Wie schnell darf ein E Scooter mit Straßenzulassung sein?

Ja, die Versicherung gilt in der Regel für EU-Mitgliedsstaaten. Hier ist es jedoch ratsam die internationale Versicherungskarte (besser bekannt als „Grüne-Karte“) mitzuführen. Du kannst also deinen E-Roller in den meisten Fällen problemlos mit in den Urlaub nehmen.

Trotzdem solltest Du dich vorher über Gesetze und Beschränkungen innerhalb des jeweiligen Landes, in das Du reisen möchtest, informieren. Was in Deutschland erlaubt oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, kann in einem anderen Land verboten sein. Hier solltest Du dich vor allem über die örtlichen Regeln bezüglich Höchstgeschwindigkeit, Helmpflicht und erlaubte Flächen zur Nutzung der E-Roller informieren.

Mit einem E-Scooter durch die Straßen flitzen macht Spaß. Allerdings nimmt man mit einem motorisierten Gefährt am Verkehr teil, sodass hier natürlich die Regeln gelten. Wie schnell darf man mit einem E-Scooter fahren?

 

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Grundsätzlich gilt, dass man eine Betriebserlaubnis für einen E-Scooter benötigt. Es dürfen also nur Geräte mit Straßenzulassung im öffentlichen Bereich benutzt werden.

Inhaltsverzeichnis

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E-Scooter: Wie schnell darf man fahren?

E-Scooter dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden.

Eine Versicherung und ein Kennzeichen sind Pflicht, einen Führerschein benötigt ihr aber nicht. Ganz gleich, wie schnell ihr unterwegs seid, ihr dürft mit dem motorisierten Tretroller nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Gibt es keinen Radweg, müsst ihr die normale Straße für Fahrzeuge nehmen. Auf dem Fußgängerweg dürft ihr nicht mit dem E-Scooter fahren, auch nicht mit gedrosselter Geschwindigkeit. Ein Verstoß kostet bis zu 30 Euro. Lediglich Elektro-Roller, die maximal 6 km/h fahren können, dürfen auch auf dem Gehweg genutzt werden.

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Aufgrund der niedrigen Maximalgeschwindigkeit dürft ihr den E-Scooter auch nicht auf der Autobahn benutzen. Auch hier drohen 20 Euro als Strafe.

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E-Scooter: Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben?

Manchmal findet man auch Geräte mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Diese Roller dürft ihr zwar kaufen, da sie aber schneller als die erlaubten 20 km/h fahren dürfen, kann man damit höchstens mit einer Sondergenehmigung am Verkehr teilnehmen. Ihr könnt damit also nur auf einem Privatgelände fahren.

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22 E-Scooter-Fails, bei denen euch Hören und Sehen vergeht

Andere Modelle, die noch schneller fahren können, sind in Deutschland nicht zugelassen. Grundsätzlich unterlassen solltet ihr es, eine Drosselung zu entfernen und die begrenzte Maximalgeschwindigkeit aufzuheben. Mit solchen Geräten dürft ihr nur auf privatem Gelände fahren, nicht aber im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Benutzt ihr einen E-Scooter ohne Zulassung, droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.

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Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch viele Modelle haben keine Straßenzulassung. Wir erklären, was Sie beim Kauf beachten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

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mdworschak / stock.adobe.com

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. 
  • Die abgasfreien E-Roller sind leicht zu transportieren und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, aber eine spezielle Versicherung, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

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Auf deutschen Radwegen wird es voller: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt seit 15. Juni 2019. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.

Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit

Die elektrisch angetriebenen City-Roller, die in Skandinavien, Israel oder Frankreich schon lange zum Stadtbild gehören, sind seit Juni 2019 auch in Deutschland erlaubt und werden seitdem vor allem im Leihservice genutzt. Sie können den öffentlichen Nahverkehr ergänzen und sind eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller.

Was sind "Elektrokleinstfahrzeuge"?

Die in der Verordnung definierten "Elektrokleinstfahrzeuge" verfügen über einen elektrischen Antriebsmotor und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Zu "Elektrokleinstfahrzeugen" zählen E-Tretroller, Segways, E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Aufgrund der Empfehlung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) umfasst die jetzige Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bisher aber nur Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, also keine E-Skateboards, Hoverboards und E-Wheels. Dies wird nach Beschluss des Bundesrates auch so bleiben.

Da Fahrzeuge mit Elektromotor als Kraftfahrzeuge gelten, sollen auch E-Tretroller nach den bisherigen Plänen einer Reihe von Regeln unterliegen:

  • Die akkubetriebenen Scooter dürfen eine Gesamtbreite von 70 Zentimeter, 
  • eine Gesamthöhe von 1,40 Meter sowie 
  • eine Gesamtlänge von 2,0 Metern nicht überschreiten. 
  • Zudem dürfen die E-Scooter ohne Fahrer nicht schwerer als 55 kg sein.
     

