Wie lange braucht ein Blitzer Brief um zu kommen?

Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Behörde, das sogenannte Verwarnungsgeldangebot. Das begangene Vergehen ist dabei so geringfügig, dass die Verkehrsbehörde es bei einem kleinen Verwarngeld (oft nicht höher als 20 Euro) belässt. Überweist der Beschuldigte den Betrag innerhalb der angegebenen Frist, hat sich die Angelegenheit erledigt.

Der Strafzettel wird in der Regel relativ schnell – innerhalb von ein bis zwei Wochen – zugestellt.

Das Bußgeldverfahren wird grundsätzlich in drei Etappen unterteilt:

  • Das Vorverfahren – hier kann der Beschuldigte sich zur Sache äußern
  • Das Zwischenverfahren – hier hat der Beschuldigte die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben
  • Das gerichtliche Verfahren – hier wird der Sachverhalt final gerichtlich entschieden

Das Vorverfahren findet vor der Zustellung des eigentlichen Bußgeldbescheides statt. Der Fahrzeughalter erhält hier einen Anhörungs- oder Zeugefragebogen, in dem er dazu befragt wird, wer zum genannten Tatzeitpunkt Führer des Fahrzeugs gewesen ist. Außerdem kann hier auch Stellung zum Tatvorwurf genommen werden – zum Beispiel könnte der Beschuldigte Angaben zur Platzierung der Verkehrsschilder machen, falls diese aus seiner Sicht Auswirkungen auf den Tatvorwurf hatten.

Dieser Anhörungsbogen landet in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen im Briefkasten des Fahrzeughalters.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote kommen regulär per Post. Wurde gegen die Verkehrsregeln verstoßen, muss der Bußgeldbescheid in Schriftform an den Verkehrssünder übermittelt werden. Nur dann sind die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechtmäßig zu vergeben. Zuvor muss in der Regel eine Anhörung stattgefunden haben, in der dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Im Bußgeldverfahren kommt es also zu einem regen Schriftverkehr. Darüber hinaus sind viele Fristen einzuhalten. Je nachdem, ob die Behörde oder der vermeintliche Täter eine Frist versäumt, kann dies für eine Partei nachteilig sein. Wie ist aber der Fall zu bewerten, wenn der Brief fristgerecht abgeschickt worden ist, aber die Deutsche Post ihn erst zu spät an den Empfänger übermittelt?

In diesem Ratgeber erfahren Sie wie die Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren geregelt sind, welche Fristen eingehalten werden müssen und was Sie tun können, wenn ein Schriftstück zu spät bei der Behörde ankommt, obwohl Sie es fristgerecht abgeschickt haben.

Inhaltsverzeichnis

  • Die Bedeutung der Postlaufzeiten beim Bußgeldbescheid
    • FAQ: Brieflaufzeiten
    • Fristen im Bußgeldverfahren
    • Brieflaufzeit: Wann gilt der Bescheid als zugestellt?
    • Brieflaufzeiten: Nachweis der Zustellung
    • Müssen Sie die Postlaufzeiten für einen Brief an die Behörden beachten?

FAQ: Brieflaufzeiten

Wie lange hat die Behörde Zeit, Verstöße zu ahnden?

Die Behörde hat nach etwa einer Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate Zeit, diese zu verfolgen. Die Frist kann einmalig bspw. durch einen Anhörungsbogen unterbrochen werden.

Wann gilt ein Brief als zugestellt?

Wird etwa ein Bußgeldbescheid per Brief oder Einwurf-Einschreiben versendet, kann die Zustellung nach drei Tagen angenommen werden.

Müssen sich auch Privatpersonen an Brieflaufzeiten halten?

Wollen Sie etwa Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass dieser am nächsten Werktag bei der Behörde eingeht. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Hier lesen Sie mehr dazu.

Die Behörden müssen die Postlaufzeiten beachten, wenn Sie einen Bußgeldbescheid versenden.

