Führerschein 7 5t ab 50 Jahre

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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. August 2022

Ärztliche Untersuchung & Co.: Das kommt ab 50 auf Sie zu

Führerschein 7 5t ab 50 Jahre
Führerschein: Ab 50 im LKW unterwegs zu sein, unterliegt den gleichen Regeln wie alle anderen Altersstufen auch.

Die Vorgabe, dass ein LKW-Führerschein erst ab 50 Jahren regelmäßig verlängert werden muss, gibt es nicht mehr. Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Dies gilt nun unabhängig vom Alter und muss von allen Inhabern dieser Fahrerlaubnisklassen beachtet werden. Doch warum hält sich die Annahme, dass Sie den LKW-Führerschein ab 50 Jahre verlängern müssen weiterhin?

Für Berufskraftfahrer gibt es gesetzliche Bestimmungen, die bei der Verlängerung des Führerscheins zu beachten sind. Bei einigen dieser Regelungen spielt das Alter dann wieder eine Rolle. Nachfolgende erfahren Sie, was beim Erwerb bzw. bei der Verlängerung von einem LKW-Führerschein ab dem Alter von 50 Jahren erforderlich ist.

  • Ärztliche Untersuchung & Co.: Das kommt ab 50 auf Sie zu
    • FAQ: LKW-Führerschein ab 50
    • LKW-Führerschein über 50 Jahre: besonderen Regelung nur in bestimmten Fällen
    • Welche Untersuchung muss ab 50 für den LKW-Führerschein erfolgen?
  • Quellen und weiterführende Links

FAQ: LKW-Führerschein ab 50

Gibt es spezielle Regelungen für den Führerschein beim LKW ab 50?

Bei den LKW-Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E müssen Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr bei der Verlängerung einen Nachweis für einen Funktions- und Leistungstest vorlegen. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein erst ab 50 erwerben.

Ist eine ärztliche Untersuchung beim LKW-Führerschein Pflicht?

Ja, um einen LKW-Führerschein zu erwerben oder diesen verlängern zu lassen, muss eine ärztliche Untersuchung die geistige und körperliche Eignung zum Führen der Fahrzeuge bescheinigen. Auch hier ist dies unabhängig vom Alter festgelegt. Einen besonderen Gesundheitscheck für LKW-Fahrer ab 50 gibt es nicht.

LKW-Führerschein über 50 Jahre: besonderen Regelung nur in bestimmten Fällen

Führerschein 7 5t ab 50 Jahre
Eine Untersuchung beim LKW-Führschein ist Pflicht: Ab 50 ändert sich daran nichts.

Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Dezember 2016 wurden einigen Vorschriften in Bezug auf den LKW-Führerschein abgeschafft bzw. geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt musste ein LKW-Führerschein erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden. Das hieß, eine ärztliche Untersuchung war beim LKW-Führerschein erst ab 50 notwendig.

Diese Regelung ist weggefallen. Nun sind die Führerscheine der LKW- und Busklassen generell nur noch fünf Jahre gültig. Für deren Erwerb und Verlängerung muss grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Gesetzlich bestimmt ist dies in der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.

Eine Beschränkung der Untersuchung beim LKW-Führerschein ab 50 Jahren gibt es nun nicht mehr. Allerdings gibt es eine Vorschrift, die explizit Fahrerlaubnisinhaber ab diesem Alter betrifft. Denn bei der Verlängerung der Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E ist ab dem 50. Lebensjahr die Teilnahme an einem Funktions- und Leistungstest nachzuweisen. Dieser Test beinhaltet Untersuchungen zur:

  • Belastbarkeit
  • Konzentration
  • Aufmerksamkeit
  • Orientierung
  • Reaktionsfähigkeit.

Welche Untersuchung muss ab 50 für den LKW-Führerschein erfolgen?

Wie bei allen Erwerben oder Verlängerungen gilt auch bei einem LKW-Führerschein ab 50, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So ist neben der ärztlichen Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung auch ein Sehtest beim LKW-Führerschein ab 50 notwendig. Bei den Bus-Führerscheinen ist, wie bereits erwähnt, der Funktions- und Leistungstest zu durchlaufen und zusätzlich auch ein Führungszeugnis einzureichen.

Führerschein 7 5t ab 50 Jahre
Klasse 2 LKW-Führerschein: Ab über 50 Jahre ist ein Umtausch in CE notwendig.

Nutzen Sie den LKW-Führerschein (auch ab 50) privat, sind nur die allgemeinen Untersuchungen vorgeschrieben, zusätzliche Voraussetzungen für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr müssen Sie dann nicht vorweisen.

Kraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, müssen zudem einen Nachweis für die Absolvierung der entsprechenden Schulungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erbringen. Bei einer Verlängerung bedeutet dies, dass die Weiterbildungsbescheinigung ebenfalls vorzulegen ist. Auch hier gilt, dass diese Vorgaben zum LKW-Führerschein nicht erst ab 50 Jahren gelten, sondern für alle Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.

Inhaber der Führerscheinklasse 2 müssen diese in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie das 50. Lebensjahr abgeschlossen haben. Tun Sie dies nicht dürfen Sie keine LKW mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht mehr führen. Bis zu diesem Alter gilt die Pflicht zu ärztlichen Untersuchungen bei dieser Klasse allerdings nicht. Bei diesem LKW-Führerschein gilt für über 50-jährige bei der Verlängerung dann:

  • Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung, Nachweis der Eignung
  • Teilnahme an einem Sehtest (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Stereosehen)

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  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 23
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 5

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