Wie lange dauert es bis man einen impftermin bekommt

In Deutschland bekommen alle Impfwilligen eine Covid-19-Impfung. In den meisten Bundesländern sind die Impfzentren jedoch mittlerweile geschlossen. aponet.de gibt einen kompakten Überblick, wie und wo Sie jetzt eine Impfung bekommen und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Ablauf der Impfaktion - mit direkten Links zu den Service-Portalen der einzelnen Bundesländer.

Wer wird geimpft?

Jeder, der eine Covid-19-Impfung möchte, kann sich dafür anmelden. 

Wo wird geimpft? 

Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Viele Hausärzte, Privatpraxen und Betriebsärzte impfen gegen das Corona-Virus. In den meisten Bundesländern gibt es feste und mobile Impfstellen, sowie Sonderimpfaktionen.

Wie bekomme ich einen Termin?

Die Terminvergabe regeln die jeweiligen Ärzte in ihrer Praxis individuell. In der Infobox unter diesem Beitrag sind darüber hinaus Anlaufstellen in allen Bundesländern aufgelistet. 

Was kostet die Impfung?

Eine Impfung ist für den Geimpften kostenlos, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. 

Muss ich mich gegen Corona impfen lassen?

Nein, die Impfung ist freiwillig. 

Kann ich den Impfstoff frei wählen?

In Deutschland sind vier Impfstoffe gegen Covid-19 zugelassen: jeweils ein mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer und von Moderna sowie ein Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca und der Firma Johnson&Johnson. Mittlerweile ist das Angebot so groß, dass man wählen kann. Vielerorts wird jedoch nur noch eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder Johnson&Johnson angeboten

Wie oft werde ich geimpft?

Bei fast allen in Deutschland bislang zugelassenen Impfstoffen sind insgesamt zwei Impfungen notwendig. Also benötigt man auch zweimal einen Termin. Ausnahme ist der Impfstoff von Johnson&Johnson, hier ist nur eine einmalige Impfung notwendig. Die Coronavirus-Impfverordnung regelt die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zeitabstände. Diese empfiehlt nach etwa 4 Wochen eine Auffrischungsimpfung nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson mit einem mRNA-Impfstoff. Für die beiden mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna wird ein Abstand von drei bzw. vier bis sechs Wochen zwischen den beiden Impfdosen empfohlen. Mehr zur Wirksamkeit und den empfohlenen zeitlichen Abständen lesen Sie hier.

Wie läuft die Impfung ab?

  • Information und Aufklärung: Impfwillige erhalten Informationsmaterialen zum Durchlesen. Der Arzt klärt über mögliche Risiken auf und ein Aufklärungsmerkblatt sowie ein Einwilligungsbogen sind zu unterschreiben.
  • Impfung: Die Impfung wird durch medizinisches Personal in den Oberarmmuskel verabreicht. Die Impfung wird im Impfausweis dokumentiert, daher ist es ratsam, diesen mit zur Impfung zu bringen. Was zu tun ist, wenn der Impfausweis verloren gegangen ist, lesen Sie hier.
  • Nachbeobachtung: Eine 15-minütige Wartezeit nach der Impfung dient dazu, mögliche Allergien auf den Impfstoff direkt zu erkennen und zu behandeln. Das kommt allerdings sehr selten vor.
  • Wichtig: Ein zweiter Impftermin ist absolut notwendig, damit die Impfung richtig wirken kann.

Dieser Beitrag wird fortlaufend aktualisiert.

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Ihr Termin im Impfzentrum

Um sich für einen Impftermin zu registrieren, besuchen sie https://impfzentren.bayern/ und buchen dort einen Termin. Für ein Beratungsgespräch über eine Impfung beachten Sie bitte die Rubrik Impfberatung https://impfzentrum-dachau.de/impfberatung/.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie über die 08131/9023911 telefonisch (Mo-Sa, 9-13 Uhr) einen Termin anfragen.

