Wie trete ich aus der Kirche aus NRW

Wie funktioniert der Kirchenaustritt problemlos?

Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen – je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt –, Personalausweis mitbringen, Austrittserklärung ausfüllen und unterschreiben. Manchmal verlangen die Behörden allerdings weitere Unterlagen wie etwa eine Geburtsurkunde.

In der Regel wird eine Gebühr fällig. Diese beträgt in den meisten Bundesländern 30 Euro. Einen Grund muss aber niemand angeben, der austreten möchte. Frühestens möglich ist ein Kirchenaustritt ab 14 Jahren.

Welche Tücken lauern beim Kirchenaustritt?

Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Für Mitglieder der katholischen Kirche sind das im Schnitt 291 Euro jährlich, Protestanten zahlen durchschnittlich 278 Euro im Jahr.

Doch auch nach einem Austritt kann ein Teil des Einkommens weiter an die Glaubensgemeinschaft fließen. Nämlich wenn der Ehepartner immer noch Mitglied ist.

In manchen Teilen Deutschlands muss er dann das besondere Kirchgeld zahlen, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt. Glaubensverschieden bedeutet, dass Sie unterschiedliche Religionszugehörigkeiten besitzen oder ein Partner keiner Religion angehört.

  • Steuererklärung selber machen: Diese Tipps sollten Sie beachten

Das Finanzamt berechnet das Kirchgeld auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt (Az.: 2 BvR 816/10). Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.

Wann muss einer für zwei zahlen?

Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Dies kann dazu führen, dass ein Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist.

  • Beispiel: Eine gut verdienende Ingenieurin ist aus der Kirche ausgetreten. Ihr Ehemann, der als Friseur ein geringeres Gehalt bekommt, ist weiter Mitglied. Die beiden lassen sich steuerlich gemeinsam veranlagen. Da zur Berechnung des Beitrags an die Kirche das gemeinsame zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird, zahlt der Friseur mehr als zuvor. Denn zuvor wurde die Hälfte der Kirchensteuer seiner Partnerin zugerechnet.

Dies gilt allerdings nicht in allen Regionen Deutschlands: Das besondere Kirchgeld verlangen die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sowie alle evangelischen Landeskirchen bis auf die bayerische.

Worauf sollte ich nach dem Kirchenaustritt achten?

"Beim nächsten Steuerbescheid sollte man genau schauen, dass die Kirchensteuer nur für diesen Teil des Jahres, in dem man noch in der Kirche war, berechnet wird", rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte dann prüfen, dass die Änderung auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Sonst wird weiter die Kirchensteuer erhoben. Bewahren Sie deshalb Ihre Austrittsbescheinigung gut auf, um dies im Zweifel nachweisen zu können.

Kann ich Kirchensteuern absetzen?

Ja. Die Belastung durch die Kirchensteuer ist auch für Mitglieder geringer als die veranschlagte Kirchensteuer, erklärt Nöll. "Kirchensteuer ist wie Spenden in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie wird bei den Sonderausgaben geltend gemacht und entsprechend des Steuersatzes gibt es eine Steuererstattung."

Ausgenommen ist allerdings die Kapitalertragsteuer, die Banken automatisch einbehalten, sobald der jährliche Freibetrag auf Zins- und Dividendeneinkünfte (801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro) überschritten ist. Bei der Berechnung berücksichtigt das Geldinstitut die Kirchensteuer bereits.

  • Steuern sparen: So nutzen Sie den Sparerpauschbetrag
  • Sonderausgaben: So sparen Sie Steuern mit der Kirchensteuer

Welche religiösen Folgen hat der Kirchenaustritt?

Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft, erklärt Christian Weisner von der katholischen "KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche": "Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt." Niemand braucht also eine Exkommunikation zu fürchten.

Was muss ich tun wenn ich aus der Kirche austreten will?

Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Kann man in NRW online aus der Kirche austreten?

Wer aus der Kirche austreten möchte, kann das nicht online tun. Es gibt kein Kirchenaustrittsformular zum Download. Stattdessen ist ein persönlicher Termin bei einer staatlichen Behörde notwendig.

Wann lohnt sich Kirchenaustritt?

Während als Mitglied in der Kirche jeden Monat 37,49 Euro Kirchensteuer vom Finanzamt einbehalten werden, fallen jene nach einem Austritt weg. Dies führt zu einer jährlichen Ersparnis in Höhe von 449,91 Euro.

Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben. Manchmal kann es auch der darauffolgende Monat sein. Anschließend fällt die Kirchensteuer ersatzlos weg.