Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung?

Wie beantrage ich einen Schwer­behinderten­ausweis?

Inhalt

  • 1. Sprechen Sie mit Ihrem Haus­arzt
  • 2. Sammeln Sie wichtige Dokumente
  • 3. Wählen Sie den richtigen Antrag
  • 4. Verlängern Sie Ihren Ausweis

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Sprechen Sie mit Ihrem Haus­arzt

Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.

Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht

Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht. Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt, ob es geeignete Vordrucke gibt, die Sie hierzu verwenden. Oftmals liegt den Antragsformularen zudem eine Erklärung bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.

Sammeln Sie wichtige Dokumente

Um den Grad der Behinderung einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab.

In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein.

Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags. Es handelt sich um eine möglichst vollständige Liste – nicht alle Dokumente sind für Sie im Zweifelsfall relevant:

  • Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.

    • Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
    • Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B. Entlassungsberichte)
    • EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
  • Bereits bestehende amtliche Gutachten
    (z. B. von der Kranken-/Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.)
  • Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigung
    (z. B. der Berufsgenossenschaft (BG), von Versorgungsämtern, der Unfallkasse …)
  • Infos über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
    (z. B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.)
  • Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Sie lassen sich vertreten?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können auch andere für Sie stellen:

Für Jugendliche unter 15 Jahren unterschreiben beide Erziehungsberechtigten den Antrag, bei anderen bevollmächtigten Personen benötigt das Amt den vollständigen Namen sowie deren Adresse und Telefonnummer. Auch ein offizieller Betreuer darf den Antrag für Sie einreichen, wenn er eine Kopie seiner Betreuungsurkunde beilegt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt, in welcher Form Sie die jeweilige Vollmacht genau nachweisen.

Wählen Sie den richtigen Antrag

Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wählen Sie daher unten das Bundesland Ihres derzeitigen Wohnorts aus, um das passende Antragsformular zu finden.

Die Suche zeigt Ihnen zusätzlich die genaue Anschrift und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Versorgungsamts an.

Bundesland

  • Erstantrag PDF, 176 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 170 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 86 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Antrag (Erstantrag und Neufeststellungsantrag) Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Antrag auf Feststellung einer Behinderung PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag auf www.berlin.de Die PDF-Dokumente sind elektronisch ausfüllbar.
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 289 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Erstantrag Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Online-Neufeststellungsantrag Dieser Online-Antrag kann elektronisch ausgefüllt und versandt werden.
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 813 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 187 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 328 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Bremen zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 50 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag, Neufeststellungsantrag, Merkblatt Schwerbehinderung Hamburg über www.hamburg.de Die genannten Anträge und Merkblätter können über die Internetseite www.hamburg.de aufgerufen werden. Eine Direktverlinkung auf die Formulare ist derzeit nicht möglich.
  • Neufeststellungsantrag PDF, 929 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 773 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 314 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 202 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 743 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Informationen zu den Formularen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  • Erstantrag PDF, 109 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 174 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Adressen der zuständigen Stelle für die Antragstellung PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag PDF, 850 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Neufeststellungsantrag PDF, 862 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Merkblatt des Landes Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Schwerbehinderung PDF, 498 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Online-Antrag Hier geht es zum Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Bautzen - Erstantrag PDF, 604 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Bautzen - Neufeststellungsantrag PDF, 533 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Chemnitz - Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 524 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erzgebirgskreis - Erstantrag PDF, 179 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erzgebirgskreis - Neufeststellungsantrag PDF, 147 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Görlitz - Erstantrag PDF, 487 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Görlitz - Neufeststellungsantrag PDF, 458 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Leipzig - Erstantrag PDF, 333 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Leipzig - Neufeststellungsantrag PDF, 302 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge - Erstantrag PDF, 183 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge - Neufeststellungsantrag PDF, 203 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Vogtlandkreis - Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 168 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Zwickau - Erstantrag PDF, 474 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Zwickau - Neufeststellungsantrag PDF, 631 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Landkreis Leipzig - Erstantrag PDF, 685 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Landkreis Leipzig - Änderungsantrag PDF, 583 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 774 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Erstantrag und Neufeststellungsantrag PDF, 147 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Bitte wenden Sie sich für die Antragsformulare an Ihren kommunalen Aufgabenträger PDF, 123 KB, Datei ist nicht barrierefrei
  • Verlängern Sie Ihren Ausweis

    Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.

    In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Vergessen Sie daher nicht, ihn rechtzeitig zu verlängern und sich etwa drei Monate vor Ablauf ans Amt zu wenden. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.

    Melden Sie sich beim Versorgungsamt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert. In diesem Fall bewertet es Ihren Grad der Behinderung neu und passt die Angaben auf Ihrem Ausweis an.

    Mehr zum Schwerbehindertenausweis

    Sie haben noch Fragen zum Schwerbehindertenausweis? Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen umfassenden Überblick.

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    Hilfreich ist auch eine Stellungnahme Ihres Hausarztes zu Ihrem Gesundheitszustand..

    Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

    Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

    Wo stelle ich den Antrag auf Grad der Behinderung?

    Das Kürzel GdB Antrag steht für den Antrag zur Feststellung des „Grads der Behinderung“. Dieser kann beim zuständigen Versorgungsamt bzw. beim Landesamt für soziale Dienste eingereicht werden.

    Welche Krankheiten gelten als schwerbehindert?

    Unsichtbares Leiden: Chronische Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden.
    Asthma,.
    Herz-Kreislauf-Erkrankungen,.
    Schlaganfall,.
    Rheuma,.
    Diabetes,.
    Multiple Sklerose,.