Unter den folgenden Links haben wir alle wichtigen Formulare für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach drauf und laden Sie Ihr gewünschtes Dokument bequem herunter. Und sollten sich bei den einzelnen Unterlagen Fragen
ergeben – dann wenden Sie sich gerne auch persönlich an uns. Wir stehen Ihnen zur Seite. Bitte nutzen Sie nur die hier beschriebenen Möglichkeiten (Öffnet in einem neuen Tab) zur Antragstellung und Übersendung von Unterlagen. Der eService der Bundesagentur für Arbeit steht für Kunden*innen der Jobcenter Wuppertal
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ALG I Antrag – Arbeitslosengeld I Anspruch, Dauer, Höhe, FormulareHartz4 Das Arbeitslosengeld I (ALG I)Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Versicherungsleistung und soll Menschen, die ihre Arbeit verlieren, sozial absichern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Anspruch, Dauer, Höhe und Beantragung der ALG I Versicherungsleistung. Anspruch auf Arbeitslosengeld I Anspruch auf das ALG I hat, wer
Gesetzliche Versicherungsleistung Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Es wird aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber finanziert. Wer für die gesetzlich geforderte Mindestzeit versichert war, hat bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Rechtsanspruch auf die Leistung. Das Recht des Arbeitslosengeldes ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Zuständiger Leistungsträger ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Höhe des Arbeitslosengeldes Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich grundsätzlich nach dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, das die/der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erzielt hat und das beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war. Aus diesem Bruttoentgelt wird unter Berücksichtigung der Entgeltabzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen (rechnersicher Abzug für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern), ein pauschaliertes Nettoentgelt ermittelt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % dieses pauschalierten Nettoentgelts. Dauer des Arbeitslosengeldes I Die Dauer des ALG I richtet sich grundsätzlich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.
Der Höchstanspruch für Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt zwölf Monate. Er setzt voraus, dass die/der Arbeitslose in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Höchstdauer von 24 Monaten gilt nur für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten nachweisen. Anrechnung von Nebeneinkommen Einkommen aus einer weniger als 15 Wochenstunden umfassende Erwerbstätigkeit wird nach Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung Auch während der Zeit einer von der Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung besteht bei Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anträge und Informationen zu der Leistung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung finden Sie hier. Arbeitslosengeld nach Auslandsbeschäftigung Nach den Vorschriften des europäischen Rechts können unter bestimmten Voraussetzungen Beschäftigungs- und Versicherungszeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem assoziierten Staat für den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Inland berücksichtigt werden. Anträge und Informationen zu der Leistung von Arbeitslosengeld International finden Sie hier. Arbeitslosengeld 1 BeantragungSammlung ausfüllbarer Formulare für das Arbeitslosengeld I. Hier finden Sie den Hauptantrag zum Arbeitslosengeld I und alle weiteren notwendigen Formulare für die Antragstellung. Der Die Unterlagen zum ALG 1 Antrag müssen bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter eingereicht werden.
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Unterstützt von Was brauch ich alles um Arbeitslosengeld 1 zu beantragen?Erforderliche Unterlagen
Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit) Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung) Kündigungsschreiben. Erklärung zur Arbeitsaufgabe.
Wo bekomme ich das Formular U1?Entscheiden Sie sich dafür, Leistungen in dem Land, in das Sie entsandt wurden, zu beziehen, so müssen Sie bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle in Ihrem Heimatland ein Formular U1 (früher: Formular E 301) anfordern.
Kann man ALG 1 auch online beantragen?Stellen Sie Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld online – kein Papier, kein Porto. Anmelden, ausfüllen, Unterlagen hochladen, fertig. Auf der nächsten Seite finden Sie Informationen, wie einfach das funktioniert.
Wie lange vorher muss ich Arbeitslosengeld beantragen?Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens 3 Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen. Erfahren Sie kurzfristig, dass Sie Ihre Arbeitsstelle voraussichtlich verlieren, melden Sie sich bitte innerhalb von 3 Tagen arbeitsuchend.
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