Wie hoch darf eine Ratenzahlung sein?

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Wie hoch darf eine Ratenzahlung sein?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfen Sie immer zunächst die Berechtigung der Forderung. Viele Kosten sind überhöht.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Viele Klauseln in Ratenzahlungsvereinbarungen sind nachteilig für Sie und haben mit der eigentlichen Ratenzahlungsvereinbarung nichts zu tun.
  • Viele Ratenzahlungsvereinbarungen können Sie auch auch im Nachhinein noch widerrufen.

Inkassoschreiben verängstigen viele Menschen. Die Unternehmen drohen häufig mit Schufa-Eintrag, hohen Folgekosten und Vollstreckungsmaßnahmen. Das Angebot einer Ratenzahlung erscheint dann wie ein rettender Strohhalm. Unterschreiben Sie die Ratenzahlung vorschnell, kann das zu noch mehr Problemen führen.

Ratenvereinbarung bekommen, was nun?

Sie sind sich unsicher, wie Sie mit dem Schreiben des Inkassounternehmens umgehen sollen? Orientieren Sie sich an den folgenden vier Schritten:

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Schritt 1: Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist

Nutzen Sie hierfür unseren Inkasso-Check.

Unterschreiben Sie eine Ratenzahlung vorschnell, um keinen Schufa-Eintrag zu riskieren, kann dies als Anerkennung der Forderung gewertet werden. Stellt sich die Forderung später als unberechtigt heraus, können Sie sich dagegen viel schwerer zur Wehr setzen. Unterschreiben Sie daher nie vorschnell.

Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit, dass Sie für eine Prüfung Zeit benötigen, zum Beispiel 2 Wochen.

Achtung bei Telefonaten: Direkte Gespräche und Rückfragen sind erlaubt und können helfen, Unklarheiten zu beseitigen. Vereinbarungen (etwa zur Ratenzahlung) sollten Sie jedoch nur schriftlich abschließen. Bei einem Telefonat haben Sie sonst keinen Beweis zu den Absprachen. Auch wenn es aufwendiger ist: Klären Sie Inkasso-Angelegenheiten stets schriftlich.

Sollte feststehen, dass Sie tatsächlich Schulden haben und stimmt auch die Höhe der Forderung, müssen Sie Ihre Schulden bezahlen. Zahlen Sie besser alles auf einmal. Verzichten Sie auf eine Ratenzahlung - wenn möglich. Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen und Zinsen treiben die Schulden nur in die Höhe.

Sie wollen oder müssen in Raten zahlen? Geben Sie auf keinen Fall Informationen über sich heraus, etwa zu Ihrer Arbeit, Versicherungen, Familienverhältnissen, Kontonummern. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Die Unternehmen fragen häufig, wer Ihr Arbeitgebender ist, bei welcher Bank Sie Ihr Konto haben oder welche Leistungen Sie beziehen. Die Fragen dienen dazu, eine Pfändung gegen Sie durchführen zu können. Da Sie nicht verpflichtet sind, die Angaben zu machen, sollten Sie dies auch vermeiden.

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Schritt 2 (optional): Überprüfen Sie die Kosten für die Ratenzahlung

Das Inkassounternehmen berechnet für die Ratenzahlung in der Regel sowohl Zinsen als auch zusätzliche Kosten, auch Einigungskosten genannt. Diese sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie mit dem Inkassounternehmen vertraglich vereinbart wurden.

Gut zu wissen: Das Inkassounternehmen muss Sie vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung in Textform auf die zusätzlichen Kosten hinweisen. Kommt es dieser Informationspflicht nicht nach, können Sie den Verstoß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Rechenbeispiel: Schulden Sie bis zu 500 Euro, müssen Sie nicht mehr als 41,16 Euro für die Ratenzahlungsvereinbarung zahlen. Schulden Sie höhere Beträge, kann auch der Kostensatz für die Ratenzahlung steigen.

