Wie viel Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?

Sie spielen mit dem Gedanken, ein Kleingewerbe anzumelden? Und nun fragen Sie sich, welche Steuern Sie für Ihr Kleingewerbe zahlen müssen? Wir bringen Licht ins Dunkel! Lesen Sie im Folgenden Näheres zur Unternehmensform und zu den anfallenden Steuern, insbesondere zur Einkommensteuer im Kleingewerbe.

Einkommensteuer Kleingewerbe: Was ist ein Kleingewerbe?

Beginnen wir mit dem Grundsätzlichen:

Merkmale eines Kleingewerbes

Das entscheidende Merkmal eines Kleingewerbes: Es muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Wie viel Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?

Es folgen eine Reihe weiterer Eigenschaften:

  • Nur Einzelunternehmen oder eine einfache Personengesellschaft (GbR) können ein Kleingewerbe anmelden.
  • Außerdem darf keine Tätigkeit aus dem Katalog der freien Berufe ausgeübt werden. Als Freiberufler:in können Sie somit Ihre Tätigkeit nicht im Rahmen eines Kleingewerbes ausführen.
  • Bei der Gewinnermittlung für die Berechnung der Steuern im Kleingewerbe können Sie eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vornehmen.

Wie unterscheidet sich das Kleingewerbe vom Kleinunternehmen?

Häufig werden die Begriffe "Kleinunternehmer" und "Kleingewerbe" wie Synonyme verwendet. Tatsächlich beziehen sich das Kleingewerbe und die sogenannte Kleinunternehmerregelung auf zwei verschiedene Sachlagen.

Als Unternehmer können Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen, und zwar unabhängig von Ihrer Rechtsform. Ob Freiberufler oder Einzelunternehmer – Sie können diese Regelung in Anspruch nehmen, sofern Ihr Umsatz unter 22.000 Euro jährlich bleibt. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie in dem Fall von der Zahlung der Umsatzsteuer.

Welche Gründe sprechen für und gegen ein Kleingewerbe?

Vielleicht zögern Sie noch, ob ein Kleingewerbe wirklich die für Sie geeignete Unternehmensform ist? Wir haben Vor- und Nachteile für Sie zusammengestellt.

Wie viel Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?

Vorteile des Kleingewerbes

Besonders hervorzuheben sind die einfache Gründung, die einfache Buchführung und die Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) als Vorteile eines Kleingewerbes. Sehen Sie die Vorteile hier im Überblick:

✓ Sie können Ihr gewerbliches Unternehmen schnell und günstig gründen (kein Eintrag ins Handelsregister).

✓ Sie benötigen kein Startkapital.

✓ Die Buchhaltung gestaltet sich sehr einfach, auch hier entstehen wenig Kosten. Oftmals können Sie sie allein erledigen.

✓ Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).

✓ Bis 22.000 Euro Umsatz pro Jahr kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden: Keine Umsatzsteuerpflicht.

✓ Damit können Sie bei unter 22.000 Euro jährlichen Gewinn sogar auf die EÜR verzichten; Sie müssen lediglich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

✓ Je nach Gewinn können Sie sich von Beiträgen für die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer befreien lassen.

Nachteile des Kleingewerbes

Und welche Gründe sprechen gegen die Entscheidung für ein Kleingewerbe?

✓ Vollhaftung: Sie haften mit Firmen- und Privatvermögen. (Alternative hierzu: Eine GmbH oder UG zu gründen, die mit dem Vorteil der beschränkten Haftung locken.)

✓ Keine freie Geschäftsbezeichnung: Mit Vor- und Zunamen, maximal mit Hinweis auf die Gewerbeart.

✓ Für Investoren nicht geeignet (Alternative: ebenfalls Kapitalgesellschaften)

Je nachdem, welche Pläne Sie für Ihr Gewerbe hegen und wie sich Ihre Situation gestaltet, sollten Sie somit überlegen, ob das Kleingewerbe wirklich die für Sie geeignete Rechtsform ist – oder ob Sie beispielsweise über eine Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG nachdenken sollten.

Für wen eignet sich die Unternehmensform Kleingewerbe?

Aufgrund der einfachen Gründung, der vereinfachten Buchhaltung und dem geringeren Jahresumsatz eignet sich die Unternehmensform Kleingewerbe besonders für alle, die einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen wollen. Auch beispielsweise Studierende, die etwas Geld hinzu verdienen wollen, entscheiden sich häufig dazu, Kleingewerbetreibende zu werden.

Ebenfalls interessant ist diese Rechtsform häufig für Gründerinnen und Gründer, die unkompliziert gründen möchten und zunächst testen wollen, ob ihre Geschäftsidee erfolgreich ist.

Steuern im Kleingewerbe

Doch nun zurück zu unserer Ausgangsfrage: Welche Steuern muss ein Kleingewerbetreibender überhaupt zahlen?

Welche Steuern fallen für mich als Kleingewerbetreibender an?

