Wer verheiratet ist, erwirbt automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu erklären oder zu beantragen, notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Show
Wer entscheidet über wichtige Angelegenheiten des Kindes? Wer über ein gemeinsames Sorgerecht verfügt, benötigt in wichtigen Angelegenheiten eine Einigung beider Elternteile. Dank des gemeinsamen Sorgerechts können Eltern über die Erziehung ihres Kindes bestimmen. Aber wie sieht es bei einer Trennung aus? Ändert dieser Umstand etwas am Sorgerecht? In unserem Ratgeber informieren wir Sie, wie Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen und und in welchen Bereichen Sie auf die Zustimmung des anderen Elternteils angewiesen sind. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten das Sorgerecht beinhaltet und was Sie bei einem Umzug beachten müssen. 1. Das gemeinsame Sorgerecht ist der RegelfallDie Rechte für unverheiratete Väter wurden gestärkt. Sind beide Elternteile bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet, so gilt automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Ist dies nicht der Fall, steht der Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht zu. Der Vater des Kindes hat jedoch die Möglichkeit, das Sorgerecht zu beantragen. Dafür gibt es gem. § 1626a BGB verschiedene Wege:
Die letzte Variante kommt immer dann in Betracht, wenn zwischen Vater und Mutter unklar ist, ob das Ziel ein geteiltes Sorgerecht ist. Die frühere Rechtsprechung hat es Männer, die unverheiratet waren, nicht leicht gemacht, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Inzwischen ist es jedoch so, dass ein Vater die gemeinsame elterliche Sorge vor Gericht beantragen kann, ohne dass die Mutter des Kindes zustimmen muss. Das Gesetz sieht vor, dass das Sorgerecht nun automatisch beiden Elternteilen zusteht, wenn dem nicht dringende Gründe, die das Kindeswohl gefährden, entgegenstehen. Da dies nur äußerst selten vorkommt, stärkt dies die Rechte unverheirateter Väter, die Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten, enorm. 2. Mit der Trennung endet das gemeinsame Sorgerecht nichtEine Trennung ändert nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht. Viele Paare gehen fälschlicherweise davon aus, dass es bei einer Trennung zu einem Ende des gemeinsamen Sorgerechts kommt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr besagt § 1627 S.2 BGB, dass sich die Eltern bei Streitigkeiten über die Belange des Kindes einigen müssen. Dabei spielt es lediglich eine untergeordnete Rolle, bei wem das Kind lebt. Dies ist zwar mit einigen Zusatzbefugnissen verknüpft, ändert jedoch im Kern nichts daran, dass ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Ob dies die beste Option für Sie sowie für Ihr Kind ist, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. In Fällen, in denen Sie sich nach der Scheidung einigen, ist es unproblematisch, die Sorge lediglich auf einen Elternteil zu übertragen. Kommt es hingegen zu keiner Einigung, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Selbstverständlich bleibt Ihnen die Option, das alleinige Sorgerecht einzuklagen. Dafür müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, die den Entzug des Sorgerechts rechtfertigen. Dies sind beispielsweise
3. Ein gemeinsames Sorgerecht beinhaltet das AufenthaltsbestimmungsrechtDas Familiengericht als Streitschlichter:Kommt es zwischen beiden sorgeberechtigten Elternteilen bei einer wichtigen Entscheidung zu keiner Einigung, entscheidet das Gericht. Wenn Sie sich das Sorgerecht teilen, gilt dies für die beiden Bereiche der Personen- sowie der Vermögenssorge. Die Personensorge ihrerseits beinhaltet gem. § 1631 Abs. 1 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Konkret bedeutet dies bei Trennungen, dass Sie sich einigen müssen, bei wem das Kind lebt. Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Angelegenheiten miteinander zu klären, besteht die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf die beiden Punkte des
Wenn Sie getrennt leben, ist es ratsam, einheitliche Regelungen zu treffen, um nicht immer wieder Entscheidungen über einzelne Themen treffen zu müssen. Je älter Ihr Kind wird, desto mehr Freiraum wird es benötigen, sodass es Sinn macht, die generellen Regeln von Zeit zu Zeit an das Alter anzupassen. Steht ein Umzug an, müssen sich beide Elternteile einig sein. Bei allen wichtigen Entscheidungen müssen Sie bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts eine Einigung erzielen. Dies gilt beispielsweise für
Lebt Ihr Kind bei Ihnen und Sie üben gemeinsam das Sorgerecht für Ihr Kind aus, müssen Sie jedoch nicht wegen jeder Alltagsentscheidung Kontakt zu dem Vater bzw. der Mutter Ihres Kindes aufnehmen. Entscheidungen, die Sie ohne Probleme alleine treffen können, sind die folgenden:
