Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung der von Ihnen gegebenen Informationen und des ausgelobten Einsatzes gern wie folgt beantworten möchte:

Durch den wirksamen Widerruf der Einzugsermächtigung hat das Unternehmen die Berechtigung verloren, Geldbeträge von Ihrem Konto abzuheben. Wenn trotz wirksamem Widerruf dennoch weiterhin Beträge von Ihrem Konto abgebucht / eingezogen werden ist dieses Verhalten des Unternehmens in jedem Falle rechtswidrig und meist auch strafbar.

Allerdings wird in derartigen Fällen in der Regel kein Diebstahl vorliegen, sondern eher ein Betrug zu Ihrem Nachteil. Dies liegt an den juristischen Definitionen und Abgrenzungen, deren Erklärungen hier aber viel zu umfangreich und zu kompliziert wären.

Voraussetzung für die Bejahung eines Betrugs ist - stark vereinfacht ausgedrückt - dass das Unternehmen vorsätzlich bei Ihnen einen Vermögensschaden verursacht, in dem es vorsätzlich über den Bestand einer wirksamen Einzugsermächtigung täuscht und sich gleichzeitig auf Ihre Kosten bereichert.

Es ist zur Annahme eines Betrugs ferner erforderlich, dass der Widerruf der Einzugsermächtigung wirksam ist und bei dem Unternehmen auch tatsächlich zugegangen ist.

Sie sollten daher noch einmal nachfragen und sich bestätigen lassen, ob und wann Ihr Widerruf der Einzugsermächtigung bei dem Unternehmen eingegangen ist. Vielleicht haben Sie auch selbst noch Nachweise, wann Sie die Widerrufserklärungen abgegeben haben und an wen die Erklärungen adressiert waren. Diese können u. U. wichtige Beweise sein.

Liegt Ihr Widerruf dem Unternehmen vor und ist die Erklärung wirksam, was von hier aus nicht beurteilt werden kann, könnte nach Ihren Schilderungen ein Betrug durch das Unternehmen zu Ihrem Nachteil durchaus möglich sein. Dann würde sich eine Strafanzeige gegen das Unternehmen empfehlen.

Darüber hinaus müssten Ihnen von dem Unternehmen die zu Unrecht abgebuchten Beträge erstattet werden.

Sie sollten, auch bei Ihrer Bank mitteilen, dass und seit wann Sie die Einzugsermächtigung gegenüber dem Unternehmen widerrufen haben und ggf. einen entsprechenden Nachweis über den Widerruf dort hinterlegen. Ferner besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, einer Rücklastschrift der unberechtigten Abbuchungen, die jedoch mit Kosten für Sie verbunden sein kann.

Eine abschließende Bewertung, ob tatsächlich eine Straftat des Unternehmens vorliegt, kann ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht ausreichend geprüft werden. Eine Strafbarkeit ist aber möglich und nach erster Einschätzung anhand der gegebenen Informationen auch nicht unwahrscheinlich.

Ich rate Ihnen daher, die Unterlagen und den Sachverhalt vor einer evtl. Strafanzeige vorsichtshalber und zur abschließenden Beurteilung noch einmal von einem Anwalt prüfen zu lassen. Gern steht Ihnen dafür auch meine Kanzlei zur Verfügung. Selbst größere Entfernungen sind durch die Nutzung von Telefon, Fax und E-Mail kein Hindernis. Die hier gezahlte Gebühr würde in vollem Umfang auf das Honorar angerechnet.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin



Für unrechtmäßige Abbuchungen haften Verbraucher nur bis zum Sperren der Karte mit höchstens 50 Euro.

(Foto: imago stock&people)

Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung
Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung
Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung
Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung
Geld vom Konto abgebucht ohne Einzugsermächtigung

Immer wieder erfolgen unberechtigte Abbuchungen von Girokonten. Um das zu bemerken und dagegen vorzugehen, sollten Bankkunden regelmäßig kritisch ihre Kontoauszüge checken.

Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio - für solche und andere regelmäßigen monatlichen Zahlungen sind Lastschriften beliebt. Der Gläubiger, zum Beispiel der Vermieter, bucht vom Konto einen Betrag ab - vorausgesetzt, der Kunde hat dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem "SEPA-Lastschriftmandat" gegeben.

"Im Schnitt werden in Deutschland pro Sekunde mehr als 300 Lastschriften ausgeführt", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass einem Kontoinhaber unrechtmäßig Geld abgebucht wird.

Kontoauszug immer im Blick behalten

"Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig kritisch prüfen, um falsche Buchungen zu bemerken und zu verhindern", erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale NRW. Der Blick auf die Kontoauszüge hilft auch, auf unwissentlich untergeschobene Verträge im Internet und in sozialen Online-Netzwerken aufmerksam zu werden.

Generell gilt: Kunden können sich bei einer SEPA-Basis-Lastschrift an ihre Bank wenden und verlangen, dass das Geldinstitut den abgebuchten Betrag zurückbucht. "Das geht innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen", betont Beller.

