Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

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Erstellt: 05.08.2022, 12:07 Uhr

Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

Badegäste sonnen sich am Strand Bacvice in Kroatien. Die rekordverdächtige Inflation und der Ukraine-Krieg scheinen die Reiselust der Menschen in Deutschland nach zwei Corona-Jahren nicht zu dämpfen. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Mit seiner langen Küste ist Kroatien ein beliebtes Urlaubsland im Sommer und Herbst. Welche Corona-Regeln Reisende dort derzeit beachten müssen, erfahren Sie hier.

Zagreb/Berlin - Während es im Jahr 2021 zahlreiche Regeln und Vorgaben zu beachten gab, wenn man ins Ausland verreisen wollte, sieht es in diesem Jahr um einiges entspannter aus. Die Corona-Inzidenz in Kroatien liegt derzeit bei 263,8 - in Deutschland liegt der Wert mit 652,0 weit darüber (Stand: 27. Juli).

Kroatien-Urlaub: Das müssen Reisende bei Einreise, Aufenthalt und Co beachten

Wie der ADAC auf seiner Website schreibt, gelten in Kroatien derzeit keine Corona-Regeln. Sowohl für Geimpfte und Genesene als auch für Ungeimpfte ist bei der Einreise kein Test und kein Einreiseformular nötig. Auch eine Quarantäne-Pflicht gibt es nicht.

Bei der Rückkehr nach Deutschland ist die Lage ähnlich: Vor der Rückreise sind für alle Urlauber weder eine Anmeldung noch ein Corona-Test notwendig. Eine Quarantäne-Pflicht besteht nach der Rückreise ebenfalls nicht. (Lesen Sie hier: Urlaub in der Türkei: Diese Regeln gelten aktuell für Einreise, Aufenthalt und Rückreise)

Während des Aufenthalts ist für Reisende im Hinblick auf Corona nichts zu beachten. Hotels, Restaurants, Bars und andere Lokale haben normal geöffnet, und es sind keinerlei Nachweise nötig. Auch die Maskenpflicht wurde in allen Bereichen - bis auf medizinische und Pflegeeinrichtungen - aufgehoben.

„An Stränden gibt es keine Zugangsbeschränkungen und Auflagen mehr“, schreibt der ADAC weiter. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht für Kroatien nicht.

Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, müssen sich jedoch auf längere Wartezeiten an den Mautstationen einstellen. Das liegt nicht nur am hohen Verkehrsaufkommen. Denn: 2023 wird in Kroatien der Euro eingeführt. Aus diesem Grund wollen viele Reisende ihre übrigen Kuna-Münzen loswerden.

Video: Urlaub in Kroatien - Die 5 schönsten Städte Kroatiens

Eine Sorge für viele Urlauber sind derzeit auch die Waldbrände, die an der Mittelmeerküste für Großeinsätze und Evakuierungen sorgen. In Kroatien ist es zwar heiß und sehr trocken - an der Küste werden Temperaturen um die 30 bis 33 Grad gemessen - derzeit sorgen jedoch keine größeren Waldbrände für Schlagzeilen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht aber fast überall und immer Brandgefahr. Kleinere, lokale Brände bringen die Einsatzkräfte in der Regel rasch unter Kontrolle. Das Meer ist derzeit ungewöhnlich warm. Im nördlichen Abschnitt der Adria machten sich vermehrt Quallen bemerkbar. (mit dpa-Material)

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Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Regionen

City Guides

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Zagreb
Fläche 56.542 km²
Einwohner 4,2 Mio.
Kfz-Kennzeichen HR
Stromspannung kein Reisestecker erforderlich
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +385
Sprache Kroatisch
Währung 1 € = 7.5490 HRK
EU-Land Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer

Bosnien & Herzegowina

Montenegro

Serbien

Slowenien

Ungarn

Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

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Reisedokumente

Reisepass oder Personalausweis erforderlich.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen: www.oesterreich.gv.at.