Fristen im Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren ist stark reglementiert. Soll ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet werden, muss sich die Behörde an starre Fristen halten. Tut sie das nicht, kommen Verkehrssünder ungeschoren davon. Dies ist beispielsweise bei der Verfolgungsverjährung der Fall. Ein Bußgeld, ein Punkt oder eine Fahrverbot kann nur verhängt werden, wenn dies innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt.

Diese Frist beträgt drei Monate für Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Zu nennen sind der Geschwindigkeitsverstoß, das Überfahren einer roten Ampel oder das Unterschreiten des Mindestabstands. Erreicht die betroffenen Personen der Bußgeldbescheid zu spät, gilt er als verjährt und kann nicht vollstreckt werden.

Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist einmalig unterbrochen werden kann. In der Regel erfolgt dies durch die erste Anhörung durch z. B. den Anhörungsbogen. Danach gilt erneut eine Frist von drei Monaten zur Erstellung des Bescheids. Insgesamt bleiben der Behörde also maximal sechs Monate Zeit, ein Vergehen rechtswirksam zu ahnden.

Aber auch der Empfänger vom Bußgeldbescheid muss Fristen beachten. Möchte er Einspruch einlegen, hat er eine Frist von zwei Wochen zu beachten. Die Kommunikation erfolgt in Deutschland weitgehend über den Postweg mit Briefen. Welchen Einfluss haben also Brieflaufzeiten auf die fristgerechte Zustellung?

Wodurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen? (Auswahl)

Gemäß § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sind das:

  • Die erste Anhörung (z. B. durch die Polizeibeamten)
  • Die Zusendung des Anhörungsbogens
  • Der Erlass des Bußgeldbescheids (wenn binnen zwei Wochen zugestellt) ansonsten durch die Zustellung
  • Die richterliche Anordnung zur Vernehmung des Betroffenen oder von Zeugen
  • Die Erhebung öffentlicher Klage

Brieflaufzeit: Wann gilt der Bescheid als zugestellt?

Die Brieflaufzeit ist juristisch geregelt.

Damit in Deutschland die Fristen eingehalten werden können, müssen die Behörden die Brieflaufzeiten beachten. Entscheidend ist dabei, wie die Briefe verschickt werden. Dazu haben sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Gewöhnliche Briefe
  • Einwurf-Einschreiben
  • Einschreiben mit Rückschein
  • Postzustellurkunde (PZU)
  • Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Die Behörde entscheidet in der Regel nach eigenem Ermessen und nach gesetzlichen Maßgaben, welche Form sie wählt. Dabei muss sie aber auch die Laufzeit vom Einschreiben, vom Brief oder von der Zustellurkunde berücksichtigen. Wenn es beispielsweise für einen Brief eine vorgeschriebene Frist gibt, ist sie nämlich in der Nachweispflicht.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Behörde gemäß § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dazu verpflichtet ist, einen Verwaltungsakt wie die Sanktion einer Ordnungswidrigkeit der betroffenen Person schriftlich bekanntzugeben. Wählt sie dazu den Brief oder das Einwurf-Einschreiben kommt für die Brieflaufzeiten die Bekanntgabefiktion zum Tragen. Dabei wird angenommen, dass der Empfänger das Dokument nach drei Tagen im Briefkasten hat.

Brieflaufzeiten: Nachweis der Zustellung

Für gewöhnliche Briefe gilt in Deutschland die Fiktion, dass nach drei Tagen der Brief per Post zugestellt wurde. Dies ist aber nur möglich, wenn der Einlieferungstag zur Post in den Akten dokumentiert wurde. Fehlt dieser Vermerk, tritt die Bekanntgabefiktion nicht in Kraft. Im Zweifel über die fristgerechte Zustellung der Briefe ist die Behörde aber dazu verpflichtet, den pünktlichen Zugang nachzuweisen. Dieser Nachweis kann für Briefe aber nur schwer erbracht werden.

