Kinder und Jugendliche können nur eingeschränkt Verträge abschließen. Das gilt auch beim Online-Shopping. Show
Zwischen 7 und 14 Jahren sind Kinder bzw. Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen ohne Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten nur sogenannte Taschengeldgeschäfte abschließen. Sie können also kleine Geschäfte des alltäglichen Lebens gültig abschließen (z.B. Kauf von Süßigkeiten, Büchern, Kinokarten). In der Regel fallen Geschäfte über das Internet nicht unter die sogenannten Taschengeldgeschäfte und erfordern daher die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten. Bis zur Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig – so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Zwischen 14 und 18 Jahren ist jede Jugendliche/jeder Jugendliche – da Minderjährige in aller Regel im Umgang mit Rechtsgeschäften nicht erfahren sind – ebenfalls beschränkt geschäftsfähig, sie/er darf aber mehr tun. Die Jugendliche/der Jugendliche darf nun das Taschengeld bzw. das eigene Einkommen nach eigenem Ermessen ausgeben. Das gilt auch für Geschäfte über das Internet. Wichtig ist, dass mit den Ausgaben nicht die Lebensbedürfnisse gefährdet werden. Das ist dann der Fall, wenn das gesamte Arbeitseinkommen für beispielsweise die Anschaffung eines Mopeds ausgegeben wird. Für derartige Rechtsgeschäfte wird jedenfalls die Zustimmung eines Elternteils bzw. einer Erziehungsberechtigten/eines Erziehungsberechtigten benötigt. Fehlt diese, kommt kein gültiger Vertrag zu Stande. Amazon ist der Weltmarktführer im Onlinehandel. Aber ab welchem Alter darf beim Internet-Riesen bestellt werden? Darf ein Minderjähriger allein etwas bestellen?
Amazon mit unter 18 JahrenLaut den AGB von Amazon dürfen Minderjährige keine Produkte auf der Plattform kaufen. Erst ab 18 Jahren können Sie also rein rechtlich etwas auf Amazon bestellen. Die Amazon Services dürfen ebenfalls erst ab 18 Jahren benutzt werden oder unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. GeschäftsfähigkeitLaut § 106 BGB ist man ab dem 7. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Somit dürfte man theoretisch ab diesem Alter ein Amazon-Konto erstellen und kleine Taschengeldgeschäfte selbst abschließen. Größere Käufe dürfen nur mit der Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten abgeschlossen werden. Käufe als MinderjährigerAllerdings prüft Amazon oftmals nicht das Alter seiner Käufer, außer bei Produkten mit einer Altersbeschränkung. Es reicht demzufolge, wenn eine Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten eingeholt wird. Ohne Erlaubnis können die Eltern den Kauf verbieten und sich bei Amazon beschweren. Die Produkte müssten zurückgegeben werden und das Geld wird zurückgezahlt. Als rechtliche Folge kann der Amazon-Account geschlossen werden. Der sicherste Weg ist, mit den Eltern zu besprechen, was gekauft werden soll und dann über deren Account die Produkte zu bestellen. 1. Was tun, wenn Kinder oder Jugendliche ohne Erlaubnis online bestellen?2. Wie bindend ist ein Online-Kauf Ihres Nachwuchses?3. Ihr Nachwuchs hat die Bestellung schon ausgepackt – was jetzt?4. Spiele, In-Game-Käufe & Co.: Was tun, wenn Kinder kostenpflichtige Apps herunterladen?5. Sicher ist sicher: So bleiben alle Bestellungen und Downloads in Ihrer Hand Startseite In Zeiten des Internets werden auch sie häufiger: Online-Bestellungen und Online-Käufe durch Kinder. Aber müssen Eltern dafür haften? Und was am besten tun, wenn Kinder kostenpflichtige Spiele oder Apps herunterladen? Fünf Fragen – fünf Antworten. 1. Was tun, wenn Kinder oder Jugendliche ohne Erlaubnis online bestellen?In den meisten Fällen besteht kein Grund zur Panik. Denn Kinder sind nicht geschäftsfähig beziehungsweise nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: In der Regel sind Bestellungen von Minderjährigen ohne elterliche Erlaubnis ungültig. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt in den meisten Fällen nicht vor. Vielleicht weiß Ihr Nachwuchs zu wenig über das Thema Online-Käufe und deren Risiken. In der aktuellen Studie „EU Kids Online“ wurden 9- bis 17-jährige Kinder und ihre Eltern zu Online-Erfahrungen befragt. Nur 44 Prozent der Eltern gaben an, regelmäßig mit ihrem Kind über dessen Online-Aktivitäten zu sprechen. Dabei sind Erziehungsgespräche über das Surfen, Chatten und Spielen online sowie damit verbundene Risiken mehr als sinnvoll. Jedes Gespräch ist eine gute Möglichkeit, auf die Internetnutzung der Kinder Einfluss zu nehmen. Falls Sie es bis jetzt noch nicht getan haben: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Aktivitäten, über Verträge und Rechte im Internet und bereiten Sie es – altersgerecht – dabei auch auf das Thema Online-Bestellungen und Online-Käufe vor. Ganz wichtig: Dazu sollten auch Sie als Erziehungsberechtigte Ihre Rechte beim Online-Shopping kennen:
ERGO Rechtsschutz Jetzt im Video mehr erfahren, damit Sie Ihr gutes Recht bekommen. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren 2. Wie bindend ist ein Online-Kauf Ihres Nachwuchses?Die wenigsten Online-Händler überprüfen das Alter ihrer Kunden. Uneingeschränkt geschäftsfähig sind aber lediglich volljährige Kunden, die über 18 Jahre alt sind. Nur volljährige Kunden können ohne Einschränkungen wirksame Verträge abschließen. Die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Internet entspricht der Geschäftsfähigkeit im normalen Handel:
Wenn Ihr minderjähriges Kind also ohne Ihr Wissen oder Ihre Erlaubnis etwas bestellt oder gekauft hat, das es nicht mit seinem eigenen Geld auf einen Schlag bezahlen kann, reicht es meist, wenn Sie dem Online-Händler oder Unternehmen gegenüber schriftlich erklären, dass Sie als Erziehungsberechtigte die Genehmigung zur Bestellung beziehungsweise zum Kauf verweigern. 3. Ihr Nachwuchs hat die Bestellung schon ausgepackt – was jetzt?Auch das ist kein Grund zur Panik. Jetzt stehen zwei Dinge an:
Privat-Rechtsschutz Ärger bei und mit dem Online-Kauf? Da hilft Ihre Rechtsschutzversicherung: von der telefonischen Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, wie Sie sich bei rechtlichen Problemen verhalten sollten, bis zum tatsächlichen Rechtsstreit. Zum ERGO Rechtsschutz 4. Spiele, In-Game-Käufe & Co.: Was tun, wenn Kinder kostenpflichtige Apps herunterladen?Diese Frage betrifft das Thema In-Game- und In-App-Käufe. Eltern sollten ihre Kinder unbedingt für dieses Thema und die Risiken kostenpflichtiger Abos, Apps oder Downloads sensibilisieren. Ob mit oder ohne Absicht abgeschlossen: Abos und In-Game-Käufe können schnell zur Kostenfalle werden. Wichtig für ältere Kinder, Jugendliche und Eltern ist, sich dieses Problem gemeinsam klarzumachen und sich vor den Risiken zu schützen. Das große Problem bei In-Game-Käufen ist, dass online meist kleingedruckte oder keine Informationen darüber zu finden sind, ob ein Spiel überhaupt In-Game-Käufe enthält oder nicht. Auch Altersangaben findet man selten. Und es gibt momentan noch kein Gesetz, nach dem Spieleanbieter vorab mitteilen müssen, ob im Laufe des Spiels Geld ausgegeben werden kann. Zwar können teure In-Game-Käufe von Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern rechtlich unwirksam sein. Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Spieleanbieter eine Rückerstattung in vielen Fällen ablehnen. Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollten Eltern auf Nummer sicher gehen und solche Einkäufe ihrer minderjährigen Kinder möglichst von vornherein unterbinden. Tipps dazu finden Sie im nächsten Absatz. 5. Sicher ist sicher: So bleiben alle Bestellungen und Downloads in Ihrer HandSie möchten Ihre Kinder und Ihre Familie vor unangenehmen Risiken im Internet schützen? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Geräte direkt sichern sowie Profile und Konten im Einklang mit dem Jugendschutz einstellen.
Ein kleiner Tipp zum Schluss:Vergessen Sie bei den hier genannten Risiken nicht, dass Internet, Smartphone und andere Medien – sinnvoll und sicher genutzt – längst zu unseren ständigen Alltagsbegleitern geworden sind und auch viele Chancen für Kinder bereithalten. Die Hauptsache ist: Bleiben Sie mit Ihrem Nachwuchs über die Chancen und Risiken verschiedener Medien sowie altersgerechter Bildschirmzeiten positiv und offen im Gespräch. |