Wie kann ich überprüfen ob mein arbeitgeber mich angemeldet hat

Hallo leute, Folgendes Anliegen habe ich: Wie kann man überprüfen ob der Arbeitgeber jemanden Angemeldet hat?? Also mein bekannter ist seit dem 01.12.2008 Abgestellt. Der hat jedoch fürDezember keine Abrechnung bekommen, obwohl er ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Naja für Januar hat er dann seine Abrechnung bekommen, jedoch steht da EINTRITTSTERMIN 01.01.2009 AUSTRITT 31.01.2009. ??? Bis jetzt hat er die Abrechnung für Februar noch nicht bekommen (zur Zeit zuhause angebliche KURZ ARBEIT) Er hattte im Dezember für das Arbeitsamt von der AOK Ausfüllen lassen das er jetzt über die Firma läuft......

DANKE

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Wie kann ich überprüfen ob mein arbeitgeber mich angemeldet hat

Hallo,

der AG ist verpflichtet, seinem Arbeitnehmer die Anmeldung zur Sozialversicherung auszuhändigen. Dort steht das genaue Anmeldedatum (und in dem Fall auch das Abmeldedatum) drauf sowie der Verdienst. Das soll Dein Bekannter anfordern.

Wie kann ich überprüfen ob mein arbeitgeber mich angemeldet hat

er soll bei seiner Krankenkasse nachfragen.

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Wo kann ich sehen wo ich schon überall gearbeitet habe?

Wenn du deinen Sozialversicherungsausweis verloren hast, kannst du deine Sozialversicherungsnummer folgendermaßen herausfinden: Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen. Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen (0800 / 1000 4800; kostenfrei aus dem dt. Festnetz).

Wie lange kann man jemanden rückwirkend anmelden?

ELStAM-Anmeldung sind rückwirkend zum 01.01.2022 möglich..
bei rückwirkender Anmeldung eines geringfügig Beschäftigten kann er nicht ab Beginn mit Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit abgerechnet werden (Anmeldung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen).

Wie kann ich prüfen ob ich angemeldet bin?

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.

Wann muss mich mein Arbeitgeber anmelden?

Frist für die Anmeldung Der Beginn einer Beschäftigung ist mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Meldung muss jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn erfolgen.