§ 48
Stellvertreter des Bürgermeisters
(1) In Gemeinden ohne Beigeordnete (§ 49) bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. § 46 Abs. 3 findet keine Anwendung. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im Fall der Verhinderung des Bürgermeisters auch alle Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder für die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen; § 37 Abs. 4 Satz 2 bleibt unberührt. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderats die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr.
(2) Ist in Gemeinden ohne Beigeordnete die Stelle des Bürgermeisters voraussichtlich längere Zeit unbesetzt oder der Bürgermeister voraussichtlich längere Zeit an der Ausübung seines Amts verhindert, kann der Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder einen Amtsverweser bestellen. Der Amtsverweser muss zum Bürgermeister wählbar sein; § 46 Abs. 3 findet keine Anwendung. Der Amtsverweser muss zum Beamten der Gemeinde bestellt werden.
(3) Ein zum Bürgermeister der Gemeinde gewählter Bewerber kann vom Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder nach Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch die Wahlprüfungsbehörde oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist im Fall der Anfechtung der Wahl vor der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Amtsverweser bestellt werden. Der Amtsverweser ist in Gemeinden mit hauptamtlichem Bürgermeister als hauptamtlicher Beamter auf Zeit, in Gemeinden mit ehrenamtlichem Bürgermeister als Ehrenbeamter auf Zeit zu bestellen. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre; Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit endet vorzeitig mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister. Der Amtsverweser führt die Bezeichnung Bürgermeister (Oberbürgermeister). Er erhält in einer Gemeinde mit ehrenamtlichem Bürgermeister dessen Aufwandsentschädigung. Die Amtszeit als Bürgermeister verkürzt sich um die Amtszeit als Amtsverweser.
//www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-GemOBWpP48&psml=bsbawueprod.psml&max=true
//www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GemO+BW+%C2%A7+48&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Gesucht: Bürgermeister:in (m/w/d) in der Stadt Rauenberg
Wahltermin: Mai/Juni/Juli 2023
Der aktuelle Bürgermeister stellt sich voraussichtlich wieder zur Wahl
Die Stadt Rauenberg (knapp 9.000 Einwohner:innen) liegt im Rhein-Neckar Kreis 20km südlich von Heidelberg. Sie besteht neben der Kernstadt aus zwei weiteren Ortschaften Rotenberg und Malschenberg mit unechter Teilortswahl.
Mit der Nähe zu den großen Arbeitsplatzstandorten Walldorf, Heidelberg sowie Mannheim/Ludwigshafen besteht in Rauenberg ein dauerhafter Zuzug mit dem der Wohnungsbau und die Verkehrsinfrastruktur nicht mithalten können. Es gibt jedoch in allen Ortsteilen zahlreiche Kinderbetreuungsangebote durch Kindergärten und Grundschulen, die in den kommenden Jahren teilweise saniert und neu gebaut werden müssen.
Als größtes Projekt der kommenden Jahre steht im Westen Rauenbergs die Entwicklung eines großen Gewerbegebiets an, bei dem der aktuelle Bürgemeister wohl erst nach der kommenden Wahl weiter vorangehen wird. Hier gilt es mit kreativen Ideen eine für das Gemeinwohl sinnvolle Lösung zu finden. Weitere Wohngebiete sollen ebenfalls angegangen werden und bieten Möglichkeiten, um soziale und ökologische Akzente zu setzen.
Als Grüne Ortsgruppe sind wir erst kurz vor der letzten Kommunalwahl 2019 entstanden und haben auf Anhieb in der Kernstadt mit 25% die zweitmeisten Stimmen einsammeln können. Bei der Bundestagswahl 2021
erzielten die Grünen nur 15%, bei der Landtagswahl jedoch mit 30% Platz 1 (Norbert Knopf). Aus unserer Sicht hat ein:e Grünen Kandidat:in damit reelle Chancen.
Der Gemeinderat besteht aktuell aus 19 Mitglieder:innen in 5 Fraktionen (CDU 6, FW 5, Grüne 3, SPD 3, FDP 2).
Wir suchen daher nach einem/einer kommenden Bürgermeister:in, der/die die anstehenden Aufgaben in Digitalisierung, Ausbau bezahlbaren Wohnraums, Verkehrswende und Klimaschutz aktiv angeht und die Menschen für diesen Weg begeistern kann und nicht nur als Verwaltungsakt ansieht. Eine motivierte Ortsgruppe würde sie/ihn dabei tatkräftig unterstützen.
Kontakt:
Manuel Steidel, GRÜNE Rauenberg,
Tel.: 0170 731 70 53 / Mail: manuelsteidel (at) aol.com