Wie hoch sind die notarkosten für ein berliner testament

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Wie hoch sind die notarkosten für ein berliner testament
Testament

Notarkosten: Ein Berliner Testament kann teuer werden. Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Spezialist für Erbrecht, Konstanz, Radolfzell, Rottweil, Villingen-Schwenningen.

Notarkosten: Ein Berliner Testament kann teuer werden

Notarkosten sind hoch.

Das ist bekannt. So kostet ein Berliner Testament für zwei Eheleute beim Notar bei einem Nachlasswert von

  • 50.000 Euro = 264 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 100.000 Euro = 414 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 200.000 Euro = 714 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 500.000 Euro = 1.614 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 1 Mio. Euro = 3.114 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 2 Mio. Euro = 6.114 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer
  • 5 Mio. Euro = 15.114 Euro Gebühren + 19 % Mehrwertsteuer

Die Kosten für ein einfaches Testament von nur einer Person halbieren sich.

Gut zu wissen

Notare müssen nach diesen Gebührensätzen abrechnen. Es wird oft die Frage gestellt, was ein Testament bei einem Anwalt kostet. Rechtsanwälte dürfen niedrigere Preise vereinbaren. Also: Handeln Sie beim Rechtsanwalt den Preis für Ihr Testament aus! Manche Kollegen machen einen Abschlag gegenüber den Kosten für ein notarielles Testament (z.B. 30 Prozent weniger) oder arbeiten – wie wir – nach Stundensätzen. Hierzu ist auf jeden Fall eine Vergütungsvereinbarung oder eine mündliche Gebührenvereinbarung erforderlich. Liegt eine solche nicht vor, darf der Anwalt nur 250 Euro netto für das Testament abrechnen. Diese gesetzliche Regelung erscheint mir aber verfassungswidrig zu sein. 

Unsere Kosten

 Ich nehme für die Testamentserrichtung 300 Euro die Stunde, wobei dann in der Regel 1 bis 3 Stunden Bearbeitungszeit anfallen. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. 

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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