§ 35a estg handwerkerleistungen beispiele rechnung

Kunden haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine richtige Rechnung.  Dazu gehört auch, dass Handwerker auf der Rechnung der Lohnanteil gesondert ausweisen. Handelt es sich nämlich um Handwerkerleistungen lassen sich damit Steuern sparen.

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind neben den bereits erwähnten reinen Arbeitskosten ebenfalls die Kosten für Entsorgungen, die als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen sind (z. B. Fliesenabfuhr bei Neuverfliesung des Bades), ferner in Rechnung gestellte Kosten für Verbrauchsmittel (z. B. Klebeband, Abdeckfolien, Schmiermittel).

Nicht begünstigt sind hingegen Kosten für Material und sonstige gelieferten Waren.

Der Anteil der Arbeitskosten muss sich grundsätzlich anhand der Angaben in der Rechnung ermitteln lassen (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl. 2014 I S. 75, Tz. 40). Die Frage ist, ob der Kunde einen Rechtsanspruch hat, dass der Handwerker den Lohnanteil in der Rechnung gesondert ausweist.

Aktuell hat das Amtsgericht Mülheim entschieden, dass Kunden einen Rechtsanspruch auf eine aufgeschlüsselte Rechnung mit gesondertem Ausweis des Lohnanteils haben. Denn nur so könnten sie Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd absetzen. Damit wäre auch dies einmal geklärt! (Amtsgericht Mülheim vom 30.7.2015, 12 C 1124/14).

Die Verpflichtung des Unternehmens ergibt sich aus § 242 BGB, den Vertragspartner nicht zu schädigen. Im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen der Rechnungsstellung ist es auch unerheblich, ob der Auftraggeber etwa den Rechnungsbetrag selbst beziffern kann. Solange das Unternehmen die Rechnung vorenthält, kann der Auftraggeber sogar die Bezahlung nach § 273 BGB zurückbehalten, da es sich bei dem privatrechtlichen Anspruch auf Rechnung um eine Nebenverpflichtung des Leistungserbringers gegenüber dem zahlenden Leistungsempfänger handelt.

§ 35a estg handwerkerleistungen beispiele rechnung

Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen. „Handwerker Rechnung“ – haben Sie hiervon schon einmal gehört? Unternehmer und andere Erbringer von haushaltsnahen Dienstleistungen können Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen auf der Rechnung. Aber was genau ist hierfür der Grund? Rechnungsempfänger können diese Ausgaben gemäß dem „Handwerkerbonus“ nach Paragraf 35 a II EStG von der Steuer absetzen. Betroffen sind hier jedoch nur die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten.

Das Finanzamt gibt sehr genaue Vorgaben damit Handwerker Rechnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn die Rechnung beispielsweise eines Handwerkers keine Aufschlüsselung der Arbeitsleistung enthält, wird diese in der Regel nicht anerkannt. In anderen Worten: Präsentiert ein Kunde dem Finanzamt eine Pauschalrechnung, aus der die abgerechnete Arbeitsleistung nicht hervorgeht, gibt es keine Steueranrechnung. Aber wie muss eine Handwerkerrechnung aussehen?

Muster einer Handwerker Rechnung ohne Ausweisung des Lohnkostenanteils

§ 35a estg handwerkerleistungen beispiele rechnung

Das Finanzamt weist diese Handwerker Rechnung unter Umständen zurück. Eine Steueranrechnung für den Kunden kann verweigert werden. Auf der Rechnung ist nicht erkennbar wie hoch die steuerbegünstigte Handwerkerleistung und die nicht abzugsberechtigten Materialkosten ausfallen. Die Folge ist, dass der Kunde nach einer neuen detaillierten Rechnung oder einer Rechnungskorrektur verlangt, damit er seinen Anspruch geltend machen kann. Das wiederum ist mit einem erhöhten Arbeitsaufwand für die Buchhaltung verbunden.

Vermeiden Sie einen doppelten Arbeitsaufwand, indem Sie gleich aufgeschlüsselte Rechnungen erstellen. Das folgende Beispiel zeigt einen solchen Rechnungsentwurf.

Muster einer Handwerker Rechnung mit Ausweisung des Lohnkostenanteils (§35 a II EStG)

§ 35a estg handwerkerleistungen beispiele rechnung

Das nicht abzugsberechtigte Material bzw. die Artikel sind hier klar dargestellt. Die Arbeitszeit der jeweiligen Tätigkeit ist separat ausgewiesen, somit ist auch für das Finanzamt der anrechenbare Anteil der Rechnung sofort einsehbar. Ein zusätzlicher Hinweis unter dem Rechnungsbetrag führt exakt den Anteil der Lohnkosten auf.

Sie benötigen eine Muster Vorlage einer Handwerkerrechnung, die Sie auch in Ihrem Unternehmen verwenden können?Unser Supportteam unterstützt Sie gerne bei der Einrichtung. Wie Sie die neue Funktion im Detail nutzen, lesen Sie anschließend in unserem Hilfecenter: Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen

Bei Fragen zu dieser Funktion wenden Sie sich gerne an unser Support-Team.

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Wie sieht eine korrekte handwerkerrechnung aus?

Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift von Unternehmen und Auftraggeber tragen. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers müssen aufgeführt sein. Das Rechnungsdatum darf nicht fehlen. Die Rechnung braucht eine Rechnungsnummer.

Was fällt unter 35a EStG?

3.3.1. Handwerkerleistungen im Überblick. § 35a Abs. 3 EStG begünstigt alle einfachen sowie qualifizierten handwerklichen Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (BMF vom 9.11.2016, BStBl I 2016, 1213, Rz.

Wie muss eine Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen aussehen?

Die Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen muss immer schriftlich erfolgen. Die Inhalte müssen nachvollziehbar und transparent dargestellt sein. Personalkosten müssen gesondert ausgewiesen werden. Barzahlungen werden für eine Steuerentlastung nicht anerkannt.

Was gehört zu Lohnkosten handwerkerrechnung?

Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind neben den bereits erwähnten reinen Arbeitskosten ebenfalls die Kosten für Entsorgungen, die als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen sind (z.