Ist morgen wieder schule in niedersachsen

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben. https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/u-org/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen-landkreise-entscheiden https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/u-org/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen/schulausfall-bei-extremen-wetterverhaeltnissen-landkreise-entscheiden/@@download/image/Winter3.jpg

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet und in einigen Landkreisen auch über einen SMS-Service bekannt gegeben.

Ist morgen wieder schule in niedersachsen
Freie Fahrt auf dem Schulweg?

Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ (oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

 

Landkreise und Gemeinden informieren

Einige Landkreise in Niedersachsen bieten besondere Benachrichtigungsdienste an. Sollten Sie Kenntnis von weiteren Diensten haben, so informieren Sie uns bitte (Kontakt):

Keine Masken und nur noch Corona-Tests auf freiwilliger Basis: An Niedersachsens Schulen und Kitas sind die meisten Maßnahmen entfallen. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.

Gibt es eine Corona-Testpflicht in Schule und Kitas?

Nein, an Niedersachsens Schulen und Kindertagesstätten gilt keine Testpflicht mehr. Das neue Schuljahr am 25. August soll mit intensiven, aber freiwilligen Corona-Tests starten. An den ersten fünf Schultagen können sich die Schülerinnen und Schüler zu Hause testen, bevor sie zur Schule gehen. Im Anschluss stehen wie bisher je zwei Tests pro Woche für jeden Schüler und jede Schülerin zur Verfügung, der oder die sich testen möchte. Eltern von Kita-Kindern bekommen laut Ministerium ebenfalls Tests zur freiwilligen Anwendung. Bis zum Jahresende kann jedes Kita-Kind ab drei Jahren wöchentlich bis zu zwei Lollitests von seiner Einrichtung erhalten. Das Land empfiehlt, das Test-Angebot zu nutzen.

Müssen Schüler noch Masken tragen?

Auf dem gesamten Schulgelände besteht keine Maskenpflicht mehr. Freiwillig dürfen Schülerinnen und Schüler aber weiterhin eine Maske tragen. Nutzen sie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine medizinische Maske erforderlich.

Unterricht in Präsenz, Regelbetrieb in Kitas

An allen Schulen gilt Präsenzunterricht, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden nichts anderes anordnen. Die Kindertagesbetreuung findet im Regelbetrieb statt.

Isolation und Quarantäne: Was gilt wann?

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die nachweislich positiv auf Corona getestet wurden, müssen sich mindestens fünf Tage isolieren. Um wieder in die Einrichtung zurückkehren zu können, müssen sie mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein. Auch ohne Symptome ist eine Rückkehr grundsätzlich erst nach mindestens fünf Tagen möglich. Es wird empfohlen, die Isolation erst dann zu verlassen, wenn ein Corona-Selbsttest oder Schnelltest ein negatives Ergebnis anzeigt. Ein PCR-Test ist dafür nicht notwendig. Eine Quarantäne-Pflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, besteht nicht mehr. Kontaktpersonen wird jedoch empfohlen, an den fünf Tagen nach dem letzten Kontakt selbstständig Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu Risiko-Patienten, und sich täglich auf eine Corona-Infektion zu testen. Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder nach einem positiven Selbsttest freiwillig isolieren, verletzen nicht ihre Schulpflicht.

 

Weitere Informationen

Ist morgen wieder schule in niedersachsen

Ist in Niedersachsen morgen Schule?

Keine Schulausfälle in Niedersachsen bekannt!

Wann muss man in Niedersachsen wieder zur Schule?

Das neue Schuljahr 2022/23 in Niedersachsen beginnt nach den Sommerferien am Donnerstag, 25. August, mit einer intensivierten Testphase - allerdings auf freiwilliger Basis: An den ersten fünf Schultagen bis einschließlich Mittwoch, 31.

Sollen die Schulen in Niedersachsen geschlossen werden?

Für das neue Schuljahr soll der Unterrichtsbetrieb in Schulen grundsätzlich ohne Einschränkungen laufen und Präsenzunterricht im gesamten Schuljahr 2022/2023 aufrechterhalten werden. Flächendeckende Schulschließungen werden ausgeschlossen.

Wer entscheidet über Schulausfall Niedersachsen?

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden — Regionale Landesämter für Schule und Bildung.