Fällt die Schule am Montag aus

Die Corona-Infektionszahlen sind weiterhin hoch. Wie soll der Unterricht angesichts der Corona-Lage in diesem Schuljahr sichergestellt werden? Wie sieht das Schutzkonzept an Schulen aus? Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr sowie eine Testpflicht möglich, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Tatsächlich setzen Länder derzeit aber auf mehr Freiheit. So ist die Isolationspflicht für Corona-Erkrankte in einigen Ländern bereits aufgehoben. Das Schulportal gibt hier einen Überblick über die aktuelle Lage an den Schulen und die bildungspolitische Debatte zum Umgang mit der Corona-Pandemie im neuen Schuljahr. Mit dpa

Annette Kuhn 17. November 2022

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Fällt die Schule am Montag aus

Kommt die Testpflicht im Herbst an die Schulen zurück?

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Aktuelle Nachrichten zum Umgang mit Corona an Schulen

Erste Länder heben Isolationspflicht auf, 17. November: Für Corona-Infizierte ist in Bayern und Baden-Württemberg am 16. November, in Schleswig-Holstein am 17. November die Isolationspflicht weggefallen – stattdessen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Davon sind auch die Schulen nicht ausgenommen. In Bayern müssen Menschen in der Schule über die Dauer der Infektion eine Maske tragen. In Schleswig-Holstein lautet die Regel: fünf Tage Maskenpflicht. Wer infiziert ist und keine Maske trägt, darf die Schule nicht betreten.

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Isolationspflicht, 11. November: Vier Bundesländer wollen die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben:  Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben Dazu am Freitag eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Die neue Regelung könnte schon ab 16. November in Kraft treten. Die Details werden derzeit noch ausgearbeitet. Anstelle der Isolationspflicht könnten positiv Getestete dann eine Maske tragen und Abstand halten. Auch andere Länder schließen nach diesem Vorstoß ein Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte nicht aus.

Von Seiten der Gewerkschaft kam deutliche Kritik an den Plänen. Die GEW in Schleswig-Holstein hat die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte als absolute Fehlentscheidung kritisiert. Diese gehe zu Lasten von Kitas und Schulen, erklärte die Landesvorsitzende Astrid Henke am Freitag. Wegen der schlechten Personalsituation drohten in den Kitas Gruppenschließungen und in den Schulen Unterrichtsausfall. Wenn jetzt Eltern ihre Corona-infizierten Kinder in Kitas und Schulen schicken dürfen, steigt dort logischerweise die Ansteckungsgefahr. Das gefährde die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften nicht unerheblich.

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Maskenpflicht, 6. November: Der Deutsche Lehrerverband hat mehr Spielraum für die Schulen bei den Corona-Maßnahmen gefordert. „Wir müssen unbedingt darauf vorbereitet sein, falls die Infektionszahlen nach dem Ende der Herbstferien wieder stark ansteigen“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Schulen sollten aus seiner Sicht daher selbst entscheiden dürfen, wann sie Schutzmaßnahmen greifen. Spätestens, wenn 20 Prozent der Lehrkräfte ausfallen, sollten die Schulen Masken im Unterricht einführen können, so Meidinger.

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Kultusministerkonferenz, 7. Oktober: Bei der Sitzung der Kultusministerkonferenz Anfang Oktober ging es auch um das Thema Corona an Schulen. Karin Prien (CDU), Vorsitzende der KMK, sieht die Schulen gut auf den Herbst und eine mögliche neue Corona-Welle vorbereitet. Die Länder haben einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der sich bewährt hat, der je nach Infektionsgeschehen und Risikolage anpasst werden kann. Das gibt Sicherheit und den Schülerinnen und Schülern die Normalität, die sie brauchen. Gleichzeitig stehen wir in einem engen Austausch unter den Ländern und werden zügig und der Lage angepasst auf ein verändertes Infektionsgeschehen reagieren – auch das haben wir in der Krise gelernt und stetig verbessert, sagte sie im Anschluss an die Sitzung.

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Bewegungsmangel, 25. September: Die Corona-Pandemie hat nach einer Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK den Bewegungsmangel bei Kindern in Deutschland verschärft. So sei der Anteil der ausreichend aktiven Kinder bei sozial Benachteiligten besonders stark von 27 auf 22 Prozent gesunken, teilte die DAK mit. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hatte fast 18.000 Schulkinder der Klassenstufen 5 bis 10 in 13 Bundesländern im Schuljahr 2021/2022 befragt.

Insgesamt seien 68 Prozent aller befragten Jungen und Mädchen bewegungsarm. 38 Prozent hätten von weniger Sport in den vergangenen beiden Schuljahren gesprochen. Bei Kindern aus sozial niedriger Schicht seien es 44 Prozent, bei den benachteiligten Mädchen sogar 46 Prozent, teilte die DAK mit. Schulkinder verbringen demnach im Schnitt mehr als zwölf Stunden täglich im Sitzen. Nur 46 Prozent der Befragten wüssten, dass Sitzen krank machen kann.

