Bei Rot über die Ampel geblitzt

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Über rote Ampel gefahren: Geblitzt! Welche Folgen drohen?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. August 2022

Bei roter Ampel geblitzt – Was es zu wissen gibt

Bei Rot über die Ampel geblitzt
Geblitzt bei roter Ampel: Dies kann unter Umständen teuer werden.

Vielen Verkehrsteilnehmern ist es schon einmal passiert, sie sind an einer Kreuzung über eine rote Ampel gefahren. Sei es aus Versehen, oder aus Zeitnot. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht hierin eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit teils hohen Bußgeldern geahndet wird.

Ampeln sind teilweise mit Blitzeranlagen versehen, sodass ein Verstoß genau erfasst werden kann. Wer bei Rot geblitzt wurde, muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Unterschieden wird hierbei zwischen einem qualifizierten und einem einfachen Rotlichtverstoß. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber.

  • Bei roter Ampel geblitzt – Was es zu wissen gibt
    • FAQ: An einer roten Ampel geblitzt worden?
    • Bußgeldrechner: Nach roter Ampel geblitzt
    • Bußgeldtabelle: Was droht, wenn ich bei roter Ampel geblitzt wurde?
    • Über Rot gefahren und geblitzt worden: Welche Regelungen gibt es?
    • Rote Ampel: Geblitzt – Aber Sie sind gar nicht über die Kreuzung gefahren?

FAQ: An einer roten Ampel geblitzt worden?

Was kostet es, bei Rot geblitzt zu werden?

Unter einer Sekunde werden 90 € Bußgeld fällig. Danach sind es bereits 200 €.

Gibt es dafür Punkte in Flensburg?

Ja, war die Ampel weniger als eine Sekunde rot, droht ein Punkt in Flensburg. Danach sind es zwei Punkte.

Ich bin noch in der Probezeit – Was kommt auf mich zu?

Werden Sie in der Probezeit an einer roten Ampel geblitzt, gilt das als A-Verstoß. Bei einem solchen wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Außerdem wird i. d. R. ein Aufbauseminar angeordnet.

Bußgeldrechner: Nach roter Ampel geblitzt

Bußgeldtabelle: Was droht, wenn ich bei roter Ampel geblitzt wurde?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren 90 € 1 Hier prüfen **
... andere gefährdet 200 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
... Sachschaden verursacht 240 € 2 1 Monat1 M Hier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde) 200 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
... andere gefährdet 320 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht 360 € 2 1 Monat*1 M* Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten 70 € 1 Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert 100 € 1 Hier prüfen **
... andere gefährdet 100 € 1 Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht 120 € 1 Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Über Rot gefahren und geblitzt worden: Welche Regelungen gibt es?

Bei Rot über die Ampel geblitzt
Werden Fahranfänger an einer Ampel bei rot geblitzt, kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit.

Wurden Sie geblitzt, nachdem Sie über eine rote Ampel fuhren, wird Sie spätestens der Bußgeldbescheid über die Sanktionen informieren.

Aber es ist nicht jeder Verstoß an der Ampel gleich, diese werden in zwei Kategorien gegliedert, je nachdem, wie lange die Ampel bereits rot war. Dabei wird wie folgt unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als eine Sekunde rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als eine Sekunde rot

Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 Euro und Sie bekommen einen Punkt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kostet hingegen bereits 200 Euro und Sie erhalten zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Haben Sie die Ampel nicht nur bei Rot überfahren, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, erhöhen sich die Bußgelder. Wie genau können Sie in der Tabelle oben nachlesen.

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Rote Ampel: Geblitzt – Aber Sie sind gar nicht über die Kreuzung gefahren?

In diesem Fall handelt es sich um einen Haltelinienverstoß, wobei das Fahrzeug zwar die Haltelinie passiert, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Ampel anhält. Dies wird in der Regel mit 10 Euro geahndet.

Moderne Blitzeranlagen können sehr präzise feststellen, wie lange eine Ampel bereits rot war. Es kann somit in der Regel eindeutig unterschieden werden, um welche Art Verstoß es sich handelt.

Mehr zum Haltelinienverstoß erfahren Sie auch in unserem Video:

Bei Rot über die Ampel geblitzt
Wann liegt eine Haltelinienverstoß vor?

Rote Ampel: Blitzer in der Probezeit

Eine Missachtung des Ampelzeichens kann eine Gefährdung für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr darstellen und wir dadurch als A-Verstoß eingeordnet. Ein A-Verstoß bringt nicht nur das Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot mit sich, wenn Sie hinter einer roten Ampel geblitzt wurden, sondern es droht auch eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre.

Neben der Verlängerung der Probezeit müssen Fahranfänger in der Regel zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen.

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Was bekomme ich wenn ich bei Rot über die Ampel fahre?

Beim einfachen Rotlichtverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Bei Gefährdung sind es 100 Euro. Bei Unfall oder Sachbeschädigung beträgt das Bußgeld 120 Euro. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg.

Was sind das für Kameras auf den Ampeln?

Mit den Kameras wird festgestellt, wie dicht der Verkehr ist. Wenn viel los ist, kann die Grünphase verlängert werden. Wer zu schnell fährt, wird durch diese Kameras nicht überführt. Dafür gibt es andere Kontrollmöglichkeiten.

Was passiert wenn man bei Rot über die Ampel fährt Schweiz?

Die Busse für eine Rotlichtübertretung beträgt 250. - CHF. Falls Sie mit Ihrem Verhalten zusätzlich andere Personen gefährdet oder eine gefährliche Situation herbeigeführt haben, kann die Strafe höher ausfallen.

Was kostet bei Rot über die Ampel Schweiz?

Dazu gehört grundsätzlich auch das Nichtbeachten eines Lichtsignals, wie z.B. ein Rotlicht überfahren, was mit einer Ordnungsbusse von CHF 250. - geahndet wird. Das Ordnungsbussenverfahren ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn Sachschaden verursacht worden ist oder gar Personen verletzt oder gefährdet wurden.