Ebenfalls problematisch kann die Versendung per Einschreiben sein. Allerdings gibt es für den Empfang einen Nachweis. Beim Einwurf-Einschreiben wird der Zugang durch den Zusteller bestätigt. Es gilt die Dreitagesfiktion. Vorteilhaft ist, dass eine Verweigerung der Zustellung nicht erfolgen kann.

Das Einschreiben mit Rückschein kann dagegen durch den Empfänger abgelehnt werden. Nur durch Unterschrift kann der Zugang bestätigt werden. Die Unterschrift markiert den Zeitpunkt der Bekanntgabe. Beide Varianten von Einschreiben eignen sich allerdings nicht besonders für eine „förmliche“ Zustellung. Es besteht zudem auch kein Nachweis darüber, was in dem Einschreiben für ein Dokument war.

Daher wird beim Versenden eines Bußgeldbescheids in der Regel auf die Postzustellurkunde (PZU) zurückgegriffen. Die Zustellungsurkunde gemäß Zivilprozessordnung beweist, dass einem Empfänger ein bestimmtes Dokument förmlich zugestellt wurde. Auch hier gilt die Unterschrift als Nachweis für den Bekanntgabezeitpunkt.

Rechtsmittelführer müssen nicht mit Brieflaufzeiten rechnen.

Müssen Sie die Postlaufzeiten für einen Brief an die Behörden beachten?

Die Behörden müssen also Brieflaufzeiten beachten, um ihre Bescheide fristgerecht zuzustellen. Aber wie verhält sich das bei den betroffenen Personen – müssen diese auch die Postlaufzeiten wie das Gericht oder die Behörde beachten? Wie lange sind diese?

Möchten Sie einen Einspruch einlegen, muss dies fristgerecht erfolgen. Brieflaufzeiten der Post müssen Sie nicht zwingend beachten. Sie müssen aber die Post rechtzeitig versenden, so dass die angenommene Zustellung fristgerecht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu entschieden, dass jeder Bürger sich grundsätzlich auf die von der Deutschen Post angegebenen Brieflaufzeiten berufen kann. Diese besagen, dass ein Brief einen Tag nach Einwurf zugestellt wird.

Im BGH-Beschluss vom 20. Mai 2009 (AZ IV ZB 2/08) heißt es:

Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss ein Rechtsmittelführer deshalb nicht mit Postlaufzeiten rechnen, die die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen.

Sollte trotz fristgerechtem Einwurftag der Einspruch aufgrund abweichender Brieflaufzeiten bei der Behörde zu spät eintreffen und daher eine Zurückweisung des Einspruchs stattfinden, haben die Betroffenen daher die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Dadurch erhalten sie die Chance, den Einspruch dennoch geltend machen zu können.

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Fristgerecht? Brieflaufzeiten im Bußgeldverfahren

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18 Kommentare

  1. Cris sagt:

    15. Februar 2017 um 10:40 Uhr

    Muss ich nachträgliche „Kosten des Verfahrens“ zahlen?

    Ich erhielt vom Kreis einen Bescheid aus dem Hervorging das ich geblitzt worden bin und von der Polizei eine Verwarnung mit einer Bußgeldforderung erhalten haben soll.

    Bis dato wußte ich ichts von dem geblitzt sein, noch hatte ich Post von der Polizei.

    Dieses teilte ich auch dem Kreis mit und zahlte direkt nur das Verwarngeld.

    Nun werde ich weiterhin aufgefordert die o.g. Kosten auch zu zahlen.

    Wie stehen da meine Rechte?