Kleingewerbetreibende müssen folgende Steuern zahlen:

✓ Einkommensteuer: Sie fällt auf den Gewinn des Kleingewerbebetreibenden an.

✓ Gewerbesteuer: Sie wird von den Gemeinden erhoben und erst fällig, wenn der Jahresumsatz Ihres Kleingewerbes über rund 25.000 Euro beträgt.

✓ Umsatzsteuer: Ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 17.500 Euro müssen Sie diese Steuer entrichten. Sie fällt auch an, falls Sie freiwillig nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.

✓ Wenn Sie hingegen unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

✓ Lohnsteuer: Diese Steuer müssen Sie entrichten, wenn Sie im Kleingewerbe Mitarbeitende beschäftigen.

✓ Kfz-Steuer: Wer im Zuge seiner Tätigkeit für das Kleingewerbe einen Firmenwagen nutzt, muss entsprechend diese Steuer zahlen.

Was sollte ich zur Einkommensteuer im Kleingewerbe wissen?

Die Einkommensteuer müssen natürliche Personen entrichten, und zwar einmal jährlich. Hierzu zählen Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften. Auch das Kleingewerbe fällt somit darunter.

Diese Steuer wird auf das durch das Kleingewerbe generierte Einkommen – Ihren Gewinn – erhoben.

Aktuell wird die Einkommensteuer bei der Einkommensteuererklärung ab einem Einkommen von 9.984 Euro (2022) erhoben. Alles darunter wird als Grundfreibetrag bezeichnet. Als Einkommen gilt dabei der Gewinn, wobei betriebliche Ausgaben und eventuelle Sonderausgaben vorher abgezogen werden. Die Steuerlast beginnt bei 14 Prozent und steigt parallel zur Einkommenshöhe bis auf 45 Prozent.

Wenn der Umsatz Ihres Kleingewerbes unter 500.000 Euro und außerdem der Gewinn unter 50.000 Euro im Jahr liegen, können Sie die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für die Gewinnermittlung vornehmen.

Und was hat es mit der Gewerbesteuer auf sich?

Die Gewerbesteuer müssen Sie zahlen, wenn Ihre gewerbliche Umsätze bei über 24.500 Euro liegen. Alle Umsätze darunter fallen in den Freibetrag. Damit betrifft die Gewerbesteuer die meisten Kleingewerbetreibenden nicht.

Die Hebesätze pro Kommune sind unterschiedlich. Über ein kompliziertes Rechenverfahren sollen zu große Unterschiede bei der Besteuerung durch die Gemeinden vermieden werden, damit Unternehmen nicht abwandern.

Übrigens: Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Betriebe fallen unter Sonderregelungen und müssen keine Gewerbesteuer zahlen.

Vorauszahlungen von Einkommensteuer und Gewerbesteuer

In aller Regel müssen Sie die Gewerbe- und Einkommensteuer pro Quartal als Vorauszahlungen entrichten – für das Gewerbe in der Mitte jedes Quartals und für die Einkünfte kurz vor Quartalsende.

Dabei basiert die Höhe der Vorauszahlungen auf einer Schätzung der laufenden Einnahmen, für die jeweils die letzte Steuererklärung herangezogen wird.

Wie hoch die Einkommensteuer genau ausfallen wird, lässt sich jedoch schwer pauschal sagen, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Genauso wenig lassen sich allgemeine Angaben zu der Steuerlast insgesamt machen, da sich auch die Steuern im Kleingewerbe je nach individueller Situation sehr unterschiedlich gestalten können.

Fazit

Die Anmeldung eines Kleingewerbes lohnt sich für alle, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder im kleinen Rahmen ausüben und Zeit bei der Gründung sowie der Buchhaltung sparen wollen. Von einem vereinfachten Vorgehen mit der EÜR profitieren Sie außerdem bei der Gewinnermittlung im Zuge der zu entrichtenden Steuern für Kleingewerbe.

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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer?

Da Einzelunternehmer und Personengesellschaften Anspruch auf einen Steuer-Freibetrag von 24.500 Euro haben, spielt die von den Städten und Gemeinden erhobene Gewerbesteuer für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in der Regel keine Rolle: Mit einem Jahresumsatz von 22.000 Euro lässt sich unter normalen Umständen kein ...

Wie viel Gewinn darf ich als Kleinunternehmer machen?

Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger, weil von den Einnahmen ja noch die Ausgaben abgezogen werden. Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020.

Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?

Kleinunternehmer kommen um eine Steuererklärung nicht herum. Vor allem die sogenannte Anlage EÜR, also die Einnahmen-Überschussrechnung, muss übermittelt werden. Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt die Übermittlung ausschließlich online. Mit der EÜR wird der Gewinn ermittelt.

Was ändert sich 2022 für Kleinunternehmer?

Es gibt viele Sonderregelungen zur Kleinunternehmerregelung, die zu beachten sind. Für 2022 gilt: Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer i.H.v. 22.000 Euro pro Jahr bleibt gleich.