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Neues Infektionsschutzgesetz, 16. September: Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. An Schulen sollen demnach Corona-Tests vorgeschrieben werden können. Und ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

Gestrichen wurde hingegen die Passage, wonach Covid-19 auf die Liste von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Pest und Cholera nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen werden sollte. Nach den Ursprungsplänen hätten Kinder und Jugendliche dann nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test aus einem Testcenter vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule Kita gehen können. Mit der am Freitag verabschiedeten Erklärung wird diese Regelung wieder gestrichen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien, hatte im Vorfeld die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die CDU-Politikerin sah darin eine Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern bei den Corona-Regeln. Jedermann sonst könne gemäß Empfehlung des Robert Koch-Instituts nach fünf Tagen wieder ganz normal am Leben teilhaben.

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Maskenpflicht, 8. September: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat die Bundesländer dazu aufgerufen, von Maskenpflichten in Schulen zunächst keinen Gebrauch zu machen. Die Schülerinnen und Schüler brauchen im neuen Schuljahr so viel Normalität wie möglich, sagte sie am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Masken seien im neuen Infektionsschutzgesetz in Schulen erst ab der fünften Klasse und nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn sonst der Präsenzunterricht gefährdet wäre. Das ist ein hartes Kriterium. Meine Erwartung ist, dass die Länder bei der derzeitigen Corona-Lage keinen Gebrauch davon machen , fügte sie hinzu. Die Lage würde sich nur im Falle einer neuen Virusvariante ändern, die deutlich ansteckender und gefährlicher ist. Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab.

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Corona-Aufholprogramm, 6. September: KMK-Präsidentin Karin Prien (CDU) hat sich erneut für eine Fortführung des Corona-Aufholprogramms auch im kommenden Jahr ausgesprochen und weitere finanzielle Unterstützung vom Bund verlangt. Die Auswirkungen der Pandemie mit den langen Schulschließungen lassen sich nicht innerhalb von zwei Jahren ausgleichen, sagte sie. Es sei daher wichtig, das Aufholprogramm auch 2023 weiterzuführen. Nach Angaben Priens benötigen die Länder noch einmal die Unterstützung des Bundes in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro für das Jahr 2023. Im Jahr darauf muss ihrer Ansicht nach dann das Startchancenprogramm direkt im Anschluss greifen. Z udem ist der gezielte Einsatz dieser Mittel wichtig, zum Beispiel in den Jahrgängen, in denen ein Schulartwechsel bevorsteht und in den Kernfächern.

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Mobile Luftfilter, 27. August: Das Umweltbundesamt (UBA) ruft in der Energiekrise dazu auf, die Nutzung mobiler Luftfilter in Schulen auf das Nötigste zu beschränken. Im Zuge der Energieeinspardiskussion ist zu beachten, dass mobile Luftreiniger beim Betreiben nicht unerhebliche Mengen an Strom verbrauchen und auch von daher der Einsatz auf hygienisch notwendige Situationen begrenzt bleiben sollte, sagte Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, der Deutschen Presse-Agentur.

Eine mögliche Senkung der Raumtemperatur auf 19 Grad zu Energiesparzwecken dürfe nicht dazu führen, dass das für die Dauer der Corona-Pandemie vom Amt empfohlene Lüftungsverhalten geändert oder gar minimiert werde, sagte der Experte für Lufthygiene in Innenräumen. Ein vermehrter Einsatz mobiler Luftreiniger anstelle des Lüftens bei geringerer Raumtemperatur bietet keinen Ersatz, da Luftreiniger keine Schadstoffe inklusive Kohlendioxid aus dem Innenraum abführen und nicht zum Lüftungserfolg beitragen. Das UBA rät dazu, alle zwanzig Minuten zu lüften. Wo sich Fenster weit öffnen lassen oder ein Luftaustausch durch fest installierte Raumluftanlagen gewährleistet ist, sind nach Ansicht der Experten mobile Luftreiniger nicht notwendig.

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Vorbereitungen für Corona-Herbst, 22. August: Zu Beginn des neuen Schuljahres warnt der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor coronabedingten Schulschließungen. Der Verband fordert ein detailliertes Konzept für den Herbst. Die Bundesregierung muss endlich die Werkzeuge auf den Tisch legen, mit denen sie den Präsenzbetrieb der Schulen im Falle steigender Inzidenzen aufrechterhalten will, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Montag. Er sieht aber auch die Bundesländer in der Verantwortung. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass laut des Bundeswirtschaftsministeriums die Länder weniger als ein Viertel der Bundesmittel für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas abgerufen haben.“ Das Förderprogramm müsse gegebenenfalls verlängert werden.

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Schulschließungen, 19. August: Das UN-Kinderhilfswerk Unicef Deutschland appelliert an die Politik, das versprochene Offenhalten der Schulen in einer möglichen Corona-Herbstwelle jetzt vorzubereiten. Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt jetzt das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen, viele jüngere Kinder kennen bisher nur einen Schulalltag im Ausnahmezustand, erklärte der Vorsitzende von Unicef Deutschland, Georg Graf Waldersee, in einer Mitteilung am Freitag. Bund und Länder haben zwar versichert, Schulen und Kitas offen zu halten, doch es kommt jetzt darauf an, rechtzeitig alles dafür zu tun, dieses Versprechen auch einhalten zu können.  Es seien Investitionen in die bauliche, digitale und personelle Ausstattung der Einrichtungen nötig. Deutschland müsse dringend eine langfristige Strategie entwickeln, um die negativen Auswirkungen der Pandemie und künftiger Krisensituationen für Kinder und Jugendliche zu minimieren, so Unicef weiter.

