Geschäftszahl: 466/17-III/C/02 Show
Verteilter: VII,N Rundschreiben Nr. 29/2002 An alle Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 lit. b der Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981, BGBl.Nr. 162, in der geltenden Fassung, obliegt den Dienststellenleitern die Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Sonderurlauben bis zu drei Arbeitstagen. Im Interesse einer einheitlichen Urlaubsgewährung aus besonderem Anlass werden für die Gewäh-rung eines Sonderurlaubes gemäß § 74 BDG, bzw. § 29a des VBG 1948, in der geltenden Fassung, folgende Richtlinien als Höchstausmaß der in Betracht kommenden Sonderurlaube gegeben: 1. Verehelichung bis zu 3 Arbeitstagen Bei der Urlaubsbewilligung ist zu beachten, dass nicht in jedem Fall das angegebene Höchstausmaß zu bewilligen ist, sondern dass es auf die im Einzelfall erforderliche Zeit ankommt. Bei Gewährung eines Sonderurlaubes aus anderen wichtigen Gründen oder mit einem höheren als dem den vorliegenden Richtlinien entsprechenden Ausmaß ist, soweit die Zuständigkeit des Dienststellenleiters/der Dienststellenleiterin nach der erwähnten Bestimmung der Dienstrechtsverfahrensverordnung gegeben ist, im kurzen Weg (telefonisch, mittels FAX etc.) die vorhergehende Genehmigung des Landesschulrates (Stadtschulrat für Wien) bzw. bei direkt dem Bundesministerium nach-geordneten Dienststellen der ho. Abt. III/C/14 einzuholen. Gemäß eingangs zitierter Gesetzesbestimmung ist die Gewährung von Sonderurlauben, soweit die Dienststelle nicht Dienstbehörde ist, der Dienstbehörde nachträglich zu melden. Zur Ablegung von Dienstprüfungen, die Anstellungs- oder Definitivstellungserfordernis sind, ist den jeweiligen Kandidaten/Kandidatinnen ein Prüfungsurlaub in der Dauer von 10 Arbeitstagen zu gewähren. Zuzüglich zu diesem Prüfungsurlaub sind die Prüfungstage selbst ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub freizugeben. Die Gewährung des Prüfungsurlaubes durch die zuständige Dienstbehörde erfolgt grundsätzlich nur für den Fall der erstmaligen Zulas-sung zu einer bestimmten Prüfung. Die gegenständlichen Regelung gilt nicht für solche Dienstprüfungen, bei denen die Dauer von Prüfungsurlaub bereits normativ festgesetzt ist oder künftig bestimmt wird. Dieses Rundschreiben gilt bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten. Hiemit tritt das Rundschreiben Nr. 48/1993 außer Kraft. Wien, 5. Juni 2002 Für
die Bundesministerin: F.d.R.d.A.: Letzte Aktualisierung: 6. April 2018
Kostenlos Bestatter vergleichen Anspruch auf Sonderurlaub im TodesfallWer bekommt Sonderurlaub im Todesfall?Sonderurlaub bezeichnet die Befreiung von der Arbeitspflicht mit Entgeltfortzahlungen aufgrund besonderer Umstände, welche die eigene Person betreffen. Sie als Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Trauerfall in ihrem engeren Familienkreis eintritt. In vielen Fällen bezieht sich der Anspruch auf Sonderurlaub nur auf den 1. Verwandtschaftsgrad (beim Tod eines Elternteils, des Ehepartners, des Kindes) und nicht auf den 2. Verwandtschaftsgrad (Großeltern, Schwiegereltern). Dauer des Sonderurlaubs im TodesfallWie viel Sonderurlaub bei Todesfall erhalte ich?Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall ist von vielen Faktoren abhängig. So spielen Verwandtschaftsgrade, Länge der Betriebszugehörigkeit und Kulanz des Arbeitgebers oftmals die größte Rolle. Im Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Abwesenheit bei Sonderurlaub nicht zu lange andauern sollte. Dennoch gibt es im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine klare Angabe, wie viele Tage einem Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Todesfall zustehen. BGB §616 Vorübergehende Verhinderung Wie viele Tage Sie Sonderurlaub im Todesfall erhalten, ist in der Regel in Ihrem Tarifvertrag festgeschrieben. Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen als Orientierung dienen. Außerdem kann sich der Sonderurlaub nach der Zugehörigkeit im jeweiligen Betrieb richten und hängt letztendlich auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Nachfolgend sind Richtwerte aufgelistet, die für die Dauer von Sonderurlaub allgemein gelten und nicht für den Einzelfall eines Todesfalls.