Kinderimpfungen von 5 bis 11 Jahren

Sie können ihr Kind auf der Website des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter https://impfzentren.bayern/ registrieren.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie uns zwischen Montag bis Samstag von 9:00-13:00 Uhr unter 08131/9023911 telefonisch erreichen und einen Termin ausmachen.
Aktuell wird für Kinder von 5 bis 11 Jahren eine Impfdosis (reduzierte Dosis für Kinder) der Firma BioNTech/Pfizer empfohlen.

Ablauf der Impfung

Angekommen im Impfzentrum, gleicht zunächst das Verwaltungspersonal Ihre personenbezogenen Daten am Check-in ab. Im Anschluss erhalten Sie ein Aufklärungsmerkblatt des gewünschten Impfstoffes und einen Impfbogen.
Haben Sie sich noch nicht für einen Impfstoff entschieden und wünschen Beratung, so werden noch offene Fragen im ärztlichen Aufklärungsgespräch beseitigt. Im Zuge des ärztlichen Gesprächs werden Sie ausführlich über die Impfung und deren mögliche Risiken informiert. Darauffolgend wird die Impfung durch medizinische Fachpersonal durchgeführt.
Zur medizinischen Überwachung verbringen Sie im Anschluss an die Impfung noch zwischen 10 und 30 Minuten in einem Beobachtungsraum. Als letzten Schritt erhalten Sie ihre Dokumentation und Zertifikat zur durchgeführten Impfung.

Wie lange dauert es bis man einen impftermin bekommt

FAQ

Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.

Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden. Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI zu melden. Ein Meldeformular mit einer Falldefinition zum Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung finden Sie auf den Internet-Seiten des PEI. Das PEI unterhält eine Datenbank, die sowohl Verdachtsmeldungen als auch bestätigte Fälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Impfungen umfasst. Bei Fragen zu möglichen Symptomen nach der Gabe von Impfstoffen ist daher das PEI der richtige Ansprechpartner.

Je nachdem wie lange das Aufklärungsgespräch dauert und wie schnell die Impfwilligen vor Ihnen brauchen. Rechnen Sie bitte damit, dass es ungefähr 30 Minuten von der Anmeldung bis zur Entlassung dauern kann.

Wenn Sie sich sicher und wohl fühlen dürfen Sie natürlich mit dem Auto fahren.

Für eine Grundimmunisierung gegen Covid 19 werden zwei Impfungen im Abstand von 3-6 Wochen benötigt (4-6 Wochen Spikevax Moderna Impfung). Ausgenommen sind Kinder von 5 bis 12 Jahren – hier ist lediglich eine Impfung erforderlich.
Wenn Sie bereits nachweislich Covid 19 positiv waren, ist eine einmalige Impfung notwendig.

3 Monate nach der zweiten Impfung ist eine Auffrischungsimpfung empfohlen um den Impfschutz aufrecht zu erhalten. Für weitere Fragen können Sie sich gerne im Impfzentrum vor Ort Rat einholen oder auf Website des Bundesgesundheitsministeriums informieren. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/ .

Die aktuellen Impfstoffe werden zweimal verabreicht. Hintergrund ist, dass bei der ersten Impfung (prime-Impfung) eine Sensibilisierung des Immunsystems stattfindet. Die zweite Impfung verstärkt dann die Immunantwort der ersten Impfung. Zwei Wochen nach der zweiten Impfung tritt dann eine Immunität gegen das Coronavirus ein. Ab 3 Monate nach der zweiten Impfung ist eine sogenannte Boosterimpfung empfohlen um den Impfschutz aufrecht zu erhalten.

Ein Arzt oder eine eingewiesene MFA (medizinische Fachangstellte), die der Aufsicht des Arztes unterliegt.

Alle beobachteten Nebenwirkungen, auch leichte, sollten dem Personal im Impfzentrum bzw. dem Hausarzt oder der Hausärztin gemeldet werden, damit die Impfung laufend überprüft werden kann.

Unter der 116117 können Sie alle medizinischen Fragen abklären.

Personen, die im Ausland wohnen, aber in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, haben nach § 1 Abs. 1 Nummern 1 der Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Der Krankenversicherungsnachweis ist durch die impfwillige Person gegenüber dem Impfzentrum zu erbringen.

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