Muss ich im urlaub für den arbeitgeber erreichbar sein

Wer Urlaub hat, möchte möglichst keinen Gedanken an Arbeit verschwenden. Aber was, wenn plötzlich die Führungskraft anruft?

Beschäftige müssen im Urlaub nicht für ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz. Darin ist der Anspruch auf Erholungsurlaub geregelt.

An ihren freien Tagen müssen Beschäftigte demnach komplett von der Arbeit entbunden sein. Telefonate oder E-Mails zu beantworten, würde dem Erholungszweck des Urlaubs aber entgegenstehen.

Sonderregeln im Arbeitsvertrag

Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, die regelt, dass Beschäftigte auch im Urlaub ständig oder stundenweise erreichbar sein müssen, sollte geprüft werden, ob diese Regel zulässig ist, rät der Bund-Verlag.

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 (Az. 9 AZR 405/99) zufolge seien derartige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen regelmäßig unzulässig. Das gilt laut Bund-Verlag jedenfalls für die 24 Werktage, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.

An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstagen könne es allerdings vertraglich Sonderregeln geben. Hier könnte der Arbeitgeber dann verlangen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Urlaub erreichbar sind.

Erreichbarkeit im Notfall

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Neben solchen Sonderklauseln im Arbeitsvertrag gibt es den Informationen zufolge einige Ausnahmesituationen, in denen ein Anruf oder die Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber legitim sein kann. Denkbar ist etwa, dass nur der Beschäftigte ein dringend benötigtes Passwort kennt oder ein ähnlich dringender Notfall eintritt.

Eine Kündigung muss übrigens niemand fürchten, der einen Anruf oder eine Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber ignoriert, heißt es in dem Beitrag. Eine verhaltensbedingte Kündigung würde eine vorherige Abmahnung voraussetzen. Ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten kann Beschäftigten im Urlaub aber gar nicht vorgeworfen werden.

Ich packe meinen Koffer und nehme mit: ganz sicher nicht das Diensthandy. Realität oder Wunschtraum? Kurz vor dem Urlaub stellt sich oft die Frage, wie man mit dem Thema Erreichbarkeit umgehen soll. Bei vielen Unternehmen gibt es nämlich keine klaren Richtlinien zu E-Mail, Telefon & Co. während der wohlverdienten Auszeit.

Muss ich meine E-Mails auch im Urlaub checken?

Und darf ich Kolleg*innen während der Freizeit anrufen, wenn ich etwas brauche? Werden solche Fragen vor Urlaubsantritt nicht geklärt, sorgt das für Stress auf beiden Seiten. Klar definierte Regeln gibt es selten, sollten aber – wenn schon nicht unternehmensweit, dann zumindest auf Teamebene – vor dem Urlaubsantritt eine*r Kolleg*in besprochen werden. Das gilt natürlich auch für Führungskräfte und Selbstständige. Denn auch für Kund*innen oder Geschäftspartner*innen muss man im Urlaub nicht erreichbar sein.

Im Urlaub erreichbar sein ist nicht Pflicht

Aus arbeitsrechtlicher Sicht müssen Arbeitnehmer*innen während ihrer Abwesenheit nicht dafür sorgen, dass sie für Kolleg*innen oder Vorgesetzte erreichbar sind. Dennoch ist es laut einer aktuellen Umfrage von Bitkom für drei Viertel der Berufstätigen üblich, im Sommerurlaub dienstlich zu kommunizieren.

Einer karriere.at Umfrage zufolge sind gut ein Drittel der österreichischen Arbeitnehmer*innen generell immer für die Arbeit erreichbar. Das mag in Ausnahme- und Notfällen sinnvoll sein, ist rechtlich aber keineswegs verpflichtend. Wichtig: Diese Notfälle gehören vorab klar definiert und schriftlich dokumentiert.

