Hörverstehen & Leseverstehen Show
Ihre Prüfung enthält im ersten Teil (Leseverstehen, Sprachbausteine und Hörverstehen) vor allem überprüfbare Fragen. Sie malen die ovalen Kästchen in der Prüfung aus, welche dann später von einem Computer ausgelesen werden. Die Prüfungsteile zum schriftlichen und mündlichen Ausdruck müssen auf andere Art bewertet werden. Schreiben Zunächst wird Ihr Subtest „Schreiben“ von unseren lizenzierten Bewerterinnen bzw. Bewertern kontrolliert und beurteilt. Dann schicken wir die Prüfungsunterlagen zur telc gGmbH nach Frankfurt und dort wird dieser nochmal von anderen lizenzierten Bewertern und Bewerterinnen überprüft und anschließend die Endbewertung erstellt. Die Beurteilung von telc nimmt hier die entscheidende Bewertung ein. Durch die verschiedenen Bewertungen von vielen Personen wird versucht die Bewertungen möglichst fair und unabhängig zu gestalten. Bei der Bewertung Ihres schriftlichen Ausdrucks geht es vor allem um die Erfüllung der Aufgabenstellung. Wenn die Leitpunkte in dem Text abgearbeitet werden, erhalten Sie die volle Punktzahl. Ihr Text sollte also mit dem Schreibanlass, der in der Aufgabenstellung vorgegeben ist, in Verbindung stehen. Die Aufgabenerfüllung gilt beispielsweise als verfehlt, wenn die Aufgabenstellung eine Einladung anzunehmen lautet, Sie aber etwas ganz anderes schreiben. Dann müssen leider alle Kriterien als nicht erfüllt bewertet werden. Schreiben Sie allerdings, anstatt die Einladung anzunehmen, eine Einladung an die Person, so wird die Situierung verfehlt und Sie erhalten nur im ersten Kriterium, der Aufgabenerfüllung, keine Punkte. Die anderen Kriterien lauten ‚Kommunikative Gestaltung‘ und ‚Formale Richtigkeit‘. Bei der kommunikativen Gestaltung des Textes geht es um das Spektrum der Ausdrucksfähigkeit, Struktur und Logik des Textes. Es wird also bewertet wie groß Ihr Wortschatz ist, ob Sie Konnektoren sinnvoll benutzen und ob Sie die Merkmale der geforderten Textsorte beachtet haben. Bei dieser Prüfung wird beispielsweise ein halbformeller Brief oder E-Mail gefordert, Sie sollten also die entsprechenden Grußformeln kennen und das passende sprachliche Register verwenden. Bei der formalen Richtigkeit geht es um die Verständlichkeit des Textes. Endungs-, Genus- oder Kongruenzfehler sind weniger von Bedeutung. Die Fehler sollten das Erfassen des Inhalts nicht behindern. Die Bewerterinnen und Bewerter markieren entweder A,B,C oder D. Jede Buchstabe repräsentiert eine Punktzahl. A steht für beispielsweise 5 Punkte, B für 3, C für 1 und D für 0 Punkte. Die Punkte der Endbewertung von telc werden elektronisch ausgewertet und mit 3 multipliziert. Insgesamt kann man also bei dem schriftlichen Ausdruck maximal 45 Punkte erzielen (3x 5 Punkte). Angebote für FachkräfteWeiterbildung zum Lerncoach für Azubis Institut für Bildungscoaching Inhaltsverzeichnis
Prüfungen in der AusbildungIn den letzten Jahren gab es bei den Prüfungen in der Ausbildung einige Änderungen. Das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnungen wurden reformiert. Früher galt in fast allen Berufen, dass die Azubis in der Mitte der Ausbildung die Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ablegen mussten. Jetzt legen viele Azubis – vor allem in Metall- und Elektroberufen – eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen ab. Die Zwischenprüfung entfällt. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet nach ungefähr zwei Jahren statt, und hier werden deine Grundqualifikationen geprüft. In Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung werden die Spezialkenntnisse für deinen Ausbildungsberuf geprüft. Für alle Ausbildungsberufe gibt es eine Ausbildungsordnung, die auch eine Prüfungsordnung enthält. Hier steht drin, welche Prüfungen du ablegen musst, was geprüft wird, wann die Prüfung bestanden ist und ob du bei Nichtbestehen die gesamte Prüfung oder nur einige Fächer wiederholen musst. ZwischenprüfungIst in deinem Beruf eine