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Die meisten Arbeitnehmer gehen fünf Tage die Woche für jeweils acht Stunden am Tag arbeiten. Kaum ein Mensch ist der Lage, diese lange Zeit am Stück produktiv und vor allem konzentriert tätig zu sein, ermüden doch zum Beispiel die Augen durch das permanente Starren auf einen Bildschirm. Um die Sicherheit von Mitarbeitern zu gewährleisten, ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben, dass die Arbeitszeit von einer Pause unterbrochen werden muss, die vom Arbeitgeber meist jedoch nicht bezahlt wird.
Kompaktwissen: Bezahlte PausenWelche Zeiten muss der Arbeitgeber vergüten? Der Arbeitgeber muss nur die reine Arbeitszeit vergüten. Das ist gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit„. Hierzu gehört übrigens auch der Bereitschaftsdienst. Gelten Pausen als Arbeitszeit? Nein. Laut § 2 Abs. 1 ArbZG sind Ruhepausen nicht in der Arbeitszeit inbegriffen. Muss mir der Arbeitgeber Pausen bezahlen? Nein. Der Arbeitgeber muss Pausen nicht vergüten, da diese nicht zur Arbeitszeit gehören. Es steht ihm aber frei, bezahlte Pausen anzubieten. Bezahlte Arbeitspausen – Das sagt das ArbeitszeitgesetzDer Gesetzgeber hat den Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) niedergeschrieben. In Paragraf 4 steht hier, dass:
Übrigens: Eine solche Erholungspause ist nicht zwingend am Stück zu nehmen, sondern kann auch gestückelt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Block nicht kürzer als 15 Minuten ausfallen darf und spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden muss. Das Arbeitsrecht schreibt also Pausen vor, die im Voraus bekannt sein müssen. In dieser Zeit darf vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden, sich für einen etwaigen Arbeitseinsatz bereit zu halten, so hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2009 geurteilt (BAG, Az. 9 AZR 139/08). Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Ruhepausen an einem Ort seiner Wahl zu verbringen. Da diese Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen, handelt es sich hierbei nicht um bezahlte Pausen. Gilt jedoch eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag sind Arbeitspausen Teil der Vergütung. Als bezahlte „Pausenzeiten“ im Arbeitsrecht gelten im übrigen Unterbrechungen der Arbeit, die für den Gang zur Toilette genutzt werden. Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag längere Pausen anordnen?Grundsätzlich ist es erlaubt, längere Pausen als vom Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben, zu befehlen, da sich Ihr Vorgesetzter hier auf sein Direktionsrecht berufen kann. Es ermöglicht ihm, das gesetzliche Mindestmaß auszudehnen. Hierbei darf er die Pausenzeiten auch nicht über Gebühr ausdehnen. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser bei Entscheidungen diesbezüglich einbezogen werden. Und was passiert, wenn Betriebspausen ein Weiterarbeiten unmöglich machen? Unter diesen Umständen handelt es sich um bezahlte Pausen, die beendet sind, sobald die Störung behoben wurde. Im weiteren Sinne ist sogar der Urlaub als bezahlte Pause anzusehen, werden Sie doch in Ihrer Abwesenheit weiter entlohnt, obwohl Sie keine Arbeit leisten. Der Unterschied zwischen Ruhezeit und RuhepauseDie täglich einzulegenden Pausenzeiten sind nicht zu verwechseln mit den Zeiten, die zwischen zwei Arbeitstagen liegen müssen. Diese als Ruhezeit bezeichnete Periode hat in der Regel mindestens elf Stunden lang zu sein. Ausnahmen gelten für solche Arbeitnehmer, die in Krankenhäusern, der Gastronomie, bei den Verkehrsbetrieben oder beim Radio arbeiten. Hier ist es erlaubt, dass die Ruhezeit nur zehn Stunden beträgt. Bezahlte „Pausen“ sind das ebenfalls nicht. Bezahlte Pausen bei SchichtarbeitEin Betrieb, in dem schichtweise gearbeitet wird, erlaubt der Gesetzgeber, sogenannte Kurzpausen von geringerer Dauer als 15 Minuten einzulegen. Er trägt hiermit der schnelleren Ermüdung Rechnung. In Verkehrs- und Schichtbetrieben gelten modifizierte Regeln, was die Arbeitnehmerrechte bei (bezahlten) Pausen angeht. Eine Pause muss hier nicht zwingend eine Viertelstunde lang sein, sondern darf als Kurzpause genommen werden. Gemäß Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) oder auch bei besonders hoher Lärmbelastung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hier regelmäßig Pausen gewähren oder auch andere Arbeiten zuweisen, um seine Überlastung zu verhindern. Hierbei handelt es sich häufig um bezahlte Pausen, die der Sicherheit dienen.
Wie lange muss die tägliche Ruhezeit ohne Verkürzung mindestens sein wenn sie alleine fahren?Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke gesplittet werden.
Wie lange muss die Ruhezeit?Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG). Außer in Schichtbetrieben bedeutet dies: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.
Wie viele Stunden beträgt die zulässige Tageslenkzeit Wenn Sie?Als Tageslenkzeit wird grundsätzlich die Gesamtlenkzeit zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit definiert. Die Tageslenkzeit darf dabei höchstens neun Stunden betragen. Zweimal in der Woche kann sie auf maximal zehn Stunden verlängert werden.
Was ist bei der Streckenplanung zu beachten?Worauf ist bei der Streckenplanung zu achten?. Auf mögliche Verkehrsbehinderungen durch Ferienverkehr in verschiedenen Bundesländern.. Auf möglichst abwechslungsreiche Streckenführung.. Auf mögliche Verkehrsbehinderungen durch Baustellen.. |