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Luftfilter, 18. August: Die Bundesländer haben weniger als ein Viertel der Bundesmittel für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas abgerufen. Die meisten Bundesmittel für mobile Luftfilter, gemessen an den für das jeweilige Bundesland maximal möglichen Auszahlungen, haben demnach die Länder Hamburg (mehr als 87 Prozent), Thüringen (knapp 76 Prozent) und Bremen (fast 58 Prozent) abgerufen. Das geht aus einer Bilanz zum Ende der Förderung hervor, die das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage übermittelt hat. Demnach hatten die Länder bis zum 11. August dieses Jahres knapp 43,2 Millionen der verfügbaren Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro in Anspruch genommen. Das entspricht knapp 22 Prozent. Bei den Zahlen handelt es sich dem Ministerium zufolge um die endgültige Bilanz der Auszahlungen. Weitere seien nicht vorgesehen, da das Förderprogramm für mobile Luftfilter am 31. Juli dieses Jahres ausgelaufen sei.

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Infektionsschutzgesetz, 14. August: Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Karin Prien (CDU), sieht beim Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf die Schulen Nachbesserungsbedarf. Die Politikerin kritisierte etwa, dass der Entwurf eine Maskenpflicht für die ersten bis vierten Klassen ausschließe. Das halte ich für keine kluge Herangehensweise, sagte die Bildungsministerin von Schleswig-Holstein dem Deutschlandfunk am Sonntag. Es gebe viele Regelungen in diesem Entwurf, die noch einmal überarbeitet werden müssten. Aus diesem Grund habe die KMK-Präsidentin auch die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Konferenz mit den Kultusministerinnen und Kultusministern eingeladen. Diese Abstimmung zwischen den Ressorts habe Gesundheitsminister Lauterbach zwar im Juni versprochen, habe allerdings nichts in diese Richtung unternommen, deshalb habe sie in ihrer Rolle als KMK-Präsidentin diese Einladung jetzt ausgesprochen.

Am 24. August soll das Bundeskabinett grünes Licht für den umstrittenen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes von Lauterbach und FDP-Justizminister Marco Buschmann zu den Corona-Maßnahmen in Herbst und Winter geben. Kommende Woche soll er weiter mit den Ländern abgestimmt werden. Dem Vorschlag zufolge sollen die Länder ab 1. Oktober eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen – unabhängig von der Inzidenz.

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Schulschließungen, 10. August: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat mit Blick auf die Corona-Lage in den kommenden Monaten flächendeckende Schulschließungen abermals ausgeschlossen. Wir müssen alles so vorbereiten, dass es nicht so weit kommt, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.

Unterricht sollte auch mittels digitaler Medien möglich sein, falls Lehrkräfte ausfielen, aber immer nur begrenzt und nicht monatelange Schulschließungen, betonte Stark-Watzinger. Zu Kritik an den Vorschlägen zum neuen Infektionsschutzgesetz sagte Stark-Watzinger: Die Länder haben jede Möglichkeit, auch mit den Schulen sich Regeln zu geben.  Es sei die Hausaufgabe für den Sommer gewesen diese vorzubereiten.

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Schulgipfel, 4. August: Angesichts der geplanten Corona-Regeln für Schulen hat die amtierende Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU), einen nationalen Schulgipfel gefordert. Es sei eine schnelle Abstimmung mit den Ländern jetzt besonders wichtig, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Alle zuständigen Ministerinnen und Minister für Gesundheit sowie für Schulen in Bund und Ländern sollten ihr Vorgehen abstimmen. Prien verwies darauf, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine solche Konferenz bereits angekündigt habe. Die Länder warteten aber immer noch auf eine Einladung.

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Kritik am Corona-Schutzkonzept, 4. August: Das Schutzkonzept zum Umgang mit Corona an Schulen stößt auch auf Kritik. Insbesondere, dass eine Maskenpflicht nur für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse möglich sein soll, stößt beim Deutschen Lehrerverband auf auf Unverständnis. Die Möglichkeit der Maskenpflicht im Fall hoher Infektionszahlen an weiterführenden Schulen sei zu begrüßen, sagte Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar. Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen.

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Neues Infektionsschutzgesetz, 3. August: Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, das nach dem Auslaufen des derzeitigen nach dem 23. Juli gelten soll, gibt den Ländern die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Räumen zum Teil wieder eine Maskenpflicht einzuführen. Für Schulen gilt das nur eingeschränkt. Möglich ist die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Auch eine Testpflicht soll zum Schutz gegen Corona an Schulen wieder angeordnet werden können.

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Fällt die Schule am Montag aus

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Stand in den Bundesländern

Erklärtes Ziel der Politik ist es, Schulschließungen wegen der Corona-Pandemie zu vermeiden. Die Maskenpflicht kann zum Schutz gegen Corona an Schulen aber möglicherweise zurückkommen. Allerdings wenn, dann nur für Kinder ab der 5. Klasse. Auch soll wieder mehr getestet werden dürfen. Hier der aktuelle Stand, wie die einzelnen Bundesländer im Umgang mit Corona an Schulen vorgehen und welche Neuigkeiten es zu dem Thema gibt:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist wie in Bayern die Isolationspflicht seit 16. November aufgehoben. Wer infiziert ist, muss aber eine Maske tragen.