Zwischenprüfung vorgesehen, findet sie in der Mitte der Ausbildung statt. Dein Ausbilder muss dich bei der zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer anmelden. In deiner Ausbildungsordnung kannst du sehen, worum es in der Zwischenprüfung geht und ob es eine mündliche oder schriftliche Prüfung ist. Dabei werden Inhalte aus der praktischen Berufsausbildung und der theoretischen Berufsausbildung in der Berufsschule abgefragt. Die Zwischenprüfung musst du nicht bestehen, um die Ausbildung fortsetzen zu können, aber an deiner Leistung in der Zwischenprüfung und deinen Noten können du und dein Ausbilder ablesen, ob du das Ausbildungsziel bis zu diesem Zeitpunkt erreicht hast. Wenn deine Ergebnisse gut sind, kannst du eventuell die Ausbildung verkürzen, siehe Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung. Wenn sie sehr schlecht sind, solltest du bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob es für deinen Beruf ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) gibt. Das ist kostenlose Nachhilfe für Azubis. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Falls du also die Zwischenprüfung versäumst, zum Beispiel, weil du krank bist, musst du sie bei der nächsten Gelegenheit wiederholen. Deshalb solltest du auf jeden Fall teilnehmen, auch wenn deine Prüfungsvorbereitung nicht gut gelaufen ist. Auch mit einer schlechten Leistung und schlechten Noten in der Zwischenprüfung kannst du die Ausbildung fortsetzen. Wenn du am Prüfungstag krank bist, musst du dich mit Attest entschuldigen. Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis AbschlussprüfungDeine Berufsausbildung wird mit der Abschlussprüfung abgeschlossen. Wenn in deinem Beruf laut Ausbildungsordnung eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen sind, besteht sie aus zwei Teilen. Wenn in
deinem Beruf eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vorgesehen ist, findet die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung statt. Damit du an der Abschlussprüfung teilnehmen kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Anmeldung zur AbschlussprüfungDie erste Voraussetzung ist die fristgerechte Anmeldung. Der Ausbilder muss dich bei der zuständigen Stelle also zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer zur Abschlussprüfung anmelden und die Prüfungsgebühren zahlen. Falls dein Ausbildungsverhältnis durch eine Kündigung kurz vor der Abschlussprüfung endet, solltest du deine Anmeldung frühzeitig selbst in die Hand nehmen, da es bestimmte Fristen gibt. Zulassung zur Abschlussprüfung am Ende der AusbildungWenn es in deinem Beruf eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung gibt, wirst du nach §43 Berufsbildungsgesetz nur zur Prüfung zugelassen, wenn du folgende Nachweise erbringen kannst:
In all diesen Fällen gilt: Nimm Kontakt zur zuständigen Stelle, also zum Beispiel zur Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer auf. Wenn dir nicht mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlen, kannst du zugelassen werden! Die zehn Prozentregel bezieht sich dabei bei einer 3-jährigen Ausbildungszeit auf den Zeitraum von 34 Monaten. Es dürfen einem Azubi also maximal 3,4 Prozent an Ausbildungszeit fehlen. Allerdings wird immer der Einzelfall geprüft. Konnten z.B. in der fehlenden Ausbildungszeit wichtige Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden, kann keine Zulassung erfolgen. Weiterbildung: Systemische Beratung im Ausbildungsbetrieb Zulassung zur gestreckten AbschlussprüfungBei der gestreckten Abschlussprüfung wird über deine Zulassung laut § 44 Berufsbildungsgesetz zwei mal entschieden, für jeden Teil einzeln:
