Wie verhalten Sie sich richtig Fahrrad Seitenabstand?

Wer kennt diese Situation nicht: Man radelt eine Straße entlang und spürt plötzlich von hinten eine Luftbewegung. Im nächsten Augenblick ist das überholende Kraftfahrzeug an einem vorbei und die 1,5 Meter Seitenabstand, die ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vorgibt, hat der Fahrzeuglenker dabei wahrscheinlich nicht eingehalten.

Viele Radfahrerinnen und Radfahrer ärgern sich über mangelnde Seitenabstände, wenn ein Auto sie überholt. Sie erschrecken, fühlen sich bedroht und empfinden Angst, die ihnen das Radfahren gefährlich erscheinen lässt. In der Folge drängen sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus und gefährden so unnötig sich und andere.

Wie verhalten Sie sich richtig Fahrrad Seitenabstand?

Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten – im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:

„Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.  Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“

Wie groß der seitliche Abstand beim Überholen tatsächlich ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Der Bundesgerichtshof (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9) und das Bayrische Oberlandesgericht (BayObLG, MDR 1987, 784) nennen zum Beispiel:

  • die Beschaffenheit des eigenen Fahrzeuges (LKW mehr als PKW)
  • die Fahrgeschwindigkeit (sowohl von Radfahrer als auch Überholer)
  • die Fahrbahnverhältnisse (Schlaglöcher, Glatteis…)
  • die Wetterverhältnisse (Seitenwind!)
  • die Eigenart des Eingeholten (Kind, Gepäck…)

Es ist auch damit zu rechnen, dass der Radfahrer aufgrund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich nach links ausweicht – bei parkenden Autos ist dies offensichtlich; es kann jedoch auch aufgrund eines Schlagloches geschehen, was vom nachfolgenden Verkehr meist nicht vorausgesehen werden kann.

Wird ein Kind auf dem Rad transportiert, ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten, entschied beispielsweise das OLG Naumburg (Versicherungsrecht 2005, S. 1601). Der Abstand bezeichnet dabei die seitliche Distanz von Überholer zum Überholten: Im Allgemeinen von der rechten Außenkante des Kfz zur „linken Außenkante“ des Radfahrers.

Grundsätzlich gilt:

Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!

So urteilte der Bundesgerichtshof schon 1967 (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9).

Zuwiderhandlungen werden – auch wenn niemand verletzt wurde – als Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Kraftfahrzeuge müssen zum Überholen immer auf die Gegenfahrbahn ausscheren. Dazu ist der Gegenverkehr abzuwarten. Besteht der Gegenverkehr ebenfalls aus Radfahrern, sind auch zu diesen die genannten Sicherheitsabstände einzuhalten.

Radfahrer, die sich gegenseitig überholen, müssen nicht die oben genannten großen seitlichen Abstände einhalten. Aufgrund ihrer geringeren Masse und meist auch Geschwindigkeit geht die Rechtssprechung hier von einer kleineren Gefahr aus. Eine Gefährdung des Überholten ist aber genauso auszuschließen. Notfalls ist das Überholen durch Klingeln anzuzeigen, ansonsten gilt auch hier: im Zweifel warten.

Radfahrer sind aber auch verpflichtet, nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen (§ 5 Abs. 6 StVO). Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle (Seitenstreifen, Bushaltestelle) angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.

In der Reihe „Fachwissen für den Fahrradalltag“ hat der Fachausschuss Radverkehr des ADFC zu diesem Thema ein Papier veröffentlicht. Es erläutert ausführlich Hintergründe und Zusammenhänge rund am die seitlichen Sicherheitsabstände. Dieses Hintergrundwissen trägt zum richtigen Verhalten und gegenseitigem Verständnis im Verkehrsalltag bei.

PDF-Download: ADFC – Seitliche Sicherheitsabstände

Quelle: ADFC

Hierzu passt ein Fundstück aus dem österreichischen Netz, welches wir Euch nicht vorenthalten wollen, denn all das gilt auch für Deutschland:

Offener Brief an die Autofahrer

Werte AutofahrerInnen,

ich weiß, dass sie es schwer haben. Vor allem in Österreich. Da muss man sich doch hier und dort mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit. Immens. Hat fast schon therapeutische Wirkung. Schade, dass das nicht von der Krankenkasse unterstützt wird. Die hohen Spritpreise sind es. Oder? Täglich schwankend und kurz vor Feiertagen und Urlaube besonders hoch. Diese bösen Mineralölfirmen. In einem Boot mit dem Staat. Der kassiert brav mit. Höhere Preise, höhere Umsatzsteuer. Von der Mineralölsteuer will ich hier aus Platzgründen gar nicht schreiben.Oder ist es die erhöhte Nova? Schon auch. Plötzlich sind Autos viel teurer. Teurer im Vergleich zu anderen Ländern in Europa. Die Normverbrauchsabgabe. Eine Erfindung Österreichs, um Autofahrer zur Kasse zu bitten. Wie ärgerlich. Und dann noch CO2-Ausstoß abhängig. Will man protzen muss man jetzt mehr zahlen. Gemein. Da muss man sich doch hier und da mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit.