Zum Start des neuen Schuljahrs am 12. September haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen in Baden-Württemberg zunächst vier Corona-Schnelltests bekommen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte, die Einrichtungen bekämen die Tests vom Land geliefert und entschieden dann selber über den Zeitpunkt der Ausgabe. Die Tests seien für solche Fälle gedacht, bei denen es Unklarheit oder leichte Symptome gebe. Die Teststrategie des Landes werde immer der jeweiligen Lage angepasst.

Besonders vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sollen laut Mitteilung verpflichtend zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

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Bayern

In Bayern wurde die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab 16. November aufgehoben. Das gilt auch für Schulen. Wenn ein Kind krank sei, sollte es zu Hause bleiben, auch wenn es ohne Symptome positiv auf das Virus getestet sei. Aber wenn die Eltern darauf bestünden, ihr Kind trotz positivem Corona-Test in die Schule zu schicken, müsse es dort entsprechend der neuen Maßnahmen über die Dauer der Infektion eine Maske tragen.

Einer Rückkehr zur Maskenpflicht in der Schule oder im Unterricht erteilte Piazolo eine Absage. Aus pädagogischen Gründen sei es gewinnbringend, wenn man in diesem Schuljahr ohne Masken auskomme, vor allem in den Grundschulen oder im Sprachunterricht. Und nach aktuellem Stand gebe es auch keinen Anlass und deshalb auch keine Pläne, eine Maskenpflicht oder Testpflichten anzuordnen, betonte er.

Piazolo sprach sich aber für den Einsatz von Luftfiltern in den Klassenzimmern aus – auch wenn manche Kommunen dies angesichts der Energiekrise in Frage stellen.

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Bayern setzt in diesem Schuljahr auf Präsenzunterricht und knüpft an die Vorgehensweise mit Corona an Schulen am Ende des vergangenen Schuljahres an. Konkret bedeutet das laut einer Mitteilung des Kultusministeriums:

  • Es gelten die Hygieneempfehlungen von Mai 2022. Das heißt, dass in den Innenräumen das Tragen einer Maske empfohlen wird.
  • Für die ersten beiden Unterrichtswochen können die Schulen zudem an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Personen, die in der Schule arbeiten, Selbsttests ausgeben. Diese sollen zu Hause genutzt werden, Testungen in der Schule finden nicht statt.

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Schwangere Lehrerinnen dürfen in Bayern seit Anfang Oktober wieder unterrichten – das im Zuge von Corona eingeführte Betretungsverbot für die Schulen ist aufgehoben. Es gibt aber keinen Zwang, in der Schule zu arbeiten. Die Lehrerinnen sollen dies je nach Situation mit ihrem Arzt und der Schulleitung absprechen.

Berlin

In Berlin galten im vergangenen Schuljahr am längsten die verpflichtenden Corona-Tests an Schulen. Die Testpflicht wurde erst Anfang Juni aufgehoben.

Die Bildungsverwaltung setzt auch nach den Sommerferien auf freiwillige Corona-Tests an Berliner Schulen. Die derzeitige Praxis wird im neuen Schuljahr vorerst fortgesetzt. Das sei nach Beratungen im Hygienebeirat und in Abstimmung mit weiteren Gremien so entschieden worden.

Demnach haben Schülerinnen und Schüler dann weiterhin die Möglichkeit, sich zweimal in der Schule sowie einmal am Wochenende zu Hause testen zu lassen. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden sie gebeten, am Samstag- und Sonntagabend vor dem Schulstart (22. August) je einen Selbsttest zu Hause durchzuführen.

Brandenburg

Im neuen Schuljahr soll es an den Schulen laut Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) so viel Normalität wie möglich geben. Der Unterricht werde in Präsenz erteilt, eine Maskenpflicht gibt es nicht. Es stehe auch nicht im Ermessen der Schulen, eine Maskenpflicht oder Wechselunterricht anzuordnen. Lediglich in der kommenden ersten Woche nach den Ferien gilt für alle nicht immunisierten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen eine dreimalige Testpflicht auf das Coronavirus.

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Nach den Sommerferien soll es außerdem Lernstandserhebungen geben. Bei erkennbaren Lücken sollen dann individuelle Lernpläne angeboten werden. Mit dem Programm Aufholen nach Corona sollen insbesondere Lernrückstände in sprachlichen und mathematischen Bereichen aufgearbeitet werden.

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Bremen

Das Schuljahr in Bremen hat ohne Maskenpflicht und Corona-Tests stattgefunden. Das Lüften in den Klassenräumen soll auch weiterhin durch den Einsatz der CO2-Ampeln und der flächendeckend angeschafften Luftfilter flankiert werden. Die Wartung der Luftfilter wird – wie im letzten Schuljahr – weiterhin begleitet und unterstützt werden.

Wie auch in Zeiten vor der Pandemie sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Erkältungssymptome nicht in die Schule kommen. Für Corona-Positiv-Getestete gilt weiterhin die Pflicht zur Isolation über fünf Tage. Dies gilt auch für symptomfrei Infizierte.

Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich. Anlassbezogen kann eine Testung (z.B. bei Klassenfahrten), wie bereits vor den Sommerferien, stattfinden.