„Wenn was ist, ruf mich an!“ – Wie dieser Satz deinen Urlaub ruiniert

Es gleicht einem Naturgesetz: Sobald der nächste Urlaub in greifbare Nähe rückt, wirds stressig in der Arbeit. Plötzlich überschlagen sich die Anfragen, trudeln neue Aufträge ein oder werden Projekte genehmigt, die zuvor monatelang auf Eis lagen.Um den Kolleg*innen nicht einen riesigen Haufen zusätzlicher Arbeit zu hinterlassen, schiebt man also in den letzten zwei, drei Wochen vor dem Urlaub noch fleißig Überstunden und bemüht sich, eine einigermaßen geordnete Urlaubsübergabe hinzubekommen. Die wird dann so schonend wie möglich an die Kolleg*innen weitergegeben, und um das eigene schlechte Gewissen zu beruhigen folgt dann der fatale Satz: „Meldet euch, wenn es Probleme gibt!“ – ein großer Fehler, wie Psychologin Christa Schirl weiß.

Gute Absicht, schlechte Wirkung

Der Haken an diesem Satz ist folgender, beginnt Schirl: „Das Leben besteht aus Problemen. Wenn die Kolleg*innen das Angebot ernst nehmen und bei jedem Problem anrufen, dann wird man ständig aus dem Urlaub rausgerissen. Wenn man also so etwas sagt, muss man bedenken: Was lieb gemeint ist, kann eine sehr negative Wirkung haben.“

  1. Nicht abschalten können: Eine Störung im Urlaub ist für manche Menschen nicht schlimm, weil sie gleich wieder geistig abschalten können. Andere beschäftigt die Störung noch Tage – oder den ganzen Urlaub über. Erholung ist das nicht.
  2. Familie und Partnerschaft können leiden: „Wer ist wichtiger: die Arbeit oder ich?“ – Urlaub ist Privatzeit. Bei Störungen können sich Partner und Familienmitglieder geringgeschätzt oder unwichtig fühlen.

Was tun, wenn es im Urlaub Probleme in der Arbeit gibt?

Die Arbeitspsychologin empfiehlt, den Urlaub auch tatsächlich arbeitsfrei zu halten und gar nicht erst zu sagen: Ruf mich an, wenn was ist. Dann kommen die Kolleg*innen viel weniger in Versuchung. Die Psychologin empfiehlt stattdessen ein Stand-by-System: „Wenn es wirklich nötig ist, sollten Stand-by-Zeiten vereinbart werden, die dann auch als Arbeitszeit gelten, um bei Notfällen abrufbar zu sein.“

Fällt der Urlaub wirklich in eine extrem heikle Phase, sollte der Urlaub lieber verschoben werden. „Das gilt aber nur für absolute Ausnahmesituationen“, betont Schirl. „Für die Erholung ist es allerdings besser, man schließt das Projekt oder die Situation, die so entscheidend ist, noch gut ab, und kann danach den Urlaub richtig genießen.“ Wenn während der Urlaubszeit Probleme auftauchen, helfen diese Tipps:

Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich Urlaub habe?

Sie müssen während ihres gesetzlichen Erholungsurlaubs keine Telefonate beantworten und sind nicht verpflichtet, ihre Mails zu checken. Denn: Wer arbeitet, kann sich nicht erholen. Wenn auf Anweisung des Chefs während des Urlaubs telefoniert, gemailt oder anderweitig gearbeitet wird, gilt diese Zeit als Arbeitszeit.

Wie muss ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Im Gesetz gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, auch nach Feierabend immer für Ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein. Dies kann Ihr Arbeitgeber auch nicht mit dem Einfügen einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag regeln.

Was ist wenn man aus dem Urlaub geholt wird?

Wichtig: Wird ein Arbeitnehmer aus dem Urlaub geholt, müssen ihm die Tage, die er nicht nehmen konnte, gutgeschrieben werden, damit er sie zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann. Für die geleistete Arbeitszeit muss er wie üblich entlohnt werden.

Kann man aus dem Urlaub geholt werden?

Nur in seltenen Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber das Recht, den Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück zu holen. Es muss ein „betrieblicher Notfall“ vorliegen, der die Rückkehr des Mitarbeiters unvorhersehbar und zwingend notwendig macht. In Betracht kommen etwa Naturkatastrophen oder sonstige vergleichbare Unglücksfälle.