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde (siehe "Wichtige Kontakte") oder auf der Website des Außenministeriums informieren.

Kinder

Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis erforderlich.

Vollmacht für alleinreisende Minderjährige

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Legen Sie der Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person bei. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Das kroatische Konsulat in Wien betont, dass dies laut kroatischem Gesetz für Personen mit kroatischer Staatsbürgerschaft gilt, die Grenzpolizei jedoch - um internationale Konventionen gegen Kindesentführung zu beachten - auch von Personen mit anderer Staatsbürgerschaft diese Einverständniserklärung verlangen kann. Laut kroatischem Konsulat in Wien benötigen Sie, wenn Sie die nachstehende Vorlage für eine Vollmacht verwenden (plus Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopie des Reisepasses der obsorgeberechtigten Person), keine notarielle Beglaubigung.

Achtung: Eine Einverständniserklärung der obsorgeberechtigten Person(en) ist u.a. bei Klassenfahrten oder bei Reisen, welche durch einen Reiseveranstalter organisiert wurden, nicht notwendig.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

  • Österreichischer Führerschein
  • Zulassungsschein
  • Benützungsbewilligung, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich)

Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK - Internationale Versicherungskarte sowohl für Zugfahrzeug als auch für Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.

Gut zu wissen: Um Probleme zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette verreist wird.

Einreise

Waren für den Eigenbedarf dürfen von Reisenden innerhalb der EU ohne Abgaben mitgeführt werden. Für Tabakwaren und Alkoholika gelten nachfolgende Richtmengen für den Eigenbedarf:

Tabakwaren (ab 17 Jahren)
Zigaretten 800 Stk.
Zigarillos (max. Stückgewicht von 3 g) 400 Stk.
Zigarren 200 Stk.
Rauchtabak 1 kg
Alkoholika (ab 17 Jahren)
Spirituosen 10 l
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol 20 l
Wein (davon max. 60 l Schaumwein) 90 l
Bier 110 l

Trotz dieser Bestimmungen kann die Einfuhr von Waren nach besonderen Vorschriften beschränkt oder verboten sein. Wird über ein Nicht-EU-Land eingereist, gelten andere Bestimmungen.
Mehr Infos: https://carina.gov.hr

Einfuhr von Booten
Es ist nicht möglich, ein Boot ohne dem Beisein des dokumentierten Besitzers nach Kroatien einzuführen.
Mehr Infos: Revierinformationen Kroatien

Rückreise nach Österreich

Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten. Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden benötigt.

Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen nach Österreich entnehmen Sie bitte der ÖAMTC Reise-Info „Praktische Reisehinweise“, welche an jedem ÖAMTC Stützpunkt erhältlich ist.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseservice/zoll

Souvenirs
Um sich nicht strafbar zu machen, wird empfohlen, auf tierische und pflanzliche Reisemitbringsel zu verzichten.
Mehr Infos: www.cites.at

Gut zu wissen: Das Sammeln naturgeschützter Muscheln ist verboten und kann hohe Strafen zur Folge haben.

Guter Sicherheitsstandard (Sicherheitsstufe 1).

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Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

  • Aus dem Inland: +43 50 11 50 3775
  • Aus dem Ausland: +43 1 90115 3775

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) ist erforderlich. Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.
Gut zu wissen: Bei Einreise über Nicht EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus muss bereits rechtzeitig vor der Reise (3 - 4 Wochen) ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden.
Mehr Infos: www.ages.at

Die Einreise mit Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull, ist verboten, wenn sie nicht im Zuchtregister gelistet sind. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische Kynologenverband. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen-, für Kampfhunde auch Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nur an gekennzeichneten Stellen einen Strand betreten.
Mehr Infos: https://poljoprivreda.gov.hr, http://croatia.hr

Beste Reisezeit

Regional unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden und im Nordosten, Mittelmeerklima an der Adriaküste. Die beste Reisezeit ist von Mai bis September. 

Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen. Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Kfz-Versicherung

Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) und eines Europäischen Unfallberichts wird empfohlen (erhältlich bei Ihrer Versicherung).

Hinweis für Fahrer von Gespannen
Obwohl für Kroatien keine IVK - Internationale Versicherungskarte verpflichtend mitgenommen werden muss, finden Kontrollen bezüglich Versicherungsschutz für den Anhänger statt. Daher IVK -Internationale Versicherungskarte für Zugfahrzeug als auch Anhänger mitnehmen, um Diskussionen mit den Behörden zu vermeiden.

Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Damit sind ärztliches Personal und Krankenanstalten mit Verträgen mit der Sozialversicherung des jeweiligen Landes verpflichtet, Sie zu behandeln. Besteht kein Vertrag, müssen die Leistungen selbst bezahlt werden. Lassen Sie sich unbedingt eine detaillierte Originalrechnung inkl. erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Nach der Rückkehr ist diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Mehr Infos zur e-card und Europäischen Krankenversicherungskarte

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Was muss ich bei einem Urlaub in Kroatien beachten?

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Anreise

Von Österreich aus kann Kroatien über Slowenien erreicht werden. Von Wien aus ist man in Zagreb in unter vier Stunden, nach Dubrovnik braucht man mindestens zehneinhalb Stunden.

Berechnen Sie Ihre Route mit dem ÖAMTC Routenplaner

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Flughäfen

Die vier größten Flughäfen des Landes sind:

  • Flughafen Zagreb
  • Flughafen Dubrovnik
  • Flughafen Split
  • Flughafen Zadar

Flüge finden und buchen

Weltweit Flüge buchen auf der Flugbuchungsplattform von ÖAMTC Reisen

Inlandsflüge

Von Zagreb gibt es täglich bis mehrmals täglich u.a. Flüge nach Dubrovnik, Pula, Split und Zadar.

Fährfahrten nach Kroatien können von Italien und Slowenien aus angetreten werden.

Bekannte und regelmäßig verkehrende Fähren sind:

  • Jadrolinija
  • G & V Line
  • Bura Line

Häufige Fährfahrten

  • Ancona (Italien) - Zadar: 9 Stunden
  • Ancona (Italien) - Stari Grad, Split: 11 Stunden 15 Minuten
  • Bari (Italien) - Dubrovnik: 11 Stunden
  • Piran (Slowenien) - Porec: 50 Minuten

Mehr Infos zu Fährverbindungen bei ÖAMTC Reisen

Fähren im Inland

Ausgezeichnete Fährverbindungen bestehen entlang der ganzen Adriaküste von Rijeka bis Dubrovnik. Zwischen dem Festland und den Inseln als auch zwischen den Inseln selbst verkehren regelmäßig Schiffe.

Mehr Infos: www.croatiaferries.com

Mit der Bahn ist Kroatien über Slowenien oder Ungarn zu erreichen (Dauer mindestens sechseinhalb Stunden).

Mehr Infos: www.oebb.at

Flixbus bietet zahlreiche Busverbindungen nach Kroatien an. Angeboten werden nicht nur die größeren Städte, sondern auch beliebte Urlaubsdestinationen entlang der Küste, für die es oftmals sogar direkte Verbindungen gibt (Dauer zwischen fünf und 16 Stunden).

Mehr Infos: www.flixbus.at

Bahn

Die Bahn wurde in Kroatien lange Jahre vernachlässigt. Mit Ausnahme von Dubrovnik sind jedoch alle größeren kroatischen Städte mit der Bahn erreichbar.

Besonders der Nordosten Kroatiens ist gut erschlossen. Die Verbindungen zwischen Nordwesten und Osten sind schneller und komfortabler als die Route nach Dalmatien. Auf der Route nach Split verkehren moderne Züge mit Neigetechnik. Der Ausbau einer Schnellzug-Trasse ist für die nächsten Jahre geplant.