Schwangere Lehrerinnen im Land Bremen könnten wieder an Schulen in Präsenz unterrichten dürfen, wie es in Bayern schon der Fall ist. Dabei müsse der geltende Arbeits- und Mutterschutz beachtet werden. Diese bayrische Regelung wollen wir uns jetzt genau anschauen und prüfen, sagte die Sprecherin des Bremer Bildungsressorts in einer Mitteilung auf Anfrage. Zurzeit gebe es Diskussionen über eine Änderung der entsprechenden Verordnung. Ziel ist eine differenzierte Betrachtung des Einsatzes der Schwangeren unter Einhaltung der jeweils notwendigen Schutzmaßnahmen.

Hamburg

Die Schulen in Hamburg sind nach den gleichen Regeln ins neue Schuljahr gestartet, wie sie im vergangenen Schuljahr aufgehört haben – nämlich ohne Einschränkungen. Sollte sich die Lage aber gravierend ändern, könnten eine Masken- und Testpflicht wieder eingeführt und die mobilen Lüftungsgeräte wieder eingeschaltet werden. Weiterhin soll jedoch jeder Unterrichtsraum alle 20 Minuten für fünf Minuten gelüftet werden.

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Hessen

In Hessen, wie auch in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein, ist geplant, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte ab Mitte November aufzuheben. Das könnte dann auch für Schulen gelten. Details dieser Regelung und mögliche Maßnahmen werden derzeit noch abgestimmt.

Trotz der erwarteten Zunahme von Corona-Infektionen im  Winter schaut Kultusminister Alexander Lorz (CDU) mit Zuversicht auf das laufende Schuljahr. Sein Ziel sei, den Präsenzunterricht ohne Maskenpflicht so lange aufrechtzuerhalten, wie das epidemiologisch vertretbar ist, sagte Lorz Mitte September. Natürlich werde es in der Schule weiterhin auch die Möglichkeit geben, freiwillig Mund und Nase zu bedecken. Auch die freiwilligen Angebote für Corona-Tests zu Hause werde es zumindest bis zu den Osterferien geben.

Wir wären aber auch vorbereitet, wenn doch wieder Verschärfungen nötig werden sollten , versicherte der Kultusminister. Dabei ist mir eines wichtig: Sondermaßnahmen für die Schulen, gar strengere Regeln an den Schulen als in anderen gesellschaftlichen Bereichen darf es nicht geben.

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Lernrückstände, 26. September: Studierende der Universitäten in Frankfurt und Darmstadt unterstützen hessische Schulen bei der Bewältigung von pandemiebedingten Lernrückständen. Als Ergänzungskräfte sollen sie Kindern und Jugendlichen mit sozialen oder sportlichen Förderbedarfen helfen, wie das Kultusministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte. Durch die Corona-Pandemie entstandene Rückstände bei Schülerinnen und Schülern sollen dadurch Schritt für Schritt abgebaut werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Corona-Regeln, 17. Oktober:  Nach einer Woche Herbstferien hat in Mecklenburg-Vorpommern die Schule wieder begonnen. Der Unterrichtsbeginn war trotz gestiegener Infektionszahlen nicht mit neuen Corona-Regeln verbunden. So gelten im Land nach Angaben des Bildungsministeriums an den rund 500 Schulen die gültigen Corona-Schutzmaßnahmen unverändert weiter. Demnach gibt es weiterhin keine Maskenpflicht, Corona-Tests sind nur bei Krankheitssymptomen vorgeschrieben.

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Die Landesregierung hat ihr Programm für externe Vertretungskräfte an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verlängert. So können etwa Lehramtsstudierende oder pensionierte Lehrkräfte eingesetzt werden, um coronabedingt entstandene Lernlücken schließen zu helfen, wie Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) mitteilte. Die Regelung sei zunächst bis Ende des Jahres verlängert worden.

Im vergangenen Schuljahr waren den Angaben zufolge im Rahmen des Programms Aufholen nach Corona 480 externe Vertretungskräfte an den Schulen des Landes zum Einsatz gekommen. Die Lehramtsstudierenden können sich in Abstimmung mit den Hochschulen ihren Einsatz auf die praktischen Studienzeiten anrechnen lassen.

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Konzept für den Schulstart, 5. August: Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) will mit den schon vor den Sommerferien geltenden Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Drei-Phasen-Modell auch in das neue Schuljahr starten.  Die Schulen würden vor dem Schulbeginn am 15. August nochmals über die detaillierten Regelungen informiert.

In Phase 1 läuft der Schulbetrieb vollständig in Präsenz an den Schulen. In Phase 2 wird der Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler höherer Klassen wechseln in Tages- oder Wochenrhythmus zwischen Präsenz und eigenständigem Homeschooling. Für Abschlussklassen gilt allerdings regelmäßiger Präsenzunterricht. Auch in Stufe 3 sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 grundsätzlich Präsenzunterricht erhalten. Bei akutem Personalmangel ist aber auch eine Notbetreuung möglich. Ab der Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt.

Nach Angaben der Ministerin bekommen die Schülerinnen und Schüler in den Schulen für die ersten beiden Wochen Selbsttests mit nach Hause. Diese Tests sollen genutzt werden, wenn es Hinweise auf eine mögliche Corona-Infektion gibt.

