Gratis-eBook „Fachanwalt finden“Alle Infos zur Fachanwaltssuche! Informationen und Tipps zur Fachanwaltssuche!
Show
Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider viele Ausnahmen. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen. Was sind Überstunden?Von Überstunden spricht man, wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit (in der Regel 40 Stunden) oder die tägliche Normalarbeitszeit (in der Regel 8 Stunden) arbeiten. Achtung!Die Normalarbeitszeit kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anders verteilt oder verlängert werden - sie muss nicht immer 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche betragen. Grenzen für ÜberstundenBei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten, jeweils inkl. Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Eine Überschreitung der 12- bzw. 60-Stundengrenze ist unter bestimmten Voraussetzungen und nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B in Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft oder bei Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat. TippWenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihren Betriebsrat, Ihre Fachgewerkschaft oder die Arbeiterkammer! Nein sagen zu ÜberstundenWenn Sie wichtige Gründe haben, z.B. Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin, müssen Sie keine Überstunden machen. Ihre Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma. Haben Sie jedoch bereits 50 Stunden in der Woche oder 10 Stunden am Tag gearbeitet, dürfen Sie weitere Überstunden in der betreffenden Woche oder am betreffenden Tag ohne Begründung ablehnen. Aufgrund der Ablehnung derartiger Überstunden dürfen Sie nicht benachteiligt werden – insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Sollten Sie wegen der Ablehnung derartiger Überstunden gekündigt werden, können Sie die Kündigung binnen 2 Wochen bei Gericht anfechten! TippErkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer, ob ein Nein zulässig ist.Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?Sie bekommen mindestens einen Zuschlag von 50 Prozent für jede geleistete Überstunde – egal, ob die Überstunde bezahlt wird oder Sie Zeitausgleich vereinbart haben. Bei Zeitausgleich bekommen Sie daher für eine Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich. TippSie können vorenthaltene Zuschläge nachfordern – vorausgesetzt, Ihre Forderung ist noch nicht verfallen oder verjährt. Bezahlung oder Zeitausgleich?Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt. Zeitausgleich statt Geld bekommen Sie nur dann, wenn Sie dies vereinbart haben. Sie können auch eine Kombination vereinbaren, zum Beispiel, dass Sie die Grundstunde bezahlt erhalten und für den Zuschlag Zeitausgleich bekommen. AusnahmeWenn Sie bereits 10 Stunden am Tag bzw. 50 Stunden in der Woche gearbeitet haben und noch weitere Überstunden am betreffenden Tag oder in der betreffenden Woche leisten, können Sie für diese Überstunden einseitig bestimmen, ob Sie Geld oder Zeitausgleich möchten. Sie müssen dem Arbeitgeber Ihre Wahl möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des Abrechnungszeitraumes mitteilen. Achtung!Wenn Sie einen Anspruch auf Abgeltung von Überstunden haben (egal ob in Geld oder in Freizeit), achten Sie auf Verfallsfristen! Diese können im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag geregelt sein. Machen Sie daher offene Überstunden rasch schriftlich geltend, sonst droht der Verlust Ihrer Ansprüche! ÜberstundenpauschaleEine Überstundenpauschale soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Wenn Sie im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben als die Pauschale abdeckt, muss es dafür extra Geld oder Freizeit geben. Wenn Sie aber im Durchschnitt weniger Überstunden leisten, darf deshalb die Überstundenpauschale nicht gekürzt werden. Denn: Die Überstundenpauschale ist ein Bestandteil des Entgelts. Sie darf vom Arbeitgeber nicht einseitig gekürzt oder aufgehoben werden, wenn nichts Anderes vereinbart ist. Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!Nur so können Sie kontrollieren, ob Ihre Überstunden korrekt bezahlt werden. Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist im Ernstfall ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK Zeitspeicher entwickelt, der allen Arbeitnehmer:innen kostenlos zur Verfügung steht. Broschüren
ZeitspeicherDokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit! Hier geht's zum Tool DownloadsBroschüren
LinksLinksService
Rechner & Tools
Jobclips
KontaktKontaktBeratung in Ihrem BundeslandHier erhalten Sie kompetente Hilfe: AK Burgenland ZeitspeicherDokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit! Hier geht's zum Tool Das könnte Sie auch interessieren NormalarbeitszeitAcht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – wie sie eingeteilt werden können, welche Ausnahmen bestehen und wann Ihnen Pausen zustehen. GleitzeitFrei über die eigenen Arbeitszeiten verfügen? Gleitzeit verspricht Flexibilität, sollte aber durch eine schriftliche Vereinbarung abgesichert werden. All-in-VerträgeAlles inklusive gibt es auch bei Arbeitsverträgen: All-In-Klauseln und Überstundenpauschalen sind gesetzlich erlaubt, für Sie aber selten günstig! Kann der Arbeitgeber über meine Überstunden verfügen?Sollte es keine entsprechende vertragliche Vereinbarung geben, darf der Vorgesetzte von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Ob und wann Sie Überstunden abfeiern, kann dieser anordnen. Es gibt keine Regelung im Arbeitsrecht, dass Sie Überstunden abbauen können, wenn es allein Ihr Wunsch ist.
Was hat der Arbeitgeber bei der Anordnung von Überstunden zu beachten?Das Recht, Überstunden anzuordnen, muss im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert sein. Ohne vertragliche Regelung dürfen Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen. Dazu zählen geschäftskritische Ereignisse wie beispielsweise Brand - oder Sturmschäden.
Können Überstunden gekappt werden?Betriebsrat und Arbeitgeber können in einer Betriebsvereinbarung zum Thema Gleitzeit und Arbeitszeit bestimmen, dass die über zehn Stunden hinaus geleistete werktägliche Arbeitszeit gekappt und nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben wird.
Kann der Arbeitgeber Freizeitausgleich anordnen?Darf der Arbeitgeber Freizeitausgleich anordnen? Ja, insofern nicht im Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass Überstunden vergütet werden. Liegt beispielsweise ein unterdurchschnittliches Arbeitsaufkommen vor, kann der Arbeitgeber also Freizeitausgleich anordnen.
|