Höhe der Raten will gut überlegt sein

Zu hohe Raten: Sie wollen Ihre Schulden schnell abzahlen, das ist verständlich. Geht allerdings in Ihrem Haushalt unerwartet ein wichtiges Gerät kaputt, müssen Sie dies ersetzen: Dann können Sie die Raten möglicherweise nicht mehr zahlen. Das Inkassounternehmen kann in diesem Fall die Ratenzahlung kündigen, die zusätzlich angefallenen Kosten aber weiter fordern.

Zu niedrige Raten: Zu niedrige Raten führen dazu, dass Sie „ewig“ abzahlen müssen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die hinzukommenden Zinsen für die Ratenzahlung höher sind als Ihre eigentliche Rate.

Rate ermitteln: Rechnen Sie aus, welche Rate Sie sich maximal pro Monat leisten können. Nehmen Sie davon einen Abschlag. So haben Sie eine Puffer für Eventualitäten. Sollten Sie unerwartet mehr Geld zur Verfügung haben, können Sie Sonderzahlungen leisten, um die Schulden schneller zu tilgen. Das Inkassounternehmen darf Ihnen deshalb nicht die Ratenzahlung verweigern.

Keine Restschuldversicherung zur Ratenzahlung abschließen

Nutzen Sie möglichst nicht den Dispo-Kredit auf Ihrem Girokonto, um Ihre Schulden zu zahlen. Die Dispo-Zinsen sind besonders hoch und Ihre Verschuldung steigt noch schneller an. Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse, um auf einen normalen Kredit umzuschulden.

Achten Sie darauf, keine Restschuldversicherung abzuschließen. Restschuldversicherungen treiben die Kosten enorm in die Höhe und bringen kaum einen Vorteil. Die Versicherungen tauchen auch unter den Namen „Ratenschutzversicherung“ oder „Kreditlebensversicherung“ auf.

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Schritt 3: Achten Sie bei Ratenzahlungsvereinbarungen auf nachteilige Formulierungen. Streichen Sie diese 

Manche Ratenzahlungsvereinbarungen enthalten die Formulierung, dass sich das Inkassounternehmen die „einseitige Anpassung der Ratenhöhe“ vorbehält. Streichen Sie diesen Passus durch, da das Inkassounternehmen sonst beliebige Raten von Ihnen verlangen könnte.

Ebenso finden sich immer wieder Formulierungen in den Vereinbarungen, die besagen, dass Sie Ihre Lohn- oder Rentenansprüche abtreten sollen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Abtretung zu akzeptieren. Sie sollten daher auch diese Passagen wegstreichen.

Ratenvereinbarung: Diese Formulierungen können Sie streichen

Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Ihnen ein Inkassobüro vorlegt. Die rot gekennzeichneten Punkte können Sie einfach durchstreichen. Dabei erklären wir auch, was die Punkte bedeuten beziehungsweise welche Konsequenzen es haben kann, wenn Sie die Punkte akzeptieren.

Tipp

Manchmal liegt ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil gegen Sie vor, auch als titulierte Forderung bezeichnet. Gegen titulierte Forderungen können Sie in aller Regel nichts mehr machen. Diese Titel verjähren erst nach 30 Jahren. Schließen Sie zu einer titulierten Forderung eine Ratenzahlung ab, sollten Sie daher stets handschriftlich folgenden Passus einfügen:

„Nach Abzahlung der Raten aus dieser Vereinbarung ist der Gläubiger verpflichtet, den Titel in entwerteter Form an den Schuldner herauszugeben.“

Falls Sie Zweifel an der korrekten Zustellung eines Vollstreckungsbescheids oder zu den Zinsen haben, sollten Sie sich unabhängig dazu beraten lassen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

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Schritt 4: Ungewollt unterschrieben – Was können Sie tun?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Ratenzahlungsvereinbarung widerrufen. Dies ist möglich, wenn 
- die Hauptforderung über 200 Euro liegt,
- die Vereinbarung länger als 3 Monate läuft 
- und die Ratenzahlung ohne wirksame Widerrufserklärung erfolgt ist.

