Wie nah darf ein Baum am Nachbargrundstück stehen Hessen?

Ein zu geringer Grenzabstand beim Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken ist eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten mit dem Nachbarn. In vielen Fällen endet die Auseinandersetzung vor Gericht – meist mit ungewissem Ausgang. Hier finden Sie die gesetzlichen Regelungen für alle Bundesländer.

26 Feb, 2022 10:00 Uhr

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MSG/Dieke van Dieken

Wenn ein großer Baum wie dieser direkt an der Grenze steht, ist Ärger oft vorprogrammiert

Inhaltsverzeichnis

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  • Grenzabstände sind Ländersache
  • Grenzabstand von Hecken
  • Grenzabstand von Nutzgehölzen
  • Grenzabstand von Ziergehölzen
  • Gilt der Mindestabstand nur für Gehölze?
  • Grenzabstände richtig messen
  • Rechtsfolgen bei Verstoß

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  • Grenzabstände sind Ländersache
  • Grenzabstand von Hecken
  • Grenzabstand von Nutzgehölzen
  • Grenzabstand von Ziergehölzen
  • Gilt der Mindestabstand nur für Gehölze?
  • Grenzabstände richtig messen
  • Rechtsfolgen bei Verstoß

Ob Baum oder Strauch: Wer ein neues Gehölz in den Randbereich seines Gartens pflanzen möchte, beispielsweise als Sichtschutz zum Nachbarn, sollte sich zuvor mit dem Thema Grenzabstand beschäftigen. Denn: Bäume und Sträucher können mit den Jahren ungeahnte Ausmaße erreichen – oft zur Freude des Besitzers und zum Leidwesen des Nachbarn. Laubmassen im Gartenteich, verdorbenes Obst auf der Terrasse, Wurzelschäden am Pflasterbelag oder zu wenig Tageslicht im Wohnzimmer: Die Liste der Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück kann lang sein.

Deshalb sollten Sie sich vor dem Pflanzen von Bäumen und Sträuchern an der Grundstücksgrenze bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erkundigen, welche Vorschriften zu beachten sind. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie vor der Pflanzung zudem ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn führen.

Grenzabstände sind Ländersache

Nur ein kleiner Teil des Nachbarschaftsrechts wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der weitaus größte – darunter auch das Thema Grenzabstand – ist Ländersache. Und damit wird es kompliziert, denn fast jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften. Der Grenzabstand von Hecken, der häufigsten Grenzbepflanzung, ist in allen Bundesländern außer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegt. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es Nachbarschaftsgesetze, die die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern – und damit auch Hecken – verbindlich regeln.

Wenn es für Ihr Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, beachten Sie am besten folgende Faustregel: Halten Sie mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Meter Höhe vorsichtshalber einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein, bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter.

MSG/Frank Schuberth

Ob Zier- oder Nutzgehölz: Beim Pflanzen eines Baumes müssen in einigen Bundesländern Grenzabstände von bis zu acht Metern eingehalten werden

Gelegentlich sind Ausnahmen von den vorgeschriebenen Grenzabständen vorgesehen, zum Beispiel wenn die Pflanzen hinter einer Mauer oder entlang einer öffentlichen Straße stehen. Welche Abstände einzuhalten sind, hängt im Wesentlichen von der Pflanze ab. Die meisten Ländergesetze unterscheiden zwischen Hecken, Nutz- und Ziergehölzen. Darüber hinaus kann die Wuchshöhe oder Wuchsstärke eine Rolle spielen. Außerdem gibt es für gartenbaulich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen in vielen Landesgesetzen Sondervorschriften.

Grenzabstand von Hecken

Als Hecke wird eine Reihe von Sträuchern oder Bäumen bezeichnet, die so dicht nebeneinander gepflanzt sind, dass sie miteinander verwachsen können. Typische Heckenpflanzen sind Liguster, Hainbuche, Kirschlorbeer, Wacholder und Lebensbaum (Thuja). Ob die Pflanzen regelmäßig seitlich oder in der Höhe gestutzt werden, ist für die juristische Definition einer Hecke unerheblich. Grundsätzlich müssen alle Hecken Grenzabstände einhalten. Hier kommt es im Einzelfall darauf an, was die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer vorschreiben.

