Wie lange darf ein EU Bürger in Deutschland arbeiten?

Zuletzt überprüft: 08/06/2022

Erwerb des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt

Als EU-Bürger/-in erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen, die Ihnen ohne weitere Bedingungen Ihr Recht bestätigt, in Ihrem jetzigen Land dauerhaft zu wohnen.

Dieses Papier unterscheidet sich von der Meldebescheinigung, die in vielen Ländern vorgeschrieben ist. Die Daueraufenthaltskarte ist nicht vorgeschrieben.

Sie kann aber praktisch sein, wenn Sie Verwaltungs- oder Behördenangelegenheiten zu erledigen haben. Die Behörden dürfen dann keinen Nachweis eines Arbeitsplatzes, ausreichender Mittel, einer Krankenversicherung usw. von Ihnen verlangen.

Beantragung einer Daueraufenthaltskarte

Um eine Bescheinigung Ihres Daueraufenthaltsrechts zu erhalten, müssen Sie einen Nachweis vorlegen, dass Sie seit 5 Jahren rechtmäßig im betreffenden Land leben.

Je nach Ihrer Situation (angestellt, selbstständig, arbeitssuchend, in Rente, im Studium) müssen Sie mit Ihrem Antrag unterschiedliche Belege einreichen, etwa folgende:

  • eine gültige, nach Ihrer Ankunft im Gastland ausgestellte Meldebescheinigung
  • Nachweise Ihres Aufenthalts im betreffenden Land, z. B. Wasser-, Gas- oder Stromrechnungen und Mietverträge
  • Nachweise wie Gehaltszettel, Kontoauszüge, Steuererklärungen, die zeigen, dass Sie arbeiten, studieren, selbstständig beschäftigt sind, über ausreichende Mittel verfügen oder nach Arbeit suchen

Die Behörden müssen die Daueraufenthaltskarte so bald wie möglich ausstellen und dürfen Ihnen nicht mehr dafür berechnen als ihren eigenen Staatsangehörigen für einen Personalausweis. Andernfalls können Sie sich an unsere Unterstützungsdienste wenden.

Diese Karte ist ohne weitere Formalitäten automatisch erneuerbar. Ihre Gültigkeitsdauer kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein.

Recht auf Daueraufenthalt vor Ablauf von 5 Jahren

In Sonderfällen können Sie vor Ablauf von 5 Jahren eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Kommen Sie dafür infrage?

Verlust des Rechts auf unbefristeten Aufenthalt

Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 Jahre am Stück außerhalb des Landes leben.

Ständiger Wohnsitz für Familienangehörige aus EU-Ländern

Für Ihre Familienangehörigen aus EU-Ländern gelten die gleichen Rechte. Auch sie haben in dem Land, in dem sie mit Ihnen seit 5 Jahren rechtmäßig ununterbrochen leben, Anspruch auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung.

Mehr dazu: Aufenthaltsrecht in der EU für Ihre Familienangehörigen

Außerdem: Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern

Zuletzt überprüft: 13/06/2022

Als EU-Staatsangehörige/r haben Sie das Recht, für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten in einem EU-Land Ihrer Wahl zu wohnen, vorausgesetzt, Sie verfügen über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie sich in einem anderen EU-Land niederlassen wollen, jedoch weder eine Arbeit, noch eine Ausbildung aufnehmen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • während Ihres Aufenthalts in Ihrem neuen Land über ausreichende Finanzmittel für sich selbst und Ihre Angehörigen verfügen

  • über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen

Meldung Ihrer Anwesenheit und Anmeldung Ihres Wohnsitzes

Während der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts in Ihrem neuen Land kann von Ihnen als EU-Bürger/in nicht verlangt werden, ein Aufenthaltsdokument zu beantragen, das Ihr Recht, dort zu wohnen, bestätigt. In einigen Ländern müssen Sie jedoch bei der Ankunft möglicherweise Ihre Anwesenheit melden.