Nach einem wirksamen Widerruf entfallen die Kosten rückwirkend. Ein Widerruf kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie eine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassobüros unterschrieben haben, die noch andere Vereinbarungen enthält. Etwa den Verzicht auf Rechte oder die Anerkennung der Forderung oder der Kosten.

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Tilgungsbestimmungen – unbekannt aber wichtig!

Mit einer Tilgungsbestimmung können Sie bestimmen, wie Sie mögliche Schulden konkret begleichen. Was darunter genau zu verstehen ist und worauf Sie hierbei achten müssen, wird im Folgenden erklärt.

Was sind Tilgungsbestimmungen und wann sind sie sinnvoll?

Inkassounternehmen fordern einmal die Hauptforderung. Das ist die ursprüngliche Forderung, zum Beispiel aus abgeschlossenen, aber nicht bezahlten Vertrag.

Daneben müssen Sie auch die Nebenforderungen zu zahlen. Das sind Forderungen für Mahnkosten, Zinsen, Rücklastschriftkosten und Inkassokosten. 

Mit einer Tilgungsbestimmung legen Sie gegenüber den Empfängerinnen oder Empfängern der Zahlung fest, welche Teile der Gesamtforderung Sie bezahlen. 

Manchmal sind Teile der Forderungen unberechtigt: Dann können Sie bestimmen, dass Sie etwa Mahnkosten nicht zahlen. Sie bezahlen also eine bestimmte Höhe. Dem Unternehmen schreiben Sie, dass Mahnkosten nicht enthalten sind, weil diese unberechtigt sind. 
Wenn Sie den Gesamtbetrag nur in Raten bezahlen können, so ist es sinnvoll, eine Bestimmung zu treffen, dass Sie die Teilzahlung oder die Raten ausdrücklich auf die Hauptforderung zahlen. 

Was passiert, wenn ich keine Tilgungsbestimmung treffe?

Dann gilt die gesetzliche Regelung, welche aber für das Inkassounternehmen günstiger ist:

  • Danach werden zuerst die Mahn- und Inkassokosten sowie Rücklastschriftkosten abgezahlt.
  • Erst dann werden die Zinsen und die Hauptforderung abgezahlt.

Sollten bestimmte Teilforderungen unberechtigt sein und Sie treffen keine Tilgungsbestimmung, so wird das Inkassounternehmen Ihre Zahlung stets zunächst auf die Mahn- und Inkassokosten verrechnen. Obwohl vielleicht gerade diese in Ihrem Fall unberechtigt waren.

Sie sollten daher vor der Zahlung ausdrücklich schriftlich mitteilen, welchen Teilforderungen Sie widersprechen und, dass auf diese keine Zahlung erfolgt.

Sollten Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben und Sie treffen keine Tilgungsbestimmung, so wird das Inkassounternehmen Ihre Ratenzahlungen zunächst auf sämtliche Kosten und Zinsen verrechnen. Dies führt dazu, dass die Hauptforderung zunächst unverändert bestehen bleibt und somit weiterhin hohe Zinsen anfallen.

Teilen Sie daher vor der 1. Ratenzahlung ausdrücklich schriftlich mit, dass Ihre Zahlungen zunächst auf die Hauptforderung erfolgt, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Kosten.

Tipp

Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, ob Sie eine Tilgungsbestimmung getroffen haben. Wir empfehlen daher, die Tilgungsbestimmung per Einwurfeinschreiben zu versenden und sämtliche Unterlagen aufzubewahren.

Wie muss eine Tilgungsbestimmung aussehen?

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Sie können aber die folgenden Formulierungshilfen nutzen:

 „Den von Ihnen geltend gemachten Mahnkosten widerspreche ich vollständig / in Höhe von … Euro.“ „Meine Zahlungen auf den Gesamt- / Restbetrag in Höhe von … € sind zunächst auf die Hauptforderung, dann auf die Zinsen und zuletzt auf alle anderen Kosten zu verrechnen.“

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Bücher & Broschüren

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bis zu 90 Minuten
165 Euro

Immobilienfinanzierung

Die Immobilienfinanzierungsberatung bis zu 90 Minuten kostet 135 Euro.