Erkundigen Sie sich deshalb vorher, etwa bei der Gemeinde, was in diesem Fall gilt. In den meisten Bundesländern müssen Sie Hecken bis etwa zwei Meter Wuchshöhe mit mindestens 50 Zentimetern Abstand zur Grenze pflanzen. Höhere Hecken müssen sogar mindestens einen Meter oder mehr von der Grenze entfernt stehen. Dies gilt übrigens grundsätzlich auch für Bäume und Sträucher, die sich selbst im Garten ausgesät haben.

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Nur in einigen Bundesländern ist eine Hecken-Maximalhöhe in den Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Allerdings darf eine Hecke auch in den anderen Bundesländern nicht gänzlich in den Himmel wachsen: Zwar könnte eine Hecke nach dem Gesetzeswortlaut auch 10 oder 15 Meter hoch werden, solange sie zwei Meter Grenzabstand einhält. Vereinzelt wird aber in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass eine Hecke, die eine geschlossene Pflanzenwand darstellt, auf eine Höhe von drei bis vier Meter zu begrenzen ist. Wächst die Hecke noch höher, so gelten etwa nach dem Landgericht Saarbrücken wieder die Abstandsvorschriften für Bäume, also bis zu acht Meter. Zu hohe Hecken müssen demnach möglicherweise gekürzt, zu nah gepflanzte unter Umständen zurückversetzt werden.

Grenzabstand von Nutzgehölzen

Es handelt sich hierbei vor allem um Obstbäume und Beerensträucher. Die Abstandsvorschriften unterscheiden sich meist zwischen Steinobst (Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche, Aprikosen), Kernobst (Äpfel, Birnen, Quitten), Schalenobst (Walnuss) und Sträuchern (Haselnuss, Beerenobst). Neue oder exotische Obstsorten wie Kiwi oder Feige werden in eine passende Kategorie eingeordnet. Wenn es darauf ankommt, ob ein Obstgehölz auf stark, mittelstark oder schwach wachsenden Unterlagen veredelt ist, muss im Zweifelsfall ein Fachmann befragt werden. Grundsätzlich hat der Nachbar diesbezüglich einen Auskunftsanspruch.

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Grenzabstand von Ziergehölzen

Bei Ziergehölzen sind die rechtlichen Verhältnisse unsicherer, da nicht alle denkbaren Ziergehölze erfasst werden können. Besonderheit: Sofern in den Gesetzen nach Wuchsstärke unterschieden wird (zum Beispiel in Rheinland-Pfalz), kommt es nicht etwa auf das Tempo des Wachstums an, sondern auf die in Deutschland maximal erreichbare Wuchshöhe.

Gegen Schattenwurf, egal ob er von Baum, Garage oder Wohnhaus stammt, können Sie bisher grundsätzlich nicht erfolgreich vorgehen, sofern die (bau-)rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden. Die Gerichte vertreten die sogenannte Kehrseitentheorie: Wer im Grünen wohnt und die Vorteile nutzt, muss auch damit leben, dass es Schatten gibt und dass im Herbst Laub fällt. Schatten- und Laubwurf werden von den Gerichten in der Regel als ortsüblich und damit als zu dulden angesehen.

Beispiele: Ein Baum, der in ausreichendem Grenzabstand wächst, muss nicht geschnitten werden, auch wenn sich der Nachbar durch den Schatten gestört fühlt (OLG Hamm, Az. 5 U 67/98). Überhängende Zweige dürfen vom Nachbarn nicht abgeschnitten werden, wenn sich dadurch nichts Wesentliches am Schattenwurf ändert (OLG Oldenburg, Az. 4 U 89/89). Der Mieter einer Erdgeschosswohnung kann wegen Schattenwurfs von Bäumen oder Sträuchern grundsätzlich nicht die Miete mindern (LG Hamburg, Az. 307 S 130/98).

Gilt der Mindestabstand nur für Gehölze?

