jedoch immer pflichtteilsberechtigt.

Um den Pflichtteil berechnen zu können, muss zunächst geprüft werden, wie viele Angehörige als Pflichtteilsberechtigte in Frage kommen. Je nachdem wie viele Geschwister vorhanden sind, fällt der Pflichtteil für die Kinder geringer oder höher aus. Ferner ist selbstverständlich auch die Höhe des Nachlasses wichtig, anhand dessen der Erbteil nach der gesetzlichen Erbfolge ermittelt wird.

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Anhand der nachfolgenden Beispiele können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie der Pflichtteil berechnet wird. Um eine genau Berechnung Ihrer Ansprüche unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Anwalts für Erbrecht. In unserem Anwaltsverzeichnis finden Sie in wenigen Minuten einen erfahrenen Ansprechpartner in Ihrer Stadt.

Pflichtteil für Kinder trotz Alleinerbe?

Pflichtteil für Kinder obwohl Alleinerbe ernannt wurde? Wurde der Ehepartner oder ein anderer Angehöriger als Alleinerbe ernannt, besteht Anspruch auf den Pflichtteil für die Kinder. In den folgenden Beispielen gehen wir davon aus, dass der Erblasser den Ehepartner im Testament als Alleinerben eingesetzt und seine Kinder enterbt hat. Wie hoch ist demnach der Pflichtteil der Kinder?

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Kind?

Wie hoch der Pflichtteil bei einem Kind ist, ist abhängig davon, ob es weitere Pflichtteilsberechtigte gibt und ob der Erblasser einen lebenden Ehepartner hinterlassen hat. Ist der Ehepartner noch am Leben, hat dies Einfluss auf die gesetzliche Erbquote des Kindes und letztendlich auch auf die Pflichtteilsquote. Die folgenden Beispiele sind auf den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgelegt.

  • Mit einem Ehepartner als Alleinerbe und einem enterbten Kind:
    Das Kind hat eine Erbquote von ½ und eine Pflichtteilsquote von ¼. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch von 25.000 Euro.
  • Ohne lebenden Ehepartner und ein enterbtes Kind:
    In diesem Fall hat das Kind eine Erbquote von 1 und eine Pflichtteilsquote ½. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann das Kind 50.000 Euro verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

  • Bei einem Ehepartner als Alleinerbe und 2 enterbten Kinder:
    Die zwei Kinder haben jeweils eine Erbquote von ¼ und eine Pflichtteilsquote von 1/8. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann jedes enterbte Kind 12.500 Euro verlangen.
  • Ohne lebenden Ehepartner und 2 enterbte Kinder:
    In diesem Fall haben die beiden Kinder eine Erbquote von ½ und eine Pflichtteilsquote von ¼. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann jedes enterbte Kind 25.000 Euro verlangen.

Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe?

Das Gesetz sieht auch einen Pflichtteil für Kinder aus erster Ehe vor. Hat der Ehepartner Kinder aus erster Ehe, dann sind diese bei Scheidung der ersten Ehe nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerben des Nachlasses. Sobald der Ehepartner erneut heiratet, steht dem neuen Ehepartner die Hälfte des Nachlasses zu. Hat der Ehepartner in der zweiten Ehe weitere Kinder mit dem neuen Partner, wird sein Nachlass unter den Kindern der ersten und zweiten Ehe und seinem neuen Ehepartner aufgeteilt.

Hinterlässt der Erblasser dann ein Kind aus erster Ehe und zwei Kinder aus zweiter Ehe, aber setzt den Ehepartner als Alleinerben ein, beträgt der Pflichtteil für die Kinder aus erster Ehe: Laut gesetzlicher Erbquote steht den Kindern jeweils 1/6, was wiederum eine Pflichtteilsquote von 1/12 ergibt.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 3 Kindern?

  • Mit einem Ehepartner als Alleinerbe und 3 enterbten Kinder:
    Die 3 Kinder haben aufgrund des Erbrechts eine Erbquote von je 1/6 sowie eine Pflichtteilsquote von 1/12. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann jedes enterbte Kind 8.333 Euro verlangen.
  • Ohne lebenden Ehepartner und 3 enterbte Kinder:
    Die 3 Kinder haben jeweils eine Erbquote von 1/3 und eine Pflichtteilsquote von 1/6. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro kann jedes enterbte Kind 16.666 Euro verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 150.000 Euro?

Wie hoch ist der Pflichtteil bei 150000 Euro und einem, zwei, drei oder sechs Kindern? Anhand der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick, wie hoch der Pflichtteil bei 150000 Euro für die Kinder ist. Bei den dargestellten Beispielrechnung wurde davon ausgegangen, dass die Eheleute bei Ableben des Erblassers in einer Zugewinngemeinschaft lebten und der Ehepartner Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist.

