Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

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Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

Solange Du Dich als unter 25-Jährige/r in einer Ausbildung befindest - oder während eines bis zu 4-monatigen Zeitraumes zwischen 2 Ausbildungsschritten besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.

Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

Nein. Ab einer festen Stelle (keine Ausbildung) gibt es kein Kindergeld mehr. Bei einer Ausbildung gibt es weiterhin Kindergeld.

Wenn du bei der Bundeswehr warst, wurde das Kindergeld ausgesetzt. Du bekommst dann Kindergeld bis 25 + Zeit beim Bund, solange du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest.

Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

Kindergeld gibt es nur solange das "Kind" nicht vollständig Berufstätig ist. Sprich du bist entweder in der Schule, Ausbildung oder im Studium.

Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

Früher gab es mal eine Verdienstgrenze, diese ist aber schon lange entfallen. Jetzt zählt tatsächlich nur noch das Alter und der Status als Schüler, Student oder Azubi.

Bekommt man Kindergeld wenn man arbeitet

Deine Eltern bekommen Kindergeld, wenn du in Ausbildung bist und noch unter 25, unabhängig davon, ob und wie viel du in der Ausbildung verdienst oder wo du wohnst.

Was möchtest Du wissen?

Eltern mit erwachsenen Kindern ­können selbst dann das ganze Jahr Kindergeld bekommen, wenn ihr Kind vorübergehend eine Vollzeitstelle hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Solange die Jugendlichen im ganzen Jahr maximal Einkünfte und Bezüge von 7 680 Euro haben, können ihre Eltern das Kindergeld behalten (Az. III R 15/06).

Das Urteil kann viel Geld wert sein, wenn Kinder eine Vollzeitstelle annehmen, während sie eine Lehrstelle suchen oder auf den Studienbeginn warten. Es gilt auch, wenn sie in den Semesterferien voll arbeiten.

In einem früheren Urteil fanden die BFH-Richter es noch richtig, dass Eltern für Monate mit Vollzeitstelle kein Kindergeld bekommen. Bei der Berechnung des Kindergelds für die Monate ohne Vollzeitjob wurden diese Einkünfte und Bezüge allerdings nicht berücksichtigt. Die Eltern konnten deshalb damals für diese Monate Kindergeld bekommen.

Im neuen Urteil rechnet der BFH noch günstiger. Die Eltern eines Studenten, der in den Semesterferien vier Monate Vollzeit arbeitet, aber nur Einkünfte und Bezüge bis maximal 7 680 Euro im Jahr hat, erhalten nun für alle Monate Kindergeld.

Sind die Einkünfte und Bezüge höher, bleiben die vier Monate Vollzeitbeschäftigung unberücksichtigt. In den restlichen acht Monaten darf der Student Einkünfte und Bezüge bis 5 120 Euro haben (7 680 Euro durch 12 x 8 Monate). Sonst bekommen die Eltern gar kein Kindergeld.

Tipp: Die Einkünfte aus der Vollzeitarbeit errechnen Sie, wenn Sie den Lohn um die Werbungskosten (mindestens 920 Euro) und Sozial­abgaben Ihres Kindes kürzen.

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Wann hat man keinen Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.

Wird Kindergeld angerechnet?

Für volljährige Kinder wird kein Betreuungsunterhalt mehr geleistet, vielmehr gibt es nur noch Barunterhalt. Das Kindergeld wird darum bei volljährigen Kindern in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Das Kindergeld ist von den Eltern in voller Höhe an das Kind weiter zu reichen.

Welches Einkommen zählt beim Kinderzuschlag?

Kinderzuschlag ist unterhaltsrechtliches Einkommen des Kindes. Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen des Kindes zu behandeln.