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Corona-Infektionen, 16. Juli: Laut einer in Vorpommern durchgeführten Studie hat der weitaus überwiegende Teil der untersuchten Jugendlichen bereits Coronavirus-Antikörper. In der älteren Altersgruppe von 13 bis 18 sind jetzt fast alle geimpft oder genesen, sagte die Leiterin der Untersuchung, Almut Meyer-Bahlburg, der Deutschen Presse-Agentur. Der Anteil der Proben mit Antikörpern betrage um die 95 Prozent. Sie stammten von einer Impfung oder einer durchmachten Erkrankung.

Seit Ende 2020 prüfen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Blutproben, die bei Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahren anfallen, auf Antikörper. Mittlerweile seien etwa 1.300 Proben untersucht worden. Mit sinkendem Alter nehme auch der Anteil der Kinder mit Antikörpern ab. Das liegt nach Aussage von Meyer-Bahlburg, Oberärztin an der Kinderklinik der Universitätsmedizin Greifswald (UMG), auch daran, dass jüngere Kinder seltener geimpft seien.

Niedersachsen

Corona-Fälle: Die Zahl der gemeldeten Coronainfektionen bei Schülerinnen und Schülern ist in Niedersachsen weiter gestiegen.In der vergangenen Woche waren es 6.359 Infektionen, wie das Kultusministerium in Hannover in der zweiten Oktoberwoche mitteilte. Das waren knapp 1.500 mehr als in der Woche zuvor.

Auch die Zahl der infizierten Lehrkräfte stieg in der vergangenen Woche auf rund 1.800, das waren 400 mehr als in der Vorwoche. Hinzu kommen etwa 600 Coronainfizierte unter den sonstigen Beschäftigten der Schulen.

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Tests: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte können bis zu zwei Tests pro Woche erhalten, um sich zu testen.

Wenn ein Test positiv ausfüllt, müssen die Betroffenen zu Hause bleiben. Nach einer überstandenen Corona-Infektion ist die Rückkehr in die Schule  mit einem negativen Selbsttest möglich. Das teilten Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (beide SPD) Mitte September mit.

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Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist als erstes Bundesland am 10. August aus den Sommerferien zurückgekehrt. Und so sehen die Corona-Schutzmaßnahmen an den Schulen aus:

Maske: Empfohlen wird, in den Innenräumen der Schulen eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Aus dieser Empfehlung kann jedoch keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske abgeleitet werden, heißt es im Handlungsleitfaden. Dies gelte gleichermaßen für Ersatzschulen. Masken stellen demnach weiterhin grundsätzlich die Schulträger zur Verfügung.

Tests: Das Land werde Antigenselbsttests für Schülerinnen und Schüler sowie für das Schulpersonal zur Verfügung stellen, die über die Schulen ausgeteilt würden. Vorgesehen ist demnach, dass die Schülerinnen und Schüler sich bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halsweh, Schnupfen, oder anderen einschlägigen Symptomen selbst zu Hause testen. Die Tests sind freiwillig.

Grundsätzlich sollen Eltern von Schulkindern über Schulen Corona-Schnelltests gestellt bekommen, um ihre Kinder anlassbezogen zu Hause testen zu können.

Erkältungen: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt, unterstreicht das Corona-Konzept.

Distanzunterricht: Bei einer Verschärfung der Corona-Pandemie sollen die Schulen in Nordrhein-Westfalen künftig selbst Distanzunterricht einführen dürfen. Das sieht der Entwurf einer Verordnung von NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) vor. Damit sollen die Schulen für die kommende Jahreszeit krisenfest aufgestellt werden, hieß es aus dem NRW-Schulministerium. Digitaler Distanzunterricht solle aber nur in besonderen Ausnahmesituationen eingerichtet werden, also wenn das Infektionsgeschehen dies an einzelnen Schulen erfordert und kein Vertretungsunterricht möglich ist. Unser oberstes Ziel ist und bleibt, den Präsenzunterricht zu sichern und die Schulen offen zu halten, bekräftigte die Schulministerin Ende September.

Luftfilter: Das Land unterstütze die Kommunen mit Förderprogrammen bei der Einrichtung einer technischen Lüftung oder der Aufstellung von Luftreinigungsgeräten. Einmalig werde das Land auch die Anschaffung von CO2-Messgeräten finanzieren, kündigte das Ministerium an. CO2-Messgeräte können auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen und daher die Wahl der richtigen Lüftungsintervalle unterstützen. Der Expertenrat der Bundesregierung empfehle diese Geräte. Das regelmäßige Lüften der Klassen- und Kursräume bleibt indes unverzichtbar .

Infektionsschutz: Darüber hinaus wird empfohlen, an bewährten einfachen Schutzmaßnahmen festzuhalten, wie etwa Sicherheitsabständen und regelmäßiges Händewaschen.

Schulbus: Für den Schülertransport in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln schreibt die Coronaschutzverordnung Maskenpflicht vor.

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Vorbereitungen auf den Herbst, 10. August: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) schließt für den Herbst und Winter die Rückkehr zur Maskenpflicht an einzelnen Schulen oder sogar flächendeckend nicht aus. Angesichts der derzeitigen Corona-Infektionszahlen sei eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes zwar nicht erforderlich, sagte Feller am Mittwoch im Radiosender WDR 5. Es gäbe auch gar keine gesetzliche Grundlage dafür. Die Landesregierung beobachte aber die weitere Entwicklung der Corona-Lage.

