Wie viel darf man als Selbstständiger dazu verdienen?

Aktualisiert am 2. June 2022
Lesezeit 7 minuten

Träumst du davon, dein eigener Chef zu sein und dich selbstständig zu machen, aber der Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit scheint dir zu groß? Mit dieser Angst bist du nicht alleine – und ein sicheres Einkommen in einem Angestelltenverhältnis aufzugeben ist durchaus ein Risiko. 

Aber das heißt nicht, dass du deinen Traum von der Selbstständigkeit auf Eis legen musst. Es gibt nämlich viele Möglichkeiten und Jobs, mit denen du dich auch nebenberuflich selbstständig machen kannst.

Welche Jobs das sind und was du generell über selbstständige Nebenjobs wissen solltest, verraten wir dir in unserem Mini-Guide rundum um die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Nebenberuflich selbstständig: So geht die Anmeldung
  • Bin ich Freiberufler oder Gewerbe?
  • Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
  • Minijob und nebenberuflich selbstständig – geht das überhaupt?
  • Studium und selbstständiger Nebenjob
  • Nebenberuflich selbstständig und Steuern: Wie viel darf ich verdienen?
  • Nebenberuflich selbstständig und die Krankenversicherung
  • Mit diesen Jobs kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen
    • Etsy
    • Freelance Plattformen wie Fiverr oder Upwork
    • Copywriting
    • Influencer
    • Photovoltaikanlagen

Nebenberuflich selbstständig: So geht die Anmeldung

Viele Freelancer wählen einen langsamen Weg in die Selbstständigkeit und probieren sich erst einmal nebenberuflich aus, bevor sie den großen Schritt in die vollkommene Selbstständigkeit wagen. Und das hat auch allerhand Vorteile! So kannst du nämlich erst einmal schauen ob selbstbestimmtes Arbeiten für dich das richtige ist, ohne deine finanzielle Sicherheit aufgeben zu müssen.

Um dich nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du aber trotzdem ein paar Formalien erledigen. Dazu gehört im ersten Schritt das Anmelden deiner Tätigkeit bei deinem zuständigen Finanzamt. Dort musst du über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung offenlegen, welcher nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit du nachgehen wirst. 

Gut zu wissen: Im Fragebogen wird nicht zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit unterschieden.

➡️Hier findest du eine Schritt für Schritt Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens. 

Nachdem du den Fragebogen ausgefüllt und abgeschickt hast (was du übrigens auch online machen kannst), musst du nur noch auf die Vergabe deiner neuen Steuernummer warten, über die du deine nebenberufliche Selbstständigkeit in Zukunft abrechnen kannst. Das dauert in der Regel etwa zwei bis vier Wochen.

Bin ich Freiberufler oder Gewerbe?

Bevor du dich nebenberuflich selbstständig meldest, solltest du dir bewusst sein, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder als Gewerbe eingestuft wird. Je nachdem ergeben sich nämlich unterschiedliche Pflichten für dich: Freiberufler müssen nur den oben genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, wohingegen Gewerbetreibende sich zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden müssen.

Wenn du dir nicht sicher bist, in welche Kategorie du fällst, dann mach doch einfach unser Quiz und finde es heraus!

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Du bist rein gesetzlich in Deutschland nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit zu informieren. Trotzdem würden wir dir empfehlen, mit offenen Karten zu spielen und deine Vorgesetzten über deine nebenberuflichen Pläne zu informieren. 

Es gibt allerdings ein paar Sonderfälle, in denen dein Arbeitgeber durchaus das Recht hat, ein Veto einzulegen. Das ist dann der Fall, wenn…

  • … deine nebenberufliche Tätigkeit deinen Hauptjob negativ beeinflusst, also du zum Beispiel so müde von deinem Nebenjob bist, dass du deine Arbeit nicht mehr angemessen erledigen kannst
  • … du für einen direkten Wettbewerber deines Arbeitgebers tätig bist
  • … du Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software oder Handy) oder Daten deines Arbeitgebers für deine nebenberufliche Selbstständigkeit verwendest

Minijob und nebenberuflich selbstständig – geht das überhaupt?

