Wo beantrage ich den kleinen waffenschein

Zum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit, brauchen Sie einen Kleinen Waffenschein. Wer so eine Waffe ohne Waffenschein führt, macht sich strafbar.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.

Der Kleine Waffenschein wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit - ohne Sachkunde und Bedürfnisprüfung - unbefristet ausgestellt. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Ebenso wenig beinhaltet er die Erlaubnis zum Schießen mit derartigen Waffen außerhalb von Schießstätten oder des eigenen, befriedeten Hausrechtsbereiches, was sich auch auf das Schießen an Silvester bezieht. Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem Waffenschein beziehungsweise Kleinen Waffenschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Hinweis:
Der Kleine Waffenschein ist nicht erforderlich zum Führen eines Reizgas- oder Pfeffersprays.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Pass oder Personalausweis

Wenn Sie persönlich vorbeikommen, benötigen wir das Orginal und eine Kopie von Ihrem Pass oder Personalausweis. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

Wenn Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail schicken, benötigen wir Ihren Pass oder Personalausweis in Kopie.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt  zirka vier Wochen (einschließlich der vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsprüfung).
Wir benachrichtigen Sie, sobald Sie den Kleinen Waffenschein abholen können.

Gebührenrahmen

Grundsätzlich 100 Euro, bei hohem Bearbeitungsaufwand wegen Negativ-Kenntnissen aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung 150 Euro.

Ermitteln der für Sie zuständigen Stelle

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Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung, den Geschäftsräumen, Ihres eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, benötigen Sie einen Waffenschein.

Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.

Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z. B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.

Nähere Einzelheiten teilt Ihnen die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde mit.

Oft sind die Antragsunterlagen auch online verfügbar, das variiert jedoch nach Bundesland. Anders als beim Großen Waffenschein muss keine staatliche Prüfung an der Waffe abgelegt werden. Der Kleine Waffenschein ist in einigen Bundesländern unbefristet gültig, manchmal erfolgt jedoch eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung – etwa alle drei Jahre.

BundeslandKosten (Stand 05.01.2022)
Baden-Württemberg 82,50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 26,50 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Bayern zwischen 30 und 150 Euro
Berlin 92 Euro
Brandenburg 50,00 Euro zuzüglich Auslagen. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von mindestens 25 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Bremen 100 Euro. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 42 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Hamburg 50 Euro
Hessen 53 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.
Mecklenburg-Vorpommern 70 Euro
Niedersachsen 50 Euro
Nordrhein-Westfalen 90 Euro
Rheinland-Pfalz 80 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.
Saarland 50 Euro. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 30 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Sachsen 75 Euro. Alle drei Jahre wird eine Gebühr von 30 Euro für eine erneute Prüfung fällig.
Sachsen-Anhalt 66 Euro
Schleswig-Holstein 60 Euro
Thüringen 50 Euro – die Kosten können regional unterschiedlich sein.

Für welche Waffen braucht man den Kleinen Waffenschein?

Man darf Schreckschuss-, Gas- oder Signalwaffen auch ohne behördliche Sondererlaubnis erwerben und bei sich lagern. Vorausgesetzt diese Arten von Waffen haben das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Nur wer sie einsatzbereit außerhalb eines Privatgrundstücks trägt, braucht den Kleinen Waffenschein. Bei Kontrollen ist er zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Selbst das Mitführen einer solchen Waffe im Handschuhfach eines Pkw kann ein Mitführen im Sinne des Waffengesetzes darstellen.

Aber auch mit Waffenschein darf man eine Schreckschusswaffe nicht überall mit hinnehmen oder gar einsetzen. Eine solche Waffe darf man auch mit der Erlaubnis nur in einer konkreten Notwehrsituation ziehen. Das ist hauptsächlich dann gegeben, wenn man bedroht wird.

Außerdem darf man trotz Schein nicht bewaffnet Bahn fahren oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen. Wer etwa Übergriffe bei Großveranstaltungen fürchtet, für den ist der Kleine Waffenschein nicht die Lösung.

Voraussetzungen für den Waffenschein

Um einen Kleinen Waffenschein bekommen zu können, muss man:

  • 18 Jahre alt sein,
  • einen festen Wohnsitz haben und
  • die eigene Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe nachweisen. Das heißt, man darf keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze und keine Drogenprobleme haben und nicht Mitglied in verfassungsfeindlichen Organisationen sein.

Damit soll Missbrauch verhindert werden, denn auch eine Schreckschusswaffe ist gefährlich. Es entweicht hoher Druck, sodass massive Verletzungen entstehen, wenn sie etwa direkt am Körper aufgesetzt und abgefeuert wird.

Was passiert, wenn die waffenrechtliche Erlaubnis fehlt?

Wo beantrage ich den kleinen waffenschein

Kleiner Waffenschein: Eine Waffe mitzuführen, birgt auch Gefahren. (Quelle: Hartenfelser/imago-images-bilder)

Führt jemand eine waffenscheinpflichtige Waffe ohne Erlaubnis mit sich, ist das eine Straftat und die kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Man sollte sich bei Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sehr sicher sein, dass der Erwerb und der Besitz im Sinne des Waffengesetzes auch erlaubnisfrei ist.

Experten raten davon ab, eine Waffe im Ausland zu erwerben und in Deutschland zu verwenden. Oft erfüllen sie nicht die deutschen gesetzlichen Normen zum erlaubnisfreien Erwerb und Besitz. Ist ein PTB-Zeichen nicht vorhanden, dann wird die Waffe nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig. Das bedeutet: Ohne Erlaubnis ist bereits der Erwerb der Waffe strafbar – der Besitz sowieso. Das gilt auch, wenn an einer zugelassenen Waffe Veränderungen vorgenommen – etwa die Laufsperren ausgebaut – wurden.

Täuschend echte Waffe als Gefahr

Eine Waffe mitzuführen, birgt aber auch Gefahren. Jemand, der eine Schreckschusswaffe dabei hat und eine Gefahr falsch einschätzt, kann beispielsweise selbst zum Straftäter werden. Zudem ist sie aus größerer Entfernung nicht von einer echten Waffe zu unterscheiden. Das kann dazu führen, dass Polizisten im Einsatz die Situation falsch bewerten und man bringt sich selbst in Gefahr.

Was kostet ein kleiner Waffenschein in Deutschland?

Die Kosten für einen Waffenschein (kleiner oder großer) unterscheiden sich je nach Bundesland, sind also regional verschieden. So werden für einen kleinen Waffenschein zwischen 50 und 100 Euro veranschlagt. Antragsteller sollten für den großen Waffenschein an sich rund 200 Euro einplanen.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um einen kleinen Waffenschein zu erhalten?

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind:.
Mindestalter: 18 Jahre..
Zuverlässigkeit..
persönliche Eignung. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie. geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder. psychisch krank sind..

Wo kann ich in Berlin den Kleinen Waffenschein beantragen?

Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde des Wohnsitzes des Antragstellers einzureichen (die Berliner Waffenbehörde ist ausschließlich für die mit Hauptwohnsitz in Berlin amtlich gemeldeten Bürger zuständig).

Wo beantrage ich einen kleinen Waffenschein NRW?

Beantragung eines Kleinen Waffenscheins Sollten Sie sich dennoch entscheiden eine solche Waffe „führen“ zu wollen, müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde einen Kleinen Waffenschein beantragen. Die Beantragung ist auch über ein Online-Formular möglich.