Möglich sei dann für den Herbst, dass es an einzelnen Schulen, an denen die Corona-Inzidenz sehr hoch sei, eine Maskenpflicht geben könnte. Ob das Land NRW auch generell eine Maskenpflicht an Schulen verhängen würde, hänge davon ab, welche Regelungen das Bundesinfektionsschutzgesetz dazu biete. Klar sei aber, dass es noch vor den Herbstferien in NRW eine klare und verlässliche Regelung geben solle, damit Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern Bescheid wissen, wie es in den Winter hineingeht. Schulschließungen wie bei den ersten Corona-Wellen soll es nicht mehr geben, hatte Feller bereits früher betont.

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Rheinland-Pfalz

Das neue Schuljahr startet in Rheinland-Pfalz ohne Masken- und Testpflicht. Das Tragen von Masken wird aber weiterhin empfohlen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen wie vor den Sommerferien:

  • Bei neu auftretenden Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten sollen Betroffene die Schule zunächst nicht besuchen, solange nicht der Gesundheitszustand abgeklärt ist.
  • Eine Pflicht, zu Hause zu bleiben gilt nach wie vor für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind
  • Der Einsatz von Schwangeren im Präsenzunterricht ist derzeit nach wie vor grundsätzlich nicht möglich.

Für das neue Schuljahr schließt das Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz einen neuerlichen Schul-Lockdown aus, er ist auch im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz nicht mehr vorgesehen. Kritisiert wird das vom Verband Bildung und Erziehung (VBE). Es hat sich in jeder Welle gezeigt, dass bei entsprechendem Infektionsgeschehen unter den Lehrkräften oder innerhalb der Schülerschaft die Schließung von Lerngruppen oder ganzer Schulen immer wieder unausweichlich waren und auch wieder sein werden, erklärte der Landesvorsitzende Gerhard Bold.

Colin Haubrich vom Vorstand der Landesvertretung der Schülerinnen und Schüler (LSV) in Rheinland-Pfalz fordert vor dem Start des neuen Schuljahres einen Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen des Landes. Die Belastungen der Corona-Pandemie waren und sind hoch, der Leistungs- und Notendruck enorm. Auch die Kinder- und Jugendpsychologie müsse daher massiv ausgebaut und erweitert werden.

Lernrückstände aufgrund von Einschränkungen in den Corona-Jahren konnten Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien aufholen. Dafür wurde erstmals das Programm Lernen in den Ferien (LiF) aufgelegt, nachdem das Land zuvor mit ähnlichem Ansatz zur Sommer- wie zur Herbstschule eingeladen hatte. Die LiF-Kurse wurden nun von den örtlichen Volkshochschulen umgesetzt. Für das Programm stellte das Land eine Million Euro bereit.

Saarland

Das Saarland ist das neue Schuljahr am 5. September ohne spezielle Corona-Maßnahmen losgegangen. Es wird keine Maskenpflicht und keine Testpflicht geben , sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) am Ende der Sommerferien. Sie wüsste nicht, warum ausgerechnet an den Schulen flächendeckende Tests durchgeführt werden sollten, wenn es diese in keinem anderen Bereich gebe.

Laut Streichert-Clivot will das Kabinett zunächst abwarten, wie die Beratungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ausgehen. Wichtig sei für sie, dass Regelungen für Schülerinnen und Schülern sowie Eltern nachvollziehbar seien. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der in den letzten zwei Jahren da gewesen sei, dass wir Schulen und Schüler und Schülerinnen über Gebühr Maßnahmen auferlegen, die es in anderen gesellschaftlichen Bereichen so nicht gibt. Auch werde es, solange wir das Heft in der Hand halten, keine Schulschließungen geben.

Sachsen

Für das neue Schuljahr soll der Unterrichtsbetrieb in Schulen grundsätzlich ohne Einschränkungen laufen und Präsenzunterricht im gesamten Schuljahr 2022/2023 aufrechterhalten werden. Flächendeckende Schulschließungen werden ausgeschlossen. Sollte das Pandemiegeschehen im Herbst stärker sein, werde mit Augenmaß über die Wiedereinführung von Schutzmaßnahmen entschieden, teilte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) mit. Eine Test- und Maskenpflicht käme nur bei einer sich deutlich verschlechternden Lage und im Zusammenspiel mit allgemeinen Regelungen in Betracht. Grund- und Förderschulen würden von der Maskenpflicht ausgenommen, da Corona-Erkrankungen bei Kindern seltener sind.

Das A und O wird sein, dass wir Hygieneregeln einhalten und konsequent lüften, sagte Piwarz. Dabei laute die Devise Stoßlüften, anstatt die Fenster immer angekippt zu lassen. Zum besseren Schutz vor Corona und anderen Infektionen sollen alle Klassenräume der öffentlichen und privaten Schulen in Sachsen CO2-Ampeln bekommen. Das hat die Landesregierung bereits im Juli beschlossen. Sachsen folge damit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung. Die Ampeln messen das Kohlendioxid in der Luft und zeigen an, wenn gelüftet werden sollte. Um alle Klassenzimmer auszustatten, müssten nach Angaben des Kultusministeriums 45.000 Lüftungsampeln angeschafft werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf zehn Millionen Euro. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages müsste dem noch zustimmen.

