Wie viel Pause bei 12 5 Stunden?

13.Juli 2018

Hannover (de).

Wer sich einmal in einer rechtlichen Auseinandersetzung befunden hat, kennt das: Gesetze sind oft nicht eindeutig und unmissverständlich formuliert. Sie sollen eine Vielzahl von denkbaren Sachverhalten regeln. Um dafür anwendbar zu bleiben, ist eine gewisse Interpretationsfähigkeit der Gesetze unvermeidbar.

Wie viel Pause bei 12 5 Stunden?

Pausen sind klar geregelt

Dem zum Trotz hat sich der Gesetzgeber in § 4 Arbeitszeitgesetz sehr klar geäußert: Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, hat 30 Minuten Pause. Wer über neun Stunden arbeitet, hat 45 Minuten Pause. Und diese Pausen müssen von Gesetzes wegen sogar im Voraus feststehen.

Wie sich zeigt, sind manche Arbeitgeber aber auch hier kreativ und haben eine Methode entwickelt, um die Überstundensalden der Mitarbeiter „zu optimieren“. Unlängst bat ein Mitglied unseres Landesverbands um Hilfe bei Überprüfung seiner Überstunden-Zahl und der daraus resultierenden Vergütung. Nach gründlicher Berechnung blieb hinsichtlich der berechneten Überstunden eine nicht näher erklärbare Differenz gegenüber den Zahlen des Arbeitgebers von etwas mehr als 30 Stunden.

Arbeitszeit über 9 Stunden – wegen ungeplanter Mehrarbeit

Auf Nachfrage erklärte der Arbeitgeber, man habe diese Stunden aufgrund der Regelung in § 4 Arbeitszeitgesetz abziehen müssen, weil der Mitarbeiter an mehreren Tagen über neun Stunden gearbeitet hätte. Deshalb habe er Anspruch auf 45 Minuten Pause gehabt. Auf Grund dessen habe man die Arbeitszeitnachweise im Nachhinein korrigiert und die Pausenzeiten von den Überstunden abgezogen.

Unterstellt wurde weiter, dass der Arbeitnehmer diese 45-minütige Pause auch tatsächlich in Anspruch genommen habe. Eine gewagte Behauptung: Die daraufhin erfolgte Prüfung ergab, dass unser Mitglied an diesen Tagen nur aufgrund ungeplanter Mehrarbeit über neun Stunden gearbeitet hatte. Planmäßig hatte die Arbeitszeit unter neun Stunden gelegen.

Arbeitgeber darf Pausenzeiten nicht nachträglich abziehen

Wie soll ein Mitarbeiter 45 Minuten Pause machen, wenn er erst beim Ausstempeln dokumentiert, dass er tatsächlich länger als neun Stunden gearbeitet hat? Ganz zu schweigen von der Frage, ob die längere Pause überhaupt realisierbar ist. Bei ungeplanter Mehrarbeit liegt es in der Natur der Sache, dass eine nicht von vornherein feststehende unaufschiebbare und überobligatorische Arbeit zu Gunsten der Patienten geleistet wird, in welcher keine Zeit bleibt, um eine zusätzliche Pause einzulegen.

Nach Ansicht unseres Landesverbandes durfte der Arbeitgeber nicht im Nachhinein Pausenzeiten von den geleisteten ungeplanten Überstunden in Abzug bringen. Zudem ist es lebensfremd, zu glauben, dass Ärztinnen und Ärzte bei ungeplanter Mehrarbeit ihre Tätigkeit für 15 Minuten unterbrechen könnten, um erst im Anschluss die Arbeit wiederaufzunehmen.

Arbeitsgericht Hannover stimmt Kläger zu

So sah es auch das Arbeitsgericht Hannover, von dem diese Frage erstinstanzlich zu entscheiden war. Es stellte fest, dass das Krankenhaus nicht berechtigt gewesen sei, Pausen von den nach dem ursprünglichen Ende der Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden in Abzug zu bringen. Gemäß § 4 Arbeitszeitgesetz sei die Arbeit zwar bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden für 45 Minuten durch im Voraus feststehende Pausen zu unterbrechen.

Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, die Arbeit im vorgeschriebenen Umfang zu unterbrechen, indem er feste Pausenzeiten oder Zeitkorridore festlegt, innerhalb derer der Arbeitnehmer selbst bestimmen kann, wann er die Pause in Anspruch nimmt. Im hier entschiedenen Fall sei zwar ein Pausenkorridor zwischen 12 Uhr und 14 Uhr eingerichtet gewesen. Bei ungeplanten Überstunden stehe aber während dieser Zeit noch gar nicht fest, ob die Arbeitszeit auf Grund von Überstunden  neun Stunden überschreitet. Somit sind auch im Voraus feststehende Pausen und damit ein pauschaler Abzug von 45 Minuten nicht möglich. Bei ungeplanter Mehrarbeit im ärztlichen Dienst eines Krankenhauses sei davon auszugehen, dass solche Arbeiten erledigt werden müssen, die im Sinne einer guten Patientenversorgung nicht verschiebbar seien.

Urteil rechtskräftig

Das Urteil stellt klar, dass Pausen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nicht beliebig disponibel sind. Ganz abgesehen davon, dass die hier streitige Stundenanzahl auch finanziell eine relevante Größe darstellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aktenzeichen beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen: 10 Sa 1244/17

Jeder weiß, dass nach einer langen, aktiven und konzentrierten Arbeit eine Pause irgendwann bitter nötig wird. Nach einiger Zeit lässt die Energie nach und die Konzentrationskurve geht steil nach unten. Umso wichtiger ist es, seinem Kopf und Körper eine Pause zu gönnen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Arbeitgeber eine gesetzliche Pausenregelung vor. Durch bestimmte Mindestpausenzeiten sollen Arbeitnehmer davor bewahrt werden, auf Dauer der eigenen Leistungsfähigkeit zu schaden. Welche Regeln zu den Pausenzeiten vorgeschrieben sind, ob es Ausnahmen gibt und worin der Unterschied zwischen einer Ruhezeit und einer Ruhepause besteht, erfahren Sie neben vielen weiteren Informationen in diesem Ratgeber.

Die Pausenvorgaben im Überblick

Es darf kein Arbeitnehmer länger als maximal 6 Stunden am Stück ohne Pause durcharbeiten

Nach einer Arbeitszeit von sechs Arbeitsstunden ist eine Pause von 30 Minuten fällig

Bei einem 9-stündigen Arbeitstag ist eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einzuhalten

Pausen können alternativ auch in Blöcken ab 15 Minuten genommen werden.

Bis zum folgenden Arbeitstag ist eine Ruhezeit von 11 Stunden Pflicht

Achtung: Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit

Pausenregelung laut Arbeitszeitgesetz – der Stand der Dinge

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt in Deutschland die Regelungen für gesetzliche Pausenzeiten von Arbeitnehmern vor. Unter § 4 – Ruhepausen – des ArbZG finden Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die genaue Definition der Pausenvorgaben. So ist ab der 6. Arbeitsstunde eine Mindestpause von 30 Minuten festgelegt. Nach weiteren 3 Arbeitsstunden – also insgesamt einem 9-stündigen Arbeitstag – sind weitere 15 Minuten Pause des Beschäftigten Pflicht. Eine reine Arbeitsunterbrechung gilt nicht automatisch als Pause.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt lediglich eine gesetzliche Mindestpause vor. Arbeitgeber können diese zulässige Mindestvorgabe jedoch auch individuell verlängern. Sie dürfen somit die Vorgaben überschreiten, allerdings ist es nicht zulässig, die Pflichtpausen zu verkürzen. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer schon bei Arbeitsantritt wissen, wie die ihnen zustehenden Pausen im Unternehmen geregelt sind.

§4 – Ruhepausen (ArbZG)

„Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Alle Arbeitsunterbrechungen dienen der mentalen und physischen Erholung des Mitarbeiters und sind unbedingt einzuhalten. Es ist möglich, die Pausen auf mehrere Blöcke aufzuteilen und so zum Beispiel drei Mal eine mindestens 15-minütige Pause zu machen. Dennoch darf der Arbeitnehmer die 6-Stunden-Marke bis zu seiner ersten Tagespause nicht überschreiten. Wichtig für alle Raucher: Eine Raucherpause zählt nicht zur gesetzlichen Mindestpausenregelung. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Pausenzeiten einzusparen, um zum Beispiel früher nach Hause zu gehen.

