Arbeiten waehrend der elternzeit beim gleichen arbeitgeber

Zusammenfassung

 

Das Gesetz zwingt die Mitarbeiter nicht zu völligem Verzicht auf Arbeit, wenn sie Elternzeit beanspruchen. Vielmehr ist ihnen auch eine (Weiter-)Arbeit in Teilzeit möglich. Dies gilt natürlich für alle Beschäftigungsverhältnisse. Demzufolge kann auch ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter während der Elternzeit Teilzeitarbeit leisten.

1 Zulässigkeit

Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer eine Teilzeittätigkeit ausüben. Dies regelt seit dem 1.1.2007 § 15 Abs. 4 BEEG. Die zum 18.9.2012 in Kraft getretene Änderung des BEEG enthielt eine insoweit streitbeilegende geänderte Formulierung. Hieß es in der zuvor geltenden Fassung noch starr, dass der Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein darf, galt ab dem 18.9.2012 die Wochenstundengrenze "im Durchschnitt des Monats". Eine solche Teilerwerbstätigkeit ist denkbar beim eigenen Arbeitgeber, bei einem fremden Arbeitgeber oder als selbstständige Tätigkeit. Gegen den eigenen Arbeitgeber besteht unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG ein besonderer, einklagbarer Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung zum allgemeinen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG. Auch hinsichtlich der Teilzeitarbeit in der Elternzeit ist eine Arbeitszeitflexibilisierung angelegt. Teilzeit in Elternzeit ist auch möglich, indem ein Teilzeitmitarbeiter sein bisheriges Arbeitsvolumen unverändert lässt. Es ist nur erforderlich, dass der Mitarbeiter während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden (im Durchschnitt des Monats – bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kinder – Arbeit leistet. Ein Teilzeitbeschäftigter könnte sogar seine Arbeitszeit ohne Risiko für Elternzeit oder Elterngeld bei seinem Arbeitgeber z. B. von 20 auf bis zu 30 Wochenstunden aufstocken; dies geht allerdings nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Anspruch auf Aufstockung seiner Teilzeittätigkeit hat er gegen den Arbeitgeber nicht.

Zum 1.9.2021 erfuhr das BEEG weitere Änderungen, die auch den Wochenstundenumfang der Teilzeit betreffen. Dieser beträgt dann" nicht mehr als 32 Stunden im Durchschnitt des Monats". Das Gesetz trat nicht nur zum 1.9.2021 in Kraft, sondern gemäß § 28 Abs. 1 BEEG gelten die Änderungen für Geburten ab dem 1.9.2021. Für früher geborene Kinder gilt die bis zum 31.8.2021 geltende Fassung fort.[1]

1.1 Teilzeitarbeit bei eigenem Arbeitgeber

Außer in Kleinunternehmen hat der Arbeitnehmer für die Dauer der Elternzeit einen besonderen Rechtsanspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit auf einen Umfang zwischen 15 und 30 – für Eltern von ab dem 1.9.2021 geborene Kinder 32 – Wochenstunden. Dieser Teilzeitanspruch ist frist- und formgebunden; er kann vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden.[1]

1.1.1 Zustandekommen des Teilzeitarbeitsverhältnisses

Anders als die vollständige Aufgabe der Arbeit kann ein Voll- oder Teilzeitbeschäftigter die Verringerung seiner Arbeitszeit während der Elternzeit bzw. eines Teils davon nicht durch einseitige Erklärung erreichen. Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 5–7 BEEG ein zweistufiges Verfahren vor (erst Verhandlungslösung, dann ggf. einseitige Durchsetzung), deren Stufen jedoch auch parallel durchgeführt werden können.

Der Teilzeitanspruch während der Elternzeit nach § 15 BEEG besteht neben dem allgemeinen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG und dem Brückenteilzeitanspruch nach § 9a TzBfG, weist aber deutliche Unterschiede in Umfang und Verfahren auf.

1.1.1.1 Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Teilzeit

§ 15 Abs. 5 Sätze 1, 2 BEEG sehen vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst auf "Antrag" des Arbeitnehmers hin innerhalb von 4 Wochen ab dieser Geltendmachung des Teilzeitwunschs über die "Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung" eine Einigung versuchen sollen. In erster Linie sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also über sämtliche Modalitäten der gewünschten Elternzeitteilzeitarbeit auf dem Verhandlungsweg einig werden. Der "Antrag" des Arbeitnehmers ist formlos – auch mündlich – möglich.

Einen solchen vom Arbeitnehmer isoliert verfolgten Antrag als Einigungsversuch kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen und formlos ablehnen. § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG, der eine schriftliche Begründung vorschreibt, gilt nach seiner systematischen Stellung nur für die gemäß § 15 Abs. 7 BEEG (vom Arbeitnehmer einseitig) beanspruchte Arbeitszeitverringerung.

Gelingt ein Einigungsversuch nicht oder lässt der Arbeitgeber die 4-Wochenfrist aus § 15 Abs. 5 BEEG reaktions- oder ergebnislos verstreichen, sieht das Gesetz weder eine konkrete Sanktion zulasten des Arbeitgebers noch eine Fiktion vor. Insbesondere gilt nicht seine Zustimmung als erteilt. Der Arbeitnehmer ist dann vielmehr gezwungen, das förmliche einseitige Verfahren gemäß § 15 Abs. 7 BEEG einzuleiten.

Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Verringerung der Arbeitszeit während der Teilzeit geeinigt, so ist eine solche Einigung – auch wenn sie mehrfach erfolgte – nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung de...

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Was passiert wenn man während der Elternzeit arbeiten geht?

Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe Ihres Elterngelds aus. Denn das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen Ihrem Einkommen vor der Geburt und Ihrem Einkommen danach. Unter Umständen kann es sich dann für Sie lohnen, sich für das ElterngeldPlus zu entscheiden.

Was darf der Arbeitgeber während der Elternzeit?

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen während Ihrer gesamten Elternzeit nicht kündigen.

Kann ich während der Elternzeit wo anders arbeiten?

Der Arbeitnehmer kann nach Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitgeber während der Elternzeit selbstständig tätig werden oder bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Die Tätigkeit darf 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, § 15 Abs.

Kann der Arbeitgeber Elternzeit unterbrechen?

Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, können Sie - auch als Vater - bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag nur innerhalb von 4 Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das muss er schriftlich tun.