Stauden oder etwa Sonnenblumen sind nicht erfasst – Bambus allerdings schon! So hatte ein Nachbar, der laut Gerichtsurteil eine zu grenznah gepflanzte Lebensbaum-Hecke wieder entfernen musste, diese durch Bambus direkt an der Grenze ersetzt. Das Amtsgericht Stuttgart (Az. 11 C 322/95) verurteilte ihn ebenfalls zur Beseitigung des Bambus. Auch wenn Bambus botanisch zu den Gräsern zählt, ist diese Einordnung für die rechtliche Wertung nicht bindend. Im Sinne der nachbarrechtlichen Vorschriften sei Bambus als "Gehölz" einzustufen, entschied in einem anderen Fall das Amtsgericht Schwetzingen (Az. 51 C 39/00).

Alamy/blickwinkel

Obwohl eigentlich ein Ziergras, muss auch bei der Pflanzung von Bambus ein Grenzabstand eingehalten werden

Grenzabstände richtig messen

Gemessen wird der Grenzabstand von dort, wo der grenznächste Pflanzenstamm aus der Erde tritt. Ob es sich um den Hauptstamm handelt oder nicht, spielt keine Rolle. Äste, Zweige und Blätter dürfen also an die Grenze heranwachsen. Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben, denn manches ist – auch von Land zu Land – umstritten. Die Regeln des Nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, in denen eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme juristisch verankert ist, sind ebenfalls anzuwenden. Bei Pflanzen, die keine Stämme, sondern eine Vielzahl von Trieben besitzen (zum Beispiel Himbeeren und Brombeeren), kann im Einzelfall auch von der Mitte aus, zwischen allen aus dem Boden austretenden Trieben, gemessen werden. Wer ganz sicher gehen will, sollte aber vom grenznächsten Trieb ausgehen oder kritische Triebe entfernen. Wichtig: Bei abschüssigem Gelände muss der Grenzabstand in waagerechter Linie gemessen werden.

Welcher Grenzabstand mit Gehölzen einzuhalten ist, kann sogar von der Pflanzenart abhängen: Bestimmte schnell wachsende und ausladende Bäume müssen je nach Bundesland bis zu acht Meter Abstand wahren.

MSG/Martin Staffler

Bei Gehölzen, die viele, weitreichende Triebe bilden (wie diese Himbeeren), wird der Abstand ab der Pflanzenmitte gemessen

Rechtsfolgen bei Verstoß

Bei Missachtung der vorgeschriebenen Grenzabstände muss auf die rechtlichen Belange des Nachbarn Rücksicht genommen werden. Im Regelfall bedeutet das, dass Sie die Gehölze entweder umpflanzen oder beseitigen müssen. Einige Ländergesetze eröffnen auch die Möglichkeit, die Bäume, Sträucher oder Hecken auf die erforderliche Größe zurückzuschneiden. Aus gärtnerischer Sicht ist das allerdings bei Bäumen und größeren Sträuchern nicht sinnvoll, denn damit wird das Problem nicht beseitigt. Die Pflanze wächst nach und man muss sie fortan regelmäßig stutzen, um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen.

Wie hoch darf ein Baum an der Grundstücksgrenze werden Hessen?

1 mindestens 1,5 m. (1) 1Einzelne Bäume, Sträucher und Rebstöcke, die den Grenzabstand nach den §§ 38 und 40, und Hecken, die den Grenzabstand nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 und § 40 nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen.

Wie nah darf ein Baum an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden?

Nach Artikel 47 Absatz 1 dieses Gesetzes dürfen Bäume, Sträucher und Hecken bis zu einer Höhe von 2 m nicht näher als 50 cm an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Pflanzen von über 2 m Höhe müssen sogar einen Grenzabstand von mindestens 2 m einhalten.

Wie weit dürfen Bäume von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Wenn es für Ihr Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, beachten Sie am besten folgende Faustregel: Halten Sie mit Bäumen und Sträuchern bis etwa zwei Meter Höhe vorsichtshalber einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein, bei höheren Pflanzen mindestens einen Meter.

Wann muss der Nachbar einen Baum entfernen?

Ragt ein Baum über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn hinweg, muss er in der Regel von seinem Besitzer geschnitten werden. Das sehen die Nachbarschaftsgesetze der Länder vor. Ragt ein Baum vom Nachbarn auf das eigene Grundstück, kann man dagegen vorgehen.

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