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      16. Februar 2017 um 10:01 Uhr

      Hallo,

      bei einem Bußgeldbescheid können Gebühren von bis zu 28,50 Euro anfallen. Diese sind in der Tat vom Verkehrssünder zu bezahlen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  2. Wrobel sagt:

    14. März 2017 um 20:00 Uhr

    ich wurde am 29.11.16 geblitzt, und bekam am 02.03.17 einen Anhörungsbogen.
    Der Bussgelbescheid kam am 14.03.17
    Ist der Bussgeldbescheid verjährt?
    ich denke die verjährung ist am 27.02 eingetreten.
    An diesem Datum wurde der Anhörungbogen an mich erstellt,und laut Poststempel am 01.03 versandt

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      16. März 2017 um 8:20 Uhr

      Hallo Wrobel,

      mit fristgerechter Zusendung vom Anhörungsbogen beginnt die Verjährungsfrist für den Bußgeldbescheid erneut. Daher ist in Ihrem Fall noch keine Verjährung eingetreten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  3. Günther S. sagt:

    13. September 2017 um 17:16 Uhr

    Ich musste auf Grund eines Hindernis auf der Autobahn nach links ausweichen . Die bag steht 200 m weiter auf dem parkplatz und sieht mich im überholverbot. .Dann wurde ich auf dem nächsten parkplatz raus geholt und angezeigt. .3 Monate und 4 tage erhalte ich die Rechnung. ..Keine verjährung? ??

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      18. September 2017 um 9:15 Uhr

      Hallo Günther,

      erhalten Sie den Bußgeldbescheid später als drei Monate nach dem Tattag, gilt dieser in aller Regel als verjährt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  4. Max sagt:

    23. Oktober 2017 um 22:18 Uhr

    Hallo,
    ich wurde am 12.7.17 vom Landkreis Rostock mit +20km/h geblitzt. Am 21.10. erreicht mich ein „Bußgeldbescheid wegen nicht angenommener Verwarnung“, was mich sehr wundert, denn ein Anschreiben mit Verwarnungsgeld habe ich definitiv nicht erhalten. Ist sowas nachvollziehbar?

    Noch zu erwähnen ist, dass ich einen Dienstwagen fahre und meine Firma die Daten der Halter direkt an Behörden herausgibt und nicht die Anschreiben an den jeweiligen Mitarbeiter weiterleitet.

    Antworten

    • bussgeldrechner.org sagt:

      10. November 2017 um 12:22 Uhr

      Hallo Max,

      Sie sollten sich für Ihren Einzelfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der Sie hinsichtlich Ihrer Umstände beraten kann.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      Antworten

  5. Norbert sagt:

    9. März 2018 um 9:33 Uhr

    Ein Mitarbeiter ist mit einem Frimenwagen am 17.12.2017 auf der Autobahn in Köln geblitzt worden. Der Zeugenfragebogen der Stadt Köln ist angeblich mit Datum 27.01.2018 an meine Firma als Fahrzeughalter verschick worden. Wir haben ihn nicht bekommen. Der zweite Zeugefragebogen ist am 19.02.2018 ausgestellt und der Firma am 22.02.2018 zugestellt worden. Da ich in Urlaub war habe ich ihn am 9.03.2018 gelesen. Meine Frage. Wenn ich der Behörde den Fahrzeugführer nach dem 17.3.2018 mitteile, ist die Ordnungswiderkeit damit verjährt? Die Behörde kennt ja bis heute nicht den Fahrzeugführer.

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      12. März 2018 um 8:29 Uhr

      Hallo Norbert,

      wenn dem Fahrzeugführer innerhalb von drei Monaten nach dem Tattag kein Anhörungsbogen zugestellt wurde, ist in aller Regel von einer Verjährung auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  6. Cyberoma sagt:

    24. Juli 2019 um 18:28 Uhr

    Hallo,

    ich habe ein schriftliche Verwarnung erhalten. Falsch geparkt (10 Euro) Datum 19.06.19. Brief ist vom 10.07.2019 Zahlung bis 20.07.2019 Poststempel vom 23.07.2019 heute im Briefkasten 24.07.2019.
    Das ist doch wohl echt eine Frechheit.
    Muss ich die 10 Euro trotzdem bezahlen obwohl ich wegen der behördenschlamperei das Datum 20.07.2019 gar nicht einhalten konnte?