Sie möchten sich Ihren Traum verwirklichen und ein Haus bauen oder kaufen? Das wird in Ihrem Leben bestimmt eines Ihrer größten Projekte. Lassen Sie sich deshalb vorher umfassend zu allen Finanzierungsfragen beim Bauen und Wohnen beraten. Unsere unabhängigen Finanzexperten erläutern Ihnen unterschiedliche Finanzierungsformen und -möglichkeiten. Dabei loten sie auch staatliche Fördermaßnahmen aus. Anschließend entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen ein Finanzierungskonzept. Damit es dann auch eines Ihrer schönsten Projekte wird. Die Immobilienfinanzierungsberatung beinhaltet u. a. folgende Leistungen (natürlich auch bei gebrauchten Immobilien):

  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
  • Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten?
  • Entwicklung eines persönlichen Finanzierungskonzeptes
  • Überprüfung und Bewertung vorgelegter Finanzierungsvorschläge
  • Das Haus steht, die Wohnung ist gekauft, das Darlehen wird seit Jahren getilgt und die Zinsbindung läuft aus: Beratung zu Formen der Anschlussfinanzierung.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zur Finanzierung / Finanzierungsvorschläge etc. (falls vorhanden)
  • Alte Darlehensverträge (falls vorhanden)

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Sie haben eine Inkassoforderung erhalten und wissen nicht warum? Die Inkassogebühren erscheinen Ihnen zu hoch? Dann kommen Sie zu uns. Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Internet, Mobilfunk, Telefon

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Internet, Mobilfunk, Telefon

Die Fach- und Rechtsberatung bis zu 15 Minuten ist kostenfrei.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (außergerichtliche Rechtsvertretung) je Schreiben kostet 40 Euro.

Wir beraten Sie bei Problemen mit Telefon- oder Mobilfunkanbietern sowie mit Internet-Unternehmen, zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Probleme beim Telefonanbieterwechsel
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Fragen zu Telefontarifen.

Fragen zu Urheberrechtsverletzungen können Sie durch unsere anwaltliche Beratung klären lassen!

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Ein zusätzlicher Schriftwechsel (außergerichtliche Rechtsvertretung) je Schreiben kostet 40 Euro.

Wir beraten Sie zu den Themen: Betrug im Internet, Fake-Shops, Kostenfallen im Internet (auch Smartphone), Datenschutzfragen (Datensammlung über Gewinnspiele etc., sparsamer Umgang mit Daten beim Surfen im Internet, Unerlaubte Telefonwerbung, Auskunftspflicht von Unternehmen)

Fragen zu Urheberrechtsverletzungen können Sie durch unsere anwaltliche Beratung klären lassen!

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  • Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden)

Kauf von Produkten, Kaufverträge

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Ein zusätzlicher Schriftwechsel (außergerichtliche Rechtsvertretung) je Schreiben kostet 40 Euro.

Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
  • Gewinne, Gutscheine und Kaffeefahrten
  • Messeverträge, Haustürgeschäfte, Unerlaubte Telefonwerbung.

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Onlineshopping & digitale Dienste

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Onlineshopping & digitale Dienste

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Wir beraten Sie zu den Themen: Sicheres Online-Shopping, Online-Bezahlsysteme, woran erkenne ich einen seriösen Online-Shop, digitale Verträge (Fernabsatzverträge).

Fragen zu Urheberrechtsverletzungen können Sie durch unsere anwaltliche Beratung klären lassen!

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Private Altersvorsorge für Frauen

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Private Altersvorsorge für Frauen

Die Beratung zum Thema Altersvorsorge für Frauen (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro. Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt.

Jetzt starten! So gelingt die Geldanlage mit ETF.