Bus

Fernbusse und regionale Buslinien verkehren zwischen den größeren Städten recht häufig. Der größte Autobus-Terminal in Kroatien befindet sich in Zagreb. Informationen erteilt Autobusni Kolodvor. 

In den Städten

Das öffentliche Verkehrsnetz in Zagreb ist gut ausgebaut. Es besteht aus Trams, Bussen und der Seilbahn.

Fahrkarten sind für Tram, Bus und Seilbahn gültig. Die Fahrkarten erhält man direkt beim Fahrer (außer in den neuen Trams), an den Verkaufsstellen der Zagrebački električni tramvaj (ZET) oder an Kiosken TISAK. Es gibt Einzelfahrkarten, Tagesfahrkarten, Dreitageskarten und Wochenkarten.

Schiff & Fähren

Regelmäßige Fährverbindungen zwischen allen Häfen und vom Festland zu den Inseln. Passagier- und Autofähren verkehren zwischen Rijeka, Zadar, Split und Dubrovnik.

Die größte kroatische Personenschifffahrtsgesellschaft Jadrolinija unterhält die meisten internationalen und nationalen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffslinien.

COVID-19-Hinweis

Covidbedingte Reise-Infos auf einen Blick, von Ein- und Rückreisebestimmungen bis hin zu weiteren Maßnahmen in Österreich und Europa finden Sie unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Grenzübergänge zwischen Kroatien nach Slowenien (und umgekehrt) für den internationalen Grenzverkehr geöffnet sind. Das Überschreiten der Grenze an nicht erlaubten Grenzübergängen oder an der grünen Grenze kann zu empfindlichen Strafen seitens der slowenischen Polizei führen.

EU-Bürger dürfen weiterhin bei der Rückreise von Kroatien nach Slowenien neben den internationalen Grenzübergängen auch die lokalen Grenzübergänge (Übersichtskarte) verwenden. Eine Liste aller Grenzübergänge findet sich hier.

Beachten Sie bitte auch unbedingt die Öffnungszeiten der Grenzübergänge. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Überschreiten der Grenze nicht gestattet.

Internationale Grenzübergänge zu Slowenien:

Grenzübergang (Slowenien) Gegenseite (Kroatien) Benutzungsumfang
Sečovlje (Sicciole) Plovanija Internationale Grenze
Dragonja (Dragogna) Kaštel Internationale Grenze
Sočerga Požane Internationale Grenze
Podgorje Jelovice Internationale Grenze
Starod Pasjak Internationale Grenze
Jelšane Rupa Internationale Grenze
BabnoPolje Prezid Internationale Grenze
Petrina Brod na Kupi Internationale Grenze
Vinica Pribanjci Internationale Grenze
Metlika Jurovski brod Internationale Grenze
Obrežje Bregana Internationale Grenze
Slovenska vas Bregana naselje Internationale Grenze
Rigonce Harmica Internationale Grenze
Oršje Mihanović Internationale Grenze
Bistrica ob Sotli Razvor Internationale Grenze
Imeno Miljana Internationale Grenze
Rogatec Hum na Sutli Internationale Grenze
Dobovec Lupinjak Internationale Grenze
Gruškovje Macelj Internationale Grenze
Zavrč Dubrava Križovljanska Internationale Grenze
Ormož Otok Virje Internationale Grenze
Središče ob Dravi Trnovec Internationale Grenze
Gibina Bukovje Internationale Grenze
Petišovci Mursko središće Internationale Grenze

Andere Grenzübergänge:

Grenze zu Ungarn Grenze zu Bosnien-Herzegowina
Gorican - Letenye Zupanja
Gola - Berzence Slavonski Brod
Terezino Polje - Barcs Stara Gradiska
Donji Miholjac - Dravaszabolcs Maljevac
Grenze zu Serbien Jasenovac
Bajakovo - Batrovci (M1, E70) Hrvatska Kostajnica
Grenze zu Montenegro Licko Petrovo Selo
Karasovici (Debeli Brijeg) Kamensko
  Vinjani Donji
  Metkovic