Pausen sind gemäß ArbZG vorgeschrieben. Doch WIE und WO entscheidet der Arbeitnehmer

Wie Angestellte ihre Arbeitspausen verbringen, entscheiden sie selbst. Per Gesetz ist nur der zeitliche Rahmen für die Pausen definiert. Das bedeutet, dass ihnen der Arbeitgeber nicht vorschreiben darf, wie sie diesen freien Zeitraum gestalten oder wo sie ihn verbringen. Ob also in der Firmenküche zu Mittag gegessen wird, ein Spaziergang an der frischen Luft ansteht oder Einkäufe getätigt werden, kann jeder Arbeitnehmer ganz individuell für sich entscheiden.

Achtung: Es steht Arbeitnehmern frei, dass Betriebsgelände zu verlassen. Sollte ihnen jedoch unterwegs in der Pause ein Unfall passieren, stehen sie in diesem Fall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ruhepause oder Ruhezeit – der Unterschied

Häufiger fallen im Zusammenhang der Mindestpausenregelung die Begriffe Ruhezeit und Ruhepause. Der eine oder andere fragt sich sicherlich, worin nun der Unterschied zwischen diesen beiden Bezeichnungen besteht. Die Erklärung ist einfach: Ruhezeit nennt der Gesetzgeber die Zeitspanne, die zwischen Ende des einen und Beginn des folgenden Arbeitstages liegt.

Diese Phase musst laut § 5 – Ruhezeit – des ArbZG mindestens 11 Stunden betragen und dient dem Arbeitnehmer als Erholungszeitraum. Im Vergleich zur Ruhezeit wird als Ruhepause die Unterbrechung der Arbeit am Arbeitsplatz bezeichnet. Hier der genaue Wortlaut:

§5 (1) – Ruhezeit (ArbZG)

„Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“

Doch was genau zählt zur Arbeitszeit und was ist eine konkrete Pause?

Die Vorgaben des Gesetzgebers gelten für die Zeiten, in der die Beschäftigten nicht arbeiten. Aus diesem Grund werden die Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet und daher auch nicht vom Arbeitgeber vergütet. Manche Unternehmen schließen die Ruhepausen ihrer Mitarbeiter dennoch in die Vergütung mit ein – dazu verpflichtet sind sie jedoch nicht.

Welche Ausnahmen der Regelung zu Pausenzeiten gibt es?

Auch Ausnahmen der Regel sind im Arbeitszeitgesetz für gesetzliche Pausenvorgaben festgelegt.

So heißt es in § 7 ArbZG – Abweichende Regelungen, dass Bestimmungen aus Tarifvertrag oder Dienst- und Betriebsvereinbarungen ein Abweichen von vorgegebenen Regeln zulassen können. Bei bestimmten Berufszweigen (u.a. in Krankenhäusern, beim Rettungsdienst oder in Alten- und Pflegeheimen) kann es vorkommen, dass die 11 Stunden Ruhezeit zwischen den einzelnen Arbeitstagen unterschritten werden. Solche Ausnahmen sind gestattet. Das Gesetz sieht für diese Fälle allerdings vor, dass für die Betroffenen ein angemessener Ausgleich z.B. häufigere Arbeitsunterbrechungen während des Tages eingeplant wird.

Darüber hinaus gibt es einige Personen, die komplett von der gesetzlichen Pausenregelung ausgenommen sind, wie leitende Angestellte oder Chefärzte. Mindestpausen, Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen entsprechend Arbeitszeitgesetz gelten für diese Personen nicht. Sie dürfen höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten, ausnahmsweise bis zu 60 Stunden.

Abweichende Bestimmungen für Minderjährige

Ausnahmen der Pausenregelungen sind in § 18 ArbZG – Nichtanwendung des Gesetzes geregelt. So gibt es zum Beispiel für Minderjährige spezielle Regelungen: Die Höchstarbeitszeit liegt für sie bei 8 Arbeitsstunden und bereits nach 4,5 Stunden müssen sie eine Pause von 30 Minuten nehmen, so § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden stehen Minderjährigen mindestens 60 Minuten Pause zu.

Es besteht aber auch für Minderjährige die Möglichkeit, die Mindestpausenzeit auf kürzere Zeitspannen (á 15 Minuten) aufzuteilen. Weniger als 15 Minuten sind jedoch nicht gültig. Die erste Pause sollte frühestens nach der ersten Arbeitsstunde sowie die letzte Pause spätestens eine Stunde vor Arbeitsschluss genommen werden.