Ein weitere Möglichkeit, um nicht gleich in die völlige finanzielle Ungewissheit einzusteigen, ist das nebenberuflich selbstständige Arbeiten ohne Hauptberuf, aber einen Minijob. Der sogenannte 450€ Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Wie du dem Namen bereits entnehmen kannst, verdienst du dabei maximal 450€ im Monat – und der Minijob ist steuerfrei, da du damit im Jahr nicht den Steuerfreibetrag von 9.744 € (Stand 2021) überschreitest.

➡️Was du sonst noch über Minijobs und ihre steuerlichen Pflichten wissen musst, erfährst du hier.

Doch ist es möglich, einen Minijob zu haben und trotzdem nebenbei selbstständig zu arbeiten?

Ja! Das geht auf jeden Fall. Du kannst theoretisch sogar mehrere Minijobs ausüben, allerdings musst du dabei auf die Steuerfreigrenze achten und im Zweifel dein Einkommen, was über den Freibetrag hinausgeht, angemessen versteuern. 

Minijob Besteuerung Beispiel

Gehen wir mal davon aus, dass deine nebenberufliche Selbständigkeit dir ein Einkommen von etwa 12.000 Euro pro Jahr einbringt. Dafür müsstest du also rund 430 Euro Steuern zahlen. Wenn du zusätzlich einen Minijob ausübst, erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen um 5.400 Euro, was rund 1.680 Euro Steuern entsprechen würde. Da es sich hier aber um einen Verdienst im Rahmen eines Minijobs handelst, den du nicht versteuern musst, sparst du dir ganze 1.250 Euro an Steuern.

Studium und selbstständiger Nebenjob

Für viele Studenten ist ein Nebenjob notwendig, um den Lebensunterhalt neben dem Studium zu verdienen. Dabei kann die freie Zeiteinteilung, die ein selbstständiger Job mit sich bringt, durchaus von Vorteil sein, um Vorlesungen und Klausuren mit dem Nebenverdienst unter einen Hut zu bringen.

Dabei solltest du allerdings wissen, dass Studierende den gleichen Steuerregeln unterliegen, wie alle anderen Selbständigen auch. Das bedeutet:

  • Du musst dich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbstständig melden
  • Du musst dein Einkommen erst dann versteuern, wenn es über die Steuerfreigrenze kommt (Stand 2021: 9.744 €) 
  • Wenn du weniger als 22.000 Euro im Jahr verdienst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen (dazu findest du weiter unten mehr Infos)
  • Du musst einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben

➡️Alle Basics für selbständige Studierende findest du hier.

Falls du BAföG bekommst, musst du allerdings auch noch auf den entsprechenden Freibetrag achten. Für selbstständig arbeitende Studierende liegt der monatliche Freibetrag, der neben dem Bezug des BAföGs verdient werden darf, aktuell bei 290€ (Stand 2021). Allerdings wird auch anteilig die Werbekostenpauschale angerechnet sowie eine Sozialpauschale abgezogen. Dadurch bleibt ein Bruttoeinkommen von monatlich 451,82€ anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass BAföG-Empfänger rund 450€ nebenbei verdienen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden.

➡️ Mehr Infos dazu findest du in diesem Artikel sowie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Nebenberuflich selbstständig und Steuern: Wie viel darf ich verdienen?

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist und nebenbei noch einer festen Anstellung nachkommst, dann musst du die Summe der beiden Einkommen versteuern. Für deine selbstständige Tätigkeit gilt hier der Gewinn, du kannst also betriebliche Ausgaben abziehen und so deine Steuerlast mindern. Das kannst du mit der Einnahmenüberschussrechnung einfach ermitteln.

➡️ Was du als nebenberuflich Selbstständige*r alles von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.

Außerdem gilt auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist der geltende Freibetrag von 9.744€ (Stand 2021). 

Dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit musst du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S für Freiberufler oder der Anlage G für Gewerbetreibende angeben.

➡️ Bist du dir nicht sicher, wie viel du nach Abgabe der Steuer übrig hast? Unser Steuer Rechner kann dir weiterhelfen!

Exkurs: Die Kleinunternehmerregelung

Zusätzlich zur Einkommensteuererklärung muss jeder Selbstständige in Deutschland auch Umsatzsteuer auf seine Waren und Dienstleistungen ausweisen. Das gilt auch, wenn du nebenberuflich selbstständig bist. Doch es gibt eine Möglichkeit, das zu umgehen: Mit der Kleinunternehmerregelung.