Vor Ort

Wetter

Autobahnen sind für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig.
Gut zu wissen: In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr/hr

Fahrzeugkategorien

Kategorie Beschreibung
Kategorie 1A Motorräder (auch mit Beiwagen), Trikes und Quads
Kategorie 1 Fahrzeuge mit 2 Achsen, bis 3,5 t und unter 1,90 m Höhe
Kategorie 2
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und unter 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von Achszahl)
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und über 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen
Kategorie 3
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 oder 3 Achsen
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 Achsen und mit einachsigem Anhänger
  • Fahrzeuge (bis 3,5 t und über 1,90 m Höhe) mit 2 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von Achszahl)
Kategorie 4
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) ab 4 Achsen
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 2 Achsen und mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger
  • Fahrzeuge (über 3,5 t) mit 3 Achsen und mit Anhänger (unabhängig von der Anzahl der Achsen)

Bezahlung

Am Beginn der mautpflichtigen Strecke erhalten Sie ein Ticket, das beim Verlassen des Abschnittes vorzuweisen ist. Die Maut kann bar, mit Kredit- oder mit Bankomatkarte bezahlt werden. Bei Bezahlung in Euro kann das Rückgeld in der Landeswährung erfolgen, daher kleine Scheine bzw. Münzen mitnehmen. Euromünzen werden in Stückelungen von 50 Cent, 1 und 2 Euro zur Bezahlung akzeptiert.

Electronic Toll Collection (ETC)
Das ETC ermöglicht die bargeldlose Bezahlung der Mautgebühren. Der Transponder kostet 122 Kuna, ist wiederaufladbar und gilt zeitlich unbefristet. Erhältlich ist der Transponder über die Autobahngesellschaft HAC und an einigen Mautstationen. Die Verwendung des ETC bringt einen Preisvorteil von etwa 20 %. Das ETC System wird an nachfolgenden Strecken akzeptiert:

  • A1 Zagreb - Split - Dubrovnik
  • A3 Bregana - Zagreb - Lipovac
  • A4 Zagreb - Goričan  
  • A5 Beli Manastir - Osijek - Bosnien & Herzegowina
  • A6 Rijeka - Zagreb
  • A7 Rupa - Križišće
  • A10 Ploče - Grenze Bosnien & Herzegowina
  • A11 Zagreb - Sisak
  • D425 Ploče - Karamatići

Mehr Infos: HAK - Interaktive Karte, HAK - Mautgebühren in Kroatien, HAC - Kroatische Autobahnen

Tunnel & Brücken

Tunnel Ucka
Kategorie Gebühren
Kat.1a 18 HRK
Kat.1 30 HRK
Kat.2 46 HRK
Kat.3 90 HRK

Gut zu wissen: Für die Brücken Krk und Mirna sowie den Tunnel Sveti Ilija gibt es keine separate Maut, es wird die Strecke je nach Autobahnauf- und abfahrt berechnet. Am 26. Juli wurde die neue Pelješac-Brücke (mautfrei) eröffnet, die die Bucht von Mali Ston überbrückt und somit Dubrovnik mit dem Rest Kroatiens unter Umgehung der EU-Außengrenze mit Bosnien-Herzegowina verbindet.

Mehr Infos: www.hak.hr, www.bina-istra.com

Fährverbindungen
Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr.

ÖAMTC Touristik-Tipp
Berechnen Sie Ihre Mautkosten vor der Reise mit dem ÖAMTC Routenplaner (www.oeamtc.at/routenplaner) oder holen Sie sich eine Routenplanung beim ÖAMTC Stützpunkt.

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 50 km/h; auf einigen städtischen Schnellstraßen bis 80 km/h, dies ist ausgeschildert

Fahrzeug außerorts Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw,
Wohnmobil bis 3,5t
90 km/h 110 km/h 130 km/h
Pkw mit Anhänger,
Wohnmobil über 3,5t
80 km/h 80 km/h 90 km/h

Achtung: Für Fahrer unter 25 Jahren gelten außerorts max. 80 km/h, auf Schnellstraßen max. 100 km/h und auf Autobahnen max. 120 km/h.