Freistellung für die PrüfungenDu musst für die Teilnahme an den Prüfungen freigestellt werden, also für den gesamten Prüfungszeitraum mit Pausen. Falls du danach in den Betrieb kommen musst, wird dir außerdem die Fahrtzeit vom Prüfungsort in den Betrieb auf die Arbeitszeit angerechnet. Minderjährige Azubis müssen laut § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz außerdem am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. Kostenfreiheit der PrüfungsmittelDer Ausbilder muss dir Stoffe und Werkzeuge, die du zum Ablegen der Prüfung brauchst, kostenlos zur Verfügung stellen. Ende der Ausbildung bei Bestehen der AbschlussprüfungAn dem Tag, an dem der Prüfungsausschuss die Ergebnisse bekannt gibt, endet laut § 21 Berufsbildungsgesetz deine Berufsausbildung, wenn du bestanden hast. Du erhältst dann mehrere Zeugnisse, ein Zeugnis vom
Betrieb, ein Zeugnis von der Berufsschule und ein Zeugnis der zuständigen Stelle, also zum Beispiel Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Mehr dazu siehe Ende der Ausbildung und Ausbildungszeugnis. Nichtbestehen der AbschlussprüfungIn den Prüfungen während der Ausbildung werden keine Noten sondern Punkte vergeben, die Punkte bedeuten umgerechnet folgendes:
Um eine Prüfung zu bestehen, musst du mindestens 50 Punkte haben. Dabei werden bestimmte Prüfungen miteinander verrechnet, wie genau steht in deiner Ausbildungsordnung. Wenn deine Leistungen nicht ausreichen, bist du durchgefallen. Das ist natürlich nicht schön, aber auch keine Katastrophe. In der Berufe-Datenbank kannst du mal nachlesen, wie viele Azubis in deinem Beruf die Prüfung nicht bestehen. Weiterbildung zum Inklusionscoach Wiederholung der Abschlussprüfung am Ende der AusbildungWenn du durchgefallen bist, erhältst du von der zuständigen Stelle, also zum Beispiel von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer, einen schriftlichen Bescheid, in dem auch steht, ob du an einer Nachprüfung teilnehmen kannst und in welchen Fächern du durchgefallen bist. Oft musst du nur die entsprechenden Fächer wiederholen. Wenn keine Nachprüfung möglich ist, kann die Abschlussprüfung laut § 37 Berufsbildungsgesetz zwei mal wiederholt werden. Du kannst dabei deine Berufsausbildung laut § 21 Berufsbildungsgesetz zweimal, maximal aber um ein Jahr verlängern. Du kannst also weiterhin in deinem Betrieb arbeiten und die Berufsschule besuchen und an den nächsten beiden Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Du kannst die Ausbildung auch dann verlängern, wenn du nicht an der Prüfung teilnehmen konntest, zum Beispiel weil du krank warst. Um die Ausbildung zu verlängern reicht es eigentlich, wenn du deinem Ausbilder deinen Wunsch mitteilst. Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du die Verlängerung aber schriftlich im Betrieb und bei der zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Wenn du durchgefallen bist, solltest du bei der Agentur für Arbeit nachfragen, ob es für deinen Beruf Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) gibt: Das ist kostenlose Nachhilfe für Azubis. Allerdings musst du die Ausbildung nicht verlängern. Wenn du die Prüfung nicht bestehst, endet deine Ausbildung an dem Datum, welches in deinem Ausbildungsvertrag steht. Danach kannst du auch etwas anderes machen und dich selber zur nächsten Abschlussprüfung anmelden. Aber Achtung: Du musst dich dann selbst rechtzeitig bei der
zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer zur Prüfung, anmelden. Außerdem kannst du nicht mehr die Berufsschule besuchen, weil du kein Azubi mehr bist. Auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Kindergeld werden dann nicht mehr gezahlt, und du kannst nicht mehr kostenlose Nachhilfe, sogenannt ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) von der Agentur für
Arbeit in Anspruch nehmen. Wenn du nur Teile der Prüfung wiederholen kannst, musst du das innerhalb von zwei Jahren tun. Die gesamte Abschlussprüfung kannst du innerhalb von fünf Jahren wiederholen. Wiederholen der gestreckten AbschlussprüfungWenn du durch Teil 1 durchgefallen bist, kannst du ihn nicht eigenständig wiederholen. Du musst zunächst Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende deiner Ausbildung ablegen. Die