Situation des ErblassersErbquotePflichtteilquoteBetrag
unverheiratet, 1 Kind 1 1/2 75.000 €
verheiratet, 1 Kind 1/2 1/4 37.500 €
unverheiratet, 2 Kind 1/2 1/4 37.500 €
verheiratet, 2 Kind 1/4 1/8 18.750 €
unverheiratet, 3 Kind 1/3 1/6 25.000 €
verheiratet, 3 Kind 1/6 1/12 12.500 €
unverheiratet, 6 Kind 1/6 1/12 12.500 €
verheiratet, 6 Kind 1/12 1/24 6.250 €

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Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

Pflichtteil einfordern

Sind Kinder pflichtteilberechtigt, dann können sie ihren Pflichtteil nur geltend machen, wenn sie ihn einfordern. Um den Pflichtteil einzufordern, müssen sie sich an den bzw. die im Testament benannten Erben wenden und Auskunft über das Erbe einholen. Kommt ein Alleinerbe oder die Erbengemeinschaft dem Wunsch des pflichtteilberechtigten Kindes nicht nach, muss es den Pflichtteil einklagen. Dann ist es sinnvoll, einen Anwalt für Erbrecht mit der Angelegenheit zu beauftragen, um die Pflichtteilsansprüche durchzusetzen. In unserem Leitartikel erhalten Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie den Pflichtteil einfordern können.

Wann kann ein Kind das Pflichtteil-Erbe zu Lebzeiten des Erblassers einfordern?

Prinzipiell kann das Kind das Pflichtteil-Erbe nicht zu Lebzeiten einfordern, da der Pflichtteilsanspruch nur im Erbfall eintritt. Beabsichtigt ein Kind zu Lebzeiten den Pflichtteil des Erbes einzufordern, benötigt es das Einverständnis des Erblassers.

Durch einen Pflichtteilsverzicht wäre es möglich, dass das Kind zu Lebzeiten das Pflichtteil-Erbe erhält. Anhand eines Pflichtteilverzichts erklärt sich der Pflichtteilsberechtigte einverstanden, bei Erbeintritt auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten, um somit nicht zweimal zu erben. Die Gegenleistung ist dabei eine Zahlung als Abfindung, wobei die Höhe vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien abhängt. Ein Richtwert sollte jedoch der eigentliche Pflichtteilsanspruch sein. Allerdings kann das Kind das Pflichtteil-Erbe zu Lebzeiten nur dann einfordern, wenn der Erblasser damit einverstanden ist.

Wird das Pflichtteil-Erbe des Kindes zu Lebzeiten vergeben, birgt das sowohl Vorteile für den Erblasser als auch den Pflichtteilsberechtigten. Vor allem kann der Erblasser nun frei seinen Nachlass regeln, ohne auf gesetzliche Pflichtteilsansprüche zu achten – es sei denn es gibt weitere Pflichtteilsberechtigte, die Ansprüche geltend machen können.

Hinweis:

1. Der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte müssen dem Pflichtteilsverzicht zustimmen. 2. Der Pflichtteilsverzicht muss notariell beglaubigt werden. 3. Für den Pflichtteilsverzicht erhält der einst Pflichtteilsberechtigte eine Abfindung.

Pflichtteil den Kindern entziehen?

Den Kindern den Pflichtteil zu entziehen, ist gesetzlich nur schwer durchsetzbar. Als nächste Angehörige bzw. Abkömmlinge des Erblassers haben sie immer einen Pflichtteilsanspruch, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Nur dann kann der Pflichtteil der Kinder entzogen werden. Eine Auflistung aller Pflichtteilsentziehungsgründe finden Sie in § 2333 des BGB. Um den Kindern den Pflichtteil zu entziehen, müssen die Gründe plausibel und detailliert begründet und im Testament festgehalten werden. Somit kann dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestbeteiligung am Erbe entzogen werden. Der Anspruch kann abgesprochen werden, wenn

  • der Pflichtteilsberechtigte ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen begangen hat, welches sich gegen die oben genannten Personen richtete.
  • die pflichtteilsberechtigte Person dem Erblasser, dem Partner des Erblassers, einem Abkömmling des Erblassers oder anderen ihm
  • ähnlich nahestehenden Personen nach dem Leben trachtet.
  • die pflichtteilsberechtigte Person der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist.
  • die pflichtteilsberechtigte Person aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.

Den Kindern den Pflichtteil durch Verzicht entziehen

Wie im oberen Abschnitt „Pflichtteil-Erbe für Kind zu Lebzeiten einfordern“ bereits erläutert, kann der Pflichtteil der Kinder auch über einen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten vereinbart werden. Dieser muss von beiden Parteien beabsichtigt sein und von einem Notar beurkundet werden. Mithilfe eines Pflichtteilsverzichts kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil zu Lebzeiten erhalten und verzichtet durch eine Erklärung, seinen Pflichtteil im Erbfall künftig einzufordern. Die Höhe des Pflichtteils ist dabei abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien, sollte jedoch keineswegs unter dem eigentlichen Pflichtteilsanspruch liegen.

Pflichtteil durch eine Strafklausel entziehen

Hat der Erblasser seine Kinder in einem Berliner Testament enterbt, um seinen Ehepartner als Alleinerben einzusetzen, dann kann eine Strafklausel die Kinder handlungsunfähig machen. Im Rahmen eines Berliner Testaments setzen sich die Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein und die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners. Mithilfe der Pflichtteilsstrafklausel können die Eheleute verhindern, dass die Kinder den Pflichtteil im ersten Erbfall einfordern, indem sie für diesen Fall beim Tod des zweiten Elternteils enterbt werden und dadurch weniger erhalten.