Gut zu wissen: Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten bis zur nächsten Kreuzung, anschließend wieder die oben angeführten Höchstgeschwindigkeiten.

Kindersicherung

  • Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen befördert werden, deren Rücksitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
  • Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Babyschalen am Beifahrersitz sind nur erlaubt, wenn der Airbag deaktiviert ist.
  • Kinder zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden. Der Sicherheitsgurt ist ausreichend, es wird keine Sitzerhöhung benötigt, unabhängig vom Alter des Kindes. Die Verwendung des Beifahrersitzes ist ab einer Größe von 1,50 m erlaubt.

Licht am Tag

Ist vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März (Winterzeit) auf allen Straßen vorgeschrieben. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Pflicht.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

Pkw Motorrad
Verbandszeug Ersatzlampenset*
Warndreieck (2 für Gespanne)  
Ersatzlampenset*  
Warnweste  
Reservereifen oder Reparaturset/-spray  

* Fahrzeuge mit Xenon- oder Neonleuchten, LEDs oder ähnlichen Leuchten benötigen keine Ersatzlampen für diese Lampenart, jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.

Gut zu wissen

Das Tragen einer  Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.

Parken

  • Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. Die Gebühren können bar am Parkautomaten oder per SMS bezahlt werden. 
  • Grundsätzlich sollten alle Park- und Zahlungsbelege aus Kroatien für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch bei Bezahlung über das Mobiltelefon. Im Zweifelsfall kann so der Zahlungszeitpunkt und die Bezahlung der Parkgebühr nachgewiesen werden (siehe ÖAMTC Touristik Tipp).

Parken in Zagreb
Die Stadt Zagreb ist in vier Parkzonen unterteilt.
Mehr Infos: www.zagrebparking.hr

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos
über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

ÖAMTC Rechts-Tipp

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche ÖAMTC Mitglieder Schreiben aus Kroatien erhalten. Es werden Beträge in Höhe von bis zu 500 Euro wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren gefordert. Betroffene sollten sich an die kostenlose ÖAMTC Rechtsberatung wenden.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/rechtsberatung

Promillegrenze

0,5 Promille
0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Lenker von Fahrzeugen über 3,5 t und Verkehrsteilnehmer bis 24 Jahre.

Radfahrer

Für Radfahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Bei Nacht oder schlechter Sicht müssen Radfahrer eine Warnweste tragen.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. April besteht auf einigen Strecken (z.B. in den Regionen Lika und Gorski Kotar) eine generelle Winterausrüstungspflicht. Alternativ zur Verwendung von 4 Winterreifen, können auch Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) in Kombination mit Schneeketten (bei Bedarf auf Antriebsrädern montiert) verwendet werden. Bei Schneefall oder Glatteis gilt die Winterausrüstungspflicht unabhängig vom Zeitraum für alle Regionen des Landes.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
  • Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
  • Rettungsgasse: Bei Stau oder stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse zu bilden. Die Regelung ist gleich wie in Österreich.
  • Kolonnen von mehr als 3 Fahrzeugen hintereinander dürfen nicht überholt werden.
  • Fahrrad-Heckträger: Es wird empfohlen, Fahrrad-Heckträger zu verwenden, durch die das Kennzeichen nicht verdeckt wird oder das „normale“ hintere Kennzeichen umzustecken. Es kann auch eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dauerhaft am Radträger verbleibt. Die seit 12. April 2021 neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, das die Verwendung im Ausland erleichtert. Verwendet man im Ausland das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das "A-Pickerl" angebracht werden. Mehr Info
  • Ein Kraftfahrzeug, das mit einer gelenkig abnehmbaren Anhängevorrichtung zum Ziehen eines Anhängers (EURO-Haken) ausgestattet ist, darf nicht mit angebauter Anhängevorrichtung am Verkehr teilnehmen, wenn es keinen Anhänger zieht. Tipp: Um eine Strafe zu vermeiden, die Anhängerkupplung abmontieren, wenn sie nicht gebraucht wird.

