Bei welchem Elternteil müssen Kinder krankenversichert werden?

Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich (zum Beispiel privat) versichert, können Sie gemeinsame Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichern.

Weitere Details

Sie können Ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wenn

  • Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.362,50 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen im Monat hat oder
  • Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners.

Treffen diese Bedingungen nicht für Sie zu, können Sie für Ihr Kind eine freiwillige Versicherung bei uns abschließen. Lassen Sie sich dazu von uns beraten: 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).

Weitere Informationen zum Beispiel zur Höhe der Beiträge finden Sie unter

Häufige Fragen für freiwillig Versicherte

Wo euer Kind am besten krankenversichert ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Bei welcher Krankenkasse das Neugeborene versichert wird, hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der Eltern ist und welcher Krankenversicherung Mutter und Vater angehören.

​​​​​​1. Die Mutter ist berufstätig und gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an, der Ehepartner ist nicht berufstätig und bei der Frau mitversichert.

Dann ist das Baby kostenlos bei der Mutter mitversichert. Bastian Landorff, Fachberater Krankenversicherung bei der Verbraucherzentrale Bayern e.V., fügt hinzu: "In der Familienversicherung bleibt das Kind dann mindestens bis zum 18. Lebensjahr.“ Allerdings nur, wenn es selbst kein höheres Gesamteinkommen als 450 Euro im Monat hat. Ist der Nachwuchs nach der Volljährigkeit danach noch nicht berufstätig, absolviert ein Studium oder eine Ausbildung, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich.

2. Mutter und Vater sind beide berufstätig und gehören verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen an. 

Dann könnt ihr wählen, bei welcher ihr euer Baby kostenlos mitversichern möchtet. Der Tipp vom Experten: "Bei der Entscheidung kann ein Blick auf die Sonderleistungen der Krankenkassen helfen. Manche bieten zum Beispiel Zusatzleistungen wie die Behandlung mit alternativen Heilmethoden an." Auch Leistungen wie Rooming-in im Krankenhaus, Bonusprogramme und 24-Stunden-Hotlines bei medizinischen Fragen können bei der Wahl berücksichtigt werden.

3. Die Mutter ist berufstätig und privatversichert; das Einkommen liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 Euro brutto). Der Ehepartner gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an, sein Einkommen ist niedriger. 

Dann kann euer Baby nicht familienversichert werden, sondern braucht eine eigene Versicherung, für die ihr einen eigenen Beitrag zahlt. Herr Landorff erklärt: "Eltern können sich in diesem Fall entscheiden, ob sie ihr Kind privat versichern, oder ob sie sich für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Dabei gilt zu bedenken: Wenn das Kind erstmal in die private Versicherung gewechselt ist, dann kommt es nicht mehr so leicht in die gesetzliche Versicherung zurück. Außer es ändert sich etwas an den Einkommensverhältnissen der Eltern oder des Kindes."

4. Die Mutter ist berufstätig und privatversichert; der Ehepartner gehört einer gesetzlichen Krankenkasse an, sein Einkommen ist aber höher. 

Dann kann der Ehepartner das Baby kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.

5. Mutter und Vater sind beide privat versichert.

Babys müssen dann entweder ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichert werden, oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Die Kosten für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind laut Verbraucherzentrale mit rund 200 Euro etwa gleich hoch wie bei einer privaten Krankenversicherung für Kinder.

6. Mutter und Vater sind nicht verheiratet. 

Dann sind die Einkommensverhältnisse für die Familienversicherung des Kindes grundsätzlich nicht wichtig. Das bedeutet, dass das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteiles familienversichert werden kann. Ihr könnt euer Kind aber auch privat versichern, wenn ihr das möchtet.

Wie melde ich mein Baby bei der Krankenversicherung an?

Wenn ihr die Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt habt, bekommt ihr automatisch auch ein Exemplar für die Anmeldung bei der Krankenkasse. Dieses schickt ihr mit einem formlosen Schreiben an die Versicherung und informiert sie so über den Nachwuchs. Das sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt passieren, denn in Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt.

Solltet ihr euer Kind privat versichern wollen, solltet ihr die Krankenkasse am besten vor der Geburt auswählen und euch für die Abwicklung der Anmeldung dort vorab individuell beraten lassen.

Wie lange sind Kinder in der Familienversicherung mitversichert?

Kinder können im Regelfall bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden, das heißt, sie sind kostenlos bei der Krankenversicherung ihren Eltern mitversichert. Geht der Nachwuchs nach der Volljährigkeit noch zur Schule, kann die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr, bei Studium und Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.

Das gilt auch für Pflegekinder, Stiefkinder und Enkel, wenn diese überwiegend für bei dem Versicherten leben. Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert.

Wer kann familienversichert werden?

Nicht nur Kinder, auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können in der Familienversicherung mitversichert werden. Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland, nicht selbst versichert, nicht hauptberuflich selbstständig und das Einkommen darf 470 Euro/Monat nicht übersteigen (Stand 2021). Diese Art der Familienversicherung wird zum Beispiel von Elternteilen genutzt, die nach der Elternzeit nicht in den Beruf zurückkehren.

Wann ist eine Familienversicherung für das Baby nicht möglich?

Die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes ist ausgeschlossen, wenn alle der folgenden drei Punkte erfüllt sind:

  • der mit dem Kind verwandte Lebenspartner ist nicht gesetzlich versichert,
  • der Lebenspartner ist der Hauptverdiener und
  • sein regelmäßiges Gesamteinkommen überschreitet die monatliche Versicherungspflichtgrenze (5.362,50 brutto/Monat).

Autorin: Merle von Kuczkowski

Wo werden Kind Krankenversicherung Wenn ein Elternteil privat?

Sind beide Elternteile privat versichert, brauchen die Kinder ebenfalls privaten Versicherungsschutz. Ist lediglich ein Elternteil in der privaten Krankenversicherung (PKV), richtet sich die Zugehörigkeit der Kinder nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners und dem Einkommen der Elternteile.

Können Kinder bei beiden Eltern mitversichert sein?

Kinder sind in der Regel bereits laut Gesetz bei Mutter und Vater mitversichert. Nur im sehr seltenen Fall, dass sowohl Mutter als auch Vater nicht krankenversichert sind, verfügt auch das Kind über keine Krankenversicherung.

Ist mein Kind automatisch bei mir versichert?

Sind Neugeborene automatisch krankenversichert? Nein – innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt solltest du dein Kind darum bei der Krankenkasse anmelden. Denn es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neugeborene wirkt rückwirkend bis zur Geburt.

Wann kann ein Kind nicht familienversichert werden?

Wann ist die Familienversicherung nicht möglich? Die beitragsfreie Mitversicherung Ihres Kindes ist ausgeschlossen, wenn: Ihr mit dem Kind verwandter Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, der Ehe- oder Lebenspartner der Hauptverdiener ist und.