Als Kleinunternehmer giltst du, wenn du im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit nicht mehr als 22.000€ verdient hast und dein Einkommen im Folgejahr die Grenze von 50.000€ nicht überschreitet. 

Falls das auf dich zutrifft, kannst du bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Kreuz setzen und bist daraufhin von der Zahlung der Umsatzsteuer vorerst befreit.

Aber Achtung: Sobald du eine der beiden oben genannten Grenzen überschreitest, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig.

➡️ Was du beachten musst, wenn du von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt, erfährst du hier.

Nebenberuflich selbstständig und die Krankenversicherung

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Das heißt, dass jeder Deutsche krankenversichert sein muss. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber hier die Hälfte des Betrags für seine Mitarbeiter ein, während Selbstständige ihren Teil in der Regel voll zahlen müssen. Doch wie läuft es mit der Krankenversicherung, wenn du nebenberuflich selbstständig bist?

Zum Glück gilt auch bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit, dass du als Arbeitnehmer weiterhin über deinen Hauptjob versichert bist. Es kommen also keine weiteren Kosten wie zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf dich zu. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Krankenkasse deinen Nebenjob auch als solchen einstuft. Deswegen musst du deine Krankenversicherung über deine nebenberufliche Selbstständigkeit sowie die dadurch entstehenden zusätzlichen Arbeitsstunden auch informieren. 

➡️Wann genau Krankenversicherungen dich als nebenberuflich selbstständig einstufen, liest du hier.

Mit diesen Jobs kannst du dich nebenberuflich selbstständig machen

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Jobs und Ideen, mit denen du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst. Sei es mit selbstgemachten Produkten, dem Schreiben von Texten oder anderen digitalen Services, die nebenberufliche Selbstständigkeit kann dir viele Türen öffnen und den dauerhaften Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Hier sind 5 Ideen von uns, mit denen du dich nebenberuflich selbstständig machen kannst.

1. Etsy

Etsy ist eine E-Commerce-Plattformen, auf der auch Privatpersonen ihre Waren einfach und schnell zum Verkauf anbieten können. Wenn du also in deiner Freizeit gerne Schmuck gestaltest oder Postkarten designst, könnte der Verkauf deiner Werke über Etsy der perfekte nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit sein.

Allerdings schränkt die Plattform ein, welche Art Produkte verkauft werden dürfen. Dazu gehören nämlich nur:

  • handgefertigte Produkte
  • Vintage-Artikel, die mindestens 20 Jahre alt sind
  • Kreativbedarf (Material & Werkzeuge) 

Außerdem solltest du beachten, dass die Nutzung von Etsy nicht komplett kostenlos ist. Es fallen sowohl eine Einstellgebühr als auch eine Transaktionsgebühr bei einem Verkauf an – und auch Zahlungsbearbeitungsgebühren kommen hinzu. 

Davon abgesehen kann Etsy eine tolle Möglichkeit für Kreative sein, um die Nachfrage nach ihren Werken zu überprüfen und so herauszufinden, ob der Weg in die vollständige Selbstständigkeit der Richtige ist. 

➡️ Welche Steuern für den Verkauf über Etsy anfallen und ob du automatisch für Etsy ein Gewerbe anmelden musst, erfährst du in diesem Artikel. 

2. Freelance Plattformen wie Fiverr oder Upwork

Plattformen wie Fiverr oder Upwork sind eine gute Möglichkeit, um erste Aufträge zu bekommen und in die nebenberufliche Selbstständig zu starten. Nach einer Anmeldung auf der jeweiligen Seite kannst du entweder selbst deine Dienste über ein Inserat anbieten, oder dich auf ausgeschriebene Jobs von Unternehmen bewerben. 

Was du auf Upwork oder Fiverr verdienst, musst du aber natürlich auch versteuern. Je nachdem, ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht, fällt außerdem zusätzlich die Umsatzsteuer an. Ob du Kleinunternehmer bist oder Umsatzsteuer zahlen musst, gibst du in der Regel gleich bei der Anmeldung auf der jeweiligen Plattform an. 

➡️ Wie genau du deine Einnahmen auf Upwork versteuern musst, liest du hier.