App-Tipp
Die App Verkehrsinfo in Kroatien - HAK liefert Infos zur Verkehrslage in deutscher Sprache, zu aktuellen Kraftstoffpreisen sowie Verkehrsprognosen (für iOS und Android).

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die  ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

  • 1. Jänner 2022: Neujahr
  • 6. Jänner 2022: Epiphaniasfest
  • 17. April 2022: Ostersonntag
  • 1. Mai 2022: Tag der Arbeit
  • 16. Juni 2022: Fronleichnam
  • 22. Juni 2022: Tag des antifaschistischen Widerstandes
  • 25. Juni 2022: Tag des Staates
  • 5. August 2022: Tag des Sieges und Thanksgiving in der Heimat
  • 8. Oktober 2022: Unabhängigkeitstag
  • 1. November 2022: Allerheiligen
  • 25. Dezember 2022: Weihnachten

Muslimische Glaubensangehörige begehen außerdem die islamischen Feiertage Eid al-Fitr und Eid al-Adha.

Währung

Kuna (HRK) / 1 HRK = 100 Lipa
1 Euro = ca. 7,5 HRK
Kroatien erhält mit 1. Jänner 2023 den Euro als neue Landeswährung. Das vom kroatischen Parlament beschlossene Gesetz sieht vor, dass Preisauszeichnungen im Land bereits ab 5. September 2022 in beiden Währungen (Kuna und Euro) erfolgen müssen.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung aus EU-Staaten. Barmittel in Gesamtwert ab 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausfuhr deklariert werden.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

Sparen mit der Clubkarte

Mit der Clubkarte sparen Sie auch im Ausland bei zahlreichen Hotels, Freizeiteinrichtungen und Restaurants Geld. Informieren Sie sich bereits vor Ihrer Reise über die ÖAMTC Vorteilspartner.

Tankstellen sind in der Regel von 7 - 20 Uhr (im Sommer oft 22 Uhr) geöffnet, in großen Städten und an Fremdenverkehrsstraßen rund um die Uhr. Der Transport von Kraftstoff im Reservekanister ist generell verboten. 

Innerhalb der EU gelten einheitliche Kennzeichnungen für Kraftstoffe.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/thema/tanken

Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe

Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.

Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.

Mehr Infos zum Schutzbrief

Notrufnummern

  • Feuerwehr: 193 oder 112
  • Polizei: 192 oder 112
  • Rettung: 194 oder 112
  • ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00

ÖAMTC Tipp

Vor Reiseantritt Notrufnummern im Mobiltelefon speichern.

Unfall im Ausland - was tun?

Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier als Download:

Religion

86% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.

Sitten & Gebräuche

Umgangsformen: Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand. Auch wenn die meisten Kroaten ein wenig Englisch sprechen, wird es gern gesehen, wenn der Gast ein paar Worte Kroatisch kann.

Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Einige Restaurants und Kneipen verfügen über abgetrennte Raucherzimmer.

Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.

Sicherheit: In den Grenzgebieten zu Serbien und Bosnien wird geraten, die Wege und Strassen nicht zu verlassen. Hier besteht weiterhin die Gefahr auf vereinzelte Landminen zu stoßen.

ÖAMTC Reise-Infoset

Exklusiv und kostenlos für Clubmitglieder gibt es für dieses Land das ÖAMTC Reise-Infoset, bestehend aus Reise-Infos und handlichen Faltkarten mit praktischen Informationen zu Sehenswertem.

