Schrumpfen Sie Ihre Krankenversicherung auf Taschengröße. Mit der Meine AOK-App erreichen Sie Ihre AOK-Die Gesundheitskasse von überall schnell, bequem und sicher – und das rund um die Uhr. Wir wollen Ihnen damit den Alltag erleichtern und Ihnen Zeit, unnötige Wege und Kosten ersparen. Show
FUNKTIONEN: • Erreichen Sie direkt Ihren persönlichen AOK Ansprechpartner NUTZUNG: • Sie sind noch nicht Mitglied im Onlineportal „Meine AOK“? VORAUSSETZUNGEN: • Versichert bei der AOK (Mindestalter 15 Jahre) SICHERHEIT IHRER DATEN: Wir sorgen für die bestmöglichste Sicherheit Ihrer Gesundheitsdaten. Die Nutzung der Meine AOK-App funktioniert über ein 2-Faktor-Login. Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz ist für uns selbstverständlich. DIGITALE BARRIEREFREIHEIT Als Gesundheitskasse verbessern wir kontinuierlich den Zugang zu unserer mobilen Anwendung, um allen Usern ein besseres Nutzungserlebnis zu ermöglichen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie unter https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/barrierefreiheit-apps/ Der Versand kann per Post geschehen, schneller und sicherer sind jedoch E-Mail oder Fax, da bei diesen Verfahren der Versand auch gleich dokumentiert ist. Viele Krankenkassen haben spezielle Vorlagen, mit denen sich die Krankmeldung schnell und unkompliziert per E-Mail verschicken lässt. Diese finden sich auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse. Der Versand per Fax ist ebenfalls schnell und sicher. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass die richtige Faxnummer gewählt wird. Auch diese findet sich auf der Homepage der Krankenkasse. Bei Unklarheiten empfiehlt sich ein kurzer Anruf bei der Service-Hotline der Krankenkasse. Krankschreibung per Post nur als Einschreiben verschickenWer sich trotzdem für den Postweg entscheidet, sollte den Brief auf jeden Fall als Einschreiben auf den Weg schicken. Nur dann hat der Versender auch einen Beleg darüber, dass die Post auf jeden Fall auf den Weg gebracht wurde. Die Beweispflicht liegt nämlich beim Absender und ohne Einschreibebeleg ist dies kaum nachzuweisen. Dies ist – ebenso wie das Einhalten der Frist - von besonderem Interesse, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht. Wichtig ist – ähnlich wie beim Fax – dass auch hier die korrekte Anschrift der Krankenkasse gewählt wird. Diese findet sich in der Regel auf der Homepage der Krankenkasse. Krankschreibung möglichst sofort an die Krankenkasse schickenInnerhalb von einer Woche nach Ausstellung sollte die Krankschreibung bei der Krankenkasse sein. Diese Frist ist besonders wichtig für längerdauernd Erkrankte. Wer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat nämlich einen Anspruch auf Krankengeld. Kommt die Krankschreibung nicht innerhalb von einer Woche bei der Krankenkasse an, ist der Anspruch auf dieses Krankengeld verwirkt. Deshalb sollte diese Frist im eigenen Interesse unbedingt eingehalten werden. Diese Frist ist sogar im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Dort heißt es unter § 49, Abs. 1 Nr. 5: „[Der Anspruch auf Krankengeld ruht,] solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt.” Krankschreibung an Krankenkasse: Welche Angaben dürfen nicht fehlenEs muss erkennbar sein, ob es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung handelt. Vor allem auf der Erstbescheinigung ist es wichtig zu sehen, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht und wann sie festgestellt wurde. Die voraussichtliche Dauer sollte nicht länger als zwei Wochen im Voraus bescheinigt werden. Diagnose auf dem FormularIm Gegensatz zum Arbeitgeber, dem der Arzt die Diagnose(n) aus Gründen des Datenschutzes gar nicht mitteilen darf, sind diese auf der Bescheinigung für die Krankenkasse schon zu finden. Sie werden der Krankenkasse verschlüsselt nach den Vorgaben eines international geltenden Abkürzungssystems übermittelt. Wo schicke ich die Krankmeldung hin?Vergewissere Dich im Arbeits- oder Tarifvertrag, ab wann Du ein ärztliches Attest einreichen musst und gehe dann rechtzeitig zum Arzt. Als gesetzlich Versicherter schickst Du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber und an Deine Krankenkasse.
Wie schicke ich eine Krankmeldung an die Krankenkasse?Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden. Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen.
Welche AOK ist für Baden Württemberg zuständig?AOK Karlsruhe – Ihre Krankenkasse vor Ort | AOK Baden-Württemberg.
Bis wann muss ich die Krankmeldung bei der Krankenkasse abgeben?Innerhalb einer Woche sollten Sie die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken. Diese sogenannte Vorlagefrist ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Unter dem Thema „Ruhen des Krankengeldes“ heißt es dort unter § 49 Abs. 1 Nr.
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