Beantragung von Sonderurlaub im TodesfallWie beantrage ich Urlaub im Todesfall?In der Regel gibt es kein spezielles Verfahren zur Beantragung von Sonderurlaub. Meist wird der Sonderurlaub so eingereicht, wie es bei der Urlaubsplanung im Unternehmen üblich ist. Um sicherzugehen, fragen Sie am besten in Ihrer Personalabteilung nach, ob es einen Antrag auf Sonderurlaub gibt. Tipp: Was zieht man zu einer Bestattung an? Tipps finden Sie hier. Sonderurlaub von BeamtenWie viele Tage stehen einem Beamten zu?In der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst steht, dass diese bei dem Tod der Ehefrau, des Ehemannes, eines Kindes, eines Elternteils oder des Lebenspartners 2 Arbeitstage Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt bekommen. Sonderurlaub im öffentlichen DienstWie viele Tage erhält man im öffentlichen Dienst?Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst § 29 sind der Anlass sowie die Dauer des Sonderurlaubs festgeschrieben. Demnach stehen Ihnen beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines Kindes oder Elternteils 2 Arbeitstage Sonderurlaub zu. Grund für SonderurlaubWarum gibt es Sonderurlaub im Todesfall?Meist ist es schwierig nach Eintreten eines Todesfalls im nahen Verwandten- oder Bekanntenkreis in den gewohnten Alltag zurückfinden. Vor allem der Arbeitsalltag und die Auseinandersetzung mit Kunden und Kollegen stellt in diesem Fall eine große Herausforderung dar. Insbesondere, wenn zusätzlich zur seelischen Belastung die bürokratischen und organisatorischen Aufgaben für die Bestattung übernommen werden müssen. Die Möglichkeit von Sonderurlaub kann in diesem Fall Entlastung bringen. Auf der anderen Seite steht dem Arbeitnehmer auch zu anderen Anlässen Sonderurlaub zu. Beispiele hierfür sind die Geburt des eigenen Kindes, die eigene Hochzeit oder die Goldene Hochzeit der Eltern. Regelung des SonderurlaubsWie wird der Anspruch geregelt?Beachten Sie, dass Sonderurlaub im Gesetz nur sehr grob im BGB § 616 geregelt ist. So ist Sonderurlaub im Regelfall vorwiegend bei sehr nahen Verwandtschaftsgraden wie Eltern, Kindern oder Partnern abgesichert. Bei anderen Zusammengehörigkeiten empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Arbeitgeber über die Situation zu sprechen. In einigen Fällen gibt es auch eine explizite Regelung über abgedeckte Verwandtschaftsverhältnisse und Dauer des Sonderurlaubs, zum Beispiel in Tarif- oder Betriebsverträgen. Tipp: Weitere Informationen und eine Übersicht über notwendige Maßnahmen und Schritte bei einem Sterbefall finden Sie im Artikel Todesfall in der Familie. Lohnfortzahlung während des SonderurlaubsErhalte ich während des Sonderurlaubs eine Lohnfortzahlung?Während des genehmigten Sonderurlaubs aus persönlichen Gründen besteht Entgeltfortzahlung. Wie beim gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten Sie als Arbeitnehmer Ihr gewohntes Gehalt. Wie genau die Lohnfortzahlung geregelt und die Berechnung des üblichen Gehalts durchgeführt wird, sollte im Tarif- beziehungsweise im Arbeitsvertrag nachgelesen werden. Gesetzliche UrlaubstageWird der Sonderurlaub von meinen Urlaubstagen abgezogen?Sonderurlaub ist nicht vergleichbar mit den gesetzlichen Urlaubstagen. Zwar muss ein Sonderurlaub wie gesetzlich geregelter Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt werden, Sonderurlaub darf allerdings nicht von den gesetzlichen oder vertraglich festgesetzten Urlaubstagen abgezogen werden. Darauf sollten Sie in jedem Fall achten. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Sonderurlaub im Todesfall bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen. Weitere Quellen
Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de |