Alle geplanten Anforderungen können Sie in der "" nachlesen. Diese Vorschriften sind am 15. Juni in Kraft getreten. Das Verkehrsministerium musste noch einige Änderungen des Bundesrates umsetzen, bevor die E-Tretroller fahren durften. So sollen die E-Scooter nun nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Viele E-Scooter, die verkauft werden, entsprechen den Anforderungen der bisherigen Verordnung nicht und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Das heißt, dass diese gemäß der Verordnung nicht legal gefahren werden können. Deshalb sollten Sie beim Kauf eines E-Scooters darauf achten, dass eine ABE-Kennzeichnung vorliegt.

Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen.

E-Scooter kaufen: Worauf muss ich achten?

Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie zunächst darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Die Hersteller können diese für ihre Modelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Das KBA hat eine Liste der erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse für Elektrokleinstfahrzeuge veröffentlicht.

Worauf können Sie beim Kauf achten?

  • Typenschild: Ob ein E-Scooter im Verkauf für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist, erkennen Sie am sogenannten Typenschild. Um eine solche Typenschildgenehmigung zu erhalten, müssen Hersteller jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Fehlt das Typenschild am Fahrzeug, das Sie im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie von einem Kauf absehen. Das Typenschild bedeutet, dass der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat und dass der E-Tretroller alle in der Verordnung festgesetzten Kriterien erfüllt.
  • Leistung: Auf deutschen Straßen dürfen nur maximal 500 Watt starke Scooter fahren. Fahrzeuge mit mehr Leistung sind nicht zugelassen. In der Regel sind für normale Stadtfahrten aber bereits Tretroller mit 250 Watt ausreichend.
  • Geschwindigkeit: Eine ABE kann ein E-Tretroller nur bekommen, wenn er eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreitet. Das heißt, E-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde sind in Deutschland nicht erlaubt. 
  • Licht: E-Scooter unterliegen zudem der Lichtzeichenregelung: Sie müssen daher sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite mit einem funktionierenden Licht ausgestattet sein. Überprüfen Sie diese, um möglichen Bußgeldern zu entgehen.
  • Austauschbarer Akku: Der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe und, um den E-Scooter bei kaputtem Akku nicht entsorgen zu müssen, sind austauschbare Batterien sinnvoll. Dies ist allerdings bisher nur bei wenigen Modellen möglich. Informieren Sie sich in jedem Fall über die Lebensdauer der Batterie. Das Umweltbundesamt hat einen Ratgeber zu Batterien und Akkus herausgegeben. Darin finden Sie auch Tipps wie die Lebensdauer von Akkus verlängert werden kann.
     

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Nein. Mit dem E-Scooter erreichen Sie ähnliche Geschwindigkeiten wie auf dem Fahrrad. Sie sind deswegen – ebenso wie auf dem Fahrrad - nicht verpflichtet, einen Helm zu tragen. Dennoch empfiehlt es sich im Straßenverkehr dennoch, einen Helm zu tragen.

Muss ich meinen E-Scooter versichern?

Ja. Nach der Verordnung für die "Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge", dürfen Sie öffentliche Straßen hiermit nur dann nutzen, wenn Ihr Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette besitzt – ähnlich wie beim Motorrad. Das gilt für alle Elektroroller, die mindestens 6 Kilometer pro Stunde fahren können. Eine Versicherung ist allerdings nur möglich, wenn der E-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten.

Alle Besitzer müssen solche E-Scooter versichern, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. Sie bekommen von der Versicherung eine Versicherungsplakette, die Sie am Tretroller anbringen müssen. Damit können Sie dann unterwegs nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Versicherungsplakette ist für 12 Monate gültig, wird für je ein Jahr bezahlt und muss an der Rückseite des E-Scooters, möglichst unter der Schlussleuchte, angebracht werden.

Welche Versicherungen Sie für Fahrrad oder Motorrad brauchen, um gut geschützt auf Touren zu kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum fuhren E-Scooter vor dem 15. Juni 2019 noch nicht in Deutschland?

E-Scooter hatten in Deutschland noch keine Straßenzulassung. Deshalb durften die Elektro-Tretroller noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Denn das war in Deutschland nur für die in der "Mobilitätshilfenverordnung" (MobHV) beschriebenen Fahrzeuge erlaubt. E-Scooter fallen nicht darunter.

Die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV)" ermöglicht die Teilnahme für E-Tretroller am öffentlichen Straßenverkehr. Jedoch müssen die E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) haben. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie den E-Scooter nur auf Privatgelände fahren.

Wo und wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Gemäß der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie für Fahrräder: Sie können Ihren E-Tretroller auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, dürfen Sie mit den E-Fahrzeugen die Fahrbahn nutzen.

Voraussetzung: Die Elektro-Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Brauche ich für die E-Roller einen Führerschein?

Nein. Da Sie mit dem E-Scooter maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren dürfen, brauchen Sie laut der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" keinen Führerschein.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Wie schnell darf ein E

Welche E-Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt? Laut dem im Juni 2019 eingeführten E-Scooter-Gesetz erhalten nun auch Elektro-Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Stundenkilometern eine Zulassung für den Straßenverkehr.

Warum fahren E

Denn der Gesetzgeber schreibt für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis vor. Dafür muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter unter 25 km/h – genauer gesagt bei maximal 20 km/h – liegen.

Welche E

Streetbooster One E-Scooter, mit Straßenzulassung, Weiß, 22 km/h.

Wie schnell darf man in Deutschland mit einem E

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis.

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