Feststellung wer inhaber eines titels ist

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Schutzrechtsinhaber, Eigner, Hausbewohnerin, Eigentümer, Eignerin, Besitzerin, Inhaberin, Besitzer, Schutzrechtsinhaberin, Eigentümerin, Hausbewohner

Grammatik

einer
Das Indefinitpronomen einer, eines, eine wird als Stellvertreter eines Nomens verwendet. Es bezeichnet unbestimmt eine Person, ein Ding usw. Die Variante → irgendein verstärkt die …
Ausdruck eines sehr hohen Grades
Der Elativ hat keine vergleichende Funktion. Mit ihm wird ein sehr hoher Grad einer Eigenschaft, eines Merkmals ausgedrückt. Man kann eine Elativform mit sehr, äußerst, überaus und…
Feststellung eines mühsam erreichten Resultates
Der Konjunktiv II drückt auch ein (meist mühsam) erreichtes Resultat aus. In diesem Falle ist der genannte Sachverhalt nicht irreal, sondern wirklich.
Mehrere Verbformen am Ende eines Nebensatzes
In einem Nebensatz steht die finite Verbform nach der → allgemeinen Regel am Schluss.

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Forumsdiskussionen, die den Suchbegriff enthalten

Inhaber eines Rechts Letzter Beitrag: 11 Mai 12, 16:26
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Inhaber eines Rechts Letzter Beitrag: 08 Nov. 07, 10:45
Ein Teil von ihnen sind die Inhaber des Rechtes auf Nahrung - alle Menschen. 4 Antworten
Erwerb eines Schulabschlusses oder Titels Letzter Beitrag: 29 Sep. 06, 11:27
(den man ja bekanntlich nicht käuflich erwerben kann, weshalb alle vorhandenen Übersetzungen… 6 Antworten
gegen Vorlage eines gerichtlichen Titels Letzter Beitrag: 08 Nov. 06, 21:04
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Übersetzung eines Titels einer Studie Letzter Beitrag: 17 Mai 08, 02:14
"Aussichten der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Teilnahme an der Währu… 3 Antworten
Inhaber eines Unternehmens - owner-manager Letzter Beitrag: 26 Jun. 09, 20:48
Ich such den korrekten englischen Begriff für den Inhaber / Geschäftsführer eines Einzelunte… 2 Antworten
Inhaber Letzter Beitrag: 16 Mär. 11, 21:42
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Inhaber des Geschäftes ist XY Gibt es für die evtl. englische Übersetzung auch eine Übersetz… 8 Antworten
Inhaber Letzter Beitrag: 07 Sep. 15, 12:23
Der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück xyz hat die Verpflichtung........ … 2 Antworten
(un)bestimmter Artikel am Anfang eines Titels Letzter Beitrag: 24 Mär. 18, 18:39
Hallo,mit ist nicht ganz klar, wie der (un)bestimmte Artikel am Anfang eines Titelsin einem … 11 Antworten

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§ 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht



(1) 1Im Sinne dieses Gesetzes sind gesetzliche Vertreter eines Unternehmens


1. bei einer juristischen Person die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs,2. bei einer Personenhandelsgesellschaft der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter.

2Die Vorschriften für die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens gelten, wenn es sich um das Unternehmen eines Einzelkaufmanns handelt, sinngemäß für den Einzelkaufmann oder seinen gesetzlichen Vertreter.

(2) Die Vorschriften dieses Gesetzes für den Aufsichtsrat gelten sinngemäß für ein entsprechendes Überwachungsorgan.

(3) Als Feststellung des Jahresabschlusses ist die Billigung des Jahresabschlusses durch die zuständige Stelle, und wenn es sich um das Unternehmen eines Einzelkaufmanns handelt, die Billigung des Jahresabschlusses durch den Inhaber anzusehen.

(4) Gericht im Sinne dieses Gesetzes ist das Gericht des Sitzes (der Hauptniederlassung) des Unternehmens.



Zitierungen von § 4 PublG


interne Verweise

§ 17 PublG Unrichtige Darstellung (vom 01.07.2021)

... bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter ( § 4 Abs. 1 Satz 1 ) eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens, beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen ...

§ 20 PublG Bußgeldvorschriften (vom 01.08.2022)

... Ordnungswidrig handelt, wer als gesetzlicher Vertreter ( § 4 Abs. 1 Satz 1 ) eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens, beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen ...

§ 21 PublG Festsetzung von Ordnungsgeld (vom 01.08.2022)

... die gesetzlichen Vertreter ( § 4 Abs. 1 Satz 1 ) eines Unternehmens oder eines Mutterunternehmens, beim Einzelkaufmann gegen die Inhaber oder ...


Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553

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