Ab wann sind corona tests kostenpflichtig

Zur Übersicht

vbw Fokusthemen/Fokus Corona/Prävention

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2022

Information

Ab dem 30 Juni 2022 gilt eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Die Dritte Verordnung zur Änderung der TestV wurde am 29. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Corona-Schnelltests sind ab 30. Juni 2022 nicht mehr für alle Bürger kostenlos.

Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben weiterhin folgende Personengruppen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
  • Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben

Für folgende Personengruppen wird für den Antigen-Schnelltest künftig ein Eigenanteil von drei Euro erhoben werden:

  • Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhalten haben

Die Neufassung der TestV stellen wir Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung.

Gesetz

Dritte Änderungsverordnung zur TestV

  1. wa.de
  2. NRW

Erstellt: 15.07.2022Aktualisiert: 15.07.2022, 08:09 Uhr

KommentareTeilen

Corona-Bürgertests sind nicht mehr gratis. Doch es gibt Ausnahmen. Bestimmte Personengruppen können sich nach wie vor kostenlos testen lassen. Alle Infos.

Hamm - Die kostenlosen Bürgertests waren eines der wichtigsten Mittel der Bundesregierung, um die Verbreitung des Coronavirus zu verringern. Doch damit ist nun - zumindest für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland - Schluss: Seit dem 30. Juni haben nur noch bestimmte Bevölkerungsgruppen einen Anspruch auf einen kostenfreien Corona-Test. Alle anderen müssen dafür zahlen.

Corona-Tests kostenlos: Welche Personen weiterhin nichts zahlen müssen

Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, werden die kostenlosen Bürgertests in Zukunft „nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen“ angeboten. Nach der neuen Coronavirus-Testverordnung, die seit dem 30. Juni 2022 in Kraft ist, haben nur noch folgende Gruppen einen Anspruch darauf:

  • Kinder unter fünf Jahren,
  • Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können,
  • Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
  • Personen, die zum Zeitpunkt des Tests an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen,
  • Personen, die sich aus der Corona-Quarantäne freitesten wollen,
  • Besucher, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern,
  • pflegende Angehörige,
  • Haushaltsangehörige von Infizierten.

„In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind“, begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die neuen Regeln für die kostenlosen Corona-Tests. „Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind“, ergänzte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Neue Corona-Testverordnung: Diese Gruppen müssen 3 Euro zahlen

Alle anderen Menschen in NRW und ganz Deutschland, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören, müssen die Bürgertests - zumindest zum Teil - selbst zahlen. Personen, die zu folgenden Bevölkerungsgruppen gehören, müssen eine Zuzahlung von 3 Euro leisten, wenn sie sich in einer offiziellen Teststelle auf das Coronavirus testen lassen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen,
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben,
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu einem Risikopatienten haben,
  • Personen, die eine rote Warnung in ihrer Corona-Warn-App angezeigt bekommen.

Wer nicht nachweisen kann, dass er Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test hat oder nur eine Zuzahlung leisten muss, muss die Kosten für seinen Bürgertest sogar komplett selbst tragen. Die Bundesländer haben aber die Möglichkeit, den Kostenanteil der Bürger zu übernehmen, wie Karl Lauterbach erklärte. In Nordrhein-Westfalen wird das nicht geschehen, die das Gesundheitsministerium mitteilte. Allerdings kündigte die Stadt Münster an, weiterhin kostenlose Corona-Tests für alle anbieten zu wollen.

Corona-Tests in NRW: Kostenlos oder mit Zuzahlung - diese Nachweise sind erforderlich

Doch wie soll in den Teststellen kontrolliert werden, dass jemand Anspruch auf einen kostenlosen oder vergünstigten Bürgertest hat? Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat eine Liste veröffentlicht, welche Nachweise künftig erforderlich sind.

Kostenlose Bürgertests

Kinder unter 5 Jahren z. B. Kinderreisepass
Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel z. B. vom Arzt ausgestellter Mutterpass
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können Bescheinigung des Arztes
Infizierte, die sich freitesten wollen Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes oder positives PCR-Testergebnis
Besucher von Krankenhäusern oder Pflegeheimen Besuch muss glaubhaft gemacht werden, z. B. durch Bescheinigung der Einrichtung
Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten Testergebnis des Infizierten und Nachweis über gleiche Adresse
Pflegende Angehörigeq entsprechende Bestätigung

Zuzahlung von 3 Euro

Personen, die Veranstaltun im Innenraum besuchen z. B. Eintrittskarte oder Selbstauskunft
Besucher von Menschen über 60 Jahren oder Risikopatienten Besuch muss glaubhaft gemacht werden, Selbstauskunft
Personen mit roter Warnung in Corona-Warn-App Status-Anzeige in der App

„Wir bitten um Verständnis, dass wir die Nachweise prüfen müssen, um festzustellen, ob ein Anspruch besteht“, sagte Jörg Lehmann, Vorsitzender der Bezirksgruppe Märkischer Kreis Süd im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL).

Menschen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sollten zum Arzt gehen, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt: „Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.“

Auch interessant