Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen. Benötigte Unterlagen
Dauer & KostenBearbeitungszeit
Gebührenrahmen Die Bescheinigung kostet 10 Euro. Sie müssen die Gebühr im Voraus bezahlen. Rechtliche GrundlagenVoraussetzungen
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ist ein Dokument, das Sie als zuverlässigen Steuerzahler ausweist. Es ist unbegrenzt gültig. Wer regelmäßig seine Steuererklärung gemacht hat und seinen steuerlichen Pflichten in den letzten Jahren nachgekommen ist, muss sich keine Sorgen machen. Wenn Sie dagegen Steuerschulden haben, schon. Denn auch diese Rückstände werden in der Bescheinigung auftauchen. Man könnte sagen: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Abbild Ihrer steuerlichen Vergangenheit. Fachleute sprechen auch von einer „Bescheinigung in Steuersachen“. Sie kann sowohl von Behörden als auch von privaten Auftraggebern verlangt werden. Aber: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein Zeugnis. Das heißt, das Finanzamt darf den Steuerzahler darin nicht bewerten (zuverlässig oder unzuverlässig). Die Beurteilung überlässt es demjenigen, der die Bescheinigung angefordert hat. Ganz nach dem Motto: Die Fakten sprechen für sich. Übrigens: Das Finanzamt muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post verschicken. Eine elektronische Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, ist laut § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht erlaubt. Das Steuergeheimnis verlangt zudem, dass die steuerliche Bescheinigung ausschließlich dem Antragssteller oder einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf. Wer seine Steuererklärung regelmäßig gemacht hat, bekommt ohne Probleme vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Foto: iStock/ridvan_celikWann braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt?1. Unbedenklichkeitsbescheinigung für HauskäuferMan könnte meinen: Sobald der Kaufvertrag für ein Haus beim Notar unterschrieben ist, sind alle Formalitäten erledigt und dem Umzug ins neue Zuhause stehe nichts mehr im Wege. Doch zu früh gefreut. Für den Eintrag ins Grundbuch fehlt noch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese dient als Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer. Die gute Nachricht: Der Käufer muss sich in der Regel nicht selbst darum kümmern. Der Notar informiert das Finanzamt über den Immobilienkauf und schickt den Kaufvertrag und die amtliche Veräußerungsanzeige gleich mit. Anschließend erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, sprich den Grunderwerbsteuerbescheid. Sobald Sie diese Steuer bezahlt haben, übermittelt das Finanzamt die Bescheinigung automatisch an den Notar. Dieser leitet das wichtige Dokument an das Grundbuchamt weiter. Erst dann sind Sie ganz offiziell Haus- und Grundstückbesitzer. Übrigens: Auch wenn die Grunderwerbsteuer gestundet ist oder wenn Steuerfreiheit besteht, muss das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. …und wann braucht man sie nicht? Es gibt Fälle, in denen beim Hauskauf keine Grunderwerbsteuer anfällt. Damit wird
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Gewerbe-AnmeldungWer ein genehmigungspflichtiges Gewerbe anmelden möchte, zum Beispiel ein Café oder ein Restaurant, kommt um die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht herum. Diese bestätigt, dass es keine offenen Forderungen an Steuern, Gebühren oder Grundbesitzabgaben in Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit gibt. Künftige Gastronomen müssen dann einen Antrag beim Finanzamt stellen und sich mit ihrem Personalausweis ausweisen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Finanzamtes. Dasselbe gilt für Unternehmer aus dem Bewachungs-, Makler- und Transportgewerbe (Beförderung von Gütern oder Personen, zum Beispiel Taxi-Unternehmen), für Anlagevermittlungen und Anlagenberatungen sowie Bauvorhaben. Auch wer einen Reisegewerbeschein beantragen möchte, braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Ihrer Gemeinde, ob Sie für die Gewerbeanmeldung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen. Lesen Sie hier weitere interessante Artikel Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Internationalen ErbschaftSie haben etwas in Deutschland geerbt, besitzen aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? Dann kann die Bank vor der Auszahlung des geerbten Vermögens eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. Der Grund: Das Kreditinstitut haftet für die Erbschaftsteuer, wenn es Ihnen das Erbe auszahlt, bevor Sie die Erbschaftsteuer entrichtet haben. Mit Hilfe der Unbedenklichkeitsbescheinigung will sich die Bank absichern. Damit bestätigt ihr das Finanzamt, dass der ausländische Erbe die Erbschaftsteuer bezahlt hat oder dass keine Erbschaftsteuer fällig wird. Erst dann können Sie die Erbschaft antreten. Die Kosten regelt jedes Bundesland selbstWie viel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben – und wofür Sie die steuerliche Bescheinigung benötigen. In der Regel wird das Finanzamt eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 20 Euro verlangen. Bei einem Hauskauf gehört die Gebür zu den Notarkosten. Eine erbschaftsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in vielen Fällen kostenlos. Grunderwerbsteuer zügig zahlenEs kann vier Wochen dauern, bis Sie die Bescheinigung erhalten. Das kann vor allem bei einem Immobilienkauf zum Problem werden. Denn die meisten Banken überweisen den Kaufpreis erst, wenn die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen werden kann. Das heißt: Wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht. Dafür benötigen Sie jedoch die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Eintrag ins Grundbuch. Um die Wartezeit zu verkürzen, sollte man die Grunderwerbsteuer daher so schnell wie möglich bezahlen. Übrigens: Die Auflassungsvormerkung, das heißt die Vormerkung im Grundbuch, hängt nicht von der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ab. |