Geringere Einkommen und längere Jobpausen: Gerade Frauen erwartet oft nur eine kleine Rente. Umso wichtiger ist es, möglichst früh privat vorzusorgen. Riester-Produkte und betriebliche Renten sind dafür meist nicht geeignet, ETF oft die bessere Wahl. Aber wie funktionieren ETF-Sparpläne? Was ist dabei zu beachten, und wie starte ich am besten? 

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (z.B. Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Private Altersvorsorge und Geldanlage

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Private Altersvorsorge und Geldanlage

Die Beratung zu den Themen private Altersvorsorge und Geldanlage (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro. Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie u. a. diese Punkte unter die Lupe:

  • Welche Finanzprodukte gibt es und wie risikoreich sind sie? (z. B. Sparbriefe, Investmentfonds, Bausparverträge, Zertifikate, Anleihen etc.)
  • Was verfolgen Sie für Anlageziele und wie ist Ihre Risikoneigung?
  • Welche Finanzprodukte passen zu Ihnen?
  • Wie können Sie sinnvoll für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen?
  • Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr! Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Gibt es Alternativen?
  • Lohnt sich noch eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung? Soll ich einen alten Vertrag beitragsfrei stellen? Gibt es sinnvollere Alternativen?
  • Auch die sogenannte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich in der Regel nicht mehr, wenn der Arbeitgeber keinen relevanten Beitrag leistet! Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Sie? Gibt es auch hier Alternativen?

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (z.B. Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

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bis zu 15 Minuten
15 Euro

Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

Die Rechtsberatung bis zu 15 Minuten kostet 15 Euro.
Dauert die Beratung länger, kosten weitere 15 Minuten 15 Euro.

Unsere qualifizierten Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig zu den Themen:

  • Bankgebühren
  • Girokonten für Privatkunden – Kontomodelle, Kontoführungsgebühren, Dispo- und Überziehungszinsen, neue Gebühren für Girocard und Bargeldservice
  • Bank- und Kreditkarten
  • Kündigung von (alten, noch gut verzinsten) Bausparverträgen
  • Kündigung von Prämien- und Bonussparverträgen
  • Auskunfteien

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden), ggf. Kontoauszüge

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen

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bis zu 40 Minuten
75 Euro

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen

Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen durch einen Anwalt bis zu 40 Minuten kostet 75 Euro.

Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Sie Ansprüche geltend machen und wie diese durchgesetzt werden können.

Fonds und Beteiligungen wurden oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Waren es früher Immobilienfonds und Schiffsfonds, sind es heute vor allem auch ökologische Beteiligungen wie etwa Waldfonds oder Windkraftanlagen. Das ökologische Gewissen zieht. Es gibt zahlreiche weitere dubiose Angebote aus dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für die Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Es droht der Totalverlust Ihres Geldes. Schlimmstenfalls müssen sogar Ausschüttungen zurückgezahlt oder darüber hinaus noch Gelder nachgeschossen werden. Besonders bitter ist dies, wenn das Geld der Altersvorsorge dienen sollte.

Die Erfahrung zeigt: Anleger werden von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft.

Das Beratungsangebot hilft Ihnen daher, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Dabei werden Fragen erörtert wie:

  • Habe ich überhaupt einen Anspruch?
  • Gegen wen richtet sich der Anspruch?
  • Wie ist die Beweislage?
  • Ist der Anspruch schon verjährt?
  • Was kostet ein Verfahren?

Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Vermögenslage zu verschaffen. Eine Überprüfung lohnt sich auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen (falls vorhanden)

Riester-Check

Der Riester-Check bis zu 1 Stunde kostet 110 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie u. a. diese Punkte unter die Lupe:

Überprüfung bestehende Riester-Verträge und mögliche Alternativen

Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr. Wie ist mein Vertrag zu beurteilen? Soll ich ihn beitragsfrei stellen oder sogar kündigen? Welche sinnvollen Alternativen gibt es?