Ergebnisse aus Teil 1 fließen, je nach Beruf, mit bis zu 40 Prozent in das Gesamtprüfungsergebnis ein. Erst nachdem du beide Prüfungen abgelegt hast, kann man sehen, ob du die Gesamtprüfung bestanden hast. Falls nicht, gilt dasselbe wie bei Wiederholung der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung. Allerdings gilt hier grundsätzlich folgendes: Falls du durch beide Teile durchgefallen bist, musst du beide Teile wiederholen. Falls du nur in Teil 2 durchgefallen bist, musst du nur Teil 2
wiederholen. Schadensersatz bei schlechter AusbildungManche Azubis erhalten eine sehr schlechte Ausbildung in ihrem Betrieb und lernen die meisten Ausbildungsinhalte in der Berufsschule. Es gehört allerdings zu den Pflichten des Ausbilders, dich entsprechend der Ausbildungsordnung auszubilden. Wenn er das nicht tut und du den entsprechenden Nachweis hast (zum Beispiel Einträge in deinem Berichtsheft, Aufforderungen an den Ausbilder), kannst du unter Umständen Schadensersatz verlangen, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst. Der Schaden besteht dann in der Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem entgangenem Ausgelerntengehalt, das du bei rechtzeitiger Beendigung verdient hättest. Bei einer Klage auf Schadensersatz brauchst du rechtliche Hilfe, siehe Mein Recht durchsetzen. Zum dritten Mal durchgefallenDu kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Wenn es auch im dritten Anlauf nicht klappt, ist das natürlich sehr schade, denn dann hast du keine Chance mehr, einen Abschluss in diesem Beruf zu machen. Du kannst aber natürlich trotzdem in deinem Beruf arbeiten. Oder du machst eine weitere Ausbildung. Wenn du einen ähnlichen Beruf erlernst, werden dir vielleicht Ausbildungsinhalte aus der ersten Berufsausbildung angerechnet. Die zuständigen Stellen, also zum Beispiel Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer können dann deine Ausbildung verkürzen und du kannst frühzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen, siehe Verkürzung / Verlängerung der Ausbildung. Weiterbildung zum Lerncoach für Azubis PrüfungsvorbereitungWer richtig lernt, kommt viel schneller ans Ziel! Wenn bei dir Prüfungen anstehen, solltest du dir deshalb unbedingt bei der
Prüfungsvorbereitung überlegen, welche Lerntechnik du anwenden willst. Außerdem haben wir ein paar Tipps für die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung zusammengestellt. PrüfungsangstFast alle Menschen haben Prüfungsangst, bei manchen ist die Angst allerdings so groß, dass vor oder in der Prüfung richtige Panik ausbricht. Die Angst ist dann so groß, dass sie zu Lernblockaden oder zu einem Blackout in
der Prüfung führen kann. Wenn du unter starker Prüfungsangst leidest, können dir Lerntechniken oder Arbeitstechnikenen nur bedingt helfen. Du musst deine Prüfungsangst in den Griff bekommen, sei es mit Entspannungstechniken, Medikamenten oder
anderen Mitteln. Wie viel Prozent richtig um Prüfung zu bestehen?Die relative Bestehensgrenze bedeutet zunächst, dass Situationen eintreten können, in denen Studierende die Klausur auch dann bestehen, wenn sie weniger als 51 Prozent der Fragen richtig beantworten. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Prüflinge im Durchschnitt weniger als 69 Prozent zutreffende Antworten aufweisen.
Hat man mit 4.0 bestanden?Wie an der Schule gibt es an der Uni Noten: Um eine Prüfung zu bestehen, muss auf man mindestens eine 4,0 erreichen.
Wie viel Prozent braucht man um die Gesellenprüfung zu bestehen?Die Prüfung ist bestanden wenn:
50% erreicht werden und. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Prüfungsbereich 2 (Kundenauftrag) mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und.
Wie viele Punkte zum Bestehen Klausur?Frage: Wie viele Punkte muss ich haben, um die Klausur zu bestehen? Antwort: Die Klausuren bestehen aus 10 Fragen zu je 2 Punkten, ergibt maximal 20 Punkte. Sie müssen mehr als 10,0 P erreichen, um zu bestehen.
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