Sachsen-Anhalt

Zum Start des neuen Schuljahres in Sachsen-Anhalt gilt für die Schülerinnen und Schüler weder Masken- noch Testpflicht. Wenn sich die pandemische Lage verschärfe, könne sich das wieder ändern, sagte die Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) kurz vor Schulbeginn. Für zunächst zehn Wochen sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Halle an landesweit 30 Schulen aller Schulformen mit insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schülern die Corona-Lage beobachten.

Schleswig-Holstein

Wie in Baden-Württemberg und Bayern ist inzwischen auch in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufgehoben. Wer infiziert ist, muss aber eine Maske tragen. Andernfalls darf er die Schule nicht betreten.

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) setzt in diesem Schuljahr auf so viel Normalität wie möglich an Schleswig-Holsteins Schulen. Ich bin sehr froh, dass wir das Schuljahr in Präsenz beginnen können und dass wir in diesem Jahr auch wieder die Einschulungen in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen miteinander feiern können, sagte sie vor Beginn des neuen Schuljahres.

In allen Fächern soll der Unterricht in Präsenz stattfinden. Im Herbst und Winter müssen wir der Lage angepasst unter Umständen mehr Schutzmaßnahmen ergreifen. Aber es gilt auch dann die Prämisse: Die Schulen bleiben geöffnet, sagte Prien.

Das Aufholen von Lernrückständen bezeichnete Prien als Herausforderung des neuen Schuljahres. Der Schulalltag mit persönlichen Kontakten zu anderen Kindern und Jugendlichen sowie Lehrkräften sei unabdingbare Voraussetzung für das erfolgreiche Aufholen von Lernrückständen. Ein entsprechendes Programm läuft bis Ende des ersten Schulhalbjahres weiter. Für den Vertretungsfonds stehen deshalb bis Jahresende rund 20 Millionen Euro für zusätzliches Personal und Lerncoaching bereit.

Thüringen

Das Schuljahr in Thüringen hat ohne zusätzliche Pandemiemaßnahmen wie Maskenpflicht oder verpflichtende Tests begonnen. Bildungsminister Helmut Holter (Linke) empfahl allerdings in Innenräumen das freiwillige Tragen von Masken. Eine Maskenpflicht, die sich Teile der Lehrerschaft gewünscht hat, könne derzeit aus rechtlichen Gründen nicht angeordnet werden.

Den Angaben zufolge sind derzeit an den Schulen noch rund 1,7 Millionen Tests vorhanden. Diese könnten im Bedarfsfall bei einer Verschärfung der Infektionslage genutzt werden – etwa wenn sich eine neue, gefährliche Variante durchsetzen sollte. Gegenwärtig darf an den Schulen nur getestet werden, wenn es einen Anlass dafür gibt – also wenn Schülerinnen und Schüler Symptome aufweisen.

Urteile zu Corona und Schule

Corona-Infektion als Dienstunfall?, 5. Oktober: Die Corona-Infektion einer Lehrerin ist kein Dienstunfall – das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wurde die Klage einer Grundschullehrerin aus dem oberfränkischen Landkreis Hof an Oktober abgewiesen.

Den Angaben des Gerichts zufolge war die Lehrerin im Januar 2021 in der Notbetreuung an der Schule eingesetzt gewesen. Offiziell waren die Schulen in dieser Zeit geschlossen. Am 1. Februar war sie positiv auf eine Infektion getestet worden. Die Lehrerin macht den Angaben nach geltend, dass es in der Gruppe, die sie betreut hat, zwar keine Fälle gegeben hatte, aber sie habe Pausenaufsicht bei mehreren, später positiv getesteten Kindern gehabt. Zudem habe sie in Kontakt mit einer positiv getesteten Kollegin gestanden.

In der Schule habe es in dem Zeitraum ein massives Ausbruchsgeschehen gegeben. Privat, argumentierte die Lehrerin weiter, habe sie keine Risikokontakte gehabt. Die Infektion müsse sie sich während des Dienstes an der Schule geholt haben.

Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München werden nach Angaben eines Sprechers inzwischen zwei Verfahren mit ähnlicher Thematik bearbeitet: Ein Lehrer aus Unterfranken und ein Polizist aus Augsburg wollen eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Augsburg hatten den Klagenden Recht gegeben.

Der Freistaat Bayern sei jedoch in beiden Berufungsverfahren der Auffassung, die Klagen hätten abgewiesen werden müssen, weil die Annahme einer Berufskrankheit unzutreffend sei, heißt es beim Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung in beiden Fällen wird Ende des Jahres erwartet. dpa

Ist morgen Schule in NRW Montag?

Ministerin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwetterereignis ist eine ernste Gefahr insbesondere für den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler. Daher wird in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden, die Schulen sind grundsätzlich geschlossen.

Ist morgen Schulausfall in Niedersachsen?

Keine Schulausfälle in Niedersachsen bekannt!

Ist am 18 Februar Schulausfall in Niedersachsen?

Musste am Donnerstag noch in weiten Teilen des Landes Niedersachsen die Schule abgesagt werden, kann der Unterricht aller Voraussicht nach am Freitag, 18. Februar 2022, wieder stattfinden – mit einer Ausnahme.

Ist Montag Schule NRW Sturm?

Unterrichtsausfall wegen Gefahr durch bevorstehenden Sturm am Montag. Das Ministerium für Schule und Bildung hat heute sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen mit einer Schulmail auf die Wetterlage am kommenden Wochenende und in der Nacht zum Montag aufmerksam gemacht.