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (z.B. Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

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35 Euro

Urheberrecht

Die Urheberrechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein 
zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück)  kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig zu folgendem Thema:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Zusatzangebot: Widerruf Immobilienfinanzierung

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bis zu 20 Minuten
35 Euro

Zusatzangebot: Widerruf Immobilienfinanzierung

Die Rechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück) kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispiel zu folgendem Thema:

  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

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165 Euro

Immobilienfinanzierung

Die Immobilienfinanzierungsberatung bis zu 90 Minuten kostet 135 Euro. 

Sie möchten sich Ihren Traum verwirklichen und ein Haus bauen oder kaufen? Das wird in Ihrem Leben bestimmt eines Ihrer größten Projekte. Lassen Sie sich deshalb vorher umfassend zu allen Finanzierungsfragen beim Bauen und Wohnen beraten. Unsere unabhängigen Finanzexperten erläutern Ihnen unterschiedliche Finanzierungsformen und -möglichkeiten. Dabei loten sie auch staatliche Fördermaßnahmen aus. Anschließend entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen ein Finanzierungskonzept. Damit es dann auch eines Ihrer schönsten Projekte wird. Die Immobilienfinanzierungsberatung beinhaltet u. a. folgende Leistungen (natürlich auch bei gebrauchten Immobilien):

  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
  • Wie viel Haus/Wohnung kann ich mir leisten?
  • Entwicklung eines persönlichen Finanzierungskonzeptes
  • Überprüfung und Bewertung vorgelegter Finanzierungsvorschläge
  • Das Haus steht, die Wohnung ist gekauft, das Darlehen wird seit Jahren getilgt und die Zinsbindung läuft aus: Beratung zu Formen der Anschlussfinanzierung.

Bringen halten Sie zur Beratung bereit:

  • Alle Unterlagen zur Finanzierung / Finanzierungsvorschläge etc. (falls vorhanden)
  • Alte Darlehensverträge (falls vorhanden)

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bis zu 15 Minuten
kostenfrei

Inkassoforderungen

Sie haben eine Inkassoforderung erhalten und wissen nicht warum? Die Inkassogebühren erscheinen Ihnen zu hoch? Dann kommen Sie zu uns. Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Bringen halten Sie zur Beratung bereit:

  • Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden)
  • Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Internet, Mobilfunk & Telefon

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Videoberatung bis zu 20 Minuten
kostenfrei

Internet, Mobilfunk & Telefon

Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Telefon- oder Mobilfunkanbietern und Internet-Unternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Probleme beim Telefonanbieterwechsel
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Fragen zu Telefontarifen.

Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen, insbesondere:

  • Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden)
  • Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Private Altersvorsorge und Geldanlage

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Videoberatung bis zu 1 Stunde
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Private Altersvorsorge und Geldanlage

Die Videoberatung zu den Themen private Altersvorsorge und Geldanlage (bis zu 1 Stunde) kostet 110 Euro. Dauert die Beratung 90 Minuten, berechnen wir 165 Euro.

Jedes Geldinstitut muss im wachsenden Konkurrenzkampf verstärkt auf den eigenen Gewinn achten. Wir sind hingegen völlig unabhängig von Banken und Versicherungen. Unsere Finanzexperten orientieren sich an Ihren konkreten Wünschen und Bedürfnissen. Sie entwickeln mit Ihnen gemeinsam, in einer individuellen Beratung, eine optimale Finanzstrategie für Sie. Damit der Gewinn am Ende auch bei Ihnen bleibt, nehmen sie u. a. diese Punkte unter die Lupe:

  • Welche Finanzprodukte gibt es und wie risikoreich sind sie? (zum Beispiel Sparbriefe, Investmentfonds, Bausparverträge, Zertifikate, Anleihen)
  • Was verfolgen Sie für Anlageziele und wie ist Ihre Risikoneigung?
  • Welche Finanzprodukte passen zu Ihnen?
  • Wie können Sie sinnvoll für die Ausbildung der Kinder und Enkel sparen?
  • Die Riester-Rente lohnt sich in der Regel nicht mehr! Was mache ich mit meinem alten Vertrag? Gibt es Alternativen?
  • Lohnt sich noch eine kapitalbildende Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung? Soll ich einen alten Vertrag beitragsfrei stellen? Gibt es sinnvollere Alternativen?
  • Auch die sogenannte Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich in der Regel nicht mehr, wenn der Arbeitgeber keinen relevanten Beitrag leistet! Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für Sie? Gibt es auch hier Alternativen?