➡️ Und einen Artikel über Fiverr und Steuern findest du hier.

3. Texte schreiben

Hast du ein gutes Gespür für Sprache und kennst dich mit den gängigen Grammatik- und Rechtschreibregeln gut aus? Dann könnte das Verfassen von Texten, auch Copywriting genannt, vielleicht das richtige für dich sein.

Es gibt viele Unternehmen, die sich Unterstützung bei dem Schreiben von Werbetexten oder auch Social Media Captions von Freelance Copywritern holen. Als Texter arbeitest du freiberuflich und örtlich ungebunden und hast außerdem die Möglichkeit, komplett digital und zu deinen eigenen Zeiten zu arbeiten. Außerdem kannst du selbst bestimmen, wie viel du arbeiten möchtest – der perfekte Einstieg also, um dich erst einmal nebenberuflich selbstständig zu machen. 

Um dich als Texter selbstständig zu machen solltest du am besten eine Website oder einen Blog haben, auf dem du ein paar Arbeitsproben veröffentlichst und so potenziellen neuen Kunden einen Einblick in deinen Schreibstil gibst. Aber auch über Plattformen wie Fiverr oder Upwork lassen sich schnell erste Textaufträge finden. 

4. Influencer

Es ist mittlerweile nicht mehr ungewöhnlich, mit seinem Influencer Job auf Plattformen wie Instagram oder YouTube sein Einkommen zu verdienen. Wenn du bereits einige Follower hast oder dir gerne einen Influencer Account aufbauen möchtest, kann dies daher eine gute Nebeneinnahme Quelle sein.

Doch auch Influencer müssen sich zwangsweise mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Denn wer oft kostenlos Geschenke oder Produktproben erhält oder während eines Livestreams Spenden von seinen Followern bekommt, hat gewisse Steuerpflichten einzuhalten.

➡️ Antworten auf die 6 häufigsten Steuerfragen von Influencern findest du in diesem Artikel. 

5. Photovoltaikanlagen

Schließlich ist auch das Betreiben einer Photovoltaikanlage eine willkommene Möglichkeit, um nebenberuflich selbstständig Geld zu verdienen. Wenn du den erzeugten Strom allerdings gewinnbringend weiterverkaufst, bist du offiziell unternehmerisch tätig und musst daher auch auf deine Einnahmen Steuern zahlen.

Außerdem solltest du dich vorab informieren, ob du für deine Photovoltaikanlage eventuell ein Gewerbe anmelden musst. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt sind zwar von der Gewerbesteuer befreit, wenn du allerdings mehr Strom produzierst, brauchst du einen Gewerbeschein.

➡️Was du sonst noch über das versteuern deiner Photovoltaikanlage wissen musst, haben wir dir hier zusammengetragen.

Mehr erfährst du in der Accountable Academy

Haben dir diese Infos weitergeholfen? Dann klicke hier und besuche unsere kostenlose Accountable Academy. Dort findest du den gesamten Steuer-Kurs mit unseren Experten Tino und Mira sowie nützliche Steuertools und Vorlagen.

Wie viel darf ich selbstständig dazu verdienen?

Außerdem gilt auch wenn du nebenberuflich selbstständig bist der geltende Freibetrag von 9.744€ (Stand 2021). Dein Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit musst du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage S für Freiberufler oder der Anlage G für Gewerbetreibende angeben.

Kann man als Selbständiger nebenbei arbeiten?

Wer sich selbstständig macht, verfügt oft nicht direkt über ein regelmäßiges Einkommen. Um Engpässe zu vermeiden, hast du die Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen. Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, haupt- oder nebenberuflich selbstständig zu sein und dazu einem 450-Euro-Job nachzugehen.

Kann man als Selbstständiger einen 450 Euro Job annehmen?

Was viele Unternehmer und Freiberufler nicht wissen: Auch Selbstständige dürfen Nebenjobs ausüben. Zwar darf das regelmäßige Nebeneinkommen im Jahresdurchschnitt die monatliche Obergrenze von 450 Euro nicht überschreiten. Maximale Stundensätze für "Minijobs" gibt es jedoch nicht.

Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Nebenberuflich selbstständig ist man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis, Hausfrau/Hausmann) oder während der Arbeitslosigkeit, eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.