Woher rezept wenn arzt im urlaub

Ist die Erstimpfung in der Praxis erfolgt, muss auch die zweite Dosis hier appliziert werden. Dies sei essentiell, um die komplexe Planung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen auf die Länder sowie zwischen Impfzentren und Arztpraxen bestmöglich zu gewährleisten, so das BMG.

Viele Ärzt:innen aber auch die Apothekenteams haben sich daher bereits Gedanken über die Zweitimpfungen gemacht: Diese könnten zum Teil nämlich genau in den Sommerurlaub der Praxen fallen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) schafft nun Klarheit: „Zweitimpfungen bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaub, sind in der Vertretungspraxis möglich.“ Dafür habe man sich mit der Abda auf ein Verfahren verständigt: Danach kann der Vertreter auf einem separaten Rezept den zusätzlich benötigten Impfstoff bestellen. Zudem ist bei Praxisschließung auch eine frühere Impfstoffbestellung möglich.

Das Vorgehen wird wie folgt empfohlen:

  • Der Vertreter bestellt die Zahl der Impfstoffdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Er verwendet dazu ein gesondertes Formular (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.

Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestellung der Impfstoffdosen für die „eigenen“ Patienten nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden darf. Bei einer geplanten Praxisschließung – beispielsweise durch Urlaub – kann der Arzt die Bestellung zudem schon früher als Dienstag an die Apotheke weiterleiten. „Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen“, so die KBV.

Die Apotheke bestellt für die Zweitimpfungen im Vertretungsfall die Anzahl an Vials mit einem separaten Auftrag an den Großhandel. Auch hier dürfen die Dosen nicht in einem Auftrag zusammengefasst werden.

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In den Niederlanden, Schweden und der Schweiz können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. Ab 2022 soll das auch in Deutschland möglich sein. Bis zum 1. September 2022 müssen Apotheken in der Lage sein, elektronische Rezepte anzunehmen und zu bearbeiten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronische Rezepte sollen Ihnen Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.
  • Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.
  • Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, brauchen Sie die App "Das E-Rezept" der gematik GmbH, eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und die PIN-Nummer von der Krankenkasse sowie ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Aber auch wer kein Smartphone benutzt, hat keinen Nachteil: Arztpraxen können einen Papierausdruck des Rezeptcodes ausstellen, den Sie, wie gewohnt, in einer Apotheke einlösen können.

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In einigen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden und der Schweiz, können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland wird das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel 2022 mit einer Pilotphase in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zum 1. September 2022 eingeführt. Apotheken müssen dann in der Lage sein, elektronische Rezepte anzunehmen und zu bearbeiten. 2023 soll es bundesweit durch einen digitalen Rezeptcode ersetzt werden. Mit der Einführung des elektronischen Rezepts soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Rezepte können Sie künftig auch online bei Ihrer Apotheke einlösen und sich Medikamente nach Hause liefern lassen, wenn die Apotheke einen Botendienst oder einen Versand anbietet. Es wird auch möglich sein, sich Folgerezepte von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ohne Besuch oder nach einer Videosprechstunde an die E-Rezept-App zuschicken zu lassen. Auch praktisch: Sie können in der App Ihre Apotheke über Ihren Medikamenten-Wunsch informieren und nachsehen, ob die Apotheke das Mittel vorrätig hat und wann Sie es dort mit dem digitalen Rezept abholen können.

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für "elektronisches Rezept" und ist ein digitaler Rezeptcode, den Sie in der Apotheke gegen das verschriebene Mittel einlösen können.

Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Verordnungsdaten in digitaler Form.

Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt.

Das E-Rezept wird dann stufenweise ausgebaut. Künftig sollen auch u.a. Verordnungen für Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Wann startet das E-Rezept?

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Dieses Datum wurde aufgrund von technischen Schwierigkeiten aber verschoben.

Stattdessen gibt es einen dreistufigen Plan zur bundesweiten Einführung des E-Rezepts:

  • 1. Stufe: 2 Länder bzw. Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
  • 2. Stufe: 6 Länder bzw. KV-Regionen
  • 3. Stufe: 9 Länder bzw. KV-Regionen

Zum 1. September 2022 sollte in der 1. Stufe die Einführung des E-Rezepts in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe als Pilotregionen erfolgen. Am 22. August 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erklärt, dass sie an der Testphase fürs E-Rezept zunächst nicht mehr teilnimmt, da u.a. geplante digitale Lösungen, die Praxen und Patienten gleichermaßen nutzen, momentan aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar seien.

Sukzessive werden ab dem 1. September 2022 nun Arztpraxen und Krankenhäuser in Westfalen-Lippe ab Herbst an Patient:innen elektronische Rezepte ausstellen. Erst wenn die Pilotphase erfolgreich beendet wurde, soll das E-Rezept in der Pilotregion verpflichtend werden. Für die Pilotphase ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen. Danach geht es über in Stufe 2: die verpflichtende Einführung.

