Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am Freitag, 23. April, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Zentraler Inhalt: Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, bundeseinheitliche Maßnahmen. Show Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohner festzustellen sind. „Die Lage ist ernst, sehr ernst“, betonte Bundesgesundheitsminister Spahn im Bundestag. Dies zeige ein Blick auf die Auslastung der Intensivstationen – der „härtesten Währung in dieser Pandemie“. Impfen und Testen würden eine Perspektive geben, reichten aber alleine nicht aus, um die dritte Welle einzudämmen. Vielmehr gebe es dafür ein bewährtes, erprobtes und wirksames Mittel: „das Reduzieren von Kontakten und damit von Infektionen“. Es geht nicht um einen Dauerzustand„Was wir jetzt brauchen, ist Klarheit und Konsequenz“, unterstrich Bundesfinanzminister Scholz in der Parlamentsdebatte. Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes lege fest, dass bei einer Inzidenz über 100 etwas getan werden müsse – und zwar „überall in Deutschland“. Die Neuregelung solle zu mehr Verständlichkeit und einer größeren Unterstützung für nötige Maßnahmen beitragen. Scholz stellte klar, dass es um die Überwindung der Pandemie gehe – und „nicht um einen Dauerzustand“. Diese Maßnahmen sind Teil der NotbremseDie bundesweite Notbremse sieht nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden. Die meisten Instrumente sind vielen Bürgerinnen und Bürgern bereits bekannt, da sie auch schon bisher von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung vereinbart wurden.
02:13 Kein Video vorhanden.Video Kanzlerin Merkel am 16.4.2021 im Bundestag: „Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff“Merkel: Kräfte besser bündeln„Es führt kein Weg vorbei: Wir müssen die dritte Welle der Pandemie bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen stoppen“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits zu Beginn der parlamentarischen Beratungen vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag. „Um das endlich zu schaffen, müssen wir die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen besser bündeln als zuletzt. Deswegen ziehen wir die notwendigen Konsequenzen.“ „Ich bin mir ganz bewusst, dass es harte Einschränkungen sind“, hatte Merkel erklärt. Gerade im Hinblick auf die vieldiskutierten Ausgangsbeschränkungen betonte sie, dass diese natürlich kein Allheilmittel gegen das Virus sein. Ausgangssperren könnten jedoch ihre Wirkung in der Kombination mit anderen Maßnahmen wie strengen Kontaktbeschränkungen entfalten. „Es geht in der Pandemiebekämpfung um die Reduzierung von Kontakten. Es geht darum, abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen – im Übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs – zu reduzieren“. Die Vorteile dieser Maßnahme überwögen die Nachteile. „Wir haben es schon einmal geschafft“„Alle Maßnahmen haben ein einziges Ziel: unser ganzes Land aus dieser furchtbaren Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen, der bestürzend hohen täglichen Zahl der Coronatoten herauszuführen, und zwar zum Wohle aller, und dies eher, als wenn wir uns weiter durch diese Zeit irgendwie hindurchschleppen“, erklärte Merkel. „Wir haben es doch schon einmal geschafft. Wir können es auch jetzt wieder schaffen.“ In ihrem aktuellen Podcast erläutert Bundeskanzlerin Merkel, welche Ziele mit der Bundes-Notbremse verbunden sind. Das Bundesgesundheitsministeriumbeantwortet wichtige Fragen zur bundesweiten Notbremse. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hatte das Kabinett am Dienstag, 13. April, beschlossen – und zwar als Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag. Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz enthält eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundestag hat das Gesetz am Mittwoch, 21. April, verabschiedet. Am Donnerstag, 22. April, hat sich der Bundesrat damit befasst. Am Freitag, 23. April, ist es in Kraft getreten. Wann die bundesweite Notbremse in welchen Landkreisen oder kreisfreien Städte angewendet wird, machen die Länder bekannt. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seinem Dashboarddie 7-Tage-Inzidenz für alle Land- und Stadtkreise. Sonntag, 25. April 2021 |