Pflichtteil der Kinder und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Neben einem Pflichtteilsanspruch haben Kinder möglicherweise auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Erblasser bis zu 10 Jahren vor seinem Ableben das Vermögen durch Schenkungen an Dritte vermindert hat.

Nur Pflichtteilsberechtigte können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, vorausgesetzt der Erblasser hat seinen Nachlass durch Schenkungen geschmälert. Ferner muss der Pflichtteilsberechtigte zunächst einen Anspruch auf den Pflichtteil haben, um die Pflichtteilsergänzung durchsetzen zu können. Haben die Kinder auf den Pflichtteil verzichtet, besteht kein Anspruch mehr.

Andernfalls kann der Pflichtteilsberechtigte einen Ersatz von den Beschenkten fordern, weil sein Pflichtteil durch die Schenkung vermindert wurde. Dabei nimmt der Wert der Schenkung jährlich um 10 % ab und hat nach 10 Jahren keine Bedeutung mehr.

Verjährung des Pflichtteils

Möchten die Kinder den Pflichtteil einfordern, dann müssen sie dies innerhalb der ersten 3 Jahre nach Eintritt des Erbfalls in die Wege leiten. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kalenderjahrs, in dem der Erbfall eintrat und der Pflichtteilsberechtigte erfuhr, dass er durch ein Testament enterbt wurde.

Sollten Sie ein ausführliches Beratungsgespräch bei einem Experten wünschen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines unserer Anwälte für Erbrecht. In einem Gespräch können sie Ihre individuelle Ausgangssituation in Augenschein nehmen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche unterstützen.

Wie kann ein Anwalt für Erbrecht beim Pflichtteil Kinder helfen ?

Die Kinder eines Erblassers haben auch bei einer Enterbung immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe. Hierbei muss dieser Anspruch jedoch aktiv bei den rechtmäßigen Erben eingefordert werden. Dabei kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht ein wichtiger Partner sein, der einem enterbten Kind helfen kann, seine Pflichtteilsansprüche durchzusetzen und ggf. auch weitere Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen. Häufig streuben sich die rechtmäßigen Erben, einem enterbten Kind seinen Anspruch auf seinen Pflichtteil zu erfüllen.

In diesem Fall kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht den Auskunftsanspruch über den Nachlass für seinen Mandanten geltend machen und entsprechend auch die Höhe seines Anspruchs ermitteln. Gegebenenfalls können auch weitere Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht werden. Für den Fall, dass die Erben den Pflichtteilsanspruch nicht erfüllen, kann ein erfahrener Anwalt für Erbrecht die Erfüllung einklagen für seinen Mandanten. Lassen Sie sich beraten zum Thema Pflichtteil Kinder von einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

Fragen zum Thema Pflichtteil Kinder?

Unsere Anwälte für Erbrecht informieren Sie ausführlich zu allen Themen rund um das Pflichtteil Kinder und beantworten alle Ihre Fragen.

FAQ: Pflichtteil Kinder

Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung müssen alle Verwandten berücksichtigt werden, auch die, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2310 BGB). Das ist der Fall, wenn sie erbunwürdig sind, enterbt wurden oder die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Dass Eltern ein Kind vom Nachlass ausschließen, ist nach deutschem Recht eigentlich kaum möglich. Fast immer besteht zumindest das Recht auf einen Pflichtteil. Allerdings lässt sich das Erbe für den ungeliebten Nachwuchs mindern – und womöglich vielleicht doch auf null senken.

Der Pflichtteil muss von den Erben oder der Erbengemeinschaft eingefordert werden. Die Frist, um den Pflichtteil einfordern zu können, beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Todes- und Enterbungsfalls; maximal aber 30 Jahre für die Geltendmachung der Ansprüche.

Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt. Wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil des Erbes eines nahen Verwandten beanspruchen wollen, sind Sie auf dessen Mithilfe angewiesen.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

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Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament?

Wie hoch ist der Pflichtteil trotz Testament? Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Wie viel ein Pflichtteilsberechtigter letztendlich bekommt, berechnet sich aus dem Nachlasswert und wie viele erbberechtigte Personen es noch gibt.

Wie hoch ist ein pflichtanteil in Prozent?

Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.

Wie hoch ist der Pflichtanteil bei 2 Kindern?

Der Pflichtteil beträgt davon jeweils die Hälfte, bei einem Kind also ein Viertel, bei 2 Kindern ein Sechstel des Nachlasses.

Wie hoch ist der Pflichtteil wenn ein Elternteil stirbt?

Der Pflichtteil für jedes ihrer Kinder wäre ein Geldanspruch in Höhe von 1/8 dessen, was der verstorbene Elternteil hinterlassen hat. Bei einem gemeinsamen Konto oder einem gemeinsamen Sparbuch hinterlässt der zuerst Versterbende die Hälfte davon, weil die andere Hälfte ja dem überlebenden Ehepartner gehört.