In der Stufe 2 ist geplant, dass das E-Rezept, neben der Verpflichtung in der Pilotregion Westfalen-Lippe, parallel dazu in 6 weiteren Bundesländern bzw. KV-Regionen eingeführt. Welche Regionen das sind, ist noch nicht bekannt.

In Stufe 3 folgen die restlichen Bundesländer bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen. Bis zum Frühjahr 2023 soll die Einführung des E-Rezepts bundesweit abgeschlossen sein.

Apotheken müssen ab dem 1. September 2022 technisch in der Lage sein, elektronische Rezepte anzunehmen und zu bearbeiten. Allerdings erfüllen viele Arztpraxen die technischen Voraussetzungen dafür noch nicht. Diese dürfen zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen. Praxen, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, können bereits E-Rezepte ausstellen. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nach.

Wie kann ich das E-Rezept nutzen?

Um das E-Rezept nutzen zu können, laden Sie zunächst die App "Das E-Rezept" herunter. Sie ist in den gängigen App Stores von Google, Apple und auch Huawei verfügbar. Achten Sie vor dem Installieren auf den Herausgeber der App:

Die offizielle App stammt von der "gematik GmbH", die der Gesetzgeber mit der Umsetzung beauftragt hat.

Die E-Rezept-App läuft auf Smartphones, die den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben.

Um sich in der App anzumelden, benötigen Sie man zusätzlich eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, da diese den kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht, ähnlich wie bei EC-Karten, sowie eine PIN-Nummer. PIN und NFC-fähige Gesundheitskarte können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Viele Krankenkassen geben neue Karten schon länger aus. Es ist also gut möglich, dass Sie bereits eine passende Gesundheitskarte haben.

Ist Ihre elektronische Gesundheitskarte bislang noch nicht ausgetauscht, heißt es für Sie unter Umständen noch abzuwarten: Momentan gibt es wegen des bestehenden Chipmangels Engpässe.

Um sich in die App einzuloggen, müssen Sie sich mit der sogenannten 6-stelligen CAN-Nummer und einer PIN legitimieren. Die CAN finden Sie in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte. Die PIN bekommen Sie separat von der Krankenkasse.

Neue Funktion für Familienangehörige

Mit dem E-Rezept können weitere Familienmitglieder zur Nutzung in der App hinzugefügt werden. Dafür ist eine eGK des Familienangehörigen erforderlich (elektronische Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN), die in der App hinzugefügt werden. Eltern können für ihre gemeinsamen Kinder jeweils in der eigenen App ein Profil anlegen und gleichermaßen ein Rezept empfangen und digital in einer Apotheke einlösen. Gleiches gilt auch für Familienmitglieder ohne Smartphone. Die Anzahl an Profilen ist unbegrenzt.

Neu ab Juni 2022: Kartenlose Anmeldung bei ersten Krankenkassen möglich

Haben Sie sich über ein sicheres Identifikationsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse angemeldet?
Dann können Sie sich direkt, auch ohne Karte, in der E-Rezept-App anmelden.

Haben Sie sich noch nicht für die ePA Ihrer Krankenkasse angemeldet?
Dann müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Leider ist eine Identifizierung über das sogenannte Video-Ident-Verfahren, d.h. per Webcam oder Smartphone-Kamera und Ihrem Personalausweis, aktuell wegen Sicherheitslücken nicht mehr möglich.
Klären Sie daher bei Ihrer Krankenkasse, wie sich sich dort identifizieren können.
Nach der Identifizierung können sich in der E-Rezept-App anmelden, sofern Ihre Krankenkasse derzeit schon diese Form der Anmeldung unterstützt.

Einen Überblick über das neue Anmeldeverfahren in Bildern finden Sie in diesem PDF.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Wo bekomme ich ein Rezept her Wenn mein Arzt zu hat?

der ärztliche Notdienst die zuständige Anlaufstelle. Die Apotheke kann die entsprechenden Telefonnummern bereithalten und eventuell anbieten, den Anruf für den Patienten zu übernehmen, um ihm diese Hürde zu nehmen.

Wie bekomme ich ein Rezept im Urlaub?

Sollten Sie während Ihres Urlaubs Medikamente benötigen, stellt Ihnen der Arzt ein Rezept aus. Legen Sie dies zusammen mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte in der Apotheke vor.

Was tun wenn Arzt auf Urlaub ist?

Ist der eigene Arzt im Urlaub, wendet man sich an seine Vertretung, die jeder Kassenarzt für diese Zeit organisieren muss. Name und Adresse der Vertretung erfahren Patienten zum Beispiel über die Ansage auf dem Anrufbeantworter ihres Arztes oder einen Aushang an der Praxistür.

Was tun wenn man kein Rezept hat?

Ist eine erhebliche, akute Gesundheitsgefährdung eines Patienten nicht auf andere Weise abzuwenden, kann ein Apotheker ein verschreibungspflichtiges Medikament abgeben, auch wenn ihm kein Rezept vorliegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.