3g in bus und bahn ab wann

Stand: 21.11.2021 14:54 Uhr

Fahrschein, Maske - und voraussichtlich ab Mittwoch nun auch noch der 3G-Nachweis: Fahrgäste müssen dann gegen Corona geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie Bus oder Bahn nutzen wollen. Kontrolliert wird stichprobenartig.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bundestag und Bundesrat kürzlich ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Die Novelle sieht vor, dass Menschen am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Corona geimpft, von Covid-19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sein müssen - die 3G-Regel.

Noch steht nicht genau fest, ab wann die Regel greift, weil es davon abhängt, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Gesetz unterzeichnet. Die Bundesregierung geht von Mittwoch aus.

Test darf nicht älter als 24 Stunden sein

Stichprobenartig wird dann etwa bei der Fahrscheinkontrolle überprüft, ob ein Fahrgast die 3G-Regel einhält. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen. Viele Verkehrsbetriebe bemühen sich um Kooperationen mit der örtlichen Polizei, um diese Kontrollen leisten zu können.

Die Deutsche Bahn will Anfang der Woche bekannt geben, wie sie mit den neuen Vorgaben umgeht. Der Konzern hatte sich frühzeitig offen für 3G gezeigt. Zwar lassen sich Fahrgäste in einem ICE einfacher im Blick behalten als in einer U-Bahn. Flächendeckende Kontrollen sind aber auch bei der Bahn nicht zu erwarten.

Was bedeuten 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus?

Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G-Plus, 3G und 3G-Plus eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:

- 2G meintgeimpft oder genesen.Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

- 2G-Plus: wie 2G, das Plus steht für zusätzlich getestet der geimpften und/oder genesenen Personen. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.

- 3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

- 3G-Plus bedeutet geimpft, genesen oder PCR-getestet. Hier wird von Ungeimpften ein negativer PCR-Test verlangt. Dieser muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.

3G soll künftig auch für Inlandsflüge gelten, nicht aber in Taxis. Ausgenommen von der Regel sind zudem unter Sechsjährige sowie Schülerinnen und Schüler, da davon ausgegangen wird, dass sie sich regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

3G auch im Job

Auch am Arbeitsplatz soll 3G für alle Beschäftigten gelten, die bei der Arbeit Kontakt zu anderen haben. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, und der Arbeitgeber ist zur Kontrolle verpflichtet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht künftig täglich einen negativen Test - kein Selbsttest.

Wenn sich Beschäftigte verweigern, können Arbeitgeber sie ins Homeoffice schicken. Auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder die Kündigung in letzter Konsequenz sind denkbar.

Für Ungeimpfte womöglich ein echtes Problem

Für Ungeimpfte könnte die Einhaltung des neuen Gesetzes zu einer komplizierten Angelegenheit werden, wenn sie für tägliche Wege zur Arbeit, zur Uni oder zum Einkaufen den öffentlichen Personenverkehr nutzen wollen - oder wenn sie auf Bus oder Bahn angewiesen sind, um um zu einer Teststation zu gelangen.

Einen kostenlosen "Bürgertest" pro Woche gibt es an den Teststationen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Doch nur unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests zur Eigenanwendung gelten als Nachweis. Das hatte das Gesundheitsministerium der "Welt" bestätigt.

Wer Tests für die übrigen Wochentage bezahlt, ist offen. Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen.

Neues Infektionsschutzgesetz des Bundes

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3g in bus und bahn ab wann
Um die Coronavirus-Pandemie einzudämmen, wird im ÖPNV die 3G-Regel gelten, um Ansteckungen zu verhindern. (© NVR GmbH / Smilla Dankert)

Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche (19.11.2021) beschlossen, dass im ÖPNV künftig die 3G-Regelung gelten wird. Das bedeutet: Wer Busse, Bahnen oder Nahverkehrszüge nutzen will, muss geimpft, getestet oder genesen sein.

Weitere Details zur neuen Regelung, welche Vorgaben konkret gelten und wie Verstöße sanktioniert werden, wird eine neue Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen klären. Details dazu werden wir in Kürze bekannt geben.

Corona: Aktuelle Lage

Aktuelle Infos für Ihre Fahrten mit Bus & Bahn im AVV finden Sie unter www.avv.de/corona.

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