Bringen halten Sie zur Beratung bereit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen, Vertragsstände (zum Beispiel Standmitteilung), Rentenbescheide, aktueller Steuerbescheid

Reiserecht, Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge,

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bis zu 20 Minuten
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Reiserecht, Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge,

Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig z. B. zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (z. B. Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf etc.)
  • Rechtsfragen zu Dienstleistungen (z. B. Dienstverträge mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen etc.)
  • Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten (Werkverträge)
  • Gewinne, Gutscheine und Kaffeefahrten
  • Reiserecht (Urlaub, Bahn- und Fluggastrechte).

Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen (z.B. als pdf-Datei), insbesondere:

  • Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden)
  • Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Kostenfreie Kurzberatung - Kauf- und Dienstleistungsverträge

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Telefon-, Mobilfunk- & Internetverträge,
Internetbetrug & Datenschutz,
Kauf-, Dienstleistungs- & Handwerkerverträge,
Reiserecht

Montag, Dienstag, Donnerstag 10:00 - 17:00 Uhr
Freitag 10:00 - 14:00 Uhr

Bitte beachten: Verkürzte Telefonberatung am 27., 29. und 30.12.: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Kostenfreie Kurzberatung - Kauf- und Dienstleistungsverträge

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kurzberatung zu den genannten Themen an. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es allerdings sein, dass Sie einen Termin für eine kostenlose Vor-Ort- oder Video-Beratung benötigen. Gerne prüfen wir in dem Termin dann Ihre Unterlagen.

Bei Bedarf setzen wir uns auch schriftlich für Sie ein (außergerichtliche Rechtsvertretung). Diese kostet pauschal 40 Euro.

Bitte beachten Sie: Wir beraten nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts. Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, zu Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht bieten wir keine Beratung an. Fälle aus dem gewerblichen oder beruflichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

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Die Immobilienfinanzierungsberatung bis zu 90 Minuten kostet 135 Euro. 

Sie möchten sich Ihren Traum verwirklichen und ein Haus bauen oder kaufen? Das wird in Ihrem Leben bestimmt eines Ihrer größten Projekte. Lassen Sie sich deshalb vorher umfassend zu allen Finanzierungsfragen beim Bauen und Wohnen beraten. Unsere unabhängigen Finanzexperten erläutern Ihnen unterschiedliche Finanzierungsformen und -möglichkeiten. Dabei loten sie auch staatliche Fördermaßnahmen aus. Anschließend entwickeln sie gemeinsam mit Ihnen ein Finanzierungskonzept. Damit es dann auch eines Ihrer schönsten Projekte wird. Die Immobilienfinanzierungsberatung beinhaltet u. a. folgende Leistungen (natürlich auch bei gebrauchten Immobilien):

  • Erläuterung verschiedener Finanzierungsmodelle und staatlicher Fördermöglichkeiten
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Rechtsberatung zu Banken, Bausparkassen und Zahlungsverkehr

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  • Bank- und Kreditkarten
  • Kündigung von (alten, noch gut verzinsten) Bausparverträgen
  • Kündigung von Prämien- und Bonussparverträgen
  • Auskunfteien

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
Vertragsunterlagen und Schriftwechsel (falls vorhanden), gegebenenfalls Kontoauszüge

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen (Beratung durch Anwalt)

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bis zu 40 Minuten
75 Euro

Rechtsberatung zu Kapitalanlagen (Beratung durch Anwalt)

Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen durch einen Anwalt bis zu 40 Minuten kostet 75 Euro.

Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Sie Ansprüche geltend machen und wie diese durchgesetzt werden können.