Mehr Infos: www.oeamtc.at/reiseinfoset

Gutes, noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz, für welches eine Maut zu entrichten ist. Die Autobahn A3 von der slowenischen bis zur serbischen Grenze ist durchgehend befahrbar. Ebenfalls besteht eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Zagreb - Zadar - Split. In den Sommermonaten ist mit Wartezeiten an den Mautstationen zu rechnen.
Mehr Infos: www.hac.hr

Gut zu wissen:

Aufgrund von Minengefahr ist bei Fahrten im Landesinneren darauf zu achten, die Straßen nicht zu verlassen. Des Weiteren ist zu beachten, dass Minenwarnschilder oftmals durch Unwetter zerstört wurden und als solche nicht zu erkennen sind oder gänzlich fehlen. Grundstücke mit verlassenen Häusern sollten nicht betreten werden.
Mehr Infos: www.hac.hr

Fährverbindungen:

Informationen zu den Fährverbindungen auf die kroatischen Inseln finden Sie unter www.jadrolinija.hr

Aktuelle Verkehrsinfos

Webseiten

  • Infos zu Baustellen, Staus & Verkehrsbehinderungen, Wartezeiten bei Grenzübergängen sowie Verkehrskameras in Slowenien im ÖAMTC Routenplaner
  • Informationen zur Verkehrslage, Staus und Baustellen: HAK
  • Verkehrsflussdaten, Kameras und weitere POIs in einer interaktiven Karte 
  • Informationen zu Straßenzustand und Baustellen bei BINA istra

Mobile Apps

Verkehrsinfo in Kroatien - HAK
Detaillierte Verkehrsinformationen in deutscher Sprache

  • Google Play 
  • iTunes App Store

Radiostationen

Von 15. Juni bis 15. September sendet der kroatische Rundfunk HR 2 Verkehrsinformationen in Deutsch, Englisch und Italienisch zu jeder vollen und halben Stunde. Außerordentliche Informationen zwischen den geplanten Infoblöcken werden in englischer Sprache gesendet.

  • 98.5 MHz für Nordwest Kroatien und Dubrovniker Küstengebiet
  • 105.3 MHz Istrien 
  • 96.1 MHz Split
  • 98.0 Küstengebiet Makarska
  • 93.3 MHz Gorski Kotar

Tipp: Nach Wahl des Radiosenders RDS am Autoradio aktivieren, so werden eingehende Verkehrsnachrichten auch bei der Wiedergabe anderer Musikquellen (CD oder MP3) durchgestellt.

HR Glas Hrvatske
Sendet mittels Satellit und Internet täglich um 20.00 Uhr Nachrichten in Deutsch.
Mehr Infos: stimmekroatiens.hrt.hr

Vorwahl

nach Kroatien: +385 (+ Ortskennzahl ohne "0")
nach Österreich: +43 (+ Ortskennzahl ohne "0")

Mobiltelefone

Detailinformationen bezüglich Handynutzung im Ausland erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber.

Angaben über Einreiseformalitäten und mitzuführende Dokumente gelten nur für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr. Die Informationen genießen urheberrechtlichen Schutz und dürfen nicht vervielfältigt werden.

Reiseangebote Kroatien

Auf was muss ich achten wenn ich nach Kroatien fahre?

Einreisevorschriften für Kroatien Wenn Sie mit dem Auto nach Kroatien fahren, genügt der deutsche Führerschein. Das Mitführen der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Um die Grenze passieren zu dürfen, brauchen Sie als Deutscher oder EU-Bürger einen gültigen Personalausweis.

Was braucht man für die Einreise nach Kroatien?

Einreise & Ausreise.
Visumpflicht: Nein..
Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis..
Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. ... .
Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert..

Wie viel Geld braucht man für 10 Tage Kroatien?

Wie viel Geld braucht man in Kroatien? Ein Urlaub in Kroatien kostet etwa 945 Euro pro Woche pro Person zuzüglich Flugkosten. Schon mit einem Budget von 135 Euro pro Tag können Sie den Aufenthalt in einem 3*-Hotel und Mahlzeiten in lokalen Restaurants genießen.