Nach 3 Monaten in Ihrem neuen Land müssen Sie gegebenenfalls Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde (oft die Gemeindeverwaltung oder die örtliche Polizeistelle) anmelden und eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Sie:

  • Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung

  • Nachweis, dass Sie sich ohne Einkommensbeihilfen selbst unterhalten können, unabhängig davon, woher Ihre Mittel kommen. Die Ressourcen können auch von Dritten stammen.

Können Sie aufgefordert werden, das Land zu verlassen, oder können Sie ausgewiesen werden?

Sie dürfen so lange in einem anderen EU-Land leben, wie Sie die Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Ist dies nicht mehr der Fall, so können die nationalen Behörden Sie auffordern, das Land zu verlassen.

In Ausnahmefällen kann Ihr neues Land Sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Sicherheit ausweisen, aber nur, wenn es beweisen kann, dass Sie eine ernsthafte und konkrete Bedrohung einer der Grundinteressen der Gesellschaft darstellen.

Die Ausweisungsentscheidung muss Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. In der Entscheidung müssen alle Gründe für die Ausweisung aufgeführt und Informationen darüber gegeben werden, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können.

Ständiger Aufenthalt

Wenn Sie sich rechtmäßig und vorbehaltlich Erfüllung der Voraussetzungen 5 Jahre lang ununterbrochen in einem anderen EU-Land aufgehalten haben, erwerben Sie automatisch das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Das bedeutet, dass Sie so lange Sie wollen in dem betreffenden Land bleiben können, und dass Sie wie ein/e Staatsangehörige/r des betreffenden Landes behandelt werden. Außerdem sind Sie besser gegen Ausweisung geschützt. Sie können ein Dokument zur Bescheinigung des ständigen Aufenthalts beantragen.

Ihr Aufenthaltsrecht wird nicht durch folgende Faktoren beeinträchtigt:

  • zeitlich befristete Abwesenheiten (weniger als 6 Monate pro Jahr)

  • längere Abwesenheiten aufgrund der Militärdienstpflicht

  • einmalige Abwesenheit von 12 aufeinanderfolgenden Monaten aus ernsthaften Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Arbeit, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderes Land.

Sie können Ihr Recht auf ständigen Aufenthalt verlieren, wenn Sie länger als 2 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb des Landes leben.

Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, jedoch einem Familienmitglied folgen, das als EU-Bürger/in legal in einem EU-Gastland ansässig ist, können Sie sich dort als unterhaltsberechtigt aufhalten.

Siehe hierzu auch:

  • wie Ihre EU-Familienangehörigen Ihnen folgen können
  • wie Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern Ihnen folgen können
  • welche Dokumente Sie vorlegen müssen

Wie lange darf ich mich als EU Bürger in Deutschland bleiben?

Jeder Angehörige eines Mitgliedsstaats darf mit seinem Personalausweis nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monate ohne weitere Formalitäten im Land aufhalten. In diesen drei Monaten hat er keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Rechtliche Grundlage: EU-Freizügigkeitsgesetz §2 Absatz 5.

Wann müssen sich ein EU Bürger in Deutschland anmelden?

Unionsbürger und EWR -Bürger brauchen bei einem Umzug nach Deutschland keine besonderen Formalitäten zu erfüllen. Sie melden sich, wie auch alle Deutschen, beim Bezug einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde am Wohnort an. Sie erhalten keine Aufenthaltserlaubnisse oder besonderen Ausweise.

Was steht mir als EU Bürger in Deutschland zu?

EU-Ausländer haben in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBII) und der Sozialhilfe (SGB XII), wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen, z.B. Hilfebedürftigkeit oder Erwerbsfähigkeit, erfüllen.

Wie lange kann man als Ausländer in Deutschland bleiben?

Die Voraussetzungen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in einem Schengen-Staat (also auch in Deutschland) sind durch das Recht der EU geregelt. Kurzzeitaufenthalte sind beispielsweise zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden oder Familie und zu Geschäftszwecken möglich.