Oder ist es doch der frustrierende Alltag. Die tägliche Arbeit. Der Chef. Die Kollegen. Das Essen in der Kantine. Das verregnete Wochenende. Die Niederlage des Lieblingsvereins. Der entgangene Lotto 6er. Der vergessene Geburtstag. Der verpasste Auftritt der Tochter beim Ballett oder des Sohnes bei der Schulaufführung. Die Warteschlange bei der Post. Das erneute Fettessen bei McDonalds. Die Schwiegermutter. Der gebrochene Nagel. Das ausgegangene Toilettenpapier. Der Buchsbaumzünsler. Der laute Nachbar. Das neue Auto des lauten Nachbar. Das neue Auto der Frau des lauten Nachbarn mit dem neuen Auto. Das neue Auto des Sohnes der Frau mit dem neuen Auto des lauten Nachbarn – auch mit dem neuen Auto. Die Steuerprüfung. Da muss man sich doch hier und da mal ärgern und dem eigenen Frust und Groll ein Ventil geben. Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben. Das befreit.

Liebe AutofahrerInnen. Ich kann das alles nachvollziehen und da und dort sogar Verständnis zeigen. Das eine oder andere trifft mich ja auch. Aber warum zum Teufel müsst ihr Autofahrer das an uns Rennradfahrer auslassen? Was können wir denn dafür? Echt jetzt! Schimpfen, hupen, fluchen, Gas geben, schneiden, abbremsen, nach außen drängeln, Mittelfinger zeigen, aussteigen, bedrohen, Recht haben, kaum einsichtig sein, den Starken spielen – von Alublech geschützt. Was können wir für eure Laune? Nichts. Gar nichts. Nichts im geringsten.

Wir haben das selbe Recht wie ihr auf der Straße zu fahren. Wir müssen nicht den meist desaströs gewarteten Radweg benutzen. Sofern es einen gibt. Auch wenn dieser parallel zur Straße verläuft. Wir können. Ja. Wir tun es auch. Wenn der Radweg für uns zumutbar ist. Oder wenn wir Schutz vor euch AutofahrerInnen suchen und brauchen – denn lieber ein Platten als ein Platz im Friedhof. Wir haben das Recht auf seitlichen Mindestabstand. Das schützt uns vor dem Fahrtwindwirbel, den ihr erzeugt, wenn ihr uns überholt. Meist zu schnell und zu knapp. Das schützt uns vor dem Sog, den ihr erzeugt, wenn ihr uns überholt. Je größer euer Auto und je höher die für das Überholen gefahrene Geschwindigkeit, desto größer ist dieser Sog. Ein seitlicher Abstand von 1,5 Meter schützt uns vor dem Seitenwind, der uns da und dort ungewollt in die Fahrbahn drückt. Wenn da einer von euch vorbeikommt, tut das weh.

Es gibt einen § 68 in der StVO. Und eine Begriffserläuterung dazu. Diese Paragraphen sollten uns schützen. Tun es aber nicht, denn kaum ein Autofahrer weiß, was da drinnen steht. Deshalb sind die 1,5 Meter seitlicher Abstand auch nur ein frommer Wunsch. Ein Blick in diese Paragraphen könnte unser Leben erleichtern. Danke im Voraus.

Wir dürfen sogar nebeneinander fahren. Ja. Wir dürfen. Doch dieses „Recht“ ist schwer gegen Alublech durchzusetzen. Da ziehen wir Rennradfahrer den kürzeren.

Also liebe AutofahrerInnen.
Nehmt das Leben etwas lockerer. Vor allem im Straßenverkehr. Und schaut darauf, dass wir heil und gesund wieder nach Hause kommen. Denn auch wir haben dort die selben Sorgen wie ihr. Wir sitzen also alle im selben Österreich.

Stay tuned
Cristian Gemmato aka @_ketterechts

So ist es richtig … DANKE!

Wie verhalten Sie sich richtig Fahrrad Seitenabstand?

Quelle: www.dieketterechts.com

Wie verhalten Sie sich richtig Fahrradfahren?

Wie verhalten Sie sich hier richtig?.
Ich fahre vor [dem Radfahrer] Der Radfahrer kommt von rechts und wird weiterfahren ohne zu stoppen..
Ich warte, bis [der Radfahrer] abgebogen ist. Der Radfahrer kommt von rechts. Du musst ihm Vorfahrt gewähren..
Ich warne [den Radfahrer] durch Hupen. Es gibt keinen Grund zu hupen..

Wie verhalten Sie sich richtig Radfahrer fährt auf Straße?

Du solltest abbremsen, damit der Radfahrer ungefährdet auf die Straße einfahren kann. Der Radfahrer wird auf deine Fahrbahn wechseln, um dem Hindernis auszuweichen. Bremse daher weiter ab, um ihn nicht zu gefährden. Links von dir fährt ein Auto.

Wie verhalten Sie sich richtig auf der Autobahn?

Wie verhalten Sie sich richtig?.
Ich behalte die Geschwindigkeit bei und bleibe auf dem mittleren Fahrstreifen. ... .
Ich behalte die Geschwindigkeit bei und wechsle auf den rechten Fahrstreifen. ... .
Ich reduziere die Geschwindigkeit und bleibe auf dem mittleren Fahrstreifen..

Wie verhalten Sie sich 005?

Das Vorschriftszeichen am rechten Fahrbahnrand besagt, dass dein Gegenverkehr Vorfahrt hat und du warten musst. Es zeigt einen roten, runden Rahmen auf weißem Untergrund. Derjenige, der sich in Fahrtrichtung des roten Pfeils befindet, muss Vorrang gewähren.