Wie viel Urlaub habe ich in der Probezeit?

Immer noch hält sich bei vielen Arbeitnehmern der Mythos, dass man während der Probezeit keinen Urlaubsanspruch hat. Dies ist jedoch schlichtweg falsch.
Viele Arbeitnehmer fürchten zudem Konsequenzen, wenn sie noch während der Probezeit Urlaub nehmen.

Anteiliger Urlaubsanspruch

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer auch während der Probezeit Anspruch auf Urlaub.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch in der Probezeit? Rufen Sie uns an unter 09431 998 00 50 oder schreiben Sie eine Nachricht an mieschala@rechtsanwalt-mieschala.de.

Habe ich Anspruch auf Urlaub in der Probezeit?

Urlaub kann auch in der Probezeit genommen werden. Der Urlaubsanspruch wird bezogen auf den gesamten Jahresurlaub anteilig pro Monat im Arbeitsverhältnis erworben. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nur dann verweigern, wenn nachweislich dringende betriebliche Gründe oder Urlaub von Arbeitskollegen dagegen sprechen.

Wie viel Urlaub nach 3 Monaten?

Für jeden Monat im Betrieb erhält ein neu eingestellter Arbeitnehmer 1/12 seines vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs. So stehen einem neuen Arbeitnehmer mit Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr in den ersten 6 Monaten 2 Urlaubstage pro Monat zu.

Warum kein Urlaub in der Probezeit?

Der weitverbreitete Irrglaube, dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, geht auf ein Missverständnis des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zurück. Dort ist geregelt, dass erst nachdem ein Mitarbeiter einem Betrieb sechs Monaten lang angehört, ein Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub erworben wird.

Werden Urlaubstage in der Probezeit ausgezahlt?

Urlaubsanspruch auch in der Probezeit Dies ist in § 4 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Danach hat zwar ein Arbeitnehmer erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, jedoch während der Probezeit erlangt der Arbeitnehmer bereits einen anteiligen Anspruch.

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