5 Punkte, die sich Arbeitgeber merken sollten

Erholungspausen sind gesetzlich geregelt. Daher ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Angestellten die vorgeschriebenen Mindestpausen zu gewähren.

Die Mindestvorgabe lautet: Nach einer Arbeitszeit ab sechs bis zu neun Stunden ist eine 30minütige Pause fällig. Bei einer Tätigkeit von mehr als neun Stunden sind 45 Minuten Pause gefordert. Achtung: Die Höchstarbeitszeit darf die 10-Stunden-Marke nicht überschreiten.

Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit der Beschäftigten und müssen aus diesem Grund nicht bezahlt werden. Die Ruhepausen dienen der Regeneration der Mitarbeiter. Sie gehören somit nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung.

Toilettengänge oder z.B. das Kochen eines Kaffees werden nicht zur Arbeitspause hinzugerechnet. Raucherpausen dagegen müssen nachgearbeitet werden. Generell gilt: Sollten Mitarbeiter diese Kulanz auf Dauer ausnutzen bzw. übertreiben, kann dies langfristig natürlich Folgen für den Angestellten haben.

Arbeitgeber dürfen laut dem Weisungsrecht § 106 Gewerbeordnung dafür sorgen, dass die Prozesse des Betriebes z.B. nicht unter einer gleichzeitigen Mittagspause mehrerer Mitarbeiter leiden. Wenn der Arbeitgeber jedoch verlangt, dass das Telefon der Firmenzentrale durchgehend besetzt sein muss, sind die dort Beschäftigten dazu angehalten, sich mit der Pause abzuwechseln.

Obwohl es gesetzlich vorgeschriebene Regelungen für Mindestpausen gibt, kommt es auf diesem Gebiet leider trotzdem zu Differenzen zwischen Chef und Angestellten. Nicht jeder Arbeitgeber sieht das Einhalten der Pausenvorgaben so genau, wie es wünschenswert wäre. Doch darf er diese seinen Mitarbeitern schlichtweg nicht verweigern. Er hat stattdessen die Pflicht, darauf zu achten, dass die Pausen angemessen sind und zum Wohl seiner Mitarbeiter eingehalten werden.

Sollten diesbezüglich auf Dauer Probleme auftreten, ist es Ihr gutes Recht, als Arbeitnehmer Hilfe in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen unterstützen Sie Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben.

BEISPIEL

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BEISPIEL

Wie kann die gesetzliche Pausenregelung über eine professionelle Zeiterfassungssoftware gehandhabt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die gesetzlichen Pausenvorgaben im Unternehmen über ein Online-Zeiterfassungssystem automatisch zu erfüllen:

Der uhrzeitabhängige Pausenabzug

In vielen Fertigungsunternehmen – insbesondere im Schichtbetrieb – arbeiten die Beschäftigten oft mit uhrzeitabhängigen Pausen. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter zu festen, zuvor geplanten Zeiten ihre Mindestpausen abhalten. Natürlich können auch diese fixen Pausenzeiten individuell vom jeweiligen Arbeitgeber verlängert werden.

Diese uhrzeitabhängigen Pausen sind gerade bei Produktionsstraßen oder bei Gruppenarbeitsplätzen die beste und oft einzige Möglichkeit, den Produktionsprozess optimal zu gestalten. Das komplette Team unterbricht und startet gleichzeitig die Arbeit. Während der ersten Schicht am Tag findet z.B. eine fixe Pause von 9:00 – 9:15 Uhr statt; die 30minütige Mittagspause kann schließlich im festgelegten Pausenrahmen zwischen 12:00 – 13:00 Uhr erfolgen. Die Pausen werden vom Zeiterfassungssystem des Unternehmens automatisch abgezogen.

Beispiel 1 – ohne stetige Mindestpausenberechnung

Es wird beim Erreichen der 6. Arbeitsstunde die komplette Pausenzeit von 30 Minuten abgezogen

Wie viel Pause bei 12 5 Stunden?