Bei von einem Kontoinhaber nicht genehmigten Belastungen ist eine Rückerstattung sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. Wer Onlinebanking betreibt, kann per Mausklick widersprechen. Doch wie können Verbraucher im Einzelfall konkret vorgehen? Drei mögliche Szenarien:

Szenario eins

Der Stromanbieter hat monatlich Geld abgebucht, schickt zum Jahresende die Endabrechnung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Kunde noch eine Nachzahlung leisten müsse. Diesen Betrag bucht der Stromanbieter ab. Der Kunde ist der Auffassung, dass diese Abbuchung zu Unrecht erfolgte.

In diesem Fall ist es sinnvoll, erst mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, bevor der Kunde seine Bank einschaltet. "Man kann sich so viel Ärger ersparen", betont Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Besteht der Stromanbieter nämlich auf der Zahlung und einigt man sich im Laufe der Zeit nicht, könnte dem Kunden im schlimmsten Fall am Ende eine Stromsperre drohen.

Szenario zwei

Jemand hat seine EC-Karte verloren, so dass ein anderer nun auf seine Kosten einkaufen könnte.

In diesem Fall gilt es schnell zu sein: "Sofort die Karte sperren lassen", rät Mai. Dazu kann der Betroffene den Sperr-Notruf 116 116 anrufen oder sich an seine Bank wenden. Wichtig ist auch, den Verlust der EC-Karte der Polizei zu melden. Die Ermittler sperren die Karte zusätzlich über das System "Kuno". Diebe können dadurch bei bestimmten Läden nicht mehr das Lastschriftverfahren mit Unterschrift nutzen.

Im nächsten Schritt teilt der Kunde seiner Bank mit, welche Beträge durch den Einkauf der Diebe abgebucht wurden. "Verbraucher haften nur bis zum Sperren mit höchstens 50 Euro", erklärt Mai. Danach übernimmt die Bank die entstehenden Kosten. "Nur bei grober Fahrlässigkeit haften Kunden für den vollen Schaden", sagt Urban.

Ein Tipp: Betroffene sollten unverzüglich handeln, sobald sie den Verlust bemerken. "Ansonsten müssen sie mit dem Vorwurf rechnen, grob fahrlässig die Sperrung der Karte hinausgezögert zu haben", betont Mai. Wichtig ist, die PIN nie zusammen mit der Karte aufzubewahren.

Die Karte gehört auch nicht im Handschuhfach des Autos zurückgelassen. "Beides würde als grob fahrlässig gelten", so Mai. Wichtig ist auch, die Kontoauszüge weiter darauf zu prüfen, ob es auch noch zu einem späteren Zeitpunkt unberechtigte Abbuchungen gab.

Szenario drei

Es erfolgt eine Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung. In diesem Fall wenden sich Kunden direkt an die eigene Bank und fordern sie auf, den Betrag wieder gutzuschreiben. Im Zweifel ist es sinnvoll, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen, das abbuchen wollte, und zu klären, ob nicht doch eine berechtigte Forderung vorlag.

Beruft sich das Unternehmen auf ein gültiges Mandat, müsste es dies im Zweifel beweisen können. "Verbraucher sollten sich die Schreiben, mit denen sie eine Einzugsermächtigung wieder zurückgenommen haben, sicherheitshalber aufheben", empfiehlt Mai.

Besteht gegebenenfalls ein Vertrag zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen, dann reicht der Widerruf der Lastschrift nicht aus, um sich von diesem Vertrag zu lösen. "Kommt es wiederholt zu unberechtigten Abbuchungen, können Kunden ihr Konto bei ihrer Bank für Abbuchungen des Unternehmens sperren lassen", sagt Urban.

Kann ohne Einzugsermächtigung abgebucht werden?

Erfolgt ein Einzug der Lastschrift bzw. Belastung des Kontos ohne erteilter Einzugsermächtigung, dann hat der betroffene Kontoinhaber einen Rückzahlungsanspruch gegen seine Bank.

Wie kann ich eine Abbuchung zurückholen?

Sie müssen dazu Ihre Bank kontaktieren und der konkreten Abbuchung (Lastschrift) widersprechen. Eine Begründung für die Rückbuchung müssen Sie nicht angeben. Sie können eine Abbuchung aber wie gesagt nur dann „zurückholen“, wenn es sich um eine Lastschrift aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats handelt.

Kann man eine Abbuchung verhindern?

Gibt es eine unerwünschte Abbuchung von Ihrem Konto – egal ob regelmäßig oder einmalig –, so können Sie diese über Ihre Bank, beispielsweise direkt in einer Filiale, oder im Online-Banking sperren.

Was ist eine unberechtigte Lastschrift?

Wird vom Konto des Bankkunden eine Abbuchung in Form einer Lastschrift vorgenommen, zu der der Bankkunde vorher keine Genehmigung erteilt hat, so handelt es sich um eine widerrechtlich erfolgte Lastschriftabbuchung.