Fonds und Beteiligungen wurden oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Waren es früher Immobilienfonds und Schiffsfonds, sind es heute vor allem auch ökologische Beteiligungen wie etwa Waldfonds oder Windkraftanlagen. Das ökologische Gewissen zieht. Es gibt zahlreiche weitere dubiose Angebote aus dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für die Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Es droht der Totalverlust Ihres Geldes. Schlimmstenfalls müssen sogar Ausschüttungen zurückgezahlt oder darüber hinaus noch Gelder nachgeschossen werden. Besonders bitter ist dies, wenn das Geld der Altersvorsorge dienen sollte.

Die Erfahrung zeigt: Anleger werden von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft.

Das Beratungsangebot hilft Ihnen daher, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Dabei werden Fragen erörtert wie:

  • Habe ich überhaupt einen Anspruch?
  • Gegen wen richtet sich der Anspruch?
  • Wie ist die Beweislage?
  • Ist der Anspruch schon verjährt?
  • Was kostet ein Verfahren?

Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Vermögenslage zu verschaffen. Eine Überprüfung lohnt sich auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Vertragsangebote / -unterlagen (falls vorhanden)

Urheberrecht (Beratung durch Anwalt)

Info

bis zu 20 Minuten
35 Euro

Urheberrecht (Beratung durch Anwalt)

Die Urheberrechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein 
zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück)  kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispiel zu folgendem Thema:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Zu komplexeren Rechtsfragen: Beratung durch Anwalt

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bis zu 20 Minuten
35 Euro

Zu komplexeren Rechtsfragen: Beratung durch Anwalt

Die Rechtsberatung durch einen Anwalt bis zu 20 Minuten kostet 35 Euro.
Ein zusätzlicher Schriftwechsel (je Schriftstück) kostet 30 Euro.

Bei besonders komplexen rechtlichen Problemen können Sie sich bei uns von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Sie schildern unserem Anwalt Ihren Fall und erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen. Komplizierte rechtliche Fragestellungen entstehen häufig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Urheberrechtsverletzungen im Internet (online buchbar)
  • Betrug im Internet/Internetfallen
  • Überhöhte Mobilfunkrechnungen
  • Kaufverträge (zum Beispiel Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf)
  • Prüfung der Widerrufsbelehrung zum Immobiliendarlehensvertrag (online buchbar)
  • Kündigung alter Bausparverträge durch die Bausparkasse.

Bringen Sie zur Beratung bitte mit:

  • Alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Verträge, Schriftwechsel etc.)

Kann Ratenzahlung abgelehnt werden?

In der Regel hat der Gläubiger zuvor erfolglos versucht, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Dennoch hat der Schuldner das Recht, auf eine Ratenzahlung hinzuwirken. Abhängig von den Einzelfallumständen muss der Gerichtsvollzieher eine vorgeschlagene Ratenzahlung akzeptieren oder ablehnen.

Ist Ratenzahlung erlaubt?

Ein Recht auf Ratenzahlung haben die Kunden nicht. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Unternehmer können aber einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn sie darin einen Vorteil für die Geschäftsbeziehung sehen. Damit kommt juristisch gesehen ein Schuldänderungsvertrag zustande.

Auf was muss man bei einer Ratenzahlung achten?

Verträge sollten Sie nur dann abschließen, wenn sichergestellt ist, dass die Raten über die volle Laufzeit von dem vorhandenen Budget gedeckt werden können. Auch kleine Raten belasten Ihre monatliche Haushaltskasse. Neben der Kreditrate sollte noch Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben bestehen.

Ist Ratenzahlung gut oder schlecht?

Die Risiken bei der Bezahlung auf Raten sind hoch. Sie sollten sich für diese Angebote also immer nur dann entscheiden, wenn es wirklich nicht anders geht. Nur weil es angenehmer klingt, nicht den gesamten Betrag sofort zu bezahlen, sollten Sie sich nie für eine Ratenzahlung entscheiden.