    Antworten

  7. Bettina sagt:

    15. Oktober 2019 um 12:01 Uhr

    Ich wurde am 6.5.19 in Deutschland geblitzt und erhielt am 18.7. einen Anhörungsbogen. Verjährung wurde unterbrochen. Nun erhielt ich am 10.10 ein Papier von der Post, dass für mich ein Einschreiben in Luxemburg bei der Post liegt. Einwurfeinschreiben gibt es nicht für das Ausland, so dass die Zustellung nicht erfolgt ist, da lediglich Einschreiben mit Rückschein gesandt wurde und das Blatt Papier mit der Benachrichtigung nicht ausreichen dürfte. Am 18.10 verjährt die Angelegenheit. Ich befinde mich derzeit im Ausland und meine 16 Jahre alte Tochter kann den Brief sowieso ohne Vollmacht nicht abholen. Ist die Sache dann nach dem 18.10 verjährt, wenn das Einschreiben nicht abgeholt wird? Das Einschreiben bleibt 30;Tage bei der Post und geht dann zurück, wenn es nicht abgeholt wird. Hätte das Ordnungsamt hier nicht früher reagieren müssen?

    Antworten

    • bußgeldrechner.org sagt:

      17. Oktober 2019 um 15:49 Uhr

      Hallo Bettina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      Antworten

  8. Christopher sagt:

    22. April 2021 um 14:43 Uhr

    Hallo, ein bekannter wurde am 7.04 geblitzt mit einem Auto das nicht auf ihn zugelassen ist. Am 22 (15 Tage danach) ist dem Halter postalisch der Zeugenfragebogen zugestellt wurden. Kann man sich hierbei auf die 14 Tage Frist beziehen und nicht mehr wissen wer gefahren ist?
    Ich bedanke mich schonmal für eine schnelle Antwort da ich mich in einer Woche dazu äußern muss
    Grüße

    Antworten

  9. RH sagt:

    8. Oktober 2021 um 14:02 Uhr

    Ich wurde am 04.06.2021 geblitzt und bekam ein Bußgeldbescheid mit dem Datum 03.09.2021. Ist das nicht auch verfährt wenn man noch die Brieflaufzeiten mit einberechnet?

    Antworten

    • GP sagt:

      22. Oktober 2022 um 0:25 Uhr

      Hei hab den selben Fall wie du und wollte fragen wie es bei dir abgelaufen ist. Bei mir es so ich bekam die Anhörung am 22.07.22 und der Bußgeldbescheid kam heute am 21.10.22 per Zustellung an. Verjährt wäre er ja erst morgen leider oder? Kannst du mir da mal berichten ?

      Wie lange dauert es bis ein Blitzer Brief ankommt?

      In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von 6 Wochen nach dem Verkehrsvergehen, und zwar per Post. Bis zu einem Zeitraum von drei Monaten haben die Behörden Zeit, Ihnen den Bußgeldbescheid zu übermitteln.

      Wie kann ich wissen ob ich geblitzt wurde?

      Sie erfahren erst durch die Zusendung eines Anhörungsbogens oder den Erlass eines Bußgeldbescheides, ob es ein Blitzerfoto von Ihnen gibt und welche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen könnten.

      Wie lange darf ein Blitzer zugestellt werden?

      Demnach hat der Bußgeldbescheid eine Drei-Monats-Frist bei der Zustellung, denn eine Ordnungswidrigkeit besitzt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen. Denn diese Frist zur Bußgeldbescheid-Zustellung darf und kann einmal unterbrochen werden.

      Wann kommt Busse nach Blitzer?

      Wenn Sie in der Schweiz geblitzt wurden, sollte Ihnen in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen ein entsprechender Bussgeldbescheid zugestellt werden. Sollte es zusätzlich zu einer Verzeigung kommen, kann es sein, dass die Zustellung dieser ein paar Wochen länger dauert.

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