Eine Besonderheit: Teilweise bieten Unternehmen den Mitarbeitern auch einen zeitlich flexiblen Pausenrahmen an, in dem die Pause genommen werden kann. Dies gibt den Mitarbeitern einerseits einen gewissen Spielraum und Flexibilität. Außerdem ermöglichen gemeinsame Pausen die Gelegenheit zum Austausch untereinander, was das Arbeitsklima wie auch die kollegialen Beziehungen im Team fördert. Andererseits ist diese Vorgehensweise vor allem für große Unternehmen geeignet, um so zum Beispiel zu verhindern, dass alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit in die Kantine strömen. Schließlich soll niemand seine verdiente Mittagspause in der Warteschlange auf dem Weg zum Mittagessen verbringen.

Manche Berufsgruppen oder auch Teilzeitkräfte, die flexibel eingesetzt werden (z.B. in der Gastronomie oder im Einzelhandel), passen nicht in ein uhrzeitabhängiges Pausenmodell. Für flexible Zeitmodelle bietet sich daher der Pausenabzug in Abhängigkeit von der Arbeitszeit an.

Pausenabzug in Abhängigkeit zur Arbeitszeit

Viele Betriebe bieten ihren Angestellten flexible Arbeitszeiten an. Der Mitarbeiter ist demnach an keine feste Arbeitszeit gebunden, was natürlich die Einplanung fixer Pausenzeiten ausschließt. Niemand möchte, dass ihm automatisch um 9:00 Uhr eine Pause abgezogen wird, wenn er z.B. erst kurz vor 9 Uhr zur Arbeit gekommen ist.

Die Pausenregelung wird in Unternehmen oft sehr unterschiedlich gehandhabt. Aus diesem Grund bieten Softwarehersteller weitere optionale Einstellungen für die Zeiterfassung an, wie eine Mindestpausenberechnung. Diese kann individuell nach den Anforderungen des Kunden eingestellt werden.

Die integrierte Mindestpausenberechnung des Systems berücksichtigt so alle Pausenbuchungen, die über ein Zeiterfassungsterminal mit der Mindestpausenzeit von 15 Minuten erfasst werden. Hat ein Mitarbeiter hingegen nur mehrere kleine Raucherpausen am Terminal gebucht, bezieht das System diese Unterbrechungen bei der Mindestpausenverrechnung nicht mit ein. Auch Arbeitszeitunterbrechungen, die Berücksichtigung der maximalen Arbeitszeit oder eine Berechnung von Schichtzuschlägen ermöglichen solche Softwarelösungen zuverlässig und automatisch.

Beispiel 2inkl. stetiger Mindestpausenrechnung

Wie viel Pause bei 12 5 Stunden?

Hinweis: Für eine rechtskonforme Arbeitszeiterfassung und die damit verbundene Einhaltung der Mindestpausenregelung bieten elektronische Zeiterfassungssysteme heute eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Pausenzeiten entsprechend dem Arbeitszeitgesetz einfach und zuverlässig zu berechnen und zu dokumentieren.

Kennen Sie bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Erfassung von Arbeitszeiten?

Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber „EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung“.

Wie viel Pause bei 12 5 Stunden?

Kennen Sie bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Erfassung von Arbeitszeiten?

Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber „EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung“.

Wie lange hat man Pause Wenn man 12 Stunden arbeitet?

Antwort: § 4 Ruhepausen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG hat folgenden Wortlaut: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Wie viel Pause nach wie vielen Stunden?

Die gesetzliche Pausenregelung im Schnell-Überblick Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist keine Pause nötig, aber möglich. Ab mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Mitarbeiter dürfen die 30 Minuten auf zwei Pausen mit mindestens 15 Minuten aufteilen.

Was passiert wenn ich mehr als 10 Stunden am Tag arbeite?

Werden Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen der Arbeitszeit beschäftigt, stellt dies indes eine Ordnungswidrigkeit dar; in bestimmten Fällen kann dies sogar zur Strafbarkeit der verantwortlichen Organe führen.

Wann 45 Minuten Pause?

Dem zum Trotz hat sich der Gesetzgeber in § 4 Arbeitszeitgesetz sehr klar geäußert: Wer zwischen sechs und neun Stunden arbeitet, hat 30 Minuten Pause. Wer über neun Stunden arbeitet, hat 45 Minuten Pause. Und diese Pausen müssen von Gesetzes wegen sogar im Voraus feststehen.