4. Wichtige Entscheidungen können Sie nur zu zweit treffenWichtige Entscheidungen, wie die Wahl der Religion, müssen Sie gemeinsam treffen. Das oberste Gebot im Familienrecht besteht im Schutz der Kinder. Dies sollte Ihnen bei allen Entscheidungen, die Sie über den Kopf Ihres Kindes hinweg treffen, bewusst sein. Haben Sie ein gemeinsames Sorgerecht, sollten Sie sich jedoch nicht nur an den Wünschen Ihres Kindes orientieren. Zusätzlich müssen Sie sich gem. § 1687 Abs.1 S.1 BGB bei allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung mit dem anderen Elternteil einigen. Erhebliche Bedeutung sprechen die Familiengerichte regelmäßig den folgenden Punkten zu:
Selbstverständlich kann diese Aufzählung nicht abschließend sein. Zudem entscheiden Familiengerichte nicht in jedem Fall gleich. Diese Punkte sollen Ihnen jedoch einen Anhaltspunkt liefern, um zu erkennen, in welchen Bereichen es sinnvoll ist, sich abzusprechen. 5. Angelegenheiten des täglichen LebensAlltägliches, wie die Schlafenszeit, bestimmen Sie selbst. Obwohl ein gemeinsames Sorgerecht besteht, haben Sie, sofern Ihr Kind bei Ihnen lebt, eine größere Entscheidungsfreiheit. Für sämtliche Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung Ihres Kindes sind, ist keine Abstimmung nötig. Dies gilt beispielsweise für
6. Das gemeinsame Sorgerecht ändert nichts an dem Anspruch auf KindesunterhaltKindesunterhalt erhalten Sie unabhängig vom Sorgerecht. Kommt es zu einer Trennung, geht es darum, den Trennungsunterhalt zu berechnen. Erfolgt die Scheidung, stellt sich die Frage, ob ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegeben ist. Im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsvereinbarung können Sie diese Punkte abklären. Zusätzlich kommt es zur Berechnung des Versorgungsausgleichs. Dies betrifft jedoch nur die Beziehung zwischen den Eltern. Der Kindesunterhalt steht Ihnen immer dann zu, wenn Ihr Kind bzw. Ihre Kinder mit Ihnen in einem Haushalt leben. Dabei spielt es für die Berechnung des Unterhalts keine Rolle, ob Sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben oder alleine die Verantwortung für Ihr Kind übernommen haben. Der Unterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Selbstverständlich können Sie auch höhere Beträge vereinbaren. Die Düsseldorfer Tabelle dient den Gerichten und Behörden lediglich als Anhaltspunkt für die Berechnung des Unterhalts für ein Kind. Wenn Sie keine Alimente erhalten, können Sie diese vor dem Familiengericht einklagen. Möchten Sie nicht sofort den Weg zum Rechtsanwalt einschlagen, können Sie einen Umweg über das Jugendamt gehen. Oftmals lässt sich der Unterhaltsverpflichtete darauf ein, eine Unterhaltsvereinbarung zu unterzeichnen. 7. Wichtige Fragen und Antworten – FAQsDas Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht. Wie oft darf derjenige, bei dem das Kind nicht lebt, sein Kind sehen?Ein gemeinsames Sorgerecht sagt nichts darüber aus, welche Regeln Sie untereinander über die Häufigkeit der Besuche vereinbaren. Darf derjenige, der das Sorgerecht innehat, über das Umgangsrecht entscheiden?Nehmen wir an, Ihr Kind lebt bei Ihnen, so können Sie, egal ob Sie ein alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht haben, dem anderen Elternteil sein Umgangsrecht nicht verwehren. Das Umgangsrecht des Vaters sowie der Mutter besteht selbst in Problemhaushalten. Wo beantragt man das gemeinsame Sorgerecht?Ist Ihre Entscheidung einvernehmlich, können Sie sich an das Jugendamt oder einen Notar wenden. In diesem Fall unterzeichnen Sie gemeinsam eine Sorgerechtserklärung. Geht es um die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts entgegen dem Willen der Kindesmutter, müssen Sie sich an das örtlich zuständige Familiengericht wenden. 8. Weitere Literatur zum gemeinsamen SorgerechtGemeinsames Sorgerecht: Das sollten sie im Falle der Trennung wissen 4.71 5 49Loading...Bildnachweise: fizkes/shutterstock, Tero Vesalainen/shutterstock, 4 PM production/shutterstock, Dmitry Melnikov/shutterstock, 3D_creation/shutterstock, Anna Grigorjeva/shutterstock, BurAnd/shutterstock, nd3000/shutterstock, Monkey Business Images/Shutterstock (nach Reihenfolge im Beitrag sortiert) Wo lebt das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht?Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.
Bei welchem Elternteil bleibt das Kind?Auch nach einer dauerhaften Trennung bzw. Scheidung der Ehegatten verbleibt die elterliche Sorge für die ehelichen Kinder grundsätzlich bei Vater und Mutter gemeinsam. Beide Elternteile haben jedoch die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Wo wohnt das Kind nach der Trennung?90% der Kinder in Deutschland leben nach einer Trennung der Eltern bei der Mutter. Bei der großen Mehrheit der Paare „funktioniert“ das gemeinsame Sorgerecht und beide Elternteile haben an der Erziehung und der Entwicklung der gemeinsamen Kinder teil.
Welche Nachteile hat das gemeinsame Sorgerecht?Wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, kann es sein, dass Sie jede zweite Wochenendroutine schwierig finden. Es kann sein, dass Ihr Kind an dem Elternteil hängt, der es jedes zweite Wochenende abholt und sich dagegen sträubt, wieder zum anderen Elternteil zu gehen.
|