Kann man von A1 auf A?

Kann man von A1 auf A?

Darstellung der Aufstiegsmöglichkeiten der Zweiradklassen

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm
Leistungsbeschränkung: bis 11 kW
Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung,
theoretische sowie praktische Prüfung

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten.

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
1 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: keine
Mindestgewicht: entfällt

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden² Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden² Grundstoff)
4 Doppelstunden² Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden³ Überland
4 Fahrstunden³ Autobahn
3 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden³ Überland
2 Fahrstunden³ Autobahn
1 Fahrstunden³ bei Dunkelheit

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

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A-Führerschein - Der Weg zum Motorradführerschein

Informationen zu den Führerschein-Klassen A1, A2 oder A: Welche gesetzliche Voraussetzungen sind zu beachten

Gesetzliche Voraussetzungen

Ein Motorrad darf lenken,

  • wer einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A hat oder
  • wer einen Führerschein der Klasse B mit dem eingetragenen Code 111 hat
    (siehe Leichtmotorrad bis 125 ccm)
     

Mindestalter für die einzelnen Motorradklassen:

  • A1 - 16 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)
  • A2 - 18 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher, bei gleichzeitiger L17-Ausbildung schon mit 16)
  • A - 20 Jahre im Stufenzugang (nach 2 Jahren Vorbesitz A2)
  • A - 24 Jahre bei Direkteinstieg  (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher)

Berechtigungsumfang

A1

  • Motorräder mit und ohne Beiwagen
    maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) sowie maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)

A2

  • Motorräder mit und ohne Beiwagen
    maximal 35 kW (48 PS) und 0,2 kW/kg Eigengewicht
    Die gedrosselte Version darf nur von einem Fahrzeug mit nicht mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.

A

  • Motorräder mit und ohne Beiwagen
    ohne Leistungsbeschränkung
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (20 PS)

1. Ausbildungsphase

Theorie:
20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht (allgemeiner Teil) und
6 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch (in der Fahrschule)
Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.

Praxis:
mind. 14 Fahrstunden (mit einem Fahrlehrer der Fahrschule) - davon mindestens 10 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr;
Kandidaten, die bei Antragstellung bereits das 39. Lebensjahr erreicht haben: 16 Fahrstunden

Erste Hilfe Kurs:
6 Stunden

Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen.

Tipp für die Klasse A1: Wer zuvor 2 Jahre ununterbrochen im Besitz eines B-Führerscheins mit dem Code 111 war, kann sich 6 der dafür absolvierten Ausbildungsstunden anrechnen lassen.

Prüfungsablauf

Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.

ÖAMTC Tipp: Testen Sie Ihr Prüfungswissen online! Der Online Führerscheintest ist auch als kostenlose APP verfügbar.

Die Praxis-Prüfung dauert mind. 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.


Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Sie erhalten unmittelbar anschließend den vorläufigen Führerschein (4 Wochen gültig und nur in Österreich!) und ein Kostenblatt. Der Scheckkartenführerschein wird nach Bezahlung der Gebühren mit der Post zugeschickt.

Probezeit

  • Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren ((bei A1 bis zum vollendeten 21. Lebensjahr).
  • In der Probezeit gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille). 
  • Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.

2. Ausbildungsphase

  • Auch wenn Sie schon einen Führerschein B haben, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene Ausbildung zu absolvieren.
  • Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.

Ablauf und Reihenfolge

  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
    (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
  • Eine Perfektionsfahrt
    (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.

    Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt muss ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrt kann in den ÖAMTC Fahrtechnik Zentren oder in einer Fahrschule absolviert werden.
  • Freie Wahl beim Mehrphasen-Training:
    Das Mehrphasentraining kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.
  • Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.

Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:

  • Verlängerung der Probezeit
  • und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung.

Aufstieg im Stufenmodell

Im Stufenmodell der Motorradklassen ist der erleichterte Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich. Voraussetzungen:

Was ist der Unterschied zwischen A und A1?

Der Motorradführerschein ist in Deutschland eigentlich unterteilt in drei Führerscheinklassen. Die Klasse A1 für den frühen Einstieg mit weniger Leistung, die Klasse A2 für das Fahren auf einem stärker motorisierten Zweirad und die Klasse A.

Habe A1 und will B machen?

Bei Erweiterung der Klasse A1 um B müssen 6x90min Grundstoff und 2x90min Klassenspezifischer Unterricht besucht werden. Die notwendigen 6 Besuche des Grundstoffes bei Erweiterung können wegfallen, wenn du innerhalb der zwei Jahren bleibst.

Was darf ich mit A und A1 fahren?

Motorräder Führerschein A1. Mit einem Führerschein der Klasse A1 darfst du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht – Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen.

Was darf ich a?

Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.